Wie wir im Oktober berichteten, gab es zwischen Präsidium und Personalrat unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf den Einsatz des in England gehosteten Videokonferenzsystems Webex [1]. Unstrittig ist, dass die Carl von Ossietzky Universität zumindest während der pandemiebedingten Einschränkungen Bedarf an einem Konferenzsystem hat, das auch mit größeren Nutzer*innenzahlen klar kommt. Der Personalrat bemängelte an dem Produkt Webex jedoch die aus damaliger Sicht datenschutzrechtlich unklare Situation durch den Brexit, mögliche Zugriffe durch Sicherheitsbehörden der USA (dem Sitz des Mutterkonzerns) sowie Vorbehalte des Anbieters, (Meta-)Daten zu eigenen Zwecken auszuwerten, was dem Wesen der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO widerspricht.
Dienststelle und Personalrat haben sich vor der Einigungsstelle wie folgt geeinigt:
Webex kann bis zum Ende desjenigen Semesters, in dem die durch den Bundestag erklärte Pandemielage aufgehoben wird, von der Dienststelle bereitgestellt werden. Die Nutzung wird jedoch beschränkt auf Vorlesungen und Arbeitsschutzeinweisungen. Weitere Nutzungen für große Veranstaltungen sind in Absprache mit dem Personalrat möglich. All dies steht unter dem Vorbehalt, dass es einen gültigen Adäquanzbeschluss der EU-Kommission gibt, der personenbezogenen Datenverkehr mit dem vereinigten Königreich grundsätzlich zulässt [2].
Vorlesungen und Einweisungen der Arbeitssicherheit sind dadurch gekennzeichnet, dass 1. keine vertraulichen Angelegenheiten besprochen werden und 2. die Teilnehmer*innen in keiner engeren Arbeits- oder sonstigen Beziehung zueinander stehen. Somit ist sowohl für die Inhalte der Kommunikation als auch für die anfallen Metadaten (wer kommuniziert mit wem) ein niedrigeres Datenschutzniveau für einen begrenzten Zeitraum akzeptabel.
Für alles andere (z. B. Seminare, Gremiensitzungen, Auswahlsitzungen in Bewerbungs- und Berufungsverfahren etc.) steht mit BigBlueButton eine funktionierende und im eigenen Haus gehostete Lösung mit einem höheren Schutzniveau zur Verfügung. Da die neue Regelung zu Webex technisch nicht durchgesetzt werden kann, liegt es in der Verantwortung aller, diese im Arbeitsalltag zu beachten.
Wir freuen uns, dass es in diesem Nichteinigungsverfahren zu einer sachgerechten und aus Sicht des Beschäftigtendatenschutzes tragbaren Lösung gekommen ist.
[1] https://uol.de/fileadmin/user_upload/personalrat/PR-Aktuell/PR-Aktuell_2020_04_Oktober.pdf
[2] seit dem 28.06.2021 bis auf Weiteres gegeben, siehe https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_3183