Studienberatung

Anna Plader

Sprechzeiten: mittwochs 11-12 Uhr

Raum: V03 1-M115
Tel.: 0441-798-4934

 

 

Anrechnungen

Für das Anrechnen von Prüfungsleistungen aus früheren Studienzeiten bzw. Studiengängen ist das Prüfungsamt der Universität Oldenburg zuständig. Hier gelangen Sie zu der entsprechenden Internetseite: Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen.

Auf dieser Seite finden Sie einige Hinweise und Formulare, die Ihnen bei der Anrechnung von Modulen für die Fächer Philosophie und Werte und Normen helfen sollen.

Fachmaster Philosophie / Master of Education Philosophie

Studierende, die sowohl den Fachmaster Philosophie als auch den Master of Education Philosophie studieren, können sich das Modul phi520 für das phi321 und das phi530 für das phi331 anrechnen lassen. Da die Fachmastermodule einen höheren KP-Umfang haben, ist eine Anrechnung ohne Auflagen nur in diese Richtung möglich. Eine Anrechnung der Module phi321 und phi331 für phi520 und phi530 ist nur mit Zusatzleistungen möglich. Das Formular für die Bescheinigung dieser Zusatzleistungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Die Gleichwertigkeit und Anrechnung weiterer Module kann nach einer Einzelfallprüfung erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Anna Plader.

Master of Education Philosophie / Master of Education Werte und Normen

Werden beide Fächer studiert, müssen Module, die in beiden Curricula enthalten sind nur einmal belegt werden und werden anschließend für das andere Fach vom Prüfungsamt direkt angerechnet. Die genauen Informationen zu den anrechenbaren Modulen finden Sie auf der FAQ-Seite (Fragenblock 6, Frage 2).

Anrechnung von Leistungen anderer Hochschulen

Sollte die an einer andereren Hochschule erbrachte anzurechnende Prüfungsleistung einen kleineren KP-Umfang haben als das entsprechende Oldenburger Modul, müssen die fehlenden KP nachstudiert werden. Das Formular für die Bescheinigung dieser Zusatzleitungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

 

Formulare für die Anrechnung von Prüfungsleistungen

(Stand: 20.06.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page