Hinweise zum Studium (FAQ)
Studienberatung
Anna Plader
Sprechzeiten: mittwochs 11-12 Uhr
Raum: V03 1-M115
Tel.: 0441-798-4934
Hinweise zum Studium (FAQ)
1. Aktuelle Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) für Erstsemester
1. Wo finde ich Informationen zum Studienablauf und zur Studienorganisation Philosophie/Werte und Normen?
Die wichtigsten Informationen zum Bachelorstudium des Faches Philosophie/Werte und Normen finden Sie in komprimierter Form in den Präsentationsfolien aus den Fachvorstellungen, die während der Orientierungswoche stattgefunden haben. Viele weitere Informationen finden Sie unter den anderen Reitern auf der Seite Studienorganisation, darunter die Prüfungsordnungen (fachspezifischen Anlagen) zu Ihren Studiengängen, Studienverlaufspläne, Modullaufzettel zum Download usw.
2. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen „Philosophie“ und „Werte und Normen“?
Auf der Homepage des Instituts für Philosophie finden Sie unter dem Reiter Studium & Lehre die Beschreibungen der beiden Fächer, aus denen auch der Unterschied hervorgeht.
3. Welchen Schwerpunkt, bezogen auf die Fächer Philosophie und Werte und Normen, sollte ich studieren?
- Das Basiscurriculum ist für beide Schwerpunkte identisch und besteht aus den Modulen phi101, phi111, phi121 und phi130 (zusammen 30 KP). Erst ab dem Aufbaucurriculum unterscheiden sich die Module je nach Schwerpunkt.
- Wenn Sie mit einem außerschulischen Berufsziel studieren, dann müssen Sie den Schwerpunkt Philosophie wählen.
- Wenn Sie mit dem Berufsziel Gymnasiallehramt studieren, können Sie zwischen Philosophie und Werte und Normen wählen. Sie können durch die Belegung einiger zusätzlicher Module auch den Abschluss in beiden Fächern machen. Nähere Informationen hierzu, finden Sie weiter unten auf dieser Seite (Fragenblock 6, Frage 2). Bitte beachten Sie, dass das Basiscurriculum in dem Dokument noch der „alten Prüfungsordnung“ entspricht. Ein aktualisiertes Dokument zum Studium des Erweiterungsfaches im Einklang mit der Prüfungsordnung von 2020 wird in Kürze bereitgestellt.
- Wenn Sie mit dem Berufsziel Lehramt an einer anderen Schulform als Gymnasium studieren, müssen Sie den Schwerpunkt Werte und Normen wählen.
4. Welche Module sollte ich im ersten Semester im Fach Philosophie/Werte und Normen belegen?
Wenn Sie sich zum WiSe 2020/21 neu in das Fach Philosophie/Werte und Normen immatrikuliert haben, studieren Sie nach der Prüfungsordnung (PO) bzw. der fachspezifischen Anlage (fsA) von 2020. Diese sieht im Basiscurriculum die folgenden vier Module vor: phi101, phi111, phi121 und phi130. Wann welches Modul studiert werden sollte, können Sie dem für Sie relevanten Studienverlaufsplan entnehmen.
5. Welche Veranstaltungen muss ich für die einzelnen Philosophie-Module belegen?
Die zu besuchenden Veranstaltungen können Sie entweder der fachspezifischen Anlage (fsA) entnehmen oder der jeweiligen Modulbeschreibung.
6. Kann/Muss ich als Erstsemester (Immatrikulation zum WiSe 2020/21 oder später) die Module phi110 und phi120 belegen?
Nein, die Module phi110 und phi120 werden nur von denjenigen studiert, die sich vor dem WiSe 2020/21 in das Fach Philosophie/Werte und Normen eingeschrieben haben.
7. Was ist der Unterschied zwischen dem Modul phi110 und dem Modul phi111 (bzw. phi120 und phi121)?
Die Module unterscheiden sich jeweils in ihrem Umfang. Die Module phi110 und phi120 haben den Umfang von jeweils 12 KP und bestehen jeweils aus einer Vorlesung, einem Tutorium und zwei Seminaren. Die Module phi111 und phi121 haben den Umfang von jeweils 9 KP und bestehen jeweils aus einer Vorlesung, einem Tutorium und einem Seminar. Statt des jeweils zweiten Seminars belegen die Studierenden, die sich zum WiSe 2020/21 eingeschrieben haben, das Modul phi101, welches den Umfang von 6 KP hat und aus einem Seminar besteht, das über zwei Semester studiert wird.
8. Ich habe mich in die Vorlesung, das Tutorium und das Seminar/die Seminare zur Theoretischen Philosophie über das Modul phi110 und nicht über das Modul phi111 eingetragen. Muss ich mich jetzt umtragen?
Nein, Sie müssen sich nicht umtragen. Alle Veranstaltungen, die für das phi110 freigegeben sind, können auch für das phi111 belegt werden (und umgekehrt). Sollten Sie sich aber für zwei Seminare eingetragen haben, dann tragen Sie sich bitte aus dem überflüssigen Seminar wieder aus, um den Platz nicht unnötig zu blockieren.
9. Ich habe im Internet mehrere verschiedene Studienverlaufspläne gefunden. Welcher Verlaufsplan ist für mich der richtige?
Für Studierende, die sich zum WiSe 2020/21 eingeschrieben haben, gelten die Studienverlaufspläne von 2020. Die Jahresangabe finden Sie auf jedem Verlaufsplan ganz unten rechts. Hier kommen Sie direkt zu den Studienverlaufsplänen.
10. Kann ich die Module auch zu einem anderen Zeitpunkt belegen als der Studienverlaufsplan es vorsieht?
Studienverlaufspläne sind als Empfehlungen zu verstehen, um Ihnen eine Orientierung zu bieten. Wann Sie die Module jeweils belegen, können Sie selbst entscheiden. Sie müssen lediglich im Blick behalten, dass manche Module nur im WiSe und manche nur im SoSe angeboten werden und dass das Modul phi101 nur im WiSe begonnen werden kann und sich über zwei Semester erstreckt.
2. Allgemeine Fragen zum Studium und zur Studienorganisation
1. Kann ich Philosophie/Werte und Normen im Rahmen des Zwei-Fächer-Bachelors als Hauptfach (90 KP) studieren?
Nein, das ist nicht möglich. Philosophie/Werte und Normen kann im Bachelor nur im Umfang von 60 KP (in Kombination mit einem anderen 60 KP-Fach) oder im Umfang von 30 KP (in Kombination mit einem 90 KP-Fach) studiert werden.
2. Wo erfahre ich, in welcher Reihenfolge und in welchem Semester ich die einzelnen Module jeweils belegen sollte?
Unter dem Reiter "Studienorganisation" der Homepage des Instituts für Philosophie finden Sie die aktuell geltenden Prüfungsordnungen (fachspezifischen Anlagen) sowie die Studienverlaufspläne der Fächer Philosophie und Werte und Normen, die Ihnen eine Orientierung bei der zeitlichen Planung Ihres Studiums bieten.
3. Kann ich die Veranstaltungen eines Moduls auf mehrere Semester verteilen oder muss ein Modul innerhalb eines Semesters abgeschlossen werden?
Grundsätzlich ist es möglich, ein Modul auf mehrere Semester zu strecken. Prüfungsrechtlich gibt es hierbei keine Einschränkungen, es wird jedoch empfohlen, Module möglichst in zwei Semestern abzuschließen. In den Basismodulen sollten Vorlesung und Tutorium unbedingt im selben Semester besucht werden, da sie sich aufeinander beziehen. Bitte bedenken Sie, dass Kreditpunkte erst mit dem Abschluss eines Moduls gutgeschrieben werden.
4. Kann ich mit dem Studium der Aufbaumodule beginnen, auch wenn ich das Basiscurriculum noch nicht abgeschlossen habe?
Ja, es ist möglich mit dem Studium der Aufbaumodule zu beginnen, bevor man das Basiscurriculum abgeschlossen hat. Es wird jedoch empfohlen, die Basismodule vor den Aufbaumodulen abzuschließen.
5. Kann ich mir eine Veranstaltung für mehrere Module anrechnen lassen, wenn diese mehreren Modulen zugeordnet ist?
Grundsätzlich kann jede Veranstaltung nur für ein Modul angerechnet werden, auch wenn sie mehreren Modulen zugeordnet ist. Dies gilt insbesondere für Seminare. Eine Doppelanrechnung einer Veranstaltung für mehrere Module ist nicht möglich.
Es gibt von dieser Regel nur eine Ausnahme: Die Vorlesung des Moduls phi130 kann gleichzeitig für das Professionalisierungsbereichsmodul pb036 genutzt werden.
6. Ich habe über eine Suchmaschine Informationen (z.B. Studienverlaufspläne) zum Philosophie-Studium gefunden. Kann ich mich darauf verlassen, dass diese aktuell bzw. gültig sind?
Nein, darauf können Sie sich leider nicht verlassen, denn im Netz "geistern" alte Dokumente auch dann noch herum, wenn sie bereits von der entsprechenden Seite entfernt wurden (und also nicht mehr aktuell sind). So erhalten Studierende dann leider immer wieder veraltete Informationen. Suchen Sie daher Informationen nie über Suchmachinen, sondern gehen Sie immer über die Institutsseite uol.de/philosophie, wenn Sie nach Informationen zum Philosophie-Studium suchen.
3. Fragen zu Prüfungsleistungen und zur Prüfungsorganisation
Alle Fragen & Antworten rund um das Thema Prüfungsleistungen & Prüfungsorganisation finden Sie ab sofort auf der Seite "Papierlose Prüfungsorganisation"
4. Fragen zu einzelnen Modulen
1. Kann ich in den Basismodulen phi110 und phi120 alle vier benoteten Teilleistungen in einem der beiden Seminare erbringen und an dem anderen nur teilnehmen?
Nein, das ist nicht möglich, es müssen in jedem der beiden Seminare jeweils zwei Teilleistungen erbracht werden.
2. In welchem Semester sollte ich das Modul phi130 belegen?
Es wird dringend empfohlen, das Modul im ersten Semester zu belegen. Falls dies aus studienorganisatorischen Gründen nicht möglich ist, sollte das Modul spätestens im dritten Semester belegt werden. Es wird nachdrücklich davon abgeraten, das Modul ans Ende des Studiums (also ins fünfte Semester) zu legen. Da das Modul nur im Wintersemester angeboten wird, kann es im Falle eines Nichtbestehens der Prüfung (Klausur) beim ersten und zweiten Termin erst im siebten Semester wieder belegt werden und das Bachelorstudium verlängert sich dadurch automatisch um ein Semester.
3. Wie melde ich mich zur Modulprüfung im phi130 an?
Die Modulprüfung im Modul phi130 - Logik ist eine Klausur (90 min). Bitte melden Sie sich zu der Prüfung über StudIP an.
4. Kann ich in den Fachdidaktik-Modulen phi260, phi350, phi360 und phi370 alle Teilleistungen des Portfolios in einem der beiden Seminare erbringen und an dem anderen nur teilnehmen?
In dem Modul phi260 können bzw. müssen Sie die Teilleistungen folgendermaßen auf die beiden Veranstaltungen verteilen:
PO 2016: In jedem Seminar muss mindestens eine Teilleistung erbracht werden, die anderen beiden der insgesamt vier Teilleistungen können Sie nach eigenem Ermessen auf die beiden Seminare verteilen. Es sind also die Verteilungen 1+3, 2+2 oder 3+1 möglich.
PO 2020/PO 2022: Eine Teilleistung wird in der Vorlesung erbracht, die anderen beiden in dem Seminar.
In den Modulen phi350, phi360 und phi370 können Sie die Teilleistungen verteilen wie Sie möchten, d.h., in diesen Modulen ist es auch möglich, alle Teilleistungen in einem der Seminare zu erbringen. Nach Rücksprache mit der/dem jeweiligen Lehrenden ist es auch möglich, mehrere kleine Teilleistungen zu einer größeren zusammenzufassen.
5. Welche Seminare soll ich im Rahmen des Moduls phi270-Akzentuierung belegen?
Bitte wählen Sie nach Interesse und Ihrem Schwerpunkt zwei Seminare aus den vier anderen Aufbaumodulen (phi210, phi220, phi230, phi240) aus. Die beiden Seminare müssen nicht beide aus demselben Modul stammen, sondern können nach Belieben kombiniert werden. Bitte achten Sie aber darauf, dass Sie keine Seminare wählen, die Sie bereits im Rahmen eines anderen Moduls belegen. Es ist keine Doppelanrechnung desselben Seminares für zwei Module möglich. Tragen Sie sich in die beiden gewählten Veranstaltungen ein und informieren Sie die Lehrenden darüber, dass Sie die Veranstaltungen für das Modul phi270 belegen wollen (dies ist wichtig, damit die Lehrenden die entsprechenden Prüfungen für das Modul freischalten). Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise zu dem Modul phi270 auf der Seite zur papierlosen Prüfungsorganisation: uol.de/philosophie/studienorganisation/papierlose-pruefungsorganisation
5. Fragen zum Modul 'phi250 - Geschichte und Theorie der Religion'
1. Muss ich als Philosophie-/Werte und Normen-Studierender das Modul phi250 belegen?
Das phi250 muss nur von denjenigen belegt werden, die mit dem Berufsziel Lehramt und dem Schwerpunkt Werte und Normen studieren. Studierende mit dem Schwerpunkt Philosophie (Lehramt und außerschulisches Berufsziel) müssen das Modul nicht belegen.
2. Wann sollte ich das Modul phi250 belegen?
Das phi250 können Sie ab Ihrem 3. Fachsemester belegen. Ab dem WiSe 2017/18 findet das phi250 vollständig in Oldenburg statt (und nicht, wie bisher, zum Teil in Bremen!). Das Modul besteht aus der Vorlesung "Einführung in die Religionswissenschaft" (WiSe) und zwei Seminaren (WiSe oder SoSe). Das Modul kann in einem Semester abgeschlossen oder auf mehrere Semester verteilt werden.
3. Welche Veranstaltungen sollte ich im Rahmen des Moduls phi250 belegen?
Sie müssen im Rahmen des Moduls phi250 insgesamt drei Veranstaltungen belegen. Sie sollten die Vorlesung "Einführung in die Religionswissenschaft" (WiSe) und zwei weitere Veranstaltungen (in der Regel Seminare zu verschiedenen religionswissenschaftlichen Themen) belegen. Sollten nicht alle drei Veranstaltungen in einem Semester besucht werden, wird empfohlen, mit der Vorlesung zu beginnen.
4. Muss ich, um das Modul abzuschließen, Veranstaltungen an der Uni Bremen belegen?
Nein, seit dem WiSe 2017/18 wird das Modul komplett an der Uni Oldenburg studiert. Die Studierenden müssen nicht mehr (wie zuvor) nach Bremen fahren.
5. Welche Prüfungsleistungen muss ich im Modul phi250 erbringen?
Die Prüfungsleistung im phi250 wird in der Regel in Form eines Portfolios erbracht, das aus zwei kleinen und einer großen Teilleistung besteht.
Die kleinen Teilleistungen können sein: eine Sitzungsausarbeitung, ein Protokoll, ein Essay (jeweils 2-4 Seiten), ein Kurzreferat (5-10 Minuten) mit Thesenpapier/Handout (1-2 Seiten) oder kurzer Ausarbeitung (2-3 Seiten), ein kurzer schriftlicher Test, eine Begriffsdefinition (2-4 Seiten), eine Recherche oder eine vom Umfang her vergleichbare Leistung.
Eine große Teilleistung kann sein: Hausarbeit (10-12 Seiten), ein Referat (20-30 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung (6-8 Seiten) oder eine mündliche Prüfung (20-25 Minuten). Die große Teilleistung wird in i.d.R. in einem der Seminare erbracht..
Nach Rücksprache mit dem Modulverantworltichen ist auch die Prüfungsform "Hausarbeit" möglich.
6. Wer ist der Modulverantwortliche für das Modul phi250?
Ab dem WiSe 2017/18 ist der Modulverantwortliche für das phi250 PD Dr. Tilman Hannemann.
6. Fragen zum Doppelstudium der Fächer Philosophie und Werte und Normen (Master of Education + Master of Arts // Master of Education + Erweiterungsfach)
1. Ich strebe sowohl einen Master of Education (Gym) als auch einen Master of Arts-Abschluss (Fachmaster) im Fach Philosophie an. Gibt es Module, die für beide Studiengänge angerechnet werden können?
Studierende, die sowohl den Fachmaster Philosophie als auch den Master of Education Philosophie studieren, können sich das Modul phi520 für das phi321 und das phi530 für das phi331 anrechnen lassen. Da die Fachmastermodule einen höheren KP-Umfang haben, ist eine Anrechnung ohne Auflagen nur in diese Richtung möglich. Eine Anrechnung der Modul phi321 und phi331 für phi520 und phi530 ist nur mit Zusatzleistungen möglich. Es wird ausdrücklich empfohlen, bei einem Doppelstudium die Fachmastermodule zu studieren und sich diese dann anschließend für den Master of Education anrechnen zu lassen. Eine Anrechnung in die andere Richtung sollte nur erfolgen, wenn die Immatrikulation in den Fachmaster später als in den Master of Education erfolgt und zu diesem Zeitpunkt die entsprechenden Master of Education-Module bereits abgeschlossen sind. Die Gleichwertigkeit und Anrechnung weiterer Module kann nach einer Einzelfallprüfung erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Anna Plader.
2. Ich studiere mit dem Berufsziel Lehramt. Kann ich beide Schwerpunkte/Fächer (Philosophie und Werte und Normen) studieren? Welche Module muss ich in dem Fall belegen?
Studierende mit dem Berufsziel Gymnasiallehramt können beide Fächer (Philosophie und Werte und Normen) studieren. In dem Fall wird das eine Fach im Rahmen des Master of Education und das andere Fach als Erweiterungsfach (EWP) studiert. Hier finden Sie die ausführlichen Informationen zum Abschluss beider Fächer zur Modulbelegung und Anrechnung von Modulen. Das Basiscurriculum nach der PO von 2016 (phi110, phi120, phi130) und das Basiscurriculum nach der PO von 2020 (phi101, phi111, phi121, phi130) werden als gleichwertig anerkannt. Studierende, die sich zum WiSe 2019/20 oder später in das Erweiterungsfach einschreiben/eingeschrieben haben, müssen zusätzlich das Modul prx533: Planung von Fachunterricht – Konzepte und Methoden (5 KP) belegen. Ab dem WiSe 2021/22 bietet das Institut für Philosophie eine ausgewiesene Begleitveranstaltung zum prx533 an (Veranstaltungsnummer 4.03.8003). Für das Modul kann ab sofort nicht mehr die Begleitveranstaltung zum Fachpraktikum (FP) besucht werden. Studierenden, die (neben einem Master of Education in zwei anderen Fächern) sowohl Philosophie als auch Werte und Normen als Erweiterungsfächer studieren, wird das prx533 für beide Fächer angerechnet. Das prx533 wird z. Zt. nur im Wintersemester angeboten.
7. Fragen zu Praktika in den Fächern Philosophie / Werte und Normen
1. Wer ist die Ansprechperson für Fragen rund um Praktikumsangelegenheiten?
Der Praktikumsbeauftragte des Instituts für Philosophie und damit zuständig für alle Fragen zu Praktika ist apl. Prof. Dr. Hans Georg Bensch (Email: hans-georg.bensch@uol.de).
2. Welche Praktika muss ich während meines Bachelorstudiums absolvieren?
Während des Bachelor-Studiums müssen Sie Praktika im Umfang von 15 KP absolvieren.
Studierende mit dem Berufsziel Lehramt belegen folgende Praktika:
- Orientierungspraktikum im Umfang von 6 KP (3 Wochen/90 Stunden + Begleitveranstaltung)
- Allgemeines Schulpraktikum (ASP) im Umfang von 9 KP (6 Wochen/180 Stunden + Begleitveranstaltung)
Studierende mit einem außerschulischen Berufsziel können zwischen den folgenden drei Optionen wählen:
1.) Berufsfeldbezogenes Praktikum im Umfang von 12 KP + 3 KP (12 Wochen/360 Stunden + Begleitveranstaltung)
2.) Zwei Berufsfeldbezogene Praktika im Umgang von 9 KP + 6 KP (3+6 Wochen/90+180 Stunden + 2 Begleitveranstaltungen)
3.) Berufsfeldbezogenes Praktikum im Umfang von 6 KP + 3 KP (6 Wochen/180 Stunden + Begleitveranstaltung) und Orientierungspraktikum 3 KP + 3 KP (3 Wochen/90 Stunden + Begleitveranstaltung)
3. Wann sollte ich die Praktika durchführen?
Die Praktika werden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt. Es wird empfohlen, das Orientierungspraktikum im 2. Semester und das berufsfeldbezogene Praktikum im 4. Semester zu absolvieren, grundsätzlich ist es jedoch möglich, die Praktika auch zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt durchzuführen, sofern die individuelle Studienplanung dies zulässt bzw. erfordert. Bei Fragen zu Schulpraktika (betrifft Studierende mit dem Berufsziel Lehramt) wenden Sie sich bitte an das didaktische Zentrum (DiZ).
4. Was muss ich bei der Suche nach einem Praktikumsplatz beachten?
Jede/r Studierende muss sich selbst um einen geeigneten Praktikumsplatz kümmern. Es ist nicht obligatorisch, dass der Praktikant/die Praktikantin im strengen Sinne philosophisch arbeitet. Bei der Suche bzw. der Wahl der Praktikumsstelle ist jedoch zu beachten, dass die Tätigkeit einen Bezug zum Fach Philosophie oder Werte und Normen aufweist, bzw. die Reflexion einer philosophischen Problem- bzw. Fragestellung ermöglicht. (Beispielsweise könnte bei einem Praktikum in einem Tierheim eine tierethische Fragestellung behandelt werden oder bei einem Praktikum in einem Krankenhaus eine medizinethische).
5. Wo finde ich die Begleitveranstaltung für das Orientierungspraktikum/das berufsfeldbezogene Praktikum?
Das Institut für Philosophie bietet eine eigenständige Begleitveranstaltung für das Orientierungspraktikum und das berufsfeldbezogene Praktikum an. Die Veranstaltungsnummer ist 4.03.8009. Wenn Sie ein Praktikum im Fach Philosophie/Werte und Normen absolvieren wollen, melden Sie sich bitte zu Beginn des Semesters über StudIP zu der o.g. Veranstlaltung an. Alle weiteren Fragen zu den Praktika (Anrechnungsmöglichkeiten, Umfang und Inhalt des Praktikumsberichtes, Terminliches etc.) werden in der Begleitveranstaltung geklärt.
6. Kann ich mir ein Praktikum anrechnen lassen?
Eine Anrechnung eines Praktikums ist grundsätzlich möglich. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an apl. Prof. Dr. Hans Georg Bensch (Email: hans-georg.bensch@uol.de).
7. Wie und wo kann ich mir meine Praktika bescheinigen lassen?
Das Formular für die Bescheinigung eines Praktikums finden Sie hier zum Download. Bitte geben Sie das ausgefüllte Formuar zusammen mit dem Praktikumsbericht bei apl. Prof. Dr. Hans Georg Bensch ab. Eventuell ist zusätzlich eine Anmeldung zu der Prüfung über StudIP nötig. Klären Sie dies ebenfalls mit Herrn Bensch.
8. Fragen zur Bachelor- und Masterarbeit
1. Wo finde ich allgemeine Informationen zur Bachelorarbeit (Zulassung, Themenwahl, Gutachter*innen, Bearbeitungszeit, Wiederholung etc.)?
Allgemeine Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie in der Bachelorprüfungsordnung (BPO) in den §§ 21-23 auf den Seiten des Prügungsamtes.
2. Wo finde ich allgemeine Informationen zur Masterarbeit (Master of Arts)?
Allgemeine Informationen zur Masterarbeit finden Sie in der jeweils aktuellen Masterprüfungsordnung auf den Seiten des Prüfungsamtes.
3. Wie und wo melde ich meine Abschlussarbeit (Bachelor/Master) an?
Sie müssen die Abschlussarbeit im Prüfungsamt anmelden. Das jewelige Formular für die Anmeldung finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes. Klicken Sie sich zunächst zu Ihrem Studiengang durch. Unter Formulare und Vordrucke finden Sie die entsprechenden Dateien zum Download.
4. Bis wann muss ich meine Bachelor-/Masterarbeit anmelden?
Für die Anmeldung der Abschlussarbeit gibt es im Fach Philosophie/Werte und Normen keine festgelegten Fristen. D.h., Sie können Ihre Abschlussarbeit jederzeit anmelden. Für einen reibungslosen Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium ist aber die Einhaltung bestimmter Fristen zu beachten. Auf den Seiten des Prüfungsamtes finden Sie in der linken Spalte ein jeweils aktuelles Informationsblatt zum Zeitplan für den Übergang Bachelor - Master zum Wintersemester zum Download.
5. Wie finde ich die Prüfer*innen bzw. Gutachter*innen für meine Abschlussarbeit?
Für Ihre Abschlussarbeit benötigen Sie eine*n Erstprüfer*in (betreuende*r Gutachter*in) und eine*n Zweitprüfer*in. Um die/den Erstgutachter*in müssen Sie sich selbst kümmern, d.h., Sie müssen die Lehrperson, bei der Sie Ihre Arbeit schreiben wollen, selbst ansprechen. Die/den Zweitgutachter*in können Sie eigenständig oder in Rücksprache mit der/dem Erstgutachter*in wählen. Wichtig: Bei der Masterarbeit muss eine*r der Lehrenden zur Hochschullehrer*innengruppe gehören oder Privatdozent*in sein. Bei der Bachelorarbeit ist auf Antrag auch eine Kombination aus zwei wissenschaftlichen Mitarbeitenden möglich (siehe hierzu § 22 (2) BPO).
6. Wann sollte ich mit der Suche nach einer/einem Betreuer*in für meine Arbeit beginnen?
Eine pauschale Frist gibt es hierfür nicht. Wie schnell Sie eine Betreuungsperson finden, hängt von Ihrem gewünschten Thema, aber auch von den Kapazitäten der einzelnen Lehrpersonen ab. Insbesondere in der Fachdidaktik gibt es aktuell kaum noch Kapazitäten, da viele Lehramtsstudierende eine fachdidaktische Arbeit schreiben wollen und die Kolleg*innen in dem Bereich daher immer schon sehr früh ausgebucht sind. An der Stelle kann also nur die Empfehlung ausgesprochen werden, sich möglichst früh, also mindestens ein halbes Jahr bevor das Anfertigen der Arbeit ansteht, bereits auf die Suche nach einem Thema und einer passenden Betreuungsperson zu machen.
7. Was mache ich, wenn ich keine Betreuungsperson für meine Abschlussarbeit finde?
Sollten Sie mehrere Lehrende (mindestens vier) kontaktiert und von allen eine Absage erhalten haben, wenden Sie sich an die Studienberaterin Anna Plader. Bitte geben Sie hierbei das gewünschte Thema an sowie die Personen, die Sie bisher gefragt und von denen Sie eine Absage erhalten haben. Die Studienberatung wird Ihnen dann in Zusammenarbeit mit der Institutsleitung helfen, eine Betreuungsperson für Ihre Arbeit zu finden. Hierbei wird versucht, Ihre thematischen Wünsche zu berücksichtigen. Sollte die Realisierung eines konkreten Themas nicht möglich sein, weil die hierfür einschlägigen Lehrenden bereits ausgebucht sind, erwarten wir von den Studierenden eine entsprechende Flexibilität, sich thematisch umzuorientieren. Dies gilt insbesondere für Studierende, die sehr kurzfristig, also mit wenig Vorlauf, nach einer Betreuungsperson suchen.
8. Wie finde ich die richtige Begleitveranstaltung für meine Abschlussarbeit?
Als Begleitveranstaltung zur Bachelorarbeit kann ein Seminar oder ein Kolloquium belegt werden. Bitte schauen Sie in das jeweils aktuelle Lehrveranstaltungsverzeichnis, ob eine zu Ihrer Arbeit thematisch passende Veranstaltung angeboten wird und konsultieren Sie gegebenenfalls Ihre*n betreuende*n Gutachter*in. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, eine Veranstaltung aus einem anderen Fachbereich zu belegen, wenn diese sich für das Abschlussarbeitsthema besonders gut eignet. Dies muss unbedingt vorab mit der/dem betreuenden Gutachter*in abgesprochen werden. Da für die lehrende Person des anderen Faches eine gesonderte Prüfungsberechtigung beantragt werden muss, informieren Sie unbedingt auch Anna Plader über den geplanten Besuch der externen Veranstaltung.
9. Muss ich ein Kolloquium belegen?
Nein, es muss kein Kolloquium belegt werden, es ist auch möglich als Begleitveranstaltung zur Bachelor- oder Masterarbeit ein Seminar zu belegen. Bitte wählen Sie hierzu nach Interesse ein für Sie passendes Seminar aus dem Aufbaucurriculum (Bachelorarbeit) bzw. Mastercurriculum (Masterarbeit) aus. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Veranstaltung wählen, die Sie bereits im Rahmen eines anderen Moduls belegen. Eine Doppelanrechnung einer und derselben Veranstaltung für ein Fachmodul und als Begleitveranstaltung zu einer Abschlussarbeit ist nicht möglich.
10. Was ist der Unterschied zwischen einem Begleitseminar und einem Kolloquium?
Ein Seminar hat ein vorgegebenes Thema. Die Belegung eines Seminares als Begleitveranstaltung zur Bachelor- oder Masterarbeit bietet sich insbesondere dann an, wenn das Seminarthema für die Arbeit besonders einschlägig ist. Ein Kolloquium ist in der Regel nicht von vornherein thematisch festgelegt, sondern dieses hängt u.a. davon ab, woran der Dozierende gerade forscht und wer in dem Semester an dem Kolloquium teilnimmt. D.h. der/die Dozierende macht zu Beginn des Semesters Themenvorschläge für die einzelnen Sitzungen, die Themen können aber auch gemeinsam mit den Teilnehmenden festgelegt werden. Insbesondere können in den Kolloquien eigene Arbeiten (z.B. Exposés oder Teile von Abschlussarbeiten) vorgestellt und besprochen werden, während das in einem normalen Seminar nicht immer möglich bzw. eher die Ausnahme ist. Ob in einem konkreten Fall also die Wahl eines Kolloquiums oder eines Seminars sinnvoller ist, kommt auf das Thema, den/die Betreuer*in sowie einige andere Faktoren an.
11. Wie und wo kann ich mir meine Begleitveranstaltung zur Bachelor-/Masterarbeit bescheinigen lassen?
Bitte melden Sie sich über Stud.IP bei der Person, bei der Sie die Begleitveranstaltung belegen, zu der Prüfung "bam" an. Sollten Sie diese die Option bei Stud.IP nicht finden, sprechen Sie die Lehrperson darauf an und zwar möglichst zu Beginn des Semesters. Diese kann das Modul dann noch nachträglich anlegen, so dass Sie sich anmelden und die Teilnahme an der Begleitveranstaltung Ihnen bescheinigt werden kann.
12. Müssen Bachelor- und Masterarbeit (Master of Education) jeweils in verschiedenen Fächern geschrieben werden oder kann ich auch beide in demselben Fach schreiben?
Es können beide Abschlussarbeiten in demselben Fach geschrieben werden. Die Master of Education-Arbeit kann zudem auch in den Bildungswissenschaften geschrieben werden.
9. Fragen zu Auslandsaufenthalten sowie zur Anrechnung im Ausland erbrachter Leistungen
1. Wo finde ich Informationen zu ausländischen Partneruniversitäten des Instituts für Philosophie?
Informationen zu Auslandsaufenthalten, Partneruniversitäten etc. finden Sie auf dieser Seite unter Studium & Lehre --> Auslandsaufenthalte.
2. Wer ist die Ansprechperson für Fragen rund um Auslandsaufenthalte?
Der ERASMUS-Beauftragte des Instituts für Philosophie ist apl. Prof. Dr. Wilhelm Büttemeyer (Email: minervaeule@uol.de). Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen rund um Auslandsaufenthalte an ihn.
3. Kann ich mir im Ausland erbrachte Leistungen im Fach Philosophie/Werte und Normen oder im Professionalisierungsbereich anrechnen lassen?
Ja, es ist grundsätzlich möglich, sich im Ausland erbrachte Leistungen anrechnen zu lassen. Wenn Sie gerade einen Auslandsaufenthalt planen, informieren Sie sich bitte vorab über das Lehrangebot im Gast-Land und klären vor Beginn des Auslandsaufenthaltes, welche Kurse/Module sich für eine Anrechnung in Oldenburg eignen. Wenn Sie bereits im Ausland studiert haben und sich nun dort erbrachte Prüfungsleistungen für das Oldenburger Philosophie/Werte und Normen-Studium oder im Professionalisierungsbereich anrechnen lassen wollen, vereinbaren Sie einen Termin mit Anna Plader. Bitte bringen Sie zu dem Termin alle relevanten Unterlagen (Bescheinigungen, Modulbeschreibungen, Transcript of Records etc.) mit.
10. Fragen zum Professionalisierungsbereich
1. Kann ich als Philosophie-/Werte und Normen-Studierende*r die Professionalisierungsmodule der Philosophie studieren?
Folgende PB-Module aus dem Bereich Philosophie können Sie als Philosophie-/Werte und Normen-Studierende*r belegen:
- pb001, pb002, pb003
- pb022
- pb036 (aber nur in der Variante Vorlesung + Seminar!)
- pb080, pb081
WICHTIG: Veranstaltungen, die sowohl Fachmodulen als auch Professionalisierungsmodulen zugeordnet sind, können jeweils nur im Fach oder im Professionalisierungsbereich angerechnet werden. Das heißt, dass Sie, wenn Sie Module der Philosophie im Professionalisierungsbereich belegen wollen, für diese Module Veranstaltungen wählen müssen, die Sie nicht bereits im Rahmen eines anderen Moduls belegen. Ausnahme: Die Vorlesung zum Modul phi130 kann auch für das pb036 genutzt werden.
Die folgenden Module können ab dem WiSe 2021/22 nicht (mehr) von Philosophie-/Werte und Normen-Studierenden belegt werden:
- pb010, pb011
- pb036 (in der Form Vorlesung + Tutorium)
- pb397
11. Fragen zur finanziellen Unterstützung bei Tagungsreisen von Studierenden
1. Ich möchte an einer Tagung teilnehmen. Kann ich hierfür finanzielle Unterstützung seitens des Instituts für Philosophie erhalten, und wenn ja, was muss ich hierfür tun?
Das Institut für Philosophie kann Tagungsreisen von Studierenden der Philosophie bezuschussen, sofern Mittel dafür vorhanden sind. Der/die Studierende muss hierfür einen Antrag stellen (Sekretariat für Philosophie). Voraussetzungen für die Vergabe eines Zuschusses sind:
- Die/der Studierende nimmt aktiv an der Tagung teil, indem sie/er einen Vortrag hält, ein Poster präsentiert o. Ä. Die Beteiligung an den regulären Diskussionen, die sich an Vorträge anschließen, zählt nicht als aktive Teilnahme.
- Beantragt werden können Zuschüsse zu Reisekosten, Unterbringungskosten oder Teilnahmegebühren. Verpflegungskosten können nicht übernommen werden.
- Der Antrag enthält eine maximal zweiseitige Begründung des/der Studierenden, warum er/sie an der Tagung teilnehmen möchte, einen Nachweis der aktiven Teilnahme (z.B. eine Einladungs-E-Mail oder ein Tagungsprogramm) und eine kurze befürwortende Stellungnahme einer/eines hauptamtlichen Lehrenden.
Für Veranstaltungen im Inland können in der Regel höchstens 300 € bewilligt werden, für Veranstaltungen im europäischen Ausland in der Regel höchstens 400 € und für Veranstaltungen im außereuropäischen Ausland in der Regel höchstens 600 €.