Studienberatung

Anna Plader

Sprechzeiten: mittwochs 11-12 Uhr

Raum: V03 1-M115
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Papierlose Prüfungsorganisation

Das Institut für Philosophie hat mit dem Beginn des WiSe 2020/21 auf die papierlose Prüfungsorganisation und Notenübermittlung umgestellt. Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu dem neuen Verfahren. Hierbei wird das Verfahren zunächst grundsätzlich erklärt. Anschließend folgen einige häufig gestellte Fragen zu dem neuen Verfahren sowie zur Prüfungsorganisation am Institut für Philosophie im Allgemeinen.

Grundsätzliches Verfahren

Der/die Studierende trägt sich zu Beginn des Semesters in die Veranstaltungen des Moduls, das er/sie belegen möchte ein und besorgt sich den Laufzettel für das entsprechende Modul. Dieser steht auf der Seite Modullaufzettel zum Download bereit. Je nach Modul sammelt der/die Studierende während bzw. bis zum Ende des Semesters die Unterschriften für die erbachten Leistungen und die Teilnahme bei den Dozierenden der besuchten Veranstaltungen ein. Die Informationen, was zum Abschluss des jeweiligen Moduls erforderlich ist, befinden sich auf dem jeweiligen Laufzettel. Ein Modul ist erst abgeschlossen, wenn der entsprechende Laufzettel vollständig ausgefüllt ist, d.h. es müssen sich die Unterschriften für alle Veranstaltungen darauf befinden sowie – im Falle des Portfolios – alle Prüfungsteile eingetragen und von den Lehrenden abgezeichnet sein. Beim Anmelden zur Modulprüfung ist allerdings Folgendes zu beachten:

Das Ablegen einer Modulprüfung ist nur möglich, wenn eine Prüfungsanmeldung vorliegt. Der/die Studierende muss sich daher vor dem Ablegen der Prüfung (Hausarbeit, Referat oder mündliche Prüfung) bzw. des ersten Prüfungsteils (beim Portfolio) zur Prüfung anmelden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Teil der Prüfung in einem späteren Semester abgelegt wird. Die einzige Ausnahe bildet das phi250 (siehe unten).

Im Folgenden werden die Anmeldeformalitäten zu den Prüfungen für jedes Modul einzeln erläutert.

Bachelor-Module

  • phi101: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson des belegten Seminares.
  • phi110 und phi120: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson eines der beiden Seminare, die für das Modul belegt werden. Wird das Modul über mehrere Semester studiert, erfolgt die Anmeldung bei der Person, bei der der erste Prüfungsteil erbracht wird. (Eine Anmeldung zur Prüfung bei der/dem Tutor*in ist nicht möglich.)
  • phi111 und phi121: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson des zum Modul gehörenden Seminars. (Eine Anmeldung zur Prüfung bei der/dem Tutor*in ist nicht möglich und auch nicht erforderlich.)
  • phi130: Anmeldung zur Prüfung (Klausur) bei dem Lehrenden, der die Vorlesung zum Modul phi130 hält.
  • phi210, phi220, phi230 und phi240: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, bei der die Prüfung (Hausarbeit, Referat mit Ausarbeitung oder mündliche Prüfung) abgelegt wird.
  • phi250: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, bei der die große benotete Portfolioteilleistung erbracht wird, auch dann, wenn die kleinen unbenoteten Teilleistungen vorher erbracht werden.
  • phi260: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, die die Vorlesung hält.
  • phi270: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, bei der die Prüfungsleistung (Hausarbeit, Referat mit Ausarbeitung oder mündliche Prüfung) bzw. der größere Teil des Portfolios erbracht wird. Falls die Portfolioleistungen auf mehrere Semester verteilt werden, erfolgt die Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, bei der die erste Teilleistung erbracht wird.
    Besonderheit beim Modul phi270: Im Rahmen des Akzentuierungsmoduls phi270 können sich die Studierenden die Veranstaltungen (gem. den Vorgaben in den fachspezifischen Anlagen) nach ihrem Interesse selbst zusammenstellen (aus dem Angebot in den Modulen phi210-phi240). Hierbei muss aber darauf geachtet werden, dass keine Seminare gewählt werden, die bereits im Rahmen eines anderen Moduls studiert werden. Es ist keine Doppelanrechnung desselben Seminares für zwei Module möglich.
    Wenn Sie sich die beiden Veranstaltungen, welche Sie im Rahmen des phi270 belegen wollen, ausgesucht haben, sprechen Sie die Lehrperson, bei der Sie die Prüfung in dem Modul ablegen möchten, zu Beginn des Semesters an und teilen ihr dies mit. Dies ist unbedingt erforderlich, damit die Lehrperson die Prüfung für dieses Modul freischaltet. Dies passiert nicht automatisch, da die Zuordung der phi210-240-Seminare zum phi270 jeweils nach Bedarf der Studierenden im jeweiligen Semester erfolgt.

Mastermodule

  • phi210, phi220, phi230 und phi240: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, bei der die Prüfung (Hausarbeit, Referat mit Ausarbeitung oder mündliche Prüfung) abgelegt wird.
  • phi311, phi321 und phi331: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, bei der die Prüfung (Hausarbeit, Referat mit Ausarbeitung oder mündliche Prüfung) abgelegt wird.
  • phi340: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, bei der die Prüfungsleistung (Hausarbeit, Referat mit Ausarbeitung oder mündliche Prüfung) bzw. der größere Teil des Portfolios erbracht wird. Wird das Modul über mehrere Semester studiert, erfolgt die Anmeldung bei der Lehrperson, bei der der erste Teil des Portfolios erbracht wird.
  • phi350, phi360, phi370: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, bei der die Prüfungsleistung (Hausarbeit, Referat mit Ausarbeitung oder mündliche Prüfung) bzw. der größere Teil des Portfolios erbracht wird. Wird das Modul über mehrere Semester studiert, erfolgt die Anmeldung bei der Lehrperson, bei der der erste Teil des Portfolios erbracht wird. Eine Anmeldung bei der anderen Lehrperson ist dann nicht mehr erforderlich (und auch technisch nicht möglich).
  • phi410: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, die die Vorlesung zum belegten Praxismodul leitet (Theoretische Philosophie, Logik und studium elementare: Prof. Dr. Mark Siebel; Praktische Philosophie: Prof. Dr. Tilo Wesche).
  • phi420: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, bei der die Begleitveranstaltung zum Praktikum belegt wird.
  • phi430: Anmeldung zur Prüfung bei einem der beiden Modulverantwortlichen.
  • phi510, phi520, phi530, phi540: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, bei der die Prüfung (Hausarbeit, Referat mit Ausarbeitung oder mündliche Prüfung) abgelegt wird.
  • phi610: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, bei der das Kolloquium absolviert wird.

Professionalisierungsbereich

  • pb001, pb002, pb003: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, bei der die Prüfung (Hausarbeit, Referat mit Ausarbeitung oder mündliche Prüfung) abgelegt wird.
  • pb010, pb011 und pb397: Anmeldung zur mündlichen Prüfung bei der Lehrperson, bei der die mündliche Prüfung abgelegt wird. Die entsprechende Person wird Ihnen von Ihrer Tutorin/Ihrem Tutor mitgeteilt. Achtung: Die Module pb010, pb011 und pb397 können nicht von Studierenden des Faches Philosophie/Werte und Normen gewählt werden!
  • pb022: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, bei der die Prüfung (Hausarbeit, Referat mit Handout oder mündliche Prüfung) abgelegt wird.
  • pb036: Variante VL+TU: Anmeldung zur Klausur bei dem Lehrenden, der die Vorlesung zum Modul phi130 hält. Achtung: Die Variante VL+TU kann nicht von Studierenden des Faches Philosophie/Werte und Normen gewählt werden!); Variante VL+SE: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, bei der die Prüfung (Hausarbeit, Referat mit Ausarbeitung oder mündliche Prüfung) abgelegt wird.
  • pb080 und pb081: Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson, bei der die Prüfungsleistung (Hausarbeit, Referat mit Ausarbeitung oder mündliche Prüfung) bzw. der größere Teil des Portfolios erbracht wird. Wird das Modul über mehrere Semester studiert, erfolgt die Anmeldung bei der Lehrperson, bei der der erste Teil des Portfolios erbracht wird.

Wichtige Hinweise

Die Laufzettel dienen dem Nachweis, dass alle erforderlichen Leistungen für ein Modul erbracht wurden. Sie stellen aber keine offiziellen Prüfungsdokumente dar. Vielmehr handelt es sich um institutsinterne Unterlagen. Bringen/schicken Sie daher keine Laufzettel in/an das Prüfungsamt, denn diese können dort nicht angenommen werden.

Zu einer Modulprüfung melden Sie sich immer nur bei einer Lehrperson an! Dies gilt auch dann, wenn die Prüfungsteile (z.B. beim Portfolio) bei verschiedenen Lehrpersonen erbracht werden.

Beachten Sie, dass Ihre Anmeldung zur Prüfung verbindlich ist. Melden Sie sich rechtzeitig ab, falls Sie an der Prüfung nicht teilnehmen wollen. Sollten Sie zum angegebenen Termin bei der Klausur oder der mündlichen Prüfung nicht erscheinen oder die schriftliche Leistung nicht fristgerecht abgeben, führt das zum Nichtbestehen der Prüfung. Abweichende Regelungen sind rechtzeitig, also vor Ablauf des Abgabetermins, mit den jeweiligen Lehrenden zu treffen.

Häufige Fragen & Antworten (Studierende)

1. Wie und wo melde ich mich zu einer Modulprüfung an?

Für alle Prüfungen müssen Sie sich über Stud.IP anmelden. Hierzu loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten bei Stud.IP ein und klicken oben auf "Studium" --> "Meine Studienleistungen/-daten". Danach klicken Sie links auf "Aktuelle Prüfungen". Über die Filtereinstellungen auf der linken Seite, können Sie die passende Prüfung raussuchen.

2. Unter „Grundsätzliches Verfahren“ steht "Anmeldung zur Prüfung bei der Lehrperson..." und unter der ersten Frage "Für alle Prüfungen müssen Sie sich über StudIP anmelden." Wie ist das gemeint?

Diese beiden Informationen sind nicht als „entweder ... oder“ zu verstehen, sondern sie gelten beide. Die Studierenden müssen sich ab sofort also über StudIP bei der jeweiligen Lehrperson anmelden. Eine Anmeldung über Email oder ausschließlich über die Abgabe eines Laufzettels reicht nicht mehr aus. Es muss also neben eventuellen Absprachen, wie z.B. Terminen für Referate oder mündliche Prüfungen und/oder der Abgabe von Laufzetteln, zusätzlich immer auch eine Anmeldung über Stud.IP zu der Prüfung bei der/dem entsprechenden Lehrenden erfolgen.

3. Ich möchte mich zu einer Prüfung über Stud.IP anmelden, finde aber die Lehrperson und/oder das Modul/die Prüfungsform nicht. Woran könnte das liegen?

Wenn Sie eine Prüfung bei Stud.IP nicht finden, kann das verschiedene Ursachen haben, z.B. dass die Lehrperson in dem Semester die Prüfung/Prüfungsform nicht anbietet oder die Lehrperson ihre Prüfungen noch nicht angelegt hat bzw. diese vom Prüfungsamt noch nicht freigeschaltet wurden. Fragen Sie im Zweifelsfall zunächst bei der Lehrperson, bei der Sie sich zur Prüfung anmelden wollen, nach. Falls Ihnen die Lehrperson mitteilt, dass von ihrer Seite aus alles in Ordnung ist (dass die Prüfungen also eingerichtet und freigeschaltet sind), wenden Sie sich direkt an das Prüfungsamt, um das Problem zu klären.

4. Ich möchte mich zu einer Prüfung über Stud.IP anmelden und habe die Prüfung bei der entsprechenden Lehrperson bei StudIP in der Gesamtübersicht der aktuellen Prüfungen auch gefunden, sie wird mir bei meinen Prüfungen aber nicht angezeigt, so dass ich mich nicht anmelden kann. Was soll ich tun?

  • Prüfen Sie zunächst, ob Sie bei den Einstellungen das richtige Semester ausgewählt haben.
  • Prüfen Sie, ob die Anmeldefrist nicht schon verstrichen ist. Beachten Sie, dass die Anmeldefristen zu den Prüfungen sich je nach Prüfungsform und Lehrperson unterscheiden können.
  • Prüfen Sie, ob Sie sich im laufenden Semester für das Modul nicht bereits bei einer anderen Lehrperson angemeldet haben. In dem Fall ist eine weitere Anmeldung bei einer zweiten Lehrperson zu einer Prüfung in demselben Modul nicht möglich. Um sich bei einer bestimmten Lehrperson zu der Prüfung anzumelden, müssen Sie sich daher zunächst bei der anderen Person wieder abmelden.
  • Prüfen Sie, ob eine noch offene Anmeldung zu derselben Prüfung aus einem früheren Semester vorliegt, die Sie eventuell vergessen haben. Eine erneute Anmeldung zu der Modulprüfung ist in diesem Fall nämlich nicht möglich, sondern es muss erst die alte Prüfungsanmeldung "bearbeitet" werden. Hierfür muss entweder die Note eingetragen oder die ältere Anmeldung muss storniert werden. Für eine Stornierung der Anmeldung bedarf es eines gültigen Rücktrittsgrundes. Die Modalitäten klären Sie mit der Lehrperson, bei der die offene Anmeldung vorliegt sowie dem Prüfungsamt.
    Haben Sie sich in einem früheren Semester zu der Prüfung angemeldet, diese aber nicht abgelegt, muss dort zunächst ein „nicht bestanden” eingetragen werden, bevor Sie sich ein zweites Mal zu der Prüfung anmelden können.
  • Eine Anmeldung zu einer Modulprüfung ist nur möglich für Module, die in Ihrem Studiengang enthalten sind. Mastermodule, die Sie während Ihres Bachelorstudiums vorziehen wollen, werden in der Überischt nicht angezeigt. Hierfür müssen Sie sich gesondert beim Prüfungsamt anmelden (siehe weiter unten).

Sollten Sie alle diese Fehler/Gründe ausschließen können, wenden Sie sich direkt an das Prüfungsamt, (Email: p-amt.fk3.fk4.dez3@uol.de), um die Fehlerquelle zu finden.

Bitte beachten Sie Folgendes: Die Einsicht in Ihr Noten-/Prüfungskonto haben aus Datenschutzgründen nur Sie und das Prüfungsamt, daher kann, wenn Sie das Problem selbst nicht lösen können, auch nur das Prüfungsamt Ihnen bei der Suche nach der Fehlerquelle bzw. nach der Lösung des Problems helfen. Die jeweiligen Lehrenden des Instituts für Philosophie können nur sehen, ob Sie sich zu der Prüfung bei ihnen angemeldet haben. Sie können selbst aber keine Studierenden zu den Prüfungen anmelden, an den Anmeldungen Änderungen vornehmen oder diese löschen. Die Fachstudienberatung (Anna Plader) hat nicht einmal Zugriff auf diese Informationen (also wer sich bei wem zu einer Prüfung angemeldet hat) und kann in diesem Fall daher keine Hilfestellung geben. 

5. Ich möchte Mastermodule vorziehen. Was muss ich hierfür tun?

Wenn sie Mastermodule vorziehen wollen, müssen Sie dies beim Prüfungsamt beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes. Sobald Sie die Genehmigung zum Vorziehen haben, dürfen Sie sich zu den Prüfungen in den vorzuziehenden Modulen anmelden. Weiteres hierzu: siehe nächste Frage.

6. Ich möchte mich zur Prüfung in einem vorgezogenen Mastermodul anmelden, kann das Modul in meinen Prüfungen aber nicht finden. Wie soll ich verfahren, um mich zu der Prüfung anzumelden?

Studierende, die Mastermodule vorziehen, müssen sich für die Anmeldung zur Prüfungsleistung beim Prüfungsamt melden. Eine direkte Anmeldung zu der Prüfung über Stud.IP ist in diesem Fall nicht möglich. So wird garantiert, dass sich nur diejenigen Studierenden anmelden, die offiziell einen Antrag gestellt und auch eine Genehmigung zum Vorziehen der entsprechenden Module erhalten haben.

7. Bis wann muss die Modulprüfung in einem Modul abgelegt sein?

In der Regel sollte die Modulprüfung bis zum Ende des jeweiligen Semesters (WiSe: 31.03., SoSe: 30.09.) abgelegt, bzw. die schriftliche Leistung (Hausarbeit, Ausarbeitung) abgegeben werden. In den Basismodulen sollten die kleinen Teilleistungen nach Möglichkeit semesterbegleitend erbracht werden. Im Falle von Blockseminaren können abweichende Termine gelten. Bitte klären Sie den Abgabetermin in diesem Fall mit der/dem Prüfer*in.

8. Kann ich mir meine Modulprüfung noch wie bisher mit einer Modulbescheinigung bescheinigen lassen?

Der Beschluss des Präsidiums sieht vor, dass Modulnoten online über Stud.IP an das Prüfungsamt übermittelt werden. Sollten Sie (nur in begründeteten Ausnahmefällen!) von dieser Regel abweichen wollen, müssen Sie dies mit Ihrer/Ihrem Prüfer*in und dem Prüfungsamt klären.

9. Fallen mit der Umstellung auf die papierlose Prüfungsorganisation auch die Modullaufzettel weg?

Die Anmeldung zu einer Prüfung über die Plattform Stud.IP ersetzt nur die bisher verwendeten (blauen/rosa/grünen) Modulbescheinigungen. Die Modullaufzettel müssen hingegen weiterhin geführt werden. Während der digitalen Lehrorganisation kann das Führen der Modullaufzettel (Eintragen von Noten & Unterschriften) auch digital erfolgen.

10. Wo finde ich die Modullaufzettel für die Module des Faches Philosophie/Werte und Normen?

Die Laufzettel stehen auf der Seite Modullaufzettel zum Download bereit.

11. Brauche ich für jedes Modul einen eigenen Modullaufzettel?

Für fast alle Fachmodule und Professionalisierungsbereichsmodule des Faches Philosophie/Werte und Normen muss jeweils ein Modullaufzettel geführt werden. Ausnahmen hiervon sind die Module phi130, phi410, phi610, pb010 und pb011, pb397 sowie pb036 in der Variante VL+TU.

12. Wo soll ich meinen fertig ausgefüllten Modullaufzettel abgeben?

Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, alle erforderlichen Unterschriften und Noten auf ihren Modullaufzetteln zu sammeln. Sobald der Modullaufzettel vollständig ausgefüllt ist, geben Sie diesen bei Ihrer/Ihrem Prüfer*in ab. Die Abgabe ist auch digital (als Anhang per Email) möglich.

13. Was mache ich mit meinem angebrochenen, noch nicht fertig ausgefüllten Modullaufzettel aus einem früheren Semester?

Die alten Modullaufzettel verfallen nicht, sie können weiter verwendet werden, bis alle Unterschriften und Leistungen vollständig sind. Sobald das der Fall ist, verfahren Sie so, wie unter "Grundsätzliches Verfahren" angegeben. Achtung: Dies gilt nur für Laufzettel, die vor der Einführung des online Prüfungsverfahrens, also vor dem WiSe 2020/21 erstellt wurden.

14. Ich habe noch einen alten, vollständig ausgefüllten Laufzettel aus einem früheren Semester. Was muss ich machen, damit die Note eingetragen wird?

Wenn Sie noch einen alten, vollständig ausgefüllten Laufzettel aus einem älteren Semester haben, kümmern Sie sich möglichst bald um die Eintragung der Note, indem Sie sich im aktuellen Semester zu der Prüfung in diesem Modul online anmelden. Wählen Sie als Prüfer*in die Lehrperson aus, bei der Sie die Prüfungsleistung bzw. beim Portfolio den größten Teil der Prüfung erbracht haben. Leiten Sie anschließend den Laufzettel zu der betreffenden Lehrperson und bitten sie, die Note einzutragen. Achtung: Dies gilt nur für Laufzettel, die vor der Einführung des online Prüfungsverfahrens, also vor dem WiSe 2020/21 erstellt wurden.

15. Ich habe noch einen alten, vollständig ausgefüllten Modullaufzettel aus einem früheren Semester, die Dozent*innen, bei denen ich damals das Modul belegt und die Prüfung/Prüfungsteile abgelegt habe, bieten im aktuellen Semester die Prüfung in dem Modul aber nicht an. Was muss ich tun, damit meine Note trotzdem eingetragen werden kann?

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Möglichkeit 1: Sie fragen die Dozierenden, bei denen Sie damals das Modul belegt haben, ob eine/r von diesen die Prüfung im aktuellen Semester noch einmal anbieten (also bei Stud.IP anlegen) kann. Falls ja, warten Sie, bis die Prüfung online verfügbar ist und melden sich dann zu dieser an. Anschließend schicken Sie der Person Ihren vollständigen Modullaufzettel und bitten sie, die Note einzutragen.
  • Möglichkeit 2: Falls Möglichkeit 1 nicht klappt: Schreiben Sie die/den Modulverantwortliche*n des Moduls an. Erklären Sie die Situation und fragen, ob Sie sich in dem Fall bei ihm/ihr zu der Prüfung anmelden können (in der Regel bieten Modulverantwortliche Prüfungen in ihren Modulen durchgehend an). Sobald Sie eine positive Antwort bekommen, melden Sie sich bei der Person zu der Prüfung an und schicken dieser Ihren vollständigen Modullaufzettel. Die Note wird dann von der/dem Modulverantwortlichen eingetragen.

16. Ich habe ein Modul schon vor dem WiSe 2020/21 abgeschlossen, aber die Rückmeldung über den Abschluss des Moduls bzw. den Laufzettel jetzt erst zurückbekommen. Muss ich mich jetzt trotzdem online zu der Modulprüfung anmelden?

Fragen Sie die Lehrperson, die Ihnen den vollständigen Laufzettel zugeschickt hat, ob die Note bereits weiterleitet wurde (dies kann der Fall sein, wenn die Modulnote vor dem 31.10.2020 vorlag). Falls ja, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Falls nicht, verfahren Sie so, wie in der Antwort zu Frage 14 angegeben.

17. Wo erfahre ich, welche Dozierenden für welche Module prüfungsberechtigt sind?

Hier finden Sie die Liste der Prüfungsberechtigten. In der Regel können Sie davon ausgehen, dass eine Lehrperson, die in einem bestimmten Modul eine Veranstaltung anbietet, für dieses Modul auch prüfungsberechtigt ist.

18. Die Lehrperson, bei der ich meine Modulprüfung in einem früheren Semester abgelegt habe, ist nicht mehr an der Uni beschäftigt, die Note ist aber noch nicht eingetragen. Was muss ich machen, damit meine Note eingetragen wird?

Wenden Sie sich an die/den Modulverantwortliche*n des betreffenden Moduls und informieren Sie sie/ihn über die Situation. Anschließend melden Sie sich zu der Modulprüfung bei der/dem Modulverantwortlichen an und schicken dieser/diesem den vollständigen Laufzettel zu. Die Note kann dann von der/dem Modulverantwortlichen eingetragen werden.

19. Ich habe von meinem Dozenten meinen vollständigen Laufzettel kürzlich per Mail zugeschickt bekommen. Kann ich davon ausgehen, dass die Note von ihm schon an das Prüfungsamt weitergeleitet wurde oder muss ich jetzt noch etwas unternehmen, damit die Note eingetragen wird?

Erfragen Sie bei der Lehrperson, von der Sie den Laufzettel bekommen haben, ob die Note weitergeleitet wurde. Falls ja, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Falls nicht, verfahren Sie so, wie in der Antwort zu Frage 14 angegeben.

20. Wieviele Prüfungsleistungen muss ich in den Aufbaumodulen erbringen?

Es ist grundsätzlich eine Prüfungsleistung pro Modul (nicht pro Seminar!) zu erbringen. In den 12 KP-Aufbaumodulen ist das ein Referat mit Ausarbeitung oder eine Hausarbeit oder eine mündliche Prüfung. In den 6 KP-Aufbaumodulen ist die Prüfungsleistung ein Portfolio aus 3-4 kleinen Teilleistungen (je nach Modul), eine Hausarbeit, ein Referat mit Ausarbeitung oder eine mündliche Prüfung. Bitte schauen Sie für weitere Informationen in die Modulbeschreibung des jeweiligen Moduls oder in die Prüfungsordnung.

21. Wie und wo kann ich mir die Teilnahme an der Begleitveranstaltung zu meiner Abschlussarbeit (bam, mam) bescheinigen lassen bzw. wie und wo melde ich mich zu der Veranstaltung an?

In der Regel wird als Begleitveranstaltung zur Abschlussarbeit ein Kolloquium belegt, es kann als Begleitveranstaltung aber auch ein zum Thema der Abschlussarbeit passendes Seminar gewählt werden. Letzteres ist mit der/dem betreuenden Gutachter*in abzustimmen.
Die Kolloquien sind in der Regel für das bam bzw. das mam freigeschaltet, so dass Sie sich, um sich die Teilnahme bescheinigen zu lassen, direkt online über Stud.IP anmelden können, sobald die „Prüfung” von der/dem Dozierenden eingerichtet wird (so wie bei allen anderen Prüfungen auch).
Seminare sind in der Regel nicht pauschal als Begleitveranstaltungen zur Abschlussarbeit deklariert. Soll ein Seminar als Begleitveranstaltung für eine Abschlussarbeit verbucht werden, muss das Seminar dem bam oder mam erst zugeornet werden, damit die/der Dozierende das entsprechende Modul (also bam oder mam) zur Anmeldung freischalten kann. Wenn Sie als Begleitveranstaltung ein Seminar belegen, sprechen Sie Ihre*n Dozierenden (möglichst zu Beginn des Semesters!) daher an und bitten sie/ihn das entsprechende Modul (also bam oder mam) einzurichten (siehe hierzu: Häufige Fragen & Antworten (Lehrende), Frage 7, weiter unten auf dieser Seite). Anschließend melden Sie sich zu dem Modul wie gewohnt an, sobald es bei Stud.IP in der Prüfungsliste auftaucht.

Häufige Fragen & Antworten (Lehrende)

1. Was muss ich machen, damit Studierende sich bei mir zur Prüfung anmelden können?

Sie müssen zu Beginn des jeweiligen Semesters den Bedarf an Prüfungen bei den Studierenden abfragen und die entsprechenden Prüfungen bei Stud.IP über den Reiter „Meine Prüfungsverwaltung“ anlegen.

2. Wo bekomme ich Informationen und technische Unterstützung für die Einrichtung meiner Prüfungen?

Auf der Seite Papierlose Prüfungsorganisation des Prüfungsamtes bekommen sie allgemeine Informationen der Universität zur papierlosen Prüfungsorganisation. Für alle Lehrenden des Instituts für Philosophie wurde zumdem eine Studiengruppe eingerichtet, in die die Lehrenden der Philosophie eingetragen wurden. Sie finden die Studiengruppe in Ihren Veranstaltungen unter dem Reiter "Lehre" (nicht bei den Studiengruppen). Eine detaillierte Anleitung zur Einrichtung und Verwaltung von Prüfungen findet sich unter "Dateien". Bei Fragen wenden Sie sich an Anna Plader.

3. Muss ich die Prüfungen für jede Veranstaltung einzeln anlegen?

Nein, die Prüfungen müssen pro Modul und Prüfungsform nur einmal angelegt werden.

4. Wie kann ich die Prüfungsform "Mündliche Prüfung" anlegen?

Für das Anlegen von mündlichen Prüfungen gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Möglichkeit 1: Sie gehen den gleichen Weg, wie bei den anderen Prüfungsformen, also "Lehre" --> "Meine Prüfungsverwaltung" --> "Prüfungsterminbekanntgabe" (linke Spalte), wählen bei der Prüfungsform "sonstige" und geben in das Feld "Notiz für das Prüfungsamt" ein, dass die Prüfungsform "Mündliche Prüfung" eingerichtet werden soll.
  • Möglichkeit 2: Sie legen die mündlichen Prüfungen direkt über die Veranstaltung an. Hierzu gehen Sie in die Veranstaltung rein und klicken oben auf den Reiter "Mehr...". Sie scrollen herunter bis zur Funktion "mündliche Prüfungstermine" und setzen das Häkchen bei dieser Funktion. Nun taucht diese oben bei den Reitern auf und kann genutzt werden. Hier ist der Vorteil, dass Sie einzelne Prüfungstermine einrichten können, zu denen die Studierenden sich dann individuell anmelden können.

5. Ein*e Studierende*r möchte bei mir eine Prüfung im Akzentuierungsmodul phi270 ablegen. Was muss ich tun?

Im Rahmen des Akzentuierungsmoduls phi270 können sich die Studierenden die Veranstaltungen (gem. den Vorgaben in den fachspezifischen Anlagen) selbst zusammenstellen (aus dem Angebot in den Modulen phi210-phi240). Daher werden dem Modul phi270 keine Veranstaltungen vorab zugeordnet. Aus diesem Grund taucht das Modul, wenn Sie für Ihre Veranstaltungen die Prüfungen anlegen, nicht automatisch in der Liste der Module auf. Um dennoch die Prüfungen für das Modul phi270 anzulegen, haben Sie drei Möglichkeiten:

  • Sie können das Seminar, über das die Prüfung für das phi270 eingerichtet werden soll, bei Bedarf dem phi270 nachträglich noch zuordnen lassen. Dies ist aufgrund der besonderen Regelungen im Modul phi270 möglich (für andere Module gilt das nicht!) Schreiben Sie hierzu eine Email an Anna Plader (anna.plader@uol.de).
  • Sie können die Prüfungen für das Modul phi270 auch anlegen, ohne dass das entsprechende Seminar dem Modul zugeordnet ist. Schreiben Sie beim Anlegen der Prüfungen für die anderen Module in das Feld „Notiz für das Prüfungsamt“, dass die Prüfungen zusätzlich auch für das phi270 eingerichtet werden sollen. Dies macht dann Sinn, wenn Sie bereits beim Anlegen der Prüfungen wissen, dass mindestens ein*e Studierende*r die Prüfung für das Modul bei Ihnen ablegen möchte.
  • Stellt sich erst während des Semesters und nach Bekanntgabe der Prüfungen heraus, dass jemand bei Ihnen in dem Modul phi270 eine Prüfung ablegen möchte, dann schreiben Sie eine Email an das Prüfungsamt (p-amt.fk3.fk4.dez3@uol.de) und bitten darum, dass bei Ihnen zu den bisherigen freigegebenen Prüfungen das Modul zusätzlich eingerichtet wird. Bitte denken Sie daran, die gewünschte Prüfungsform anzugeben, die eingerichtet werden soll. Das Prüfungsamt ergänzt das Modul phi270 dann in der Liste Ihrer Prüfungen.

6. Ein/e Studierende*r möchte bei mir eine Prüfung im Modul phi610 – Selbststudium ablegen. Was muss ich tun?

In dem Modul wurde eine sog. „Dummy-Veranstaltung“ angelegt. Ab dem WiSe 2020/21 werden alle Lehrenden, die für das phi610 prüfungsberechtigt sind, als Lehrende in diese "Veranstaltung" eingetragen. Hierbei handelt es sich nicht um eine echte Veranstaltung. Der Eintrag dient lediglich dazu, dass Sie als (potenzielle*r) Lehrende*r des Moduls im System auftauchen und damit auch die Möglichkeit haben, bei Bedarf eine Prüfung für das Modul anzulegen. Dies müssen Sie natürlich nur dann machen, wenn Sie in dem aktuellen Semester mindestens eine Prüfung in dem Modul abnehmen wollen. Ansonsten können Sie diese Dummy-Veranstaltung ignorieren.

7. Ein*e Studierende*r möchte eines meiner Seminare als Begleitveranstaltung zu ihrer/seiner Abschlussarbeit belegen. Wie kann ich ihr/ihm die Belegung des "bam" bzw. "mam" bescheinigen?

Es ist nach wie vor für die Studierenden möglich, statt eines Kolloquiums ein zur Abschlussarbeit thematisch passendes Seminar als Begleitveranstaltung zu belegen. Sollte dies für eines Ihrer Seminare zutreffen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie können die Prüfung (bzw. in diesem Fall die Teilnahme) für das bam/mam direkt beim Anlegen der Prüfungen vom Prüfungsamt mit einrichten lassen. Schreiben Sie hierzu in das Feld „Notiz für das Prüfungsamt“, dass zusätzlich das bam bzw. mam eingerichtet werden soll. Dies macht dann Sinn, wenn Sie bereits beim Anlegen der Prüfungen wissen, dass mindestens ein/e Studierende*r das Seminar als die entsprechende Begleitveranstaltung belegen möchte.
  • Stellt sich erst während des Semesters und nach Bekanntgabe der Prüfungen heraus, dass jemand das Seminar als Begleitveranstaltung belegen möchte, dann schreiben Sie eine Email an p-amt.fk3.fk4.dez3@uol.de und bitten darum, dass bei Ihnen zu den bisher freigeschalteten Prüfungen das entsprechende Modul (bam/mam) zusätzlich eingerichtet wird. Das Prüfungsamt ergänzt das erforderliche Modul dann in der Liste Ihrer Prüfungen.

Um die Teilnahme zu bescheinigen, tragen Sie in das Notenfeld einfach ein "+" ein.

8. Ein*e Studierende*r hat mir mitgeteilt, dass er/sie sich zu einer Prüfung bei mir angemeldet hat, ich kann die/den Studierende*n in der Liste der angemeldeten Studierenden aber nicht finden. Woran könnte das liegen?

Stellen Sie zunächst sicher, dass Sie sich auf dem Portal im richtigen Semester befinden und das richtige Modul sowie die richtige Prüfungsform angeklickt haben. Sollte der/die gesuchte Studierende nach wie vor in der Liste nicht auftauchen, könnte der Fehler auch bei der/dem Studierenden selbst liegen. Diese/r könnte sich z.B. versehentlich bei einer anderen Lehrperson, zu einem falschen Modul oder zu einer Prüfung in einem anderen Semester angemeldet haben. Es sollten also zunächst diese möglichen Fehler ausgeschlossen werden. Ist auch dies geschehen, müssen Sie oder die/der Studierende sich an das Prüfungsamt wenden, um dort zu erfragen, wo der Fehler liegt und bei Bedarf die/den Studierenden dort manuell zu der Prüfung eintragen lassen. Die Kontaktadresse im Prüfungsamt lautet: p-amt.fk3.fk4.dez3@uni-oldenburg.de

9. Wie kann ich eine Prüfung als "bestanden" oder "nicht bestanden" bewerten (ohne Note)? Dies ist relevant für die Module phi410, phi420, phi430, phi610, bam, mam.

Geben Sie in das Notenfeld für "bestanden" ein Plus (+) und für "nicht bestanden" ein Minus (-) ein.

10. Kann ich bei Stud.IP auch Prüfungen für frühere/vergangene Semester anlegen?

Nein, das ist nicht möglich. Prüfungen können nur für das laufende oder zukünftige Semester angelegt werden.

11. Ein*e Studierende*r möchte bei mir eine Prüfung in einem Modul ablegen, in dem ich im aktuellen Semester keine Veranstaltung anbiete. Kann ich die Prüfung zu dem Modul trotzdem anlegen?

Ja, das ist möglich. Wählen Sie ein Seminar aus, in dem Sie die entsprechende Prüfungsform (z.B. Hausarbeit) anbieten. Führen Sie die Prüfungsterminbekanntgabe wie gewöhnlich durch und schreiben Sie in das Feld „Notiz für das Prüfungsamt” rein, für welches Modul die Prüfung zusätzlich freigeschaltet werden soll.
Beispiel: Sie bieten ein Seminar in dem Modul phi230 an, in dem die Prüfungsform „Hausarbeit” angeboten wird. Nun möchten Sie in dem Semester zusätzlich eine Prüfung im Modul phi210 anbieten. Sie können diese Prüfung dann auch über das entsprechende Seminar einrichten, wenn Sie diese Information für das Prüfungsamt („Bitte die Prüfung Hausarbeit zusätzlich für das Modul phi210 einrichten.”) in das Feld reinschreiben. Das Einrichten weiterer Prüfungsformen geht auch im nachhinein (jedoch nur für das laufende Semester, nicht rückwirkend für vergangene Semester). D.h., selbst wenn Sie Ihre Prüfungen im laufenden Semester schon vor längerer Zeit bekanntgegeben haben und diese bereits freischgeschaltet sind, können Sie dennoch Prüfungen nachmelden. In dem o.g. Fall sollten Sie bei einer Nachmeldung einer Prüfung/Prüfungsform dann in das Feld „Notiz für das Prüfungsamt” reinschreiben, dass die beantragte Freischaltung lediglich für das zusätzliche Modul (hier also phi210) erfolgen soll, sonst tauchen die bereits angelegten Prüfungen eventuell doppelt auf.
WICHTIG: Die Freischaltung einer zusätzlichen Prüfung ist nicht gleichbedeutend damit, dass das Seminar, über das die Prüfung angelegt wurde, nun zu diesem Modul gehört. Die Zuordnung des Seminars zu den Modulen ist davon unberührt. Es wird lediglich der Weg über das entspechende Seminar genommen, um eine Prüfung anzulegen. Dieser Fall kann z.B. dann auftreten, wenn Prüfungsleistungen aus früheren Semestern nachträglich noch abgenommen/benotet werden, weil sich die Durchführung/Abgabe (z.B. aufgrund von Krankheit der/des Studierenden) verzögert hat und diese sich in dem damaligen Semester nicht mehr rechtzeitig zu der Prüfung anmelden und diese daher auch nicht ablegen konnten.

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