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Uni-Info April 2024: Kultur der Menschenwürde lässt sich nicht verordnen

Ein Kommentar des Oldenburger Politikwissenschaftlers Tonio Oeftering

 

Dieses Jahr feiern wir das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes. Nach dem Zweiten Weltkrieg war es der Versuch, die (west-)deutsche Demokratie auf einem festen Werteboden zu verankern. Als fundamen-
talste Norm ist die in Artikel 1, Abs. 1 niedergelegte Menschenwürde zu nennen: „Die Würde des Menschen
ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Damit ist vor allem
dem Staat die Aufgabe übertragen, für Lebensverhältnisse zu sorgen, welche die angeborene Würde der Menschen wahrt und diese auch dauerhaft absichert. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass der Staat alleine nicht in der Lage ist, eine menschenwürdige Gesellschaft zu gewährleisten. Seine Bemühungen müssen in eine Kultur der Menschenwürde eingebettet sein. Das heißt, auch die in einem Staat lebenden Menschen sind dazu aufgerufen, sich für die Menschenwürde einzusetzen und für ihren Schutz einzutreten, sei es im privaten Umfeld, in
der Schule, in der Öffentlichkeit oder auch im Berufsleben. Das gilt auch und insbesondere für Universitäten,
die sich nicht nur der Wahrheitsfindung verschrieben haben, sondern sich auch als Orte des akademischen
Austauschs, der Begegnung und der gemeinsamen Arbeit am Gemeinwesen verstehen. Deswegen ist es gut und
richtig, wenn beispielsweise Hochschulleitungen gelegentlich politisch Stellung beziehen, etwa als Reaktion
auf den aufbrechenden Antisemitismus nach den Anschlägen vom 7. Oktober 2023. Aber auch hier gilt: Eine
Kultur der Menschenwürde kann nicht von oben verordnet werden. Alle Universitätsangehörigen sind aufgerufen,
sich für eine menschenwürdige Universität einzusetzen. Dies gilt auch für die unsere, die immerhin nach Carl von
Ossietzky benannt ist, der bekanntlich bereit war, für die Werte, die dann vor 75 Jahren Eingang in das Grundgesetz
gefunden haben, sein Leben zu lassen.

(Stand: 20.06.2024)  | 
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