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Sekretariat

Tanja Bruns

+49 (0) 441 798-4604

Nicole Matthes

+49 (0) 441 798-4070

Ansprechpersonen
 

Anschrift (Briefpost)

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Institut für Sportwissenschaft
Postfach 5634
26046 Oldenburg

Härtefallregelung

Härtfallverfahren für das Sommersemester 2024

Das Härtefallverfahren für das Sommersemester 2024 ist abgeschlossen, alle eingegangenen Anträge sind bearbeitet worden. Anträge für das Wintersemester 24/25 können im unten angegebenen Zeitraum gestellt werden.

Härtefallregelung am Institut für Sportwissenschaft
2 Fächer-Bachelor, Master of Education und Master of Arts

Im Vorfeld der Einwahlen in die Lehrveranstaltungen eines anstehenden Semesters können Sie unter bestimmten Umständen (siehe unten) einen Härtefallantrag stellen. Im Falle der Bewilligung Ihres gut begründeten und mit entsprechenden Nachweisen versehenen Antrags können Sie einen Platz in der/den von Ihnen gewünschten Veranstaltung/en erhalten. Ihren Härtefallantrag stellen Sie bitte je nach betreffendem Semester innerhalb der unten genannten Zeitfenster ausschließlich über das dann auf dieser Homepage freigeschaltete Antragsformular (erscheint über Kontakt). Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgenden Informationen zur Härtefallregelung und zum Antragsverfahren. Bei darüber hinausgehenden Fragen zum Thema "Härtefälle" wenden Sie sich bitte per E-Mail an die folgende Adresse: . Bitte beachten Sie, dass dieses Postfach nur rund um den Antragszeitraum bedient wird.

Kriterien und Nachweis für einen Härtefall

  1. Schwerwiegende längerfristige Erkrankung oder Verletzung. Nachweis: z. B. aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung/Verletzung mit Angabe der Dauer
  2. Betreuung eines Kindes bis zum 14. Lebensjahr im eigenen Haushalt. Nachweis: z. B. Geburtsurkunde des jüngsten Kindes
  3. Pflege naher Angehöriger (Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister oder Kinder). Nachweis: z. B. Bescheinigung der Krankenkasse über die Pflege und den zu betreibenden Aufwand
  4. Studierende eines Kooperationsfaches an der Universität Bremen. Nachweis: z. B. Immatrikulationsbescheinigung
  5. Studierende, die sich im 6. oder höheren Fachsemester befinden und denen noch maximal zwei Praxiskurse für den Bachelorabschluss fehlen. Alle anderen Kurse sind bereits absolviert und bestanden. Nachweis: Notenbescheinigung des Prüfungsamtes
  6. Studierende, die sich im 5. oder höheren Fachsemester befinden und denen trotz ausreichender KP-Anzahl noch maximal zwei Praxiskurse für den Abschluss des Basiscurriculums (Leichtathletik oder Turnen / Sportspiele) und damit für die Anmeldung zur Bachelorarbeit fehlen. Nachweis: Notenbescheinigung des Prüfungsamtes

Antragszeiträume (für das jew. folgende Semester)

  • Sommersemester: 01.03. - 10.03.
  • Wintersemester: 01.09. - 10.09.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

  • Fügen Sie Ihrem online über das Antragsformular erstellten Härtefallantrag unbedingt eine (!) Datei mit dem/den eingescannten oder fotografierten Nachweis/en (s. o.) als Anhang bei. Die eingereichten Nachweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nach Kenntnisnahme umgehend vernichtet.
  • Achten Sie auf Vollständigkeit Ihres Antrags! Unvollständige Anträge (z. B. fehlende Angaben, keine Nachweise) werden nicht bearbeitet und ohne nähere Prüfung abgelehnt.
  • Es werden nur solche Härtefallanträge bearbeitet, die innerhalb der o. g. Zeiträume über das Online-Antragsformular eingereicht werden. Anträge, die bspw. per E-Mail an das Sekretariat oder Lehrende des Instituts für Sportwissenschaft geschickt werden, werden ausdrücklich nicht bearbeitet.
  • Der Zeitpunkt der Antragsstellung innerhalb der o. g. Zeitfenster ist im Hinblick auf die Entscheidung über Ihren Antrag unwesentlich. Die Entscheidung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage inhaltlicher Kriterien und nicht in Abhängigkeit von der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Anträge.


Bitte beachten Sie schließlich auch Folgendes:

  • Härtefallanträge dienen nicht der Verkürzung der Regelstudienzeit bzw. der Konstruktion eines Wunschstudiums. Ein Antrag kann maximal 2 Veranstaltungen aus dem Bereich Praxis und/oder 2 Veranstaltungen aus dem Bereich Theorie umfassen. Eine Benennung des/der beantragte/n Seminare (Stud.IP-Veranstaltungsnummer) ist erforderlich.
  • Die Entscheidung zur Aufnahme eines Zweit- oder Erweiterungsstudiums rechtfertigt keine bevorzugte Aufnahme in Seminare.
  • Ein avisiertes Studienende zu einem selbst definierten Zeitpunkt rechtfertigt keinen Härtefallantrag
  • Eine berufliche Tätigkeit wird nicht als Härtefall gewertet. Möglichkeiten zum Wechsel von einem Vollzeit- zu einem Teilzeitstudium entnehmen Sie ihrer Prüfungsordnung, bzw. https://uol.de/studium/studierendenstatus/
  • Ein langer Anfahrtsweg zur Uni wird ebenfalls nicht als Härtefall gewertet.
  • Ein genereller Anspruch auf Berücksichtigung des Härtefallantrages besteht nicht, sondern ist jeweils u. a. abhängig von den vorhandenen Kapazitäten in den Lehrveranstaltungen.
(Stand: 15.03.2024)  | 
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