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Praxismodule

Ziele und Aufbau der Praxismodule

Praxismodule sind verbindliche Bestandteile des Bachelorstudiums. Sie bieten Studierenden Gelegenheit,

  • ihre Berufsmotivation, ihre Berufswahl und ihre Kompetenzen mit Blick auf das Berufsfeld zu überprüfen und Anregungen für die weitere Gestaltung ihres Studiums/ihrer weiteren beruflichen Ausbildung zu gewinnen;
  • in relevanten Berufsfeldern die spezifischen Anforderungen und Handlungsmöglichkeiten kennen zu lernen;
  • sich vertiefend mit speziellen Problemen in einem Berufsfeld auseinander zu setzen und bereits im Studium erworbene Kenntnisse und Kompetenzen theoretisch reflektiert anzuwenden.

Im Rahmen des Professionalisierungsbereichs absolvieren Studierende ein bzw. zwei Praxismodule im Gesamtumfang von 15 Kreditpunkten (KP). In den Praxismodulen werden jeweils Praktika mit Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung, Begleitung und Auswertung verbunden. Praxismodule bestehen aus dem Praktikum (Praxiszeit; 3 bis 12 KP) und einer begleitenden Lehrveranstaltung (3 KP).

Übersicht über mögliche Praxismodul-Varianten

Studierende mit dem weiterführenden Berufsziel Lehramt an allgemeinbildenden Schulen und Studierende mit außerschulischem Berufsziel können Praxismodule nach folgenden Varianten absolvieren: 

Praxismodule im Fach Sportwissenschaft

Die Praxismodule Orientierungspraktikum (prx101) und Berufsfeldbezogenes Praktikum (prx106, prx107 und prx108) werden von den einzelnen Fächern koordiniert und angeboten. Für das Fach Sportwissenschaft werden diese Praxismodule jeweils im Sommersemester angeboten.

Studierende mit außerschulischem Berufsziel absolvieren die Praxismodule in für den angestrebten Studienabschluss relevanten Berufsfeldern (im Studienfach Sportwissenschaft sind es entsprechend die Berufsfelder Sport und Gesundheit).

Studierende mit schulischem Berufsziel absolvieren das Orientierungspraktikum in Tätigkeitsfeldern außerhalb der Schule (im Studienfach Sportwissenschaft sollten es entsprechend Tätigkeiten in den Berufsfeldern Sport und Gesundheit sein). Diese können sein: Bildungseinrichtungen (außerschulischer Bereich, z. B. frühkindliche Bildung), Sozialpädagogische oder andere soziale Einrichtungen, Betriebe/Unternehmen, Dienstleistungs- und kulturelle Einrichtungen, Vereine o. ä. Einrichtungen, Kirchengemeinden o. ä. Einrichtungen. Studierende mit dem Berufsziel Lehramt an Grundschulen können das Orientierungspraktikum auch in einer vorschulischen Einrichtung absolvieren.

Auslandspraktika

Es wird empfohlen, Praktika nach Maßgabe der Ausführungsbestimmungen der Fächer bzw. der Besonderen Bestimmungen für die einzelnen Lehrämter im Ausland zu absolvieren. Studierenden mit dem Berufsziel Lehramt an Grundschulen oder Lehramt an Haupt- und Realschulen wird dringend empfohlen, Auslandspraktika bereits im Bachelorstudium zu absolvieren, da die Praxisphase bzw. der Praxisblock in den entsprechenden Master of Education-Studiengängen nicht im Ausland absolviert werden kann.

Anrechnung von Praxismodulen und Praxiszeiten

Unter bestimmten Bedingungen können bereits erbrachte Praxistätigkeiten angerechnet werden.

Eine Anrechnung des kompletten Moduls prx101 Orientierungspraktikum im Umfang von 6 KP (Praxiszeit, begleitende Lehrveranstaltung und Prüfungsleistung) ist möglich, wenn eine abgeschlossene Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nachgewiesen werden kann.

Eine Anrechnung der Praxiszeit im Umfang von 3 KP im Modul prx101 Orientierungspraktikum oder prx106 Berufsfeldbezogenes Praktikum (die Teilnahme an der entsprechenden Begleitveranstaltung ist dennoch obligatorisch) ist möglich, wenn eine der folgenden Tätigkeiten, die einen Sport- oder Gesundheitsbezug aufweisen sollte, nachgewiesen werden kann:

  • Mindestens dreimonatige Vollzeittätigkeit oder ein dreimonatiges Ganztagspraktikum in Betrieben/Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen
  • Mindestens einjährige selbstständige Leitung einer Jugendgruppe (z. B. im Sportverein) oder eine entsprechende ehrenamtliche Tätigkeit
  • Erfolgreich absolvierter Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr oder Freiwilliges Wissenschaftliches Jahr

Eine etwaige Anrechnung erfolgt über einen formlosen Antrag an (kommissarische Verantwortung). Erforderlich ist ein signierter Nachweis des Arbeitgebers bzw. der Einrichtung, aus dem die Inhalte der Tätigkeit, die wöchentliche Arbeitszeit und der Zeitraum der Beschäftigung hervorgehen.

Anrechnungen für die Praxismodule prx107 und prx108 sind nicht möglich.

Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf den Ordnungen für den Professionalisierungsbereich, die auf der Webseite des Prüfungsamts einsehbar sind.

(Stand: 11.03.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p111841
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