Kontakt

Geschäftsstelle: +49 (0)441 798-4460

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Fakultät III - Sprachenzentrum
Ammerländer Heerstr. 114-118
26129 Oldenburg

Team des Sprachenzentrums

Sprachnachweise für das Studium

Fremdsprachenkenntnisse für ein erfolgreiches Studium

Grundsätzlich werden für alle Studiengänge der Universität hinreichende Kenntnisse des Englischen vorausgesetzt. Englischkenntnisse sind für alle Studienfächer notwendig, in denen Primär- und Sekundärliteratur zu aktuellen Forschungsergebnissen gelesen werden muss.

Das Sprachenzentrum bietet in jedem Semester allgemeinsprachliche Englischkurse zum Auffrischen bestehender Kenntnisse an, sowie spezielle Angebote zum Vertiefen spezifischer Fähigkeiten, wie z.B. Presentation Skills, Vocabulary oder Academic Discourse.

Die fachbezogenen Sprachkenntnisse des Lateinischen und des Griechischen werden durch die entsprechenden Fächer organisiert.

Weitere Informationen zu Sprachnachweisen und -kenntnissen entnehmen Sie bitte Ihren jeweiligen Zugangsordnungen für Ihr Studienfach. Sollten Sie dort auf Sprachnachweisklauseln treffen, die sich Ihnen nicht sofort erschließen, sprechen Sie uns an! 

Lehramtsstudiengänge (M.Ed. R., M.Ed. Gym)

Auszug aus der MaVo Lehr, Anlage 4

Lehramt an Grundschulen

a)   Deutsch:

       eine Fremdsprache

b)   Englisch:

       eine weitere Fremdsprache

c)   Katholische Religion:

       fachbezogene Grundkenntnisse in Latein

Lehramt an Haupt- und Realschulen: 

a)   Deutsch:

       eine Fremdsprache

b)   Katholische Religion:

       fachbezogene Kenntnisse in Latein

c)   Englisch, Französisch, Niederländisch:

       eine weitere Fremdsprache

Lehramt an Gymnasien: 

a)   Griechisch, Latein:

       Graecum, Latinum und eine neuere Fremdsprache

b)   Deutsch:

       zwei Fremdsprachen

c)   Evangelische Religion:

       Graecum oder fachbezogene Kenntnisse in Griechisch oder Hebraicum oder fachbezogene Kenntnisse in Hebräisch und

       Kleines Latinum oder fachbezogene Kenntnisse in Latein

d)   Geschichte:

       Latinum oder fachbezogene Kenntnisse in Latein und

       eine neuere Fremdsprache

e)   Chinesisch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Russisch, Spanisch:

       eine weitere Fremdsprache

f)    Katholische Religion:

       Graecum oder fachbezogene Kenntnisse in Griechisch oder

       Hebraicum oder fachbezogene Kenntnisse in Hebräisch und

       Kleines Latinum oder fachbezogene Kenntnisse in Latein

g)   Philosophie:

       fachbezogene Kenntnisse von Sprachen

Lehramt für Sonderpädagogik: 

a)   Deutsch:

       eine Fremdsprache

b)   Englisch:

       eine weitere Fremdsprache

Lehramt an berufsbildenden Schulen: 

a)   Geschichte:

       Latinum oder fachbezogene Kenntnisse in Latein

b)   Katholische Religion:

       fachbezogene Grundkenntnisse in Latein

Der Nachweis ist zu führen durch: 

1. Abiturzeugnis

2. Zeugnis des Erweiterten Sekundarabschlusses I nach vierjährigem Unterricht in der jeweiligen Sprache (mindestens ausreichend),

3. Abschlusszertifikat einer Volkshochschule (B 2),

4. erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung der Hochschule, die mindestens Kenntnisse wie unter Nummer 2 vermittelt,

5. Zeugnisse über die mindestens zweijährige Teilnahme an dem in der jeweiligen Sprache geführten Unterricht einer ausländischen Schule,

6. weitere Zeugnisse, die Kenntnisse belegen, die dem unter Nummer 2 genannten Niveau entsprechen.

Fachbezogene Grundkenntnisse und fachbezogene Kenntnisse in Griechisch, Hebräisch oder Latein werden nachgewiesen durch die erfolgreiche Teilnahme an dazu angebotenen Lehrveranstaltungen der Hochschule, durch einen Nachweis nach den Nummern 1 bis 6 oder durch den Nachweis des Graecums, des Hebraicums, des Kleinen Latinums, des Latinums oder des Großen Latinums. Sie sind spätestens zum Ende des Masterstudiums nachzuweisen."

Zugangsordnungen

Viele Studiengänge - vor allem Masterstudiengänge - verlangen bestimmte Fremdsprachenkenntnisse (meist Englisch) bei der Bewerbung um einen Studienplatz. Bitte informieren Sie sich frühzeitig, welche Anforderungen Ihr gewünschter Studiengang an Sie stellt. Das Sprachenzentrum kann Ihnen hierzu keine Informationen geben. 

Die Sprachanforderungen finden Sie unter den Stichworten Zugangsordnung und Sprachkenntnisse bei den Informationsseiten zu Ihrem Wunschstudienfach

(Stand: 19.01.2024)  | 
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