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BIS - Bibliotheks- und Informationssystem
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Telefon 0441 798-4444

Bücher

Bücher ausleihen

Die Universitätsbibliothek steht allen Interessierten offen.
Bücher stehen im Freihandbereich und können direkt dem Regal entnommen werden. Zur Ausleihe legen Sie diese zusammen mit Ihrem Bibliotheksausweis am Ausleihschalter zur Verbuchung vor.

Registrieren

Für die Ausleihe der Medien sowie für die Nutzung der digitalen Ressourcen vor Ort ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

Mit Ihrem Bibliotheksausweis erhalten Sie ein Passwort per E-Mail für Ihr Bibliothekskonto, das Sie online selbst verwalten können.

Leihfristen

Bücher aus der Zentralbibliothek können für 30 Tage entliehen werden.

Medien aus der Bereichsbibliothek für Mathematik und Naturwissenschaften können für 14 Tage ausgeliehen werden.

Studienliteratur (gekennzeichnet mit einem S) kann an beiden Standorten für 14 Tage ausgeliehen werden.

Die in der Zentralbibliothek und in der Bereichsbibliothek entliehene Literatur kann an beiden Standorten zurückgegeben werden.

Leihfrist verlängern in der Zentralbibliothek Campus Haarentor

Falls keine Vormerkung vorliegt, kann die Leihfrist für weitere 14 bzw. 30 Tage verlängert werden bis zu einer maximalen Ausleihzeit von 98 bzw. 210 Tagen. Danach müssen die Medien vorgelegt werden. Sie haben folgende Möglichkeiten, eine Fristverlängerung durchzuführen:

Telefonische Fristverlängerungen sind an beiden Standorten leider nicht möglich!

Leihfrist verlängern in der Bereichsbibliothek Campus Wechloy

Falls keine Vormerkung vorliegt, kann die Leihfrist für weitere 14 Tage verlängert werden bis zu einer maximalen Ausleihzeit von 98 Tagen. Danach müssen die Medien vorgelegt werden. Sie haben die Möglichkeit, eine Fristverlängerung über Ihr Bibliothekskonto in ORBISplus durchzuführen: plus.orbis-oldenburg.de.

Telefonische Fristverlängerungen sind an beiden Standorten leider nicht möglich!

Ausweis- und Medienverlust

Ausweisverlust

Den Verlust Ihres Bibliotheksausweises teilen Sie bitte unverzüglich einer der ORBIS-Verbundbibliotheken mit, bei denen Ihr Bibliotheksausweis gültig ist. Ein neuer Ausweis ist gebührenpflichtig und kostet 5 Euro. Sie haften für alle über Ihren Bibliotheksausweis ausgeliehenen Medien.

Medienverlust

Bitte zeigen Sie Medienverluste unverzüglich per E-Mail an unter:

Sie erhalten daraufhin eine Antwortmail, in der das weitere Verfahren erläutert wird.

Folgende Gebühren können laut Gebührenordnung für Biblioheken des Landes und Hochschulbibliotheken je Bearbeitung eines Medienverlusts erhoben werden:

  • Einarbeitung von Ersatzexemplaren 15,00 €
  • Beschaffung von Ersatzexemplaren 5,00 €
  • Bestimmung des Schadenersatzes 7,50 € bis 50,00 €

Bitte beachten Sie, dass Sie verlorene Medien nicht selbst ersetzen dürfen. Das Werk wird ausschließlich von der Bibliothek beschafft.

Mahnverfahren

Medien, deren Leihfrist abgelaufen ist, werden automatisch wöchentlich angemahnt. Die Mahngebühr beträgt pro Medium:

  1. Mahnung: € 2,00
  2. Mahnung: € 5,00 (+ € 2,00 der 1. Mahnung)
  3. Mahnung: € 10,00 (+ € 7,00 der 1.+2. Mahnung)

Erfolgt bis dahin keine Medienrückgabe und Bezahlung der Gebühren, wird der Vorgang zur Zwangsvollstreckung an die Haushaltsabteilung der Universität Oldenburg abgegeben. Bis zur Einleitung der Vollstreckung besteht die Möglichkeit der Buchrückgabe.

Die Überweisung von Gebühren ist möglich. Bitte wenden Sie sich per Mail an bis-info@uol.de und fordern unter Angabe Ihrer Bibliotheksausweisnummer eine Rechnung für die Überweisung Ihrer Mahngebühren an. Gebühren, deren Betrag höher als 55 Euro ist, müssen generell überwiesen werden und können nicht über die CampusCard bzw. den BIbliotheksausweis in der Bibliothek bezahlt werden.

[BIS intern]   BIS-Webmaster (Stand: 20.06.2024)  | 
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