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"Grundlagen des Sozialstaats, Sozial- und Familienrechts"
Start: 05. September 2025
Ergänzungsprogramm
Das Ergänzungsprogramm „Grundlagen des Sozialstaats, Sozial- und Familienrechts” richtet sich an internationale Akademiker*innen, die das im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen zur Feststellung der Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Abschlusses benötigte Rechtsmodul bedarfsgerecht absolvieren wollen.
Ziel
Im Winter- und Sommersemester sollen jeweils in einem Seminar die Grundlagen des deutschen Sozialstaats, Sozial- und Familienrechts gemeinsam erarbeitet und verstanden werden. Im Sommersemester wird dabei nochmals fachspezifisch zwischen den Rechtsgrundlagen der Sozialen Arbeit und der Kindheitspädagogik stärker differenziert.
In der Praxisphase geht es vornehmlich darum, das rechtsbezogene pädagogische Handeln in einer Einrichtung der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik genau zu erfassen (z. B. das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder das Erstellen von Fallgutachten), selbst zu erproben und zu reflektieren.
Format
Die Inhalte des Ergänzungsprogramm werden in zwei Modulen (mit einem Gesamtumfang von 152 Unterrichtsstunden + 200 Praxisstunden) in Form von drei Präsenzblöcken pro Semester. Zwischen den Präsenzblöcken finden zum einen alle 14 Tage Webinare (Online-Seminare) statt und zum anderen werden Online-Aufgabenstellungen für das Selbststudium bereitgestellt.
Abschluss
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Ergänzungsprogramms erhalten die Absolvent*innen ein Zertifikat der Universität Oldenburg. Die gewonnen Kompetenzen, Qualifikationen und Prüfungsleistungen werden in einem Diploma Supplement für deutsche Träger der Sozialen Arbeit und Bildung wie auch für deutsche Hochschulen und Behörden nachvollziehbar festgehalten. Für einen erfolgreichen Abschluss werden 18 Leistungspunkte (ECTS) vergeben.