Erstkontakt / Psychologische Beratung

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Psychologische Beratung

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt kann jeden Menschen treffen. Sie sagt wenig über die Stärke der Betroffenen aus, hingegen viel über den Willen der Täter. Es geht um Macht und Kontrolle, die auf verschiedene Weise erstrebt wird. Dabei sind sexualisierte Grenzüberschreitungen eine von vielen Formen.

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt findet auf unterschiedliche Art und Weise statt: Sie reicht von offen oder subtil abwertenden Anspielungen, Witzen, Darstellungen bis hin zu Nachstellungen und körperlichen Übergriffen. Demütigende Erfahrungen beeinträchtigen das Selbstbewusstsein. Schockierende Grenzüberschreitungen werfen das psychische Gleichgewicht aus der Bahn. Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt kann sich gesundheitlich belastend auswirken. 

Das Angebot psychologischer Beratung soll die Möglichkeit bieten, das Erlebte in einem geschützten Rahmen zu thematisieren, sich zu stabilisieren, um sich gegen Angriffe abzugrenzen, sich aktiv Unterstützung zu holen und gegebenenfalls zur Wehr setzen zu können.

Die Gespräche sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. Die häufige Intersektionalität und damit die Mehrfachbetroffenheit von verschiedenen Diskriminierungsformen ist uns bewusst und fließt in die Beratung ein. Bei Bedarf vermitteln wir zu weiteren Fachstellen. Beratungsgespräche sind auf Deutsch und Englisch möglich.

Exemplarischer Ablauf einer Beratung

  • Eine Betroffene meldet sich aufgrund erlebter sexualisierter Diskriminierung z.B. durch einen Studenten bei der conTakt Beratungsstelle
  • wir nehmen den geschilderten Vorfall wie vorgetragen schriftlich auf und unterstützen bei der persönlichen Einordnung des Vorfalls. Die Betroffene vergibt eine Schweigepflichtsentbindung für das conTakt-Team und ggf. für weitere Personen und unterschreibt die Datenschutzerklärung. Auch eine anonyme Beratung ist möglich.
  • Auf Wunsch erfolgen weitere Beratungsgespräche zum Umgang mit und zur Verarbeitung des Vorfalls sowie zur Stabilisierung und Prävention. Bei Bedarf vermitteln wir eine erste rechtliche Beratung zu strafrechtlichen Möglichkeiten oder zu anderen Fachberatungsstellen.
  • Je nach Absprache mit der Betroffenen nehmen wir den Vorfall zu den Akten oder prüfen mögliche Schritte der Ahndung und/oder Prävention. Die Wahrung der Vertraulichkeit hat dabei höchste Priorität. Weitere Schritte und Maßnahmen erfolgen ausschließlich mit Einverständnis der Betroffenen.

Ablauf bei Durchführung eines offiziellen Beschwerdeverfahrens

Bei Durchführung eines offiziellen Beschwerdeverfahrens wird eine Sachverhaltsermittlung durchgeführt. Die Anonymität kann in diesem Fall nicht mehr gewahrt werden. 

Das offizielle Beschwerdeverfahren ist mehrstufig und gliedert sich wie folgt:

  • Entgegennahme der offiziellen Beschwerde,
  • Sachverhaltsermittlung: Erhebung von Auskünften von Beteiligten, Zeugen und Vorgesetzten, Besichtigung von Örtlichkeiten,
  • Prüfung der offiziellen Beschwerde,
  • Empfehlungen zur Intervention zum Schutz der betroffenen und/oder gegen die beschuldigte Person.
(Stand: 06.12.2024)  | 
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