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MEMORANDUM OF UNDERSTANDING (MoU)

Kooperation zwischen Universität und Schule (MoU)

MEMORANDUM OF UNDERSTANDING (MoU)

Die Universität Oldenburg und die Schulen unserer Ausbildungsregion können partnerschaftliche Kooperationen eingehen. Diese haben das Ziel, die Qualität der Lehrkräfteaus- und -fortbildung sowie die Unterrichtspraxis in der Schule zu verbessern.
Die Kooperationspartnerschaft wird in einem sogenannten Memorandum of Understanding (MoU) bekundet.
Dabei sollen die institutionsbezogenen Angebote und Strukturen sowie Potenziale und Expertisen von Universität und Schule partnerschaftlich genutzt werden, um auf universitärer Seite fachdidaktische und/ oder bildungswissenschaftliche Forschungen und Entwicklungen, auf schulischer Seite unterrichtliche Ideen, Konzepte und Methoden professionell weiterzuentwickeln.

Bereiche der Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern umfasst folgende Bereiche:

  • Umfragen und Erhebungen, die insbesondere einen potentiellen Nutzen für Schulen haben und sowohl Forschungsarbeiten mit Option zur Veröffentlichung als auch für studentische Prüfungs- und Studienleistungen gemäß geltenden rechtlichen Bestimmungen umfassen, durch wissenschaftliches Personal der UOL bzw. durch Studierende der UOL.
  • Unterrichtliche Erprobungen und empirische Begleitungen im Kontext fachdidaktischer oder bildungswissenschaftlicher Forschungs- und Entwicklungsprojekte der UOL.
  • Unterstützung und wissenschaftliche Begleitung schulischer Entwicklungen mit Bezug zu konkreten Praxisbedarfen der Schule.
  • (Weiter-)Entwicklung und Erprobung konkreter Unterrichtsmaterialien (Exponate, Experimente, Arbeitsmittel, digitale Medien) und von Lehr-Lern-Sequenzen, die in der Schule oder in der UOL entstanden sind (Designbasierte Entwicklung und Forschung).
  • Öffnung von Schule für Hospitationen von Studierenden und Lehrenden.
  • Schulische Exkursionen von Klassen oder Schüler*innengruppen an die UOL zum Zwecke der Ergänzung schulischer Angebote sowie zur Professionalisierung angehender Lehrkräfte.
  • Anteilige Unterstützung der Facharbeiten von Schüler*innen in Schulen.

Anwendungsbereiche und -grenzen

Das MoU formuliert für die oben genannten Bereiche der Zusammenarbeit die Rahmenbedingungen.

Mögliche Detailregeln und -vorgaben (z.B. Aufgabenverteilung zwischen den Kooperationspartnern, versicherungsrechtliche Fragen, Nutzungsbedingungen bei Räumlichkeiten, Haftungsfragen) innerhalb der Kooperation können über ein Rahmenformat nicht abgedeckt werden, sondern sind bei Bedarf über gesonderte Einzelfallvereinbarungen zu klären.

Inkrafttreten und Laufzeit

Die Zusammenarbeit der Kooperationspartner wird auf einen Zeitraum von 5 Jahren festgelegt. Die Partnerschaft kann über diesen Zeitraum hinaus fortbestehen oder vorzeitig beendet werden. Die Kooperationspartner verpflichten sich jedoch, laufende Maßnahmen zu Ende zu führen.

Die jeweils bestehenden Vereinbarungen werden über die DiZ-Webseite repräsentiert.

Beantragung einer MoU-Kooperationspartnerschaft

Wenn Sie Interesse an einer Kooperationspartnerschaft mit einer Schule haben, zeigt der folgende Prozessablauf die einzelnen Verfahrungsschritte der Antragsstellung (zum Vergrößern auf die Grafik klicken):

Formatvorlage „Memorandum of Understanding“

Das „Memorandum of Understanding (MoU)“ wurde in der Sitzung des Rats für Lehre am 13.12.2023 beschlossen und kann hier heruntergeladen werden.

Memorandum of Understanding

(Stand: 19.04.2024)  | 
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