Promotionsausschuss Dr. rer. medic.

Vorsitzender:

Prof. Dr. Falk Hoffmann

Sitzungen von 16.00 bis 18.00 Uhr

Alle Anträge müssen jeweils bis spätestens 12 Tage vor der Sitzung sowohl in Papierformat als auch in digitaler Version als eine zusammenhängende PDF-Datei im Promotionsbüro der Fakultät VI eingereicht werden. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Beschlussausführung nach der Sitzung beträgt eine Woche.

Zum Promotionsausschuss und den Terminen

Promotion zum Dr. rer. medic.

Die Fakultät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften verleiht den Grad Dr. rer. medic. für vertiefte selbständige wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Gesundheitswissenschaften gemäß der

Promotionsordnung in der Fassung vom 21.03.2022

Bei allen Fragen zum Verfahrensablauf, dem Einreichen von Antragsunterlagen u.ä. steht das Promotionsbüro der Fakultät VI zur Verfügung.

Schaubild zum Ablauf der Promotion zum Dr. rer. medic.

Welche Leistungen sind zu erbringen?

Betreuung, Betreuungskomitee & Betreuungsvereinbarung

Die Promotionsordnung regelt in §7, Abs. 1, welche Personen als Betreuerin oder Betreuer fungieren können. Die Betreuerin oder der Betreuer betreut die Dissertation in fachlicher Hinsicht und unterstützt das Promotionsverfahren durch ein Votum informativum. Darüber hinaus wird in der Regel ein Promotionskomitee bestimmt, für das die Doktorandin oder Doktorand Vorschläge unterbreiten kann.

Über eine Betreuungsvereinbarung wird die Beziehung zwischen Doktorandin oder Doktorand und der Betreuerin oder dem Betreuer sowie dem Betreuungskomitee, aber auch weitere Aspekte zur Durchführung und Betreuung des Promotionsvorhabens geregelt.

Bei Fragen, Problemen oder Erschwernissen im Zusammenhang mit der Promotion besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit, sich an den Promotionsausschuss oder an die für die Fakultät zuständige Ombudsperson zu wenden. Die vertrauliche Behandlung der Anfrage ist dabei selbstverständlich gewährleistet.

Annahme als Doktorand, Zulassung zur Promotion & Immatrikulation

Vor Beginn des Promotionsvorhabens erfolgt im ersten Schritt die Annahme als Doktorandin oder Doktorand gemäß § 7 der Promotionsordnung durch Abschluss der Betreuungsvereinbarung, die vom Vorsitzenden des Promotionsausschusses gegenzuzeichnen ist, und in der Regel zeitgleich auch die Zulassung zur Promotion gemäß § 8 der Promotionsordnung. Der Antrag auf Zulassung zur Promotion muss spätestens 1 Jahr nach Annahme als Doktorandin oder Doktorand erfolgen.

Die Anträge auf Annahme als Doktorandin/Doktorand und Zulassung zur Promotion werden an den Promotionsausschuss Dr. rer medic gerichtet. Über die Zulassung zur Promotion sowie in allen anderen Verfahrensangelegenheiten entscheidet der Promotionsausschuss Dr. rer. medic. in seinen zweimonatlich stattfindenden Sitzungen.

Bitte nutzen Sie dafür das Anmeldeformular/Gesuch auf Zulassung:

Zusätzlich zu dem Gesuch auf Zulassung ist gemäß § 8 (2f) der Promotionsordnung ein Nachweis über die bereits erfolgte Teilnahme an fach- und fächerübergreifenden Kursen oder eine Planungsübersicht, an welchen Veranstaltungen noch teilgenommen werden soll, einzureichen. Bitte nutzen Sie dafür den hinterlegten Laufzettel.

Prüfen Sie im Vorfeld, ob für Ihr Promotionsvorhaben ein Ethikvotum notwendig ist. Nehmen Sie ggf. Kontakt zur medizinischen Ethikkommission der Universität Oldenburg auf.

Nach der Zulassung sollen sich die Doktorandinnen und Doktoranden zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Promotionsstudierende einschreiben. Nähere Information hierzu finden sich auf der Homepage des Immatrikulationsamtes.

Erlangung der 12 KP in fach- und fächerübergreifenden Kompetenzen

Im Rahmen der Promotion zum Dr. rer medic sind insgesamt 12 Kreditpunkte (KP) über die Teilnahme an fach- und fächerübergreifenden Kursen zur Erlangung wissenschaftlicher Fertigkeiten zu erbringen. Diese sollen als Nachweis der Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit dienen und in dem Zeitraum zwischen der Zulassung zur Promotion und der Abgabe der Dissertation abgeleistet werden:

Informationen zur Erlangung der 12 KP in fach- und fächerübergreifenden Kompetenzen § 1 (1c)

Bitte nutzen Sie zum Nachweis dieser Kurse den hinterlegten

Laufzettel

Die Graduiertenschule OLTECH bietet im Rahmen ihres Veranstaltungsprogramms, insbesondere des Promotionsprogramms „Medicine and Health Science“, Veranstaltungen an, über die u.a. die erforderlichen 12 Kreditpunkte erworben werden können. Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen der Graduiertenschule OLTECH ist die Mitgliedschaft in der Graduiertenschule und die Aufnahme in das Promotionsprogramm „Medicine and Health Science“. OLTECH stellt über die erworbenen 12 KP ein „transcript of records“ (TOR) aus. Darüber hinaus ist auch die Teilnahme am vollständigen OLTECH-Programm möglich. Hierfür werden mind. 30 Kreditpunkte, verteilt auf drei Modulbereiche, benötigt. Der erfolgreiche Abschluss des Programms wird mit einem offiziellen Zertifikat bestätigt. Nähere Informationen zu den Inhalten, Anmeldemodalitäten etc. finden Sie auf der Homepage der OLTECH.

Verfassen der Dissertation

Die Dissertation soll in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst sein. Die Dissertation muss zudem eine maximal dreiseitige Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache enthalten. Grundsätzlich gelten für das Verfassen der Dissertation immer die Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Oldenburg.

Die Dissertation kann in monographischer Form oder publikationsbasiert verfasst werden. Näheres regelt § 9 der Promotionsordnung. Bitte beachten Sie unser Merkblatt zum Verfassen der Dissertationschrift zum Dr. rer. medic.

Für die Abgabe ist die Dissertation mit einem entsprechenden Titelblatt sowie einer Eigenständigkeitserklärung zu versehen:

Weitere Hinweise zum Verfassen der Disseration:

Abgabe der Dissertation und Antrag auf Einleitung

Die Abgabe der Dissertation und das Stellen eines Antrags auf Einleitung des Promotionsverfahrens ist in der Regel frühestens ein Jahr nach Zulassung und spätestens fünf Jahre nach Zulassung möglich. Auf Antrag der Doktorandin oder des Doktoranden können diese Fristen vom Promotionsausschuss um einen angemessenen Zeitraum verändert werden. Wird der Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens nicht fristgemäß gestellt, gilt die Zulassung als zurückgenommen (Näheres regelt § 10, Abs. 1 der Promotionsordnung).

Nach Fertigstellung der schriftlichen Arbeit/Dissertation reicht die Doktorandin/der Doktorand den Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens gemäß § 10 der Promotionsordnung ein:

Weitere einzureichende Unterlagen sind in §10, Abs. 2 der Promotionsordnung aufgeführt.

Der Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens ist schriftlich an den Promotionsausschuss zu richten. Die notwendigen Unterlagen müssen spätestens zehn Tage vor der Sitzung des Promotionsausschusses beim Promotionsbüro eingereicht werden.

Begutachtung der Dissertation und Auslage

Der Promotionsausschuss eröffnet das Promotionsverfahren, indem Personen zur Begutachtung der Dissertation bestellt werden. In der Regel werden zwei Gutachterinnen und/oder Gutachter bestellt, die verschiedenen Fachgebieten angehören und gemeinsam die fachliche Breite der Dissertation abdecken. Näheres zu Gutachterinnen und Gutachtern regelt § 5 der Promotionsordnung.

Disputation

Nach Ablauf der Auslagefrist und bei Annahme der Dissertation findet im Anschluss die Disputation statt. Zur Durchführung der Disputation setzt der Promotionsausschuss eine Prüfungskommission ein. Weitere Informationen zur Zusammensetzung der Prüfungskommission enthält § 4 der Promotionsordnung.

Die Doktorandin oder der Doktorand wird vom Promotionsbüro rechtzeitig über die festgelegte Zusammensetzung der Prüfungskommission informiert und übernimmt selbständig die Organisation der Disputation, d.h. die Terminierung in Abstimmung mit den Prüferinnen und Prüfern sowie die Reservierung eines Raumes. Auf Grundlage besonderer Regelungen zum reduzierten Präsenzbetrieb während der Corona-Pandemie ist derzeit auch die virtuelle Durchführung von Disputationen möglich. Alle Mitglieder der Prüfungskommission müssen der virtuellen Durchführung einer Disputation zustimmen.

Sobald Zeit und Ort festgelegt sind, muss das Promotionsbüro darüber informiert werden.

Wenn die Terminplanung bereits parallel zur Begutachtung der Dissertation erfolgt, sollte darauf geachtet werden, dass das Datum der Disputation nicht zu kurz nach einem vermutlichen Ende der Auslagefrist liegt. Denn falls in Einzefällen Gutachten nicht fristgerecht abgegeben werden, kann es zu Verzögerungen im Verfahrensablauf kommen, so dass der Disputationstermin ggf. neu angesetzt werden muss.

Veröffentlichung der Dissertation und Aushändigung der Urkunde

Innerhalb eines Jahres nach der bestandenen Disputation muss die Dissertation durch die Doktorandin oder der Doktoranden der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in angemessener Weise zugänglich gemacht werden. Die Veröffentlichung erfolgt über das Bibliotheks- und Informationssystem der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Näheres Veröffentlichung regelt § 14 der Promotionsordnung. Für die gedruckten Exemplare ist ein Titelblatt gemäß folgendem Muster zu verwenden:

Die Promotion wird mit der Aushändigung der Promotionsurkunde vollzogen und die oder der Promovierte ist berechtigt, den Grad einer Doktorin oder eines Doktors zu führen.

Webmaster (Stand: 19.08.2024)  | 
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