Nach Ablauf der Auslagefrist und bei Annahme der Dissertation findet die Disputation statt. Zur Durchführung der Disputation setzt der Promotionsausschuss eine Prüfungskommission ein. Weitere Informationen zur Zusammensetzung der Prüfungskommission enthält § 6 der Promotionsordnung. Bei einer Promotion im Joint Degree folgt die Zusammensetzung der Prüfungskommission zusätzlichen Regelungen.
Die Doktorandin oder der Doktorand wird vom Promotionsbüro rechtzeitig über die festgelegte Zusammensetzung der Prüfungskommission informiert und übernimmt selbständig die Organisation der Disputation, d.h. die Terminierung in Abstimmung mit den Prüferinnen und Prüfern sowie die Reservierung eines Raumes. Sobald Zeit und Ort festgelegt sind, muss das Promotionsbüro darüber informiert werden. Wenn die Terminplanung bereits parallel zur Begutachtung der Dissertation erfolgt, sollte darauf geachtet werden, dass das Datum der Disputation nicht zu kurz nach einem vermutlichen Ende der Auslagefrist liegt. Denn falls in Einzefällen Gutachten nicht fristgerecht abgegeben werden, kann es zu Verzögerungen im Verfahrensablauf kommen, so dass der Disputationstermin ggf. neu angesetzt werden muss.
Die Durchführung der Disputation ist in Präsenz vorgesehen. Auf Antrag und mit Zustimmung der Prüfungskommission besteht auch die Möglichkeit, die Disputation teilweise oder vollständig elektronisch abzuhalten. Alle Promovierenden, die vor August 2022 zugelassen wurden, müssen hierfür zusätzlich einen formlosen Antrag auf den Wechsel in die aktuell gültige Promotionsordnung vom 01.08.2022 einreichen.