Visum und Einreisebestimmungen
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Visum und Einreisebestimmungen
Die Einreisebestimmungen richten sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit sowie nach der Länge und Zweck Ihres geplanten Aufenthaltes. Neben einem ersten Überblick auf dieser Seite bietet auch der Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes eine erste Übersicht, ob und welches Visum erforderlich ist.
Sollten Sie ein Visum für die Einreise benötigen, empfehlen wir Ihnen, Ihr Visum so früh wie möglich bei der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland zu beantragen. Sie erhalten dort nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen, den erforderlichen Unterlagen sowie zur Dauer des Antragsverfahrens.
Angehörige von EU-Staaten, Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz
Staatsangehörige aus EU oder EWR Länder benötigen kein Visum, sondern lediglich Ihren Ausweis/Reisepass für die Einreise nach Deutschland. Bei einem Aufenhalt von mehr als drei Monaten müssen Sie sich jedoch beim Oldenburger Bürgerbüro anmelden, da in Deutschland die Meldepflicht gilt. Schweizer Staatsbürger*innen und ihre Familienangehörige brauchen zwar für die Einreise nach Deutschland kein Visum, müssen nach der Einreise jedoch einen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis stellen, die ihnen das Recht auf Freizügigkeit bescheinigt.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den Vereinigten Staaten
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den Vereinigten Staaten benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum und können den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach ihrer Ankunft stellen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, dies rechtzeitig zu tun, da es Ihnen vorher nicht erlaubt sein wird, in Deutschland zu arbeiten. Möchten Sie unverzüglich nach Einreise anfangen zu arbeiten, kann es unter Umständen empfehlenswert sein, trotz nicht bestehender Visumspflicht ein Visum zu beantragen. Fragen Sie dazu bei Bedarf bei der für Sie zuständigen Deutschen Auslandsvertretung nach.
Angehörige von Staaten ohne Visumspflicht für Deutschland
Staatsangehörige aus Ländern ohne Visumspflicht für Deutschland benötigen für einen Aufenthalt, der eine Erwerbstätigkeit oder Forschung beinhaltet oder länger als drei Monate dauert, ein nationales Visum/D Visum. Sie müssen Ihren Antrag vor der Einreise bei der Deutschen Botschaft einreichen. Die Visumsfreiheit gilt ausschließlich für Aufenthalte von bis zu drei Monaten (90 Tage) und erlaubt keine Erwerbstätigkeit oder Forschung.
Um ein nationales Visum zu beantragen, benötigen Sie i.d.R. einen Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (z.B. Arbeitsvertrag, Stipendium, Belege über Eigenkapital), über angemessenen Krankenversicherungsschutz, Angaben zu Ihrer Unterkunft, einen Nachweis über Ihre geplante Tätigkeit sowie Ihren Reisepass. Welche Unterlagen genau in Ihrem speziellen Fall nötig sind, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Nationale Visa werden für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten ausgestellt und können in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden, auch, um eine Aufenthaltserlaubnis beim Oldenburger Ausländerbüro beantragen zu können.
Bitte beachten Sie:
Es ist nicht möglich, nachträglich ein nationales Visum (D Visum) zu beantragen. Auf keinen Fall sollten Sie Ihren Aufenthalt von maximal 90 Tagen überschreiten, da das Schengen Gesetz bezüglich Einreise- und Ausreisebestimmungen sehr streng ist. Wenn Sie also ohne Visum eingereist sind und sich dann entscheiden länger zu bleiben, müssen Sie erst wieder in Ihr Heimatland zurückkehren und erneut einen Visumantrag stellen.
Angehörige von Drittstaaten
Staatsangehörige von Drittstaaten, d.h. aller übrigen Länder benötigen ein Visum zur Einreise nach Deutschland. Welches Visum Sie benötigen, hängt davon ab, wie lange und zu welchem Zweck Sie nach Deutschland einreisen. Eine Übersicht zu unterschiedlichen Visa-/Aufenthaltstitel Optionen für internationale Wissenschaftler*innen finden Sie auf folgenden Seiten:
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Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler*innen aus Nicht-EU-Staaten Vergleichende Übersicht über die verschiedenen Aufenthaltstitel im deutschen Aufenthaltsgesetz (gültig seit 01. Juni 2024)
Aufenthalte bis zu drei Monaten
Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten genügt i.d.R. ein Schengen Visum (Visum für kurzfristige Aufenthalte/C Visum). Beachten Sie dabei bitte unbedingt, dass dieses Visum nicht über den dreimonatigen Aufenthalt hinaus verlängert oder für einen anderen Aufenthaltszweck umgewandelt werden kann. Ein Schengen Visum erlaubt zudem keine Erwerbstätigkeit. Um ein Schengen Visum zu erhalten, müssen Sie die Sicherung Ihres Lebensunterhalts sowie einen angemessenen Krankenversicherungsschutz während Ihres Aufenthaltes in Deutschland nachweisen.
Aufenthalte über drei Monaten
Dauert Ihr Aufenthalt länger als drei Monate so müssen Sie ein nationales Visum für Deutschland (Visum für längerfristige Aufenthalte/D Visum) beantragen. Um ein nationales Visum zu beantragen, benötigen Sie i.d.R. einen Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (z.B. Arbeitsvertrag, Stipendium, Belege über Eigenkapital), über angemessenen Krankenversicherungsschutz, Angaben zu Ihrer Unterkunft, einen Nachweis über Ihre geplante Tätigkeit sowie Ihren Reisepass. Welche Unterlagen genau in Ihrem speziellen Fall nötig sind, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Nationale Visa werden für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten ausgestellt und können in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden, auch, um eine Aufenthaltserlaubnis beim Oldenburger Ausländerbüro beantragen zu können.
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, Sie auf keinen Fall mit einem Schengen Visum/C Visum einreisen dürfen, denn es ist nicht möglich, dieses Visum nachträglich in ein nationales Visum/D Visum umzuwandeln.
Besondere Regelung für Hochqualifizierte
Für "Hochqualifizierte", die nach Deutschland einwandern und einen Arbeitsplatz nachweisen können, besteht die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU zu erhalten. Bei der Blauen Karte EU handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der für die Dauer eines Arbeitsvertrages, höchstens aber für 4 Jahre ausgestellt wird und zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Blaue Karte EU: Voraussetzungen und Perspektiven (Informationen der Bundesregierung)
Gebühren für ein Visum
Grundsätzlich müssen Sie für ein Visum Gebühren bezahlen. Es gibt jedoch gegebenenfalls die Möglichkeit der Gebührenreduzierung oder Gebührenbefreiung.
Allgemeine Informationen zur Visabeantragung (Auswärtiges Amt)
Reisen im Schengen-Raum
Sowohl das Schengen Visum/C Visum als auch das nationale Visum/D Visum erlauben das Reisen in die Länder des Schengen-Raums für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen. Für EU Staaten, die nicht dem Schengen-Raum angehören, benötigen Sie jedoch ein separates Visum (mit Ausnahme von Bulgarien). Das betrifft die Staaten Vereinigtes Königreich, Republik Irland, Kroatien, Zypern, und Rumänien.
Bitte beachten Sie, dass die von uns recherchierten Informationen keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen. Für verbindliche Auskünfte in Bezug auf Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Weitere Informationen zu Visa und Einreisebestimmungen
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Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler*innen aus Nicht-EU-Staaten Vergleichende Übersicht über die verschiedenen Aufenthaltstitel im deutschen Aufenthaltsgesetz (gültig seit 01. Juni 2024)