Visum und Einreisebestimmungen
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Visum und Einreisebestimmungen
Die Einreisebestimmungen richten sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit sowie nach der Länge und Zweck Ihres geplanten Aufenthaltes. Neben einem ersten Überblick auf dieser Seite bietet auch der Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes eine erste Übersicht, ob und welches Visum erforderlich ist.
Sollten Sie ein Visum für die Einreise benötigen, empfehlen wir Ihnen, Ihr Visum so früh wie möglich bei der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland zu beantragen. Sie erhalten dort nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen, den erforderlichen Unterlagen sowie zur Dauer des Antragsverfahrens.
Angehörige von EU-Staaten, Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den Vereinigten Staaten
Angehörige von Staaten ohne Visumspflicht für Deutschland
Angehörige von Drittstaaten
Besondere Regelung für Hochqualifizierte
Gebühren für ein Visum
Grundsätzlich müssen Sie für ein Visum Gebühren bezahlen. Es gibt jedoch gegebenenfalls die Möglichkeit der Gebührenreduzierung oder Gebührenbefreiung.
Allgemeine Informationen zur Visabeantragung (Auswärtiges Amt)
Reisen im Schengen-Raum
Sowohl das Schengen Visum/C Visum als auch das nationale Visum/D Visum erlauben das Reisen in die Länder des Schengen-Raums für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen. Für EU Staaten, die nicht dem Schengen-Raum angehören, benötigen Sie jedoch ein separates Visum (mit Ausnahme von Bulgarien). Das betrifft die Staaten Vereinigtes Königreich, Republik Irland, Kroatien, Zypern, und Rumänien.
Bitte beachten Sie, dass die von uns recherchierten Informationen keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen. Für verbindliche Auskünfte in Bezug auf Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Weitere Informationen zu Visa und Einreisebestimmungen
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Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler*innen aus Nicht-EU-Staaten Vergleichende Übersicht über die verschiedenen Aufenthaltstitel im deutschen Aufenthaltsgesetz (gültig seit 01. Juni 2024)