Quick-Info

  • Anmeldung zu den WPV-MA-Gruppen (WiSe 24/25) in Stud.IP:
    25.07.-01.08.24, 8:59 Uhr.
  • Alle weiteren Infos in der Beschreibung des Anmeldeverfahrens auf dieser Seite.
  • Fragen nach der Lektüre?
    Bitte an Frau Brören wenden.

Abschlussarbeit

Anmeldung zur Masterarbeit in Germanistik - WiSe 24/25

 

Wunschprüfer*innenverfahren SoSe 2024:
Studierende, die am Wunschprüfer*innenverfahren für das SoSe 2024 teilgenommen haben, müssen ihre Masterarbeit bis 30.09.2024 beim Prüfungsamt anmelden. Bitte berücksichtigen Sie die Urlaubszeit und die Sprechstunden in der vorlesungsfreien Zeit. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Einholung erforderlicher Unterschriften.


Wunschprüfer*innenverfahren WiSe 24/25:

Das nachfolgend beschriebene Verfahren „WiSe 24/25” richtet sich an alle Studierenden, die ihre Masterarbeit in Germanistik in der Zeit vom 01.10.2024 – 31.03.25 beim Prüfungamt anmelden möchten.

Wir freuen uns, wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Masterarbeit in der Germanistik zu schreiben. Wenn Sie Ihre Masterarbeit in der Zeit vom 01.10.2024 bis 31.03.2025 beim Prüfungamt anmelden möchten, nehmen Sie bitte für die Prüfer*innenwahl am Wunschprüfer*innenverfahren teil, das in der Zeit von Do, 25.07.2024 bis Do, 01.08.2024, 8:59 Uhr stattfindet.

Lesen Sie dazu bitte alle Informationen unter den nachfolgenden Überschriften. Sollten sich nach der Lektüre Fragen ergeben, wenden Sie sich gern an Frau Brören. Bei telefonischen Anfragen bitte die Sprechzeiten beachten!

(Möchten Sie Ihre Masterarbeit in der Zeit vom 01.,04.2025 – 30.09.2025 im Prüfungsamt anmelden, nehmen Sie am Wunschprüfer*innenverfahren teil, das ca. Ende Januar 2025 stattfinden wird. Bitte Listservernachrichtern beachten).

Wer ist berechtigt, Erst- bzw. Zweitgutachten für die Masterarbeit zu erstellen?

  • Eine Übersicht über die Lehrenden, die Ihre Masterarbeit erst- oder zweitbegutachten dürfen, finden Sie in einer Tabelle, die Sie hier herunterladen können.
  • Bei der Wahl der Wunschprüfer*innen geht es jetzt erst einmal nur um die Wahl der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters. Sie dürfen also aus der Tabelle jede Person wählen,  die die Berechtigung für eine Erstbegutachtung für Masterarbeiten hat (in der Tabelle: x bzw. auch a). Bitte beachten: Die Tabelle (01.04.2024) stellt den Stand SoSe 2024 dar.  Hier finden Sie Hinweise, sofern jetzt schon Änderungen für das WiSe 24/25 bekannt sind!

Wer legt fest, wer mein*e Zweitgutachter*in wird?

  • Der Zweitgutachter/die Zweitgutachterin wird gemäß Institutsratsbeschluss vom 14.02.2011 und in Absprache mit dem Akademischen Prüfungsamt vom Erstgutachter/von der Erstgutachterin nach inhaltlichen Kriterien und unter Berücksichtigung der Vorgabe, dass eine*r der beiden Gutachter*innen der Hochschullehrer*innengruppe angehören muss, festgelegt.
  • Spätestens wenn Sie das Anmeldeformular, welches Sie beim Prüfungsamt einreichen müssen*, von Ihrer Erstgutachterin/Ihrem Erstgutachter unterschreiben lassen, muss der Erstgutachter/die Erstgutachterin Ihnen mitteilen, wer Zweitgutachter*in ist. Sie suchen dann den Zweitgutachter/die Zweitgutachterin in der Sprechstunde auf und lassen das Anmeldeformular auch von ihm/ihr unterzeichnen, sofern die Unterschrift des Zweitgutachters/der Zweitgutachterin auf dem aktuellen Formular erforderlich ist.

    *Hinweis: Bei Fragen, die die Anmeldung der Masterarbeit beim Prüfungsamt betreffen, wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an das Prüfungsamt!

Wie läuft das Wunschprüfer*innenverfahren ab?

  • Die Vergabe der Wunschprüfer*innen läuft - analog zum Anmeldeverfahren für die Lehrveranstaltungen - über Stud.IP.
     
  • Für alle Lehrenden, die die Berechtigung für die Erstbegutachtung von Masterarbeiten haben, gibt es in Stud.IP je eine eigene Gruppe (WPV-MA-xxx). In den Gruppen gibt es jeweils so viele Plätze, wie die erstgutachterberechtigten Lehrenden Masterarbeiten betreuen.
     
  • Alle Gruppen tragen als Veranstaltungskennziffer die Abkürzung "WPV-MA" (für Wunschprüfer*innenverfahren Masterarbeit).
     
  • Zum Auffinden der Veranstaltungen stellen Sie um auf "Wintersemester 2024/25" (!) und  geben ganz einfach 'WPV-MA" in die Suche bei Stud.IP ein. Schon werden Ihnen alle Gruppen angezeigt, die Sie für die Wunschprüfer*innenvergabe wählen können.
     
  • Ab dem 25.07.2024 können Sie in Stud.IP Ihre Prioritätenliste mit Ihren Wunschprüfer*innen über die Wahl der WPV-MA-Gruppen erstellen.

    Sehr wichtig: Nehmen Sie bitte analog zum früheren papierbasierten Verfahren mindestens 9 verschiedene Prüfer*innen, sehr gerne mehr,  aus verschiedenen Komponenten in Ihre Prioritätenliste auf. Je mehr Wunschprüfer*innen Sie auf die Prioritätenliste setzen, um so höher ist Ihre Chance, einen Platz bei einem Ihrer Wunschprüfer*innen zu erhalten.
     
  • Am Do, 01.08.2024 führt  Stud.IP morgens um 9 Uhr das Losverfahren durch.
     
  • Sollten Sie keinen Platz bei einem Ihrer Wunschprüfer*innen erhalten haben, dann schauen Sie nun bitte, bei wem es noch freie Plätze gibt. Sie können sich hier  bis zum 20.10.2024 händisch nachtragen. (Möchten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt nachtragen, so wenden Sie sich bitte an Frau Brören unter eske.broeren@uol.de).
  • Studierende des M.A. DaF/DaZ beachten bitte zusätzlich die Angaben ganz unten auf dieser Seite***.
     
  • Erst nach der Auslosung, also wenn Ihr*e Erstgutachter*in feststeht, nehmen Sie Kontakt mit ihm/ihr auf, um das konkrete Thema der Arbeit abzusprechen.

Hinweis: Bei den WPV-MA-Gruppen handelt es sich nicht um die Begleitveranstaltungen zur Masterarbeit, sondern lediglich um Gruppen in Stud.IP, mit deren Hilfe das Wunschprüfer*innenverfahren und somit die Zuweisung der Prüfer*innen durchgeführt wird. Zur Begleitveranstaltung siehe unter „Wann belege ich die Begleitveranstaltung zur Masterarbeit? Welche Begleitveranstaltung muss ich belegen?” auf dieser Seite.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Brören, gerne auch telefonisch. Bitte Sprechzeiten beachten!

Ich muss mich doch auch noch im Prüfungsamt anmelden.
Was muss wann gemacht werden?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Das über Stud.IP laufende Wunschprüfer*innenverfahren  ist der Anmeldung der Masterarbeit im Prüfungsamt vorgeschaltet.  Das heißt, erst nachdem Ihnen vom Institut Ihr*e Erstgutachter*in im Prioritäten-Losverfahren zugwiesen wurde, melden Sie ihre Masterarbeit im Prüfungsamt an. Dort erfolgt die Zulassung zur Masterarbeit.
     
  • Ein Rücktritt vom Wunschprüfer*innenverfahren in der Germanistik ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Tragen Sie sich einfach aus der entsprechenden WPV-MA-Gruppe wieder aus und informieren Sie Frau Brören unter über Ihren Rücktritt.
  • Ein Wechsel der Prüfer*in im laufenden Semester ist nach Durchführung des Prioritäten-Losverfahrens am 01.08.2024 nur noch möglich, sofern es bei dem/der von Ihnen nun neu ausgewählten Wunschprüfer*in in Stud.IP in der WPV-MA-Gruppe noch freie Plätze gibt! Sie können sich dann bis zum 20.10.2024 selbst umtragen (zuerst müssen Sie sich aus der WPV-MA-Gruppe, in der Sie einen Platz erhalten haben, wieder austragen, um sich in eine andere mit noch freien Plätzen umtragen zu können. Das gilt auch, wenn Sie bei einer WPV-MA-Gruppe auf der Warteliste stehen, d.h. es ist nicht möglich, in zwei Gruppen zugleich eingetragen zu sein!). Sollten Sie einen Wechsel vorgenommen haben, informieren Sie bitte zusätzlich Frau Brören unter über den Wechsel, da sie nicht automatisch von Stud.IP benachrichtigt wird. Nach dem 20.10.2024 müssen Sie sich bezüglich eines Wechsels direkt mit Frau Brören in Verbindung setzen.
     
  • Der Rücktritt von der Anmeldung im Prüfungsamt unterliegt den Regelungen der M.Ed.- bzw. M.A.-Prüfungsordnung.
     
  • Des weiteren müssen Sie für die Teilnahme am Wunschprüfer*innenverfahren in Stud.IP noch nicht die laut Prüfungsordnung erforderlichen Voraussetzungen für das Schreiben der Masterarbeit erfüllen. Diese müssen erst bei der Anmeldung beim Prüfungsamt nachgewiesen werden!
     
  • Wenn Sie am Wunschprüfer*innenverfahren  für das WiSe 24/25 teilgenommen haben, müssen Sie Ihre Masterarbeit bis spätestens 31.03.2025 im Prüfungsamt anmelden. Ist absehbar, dass Sie das nicht schaffen, müssen Sie erneut am Wunschprüfer*innenverfahren für das SoSe 2025 teilnehmen. Die Auslosung im Rahmen des Prioritäten-Losverfahrens für das SoSe 2025 findet statt um den 31.01.2025 (genaues Datum wird noch bekannt gegeben. Bitte auch die Listservernachrichten beachten). Sie müssen also bis Ende Januar 2025 sicher wissen, ob Sie die Masterarbeit bis 31.03.2025 im Prüfungsamt anmelden werden oder nicht, um sich ggf. erneut am Wunschprüferverfahren für das SoSe 2025 zu beteiligen!

    Also:
    • Masterarbeit schreiben im SoSe 2024: Teilnahme am Wunschprüfer*innenverfahren in Stud.IP bis 05.02.2024, 8:59 Uhr. Anmeldung der Masterarbeit im Prüfungsamt bis 30.09.2024. Bitte unbedingt beachten: Für die Anmeldung der Masterarbeit müssen bis zum Anmeldedatum, also spätestens bis 30.09.2024 alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben (auch vom Erstgutachter/von der Erstgutachterin) vorliegen. Kümmern Sie sich daher bitte rechtzeitig (!) um das Ausfüllen der Formulare und die Einholung der erforderlichen Unterschriften.
    • Masterarbeit schreiben im WiSe 24/25: Teilnahme am Wunschprüfer*innenverfahren in Stud.IP bis  01.08.2024, 8:59 Uhr. Anmeldung der Masterarbeit im Prüfungsamt vom 01.10.2024 bis 31.03.2025. Bitte unbedingt beachten: Für die Anmeldung der Masterarbeit müssen bis zum Anmeldedatum, also spätestens bis 31.03.2025 alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben (auch vom Erstgutachter/von der Erstgutachterin) vorliegen. Kümmern Sie sich daher bitte rechtzeitig (!) um das Ausfüllen der Formulare und die Einholung der erforderlichen Unterschriften.
    • Masterarbeit schreiben im SoSe 2025: Teilnahme am Wunschprüfer*innenverfahren in Stud.IP bis  ca. Ende Januar 2025 (genaues Datum wird noch bekanntgegeben. Bitte Listservernachrichten beachten). Anmeldung der Masterarbeit im Prüfungsamt vom 01.04.2025 bis 30.09.2025. Bitte unbedingt beachten: Für die Anmeldung der Masterarbeit müssen bis zum Anmeldedatum, also spätestens bis 30.09.2025 alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben (auch vom Erstgutachter/von der Erstgutachterin) vorliegen. Kümmern Sie sich daher bitte rechtzeitig (!) um das Ausfüllen der Formulare und die Einholung der erforderlichen Unterschriften.

--> Das Prüfungsamt weist darauf hin, dass der Anmeldung eine Kopie des Abiturzeugnisses beizufügen ist!

Wann belege ich die Begleitveranstaltung zur Masterarbeit? Welche Begleitveranstaltung muss ich belegen?

  • Die Begleitveranstaltung zur Masterabeit belegen Sie idealerweise in dem Semester, in dem Sie die Masterarbeit schreiben. D.h., wer die Masterarbeit im WiSe 24/25 schreiben möchte, besucht die Begleitveranstaltung im WiSe 24/25. (Nicht ideal wäre es, die Begleitveranstaltung früher zu belegen, denn: Sollten Sie die Begleitveranstaltung bereits im SoSe 24 belegen, so gehen Sie das Risiko ein, im Wunschprüfer*innenverfahren für das WiSe 24/25 eine*n Erstgutachter*in aus einer anderen Komponente zu bekommen als die, zu der Sie die Begleitveranstaltung belegt haben. Zudem müssen Sie in der Begleitveranstaltung zur Masterarbeit bereits ein Konzept oder ähnliches vorstellen.).
  • Studierende, die ihre Masterarbeit in einer Komponente in Germanistik schreiben möchten, zu der keine Begleitveranstaltung angeboten wird, besuchen bitte die thematisch nächstgelegene Begleitveranstaltung. 

(Bei den WPV-MA-Gruppen handelt es sich nicht um die Begleitveranstaltungen zur Masterarbeit, sondern lediglich um Gruppen in Stud.IP, mit deren Hilfe das Wunschprüfer*innenverfahren und somit die Zuweisung der Prüfer*innen durchgeführt wird. Die Eintragung in die Begleitveranstaltung zur Masterarbeit (diese trägt eine 'normale' Veranstaltungsnummer, also die 3.01.xxx) erfolgt nach Durchführung der Auslosung am 01.08.2024 über Frau Brören. Frau Brören schreibt nach dem 01.08.2024 alle in einer WPV-MA-Gruppe eingetragenen Studierenden diesbezüglich an, um die erforderlichen Details abzufragen.

Darf ich meine Masterarbeit in jeder Komponente schreiben?

  • In den fachspezifischen Anlagen Germanistik der M.Ed. Gym, GH, R, heißt es:
    Studierende sollen in der Masterarbeit ein Themengebiet wählen, das sie nicht bereits in der germanistischen Bachelorarbeit bearbeitet haben. Als Themengebiete gelten: Literaturwissenschaft, Linguistik, Mediävistik, Deutsch als Fremdsprache, Fachdidaktik, Niederdeutsch.
  • Achtung: KJL ist keine eigene Komponente. KJL gehört zur Literaturwissenschaft. Wer also seine Bachelorarbeit in KJL geschrieben hat, hat sie in der Komponente Literaturwissenschaft geschrieben!
  • Für Studierende, die zum WiSe 21/22 oder später mit dem Masterstudium beginnen, gilt darüber hinaus:
    • Medienwissenschaft ist keine eigene Komponente. Medienwissenschaft gehört zur Literaturwissenschaft. Wer also seine Bachelorarbeit in Medienwissenschaft geschrieben hat, hat sie in der Komponente Literaturwissenschaft geschrieben..

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Brören, gerne auch telefonisch. Bitte Sprechzeiten beachten!

Welchen Umfang hat die Masterarbeit?

  • M.Ed. G und M.Ed. HR 
    Haupttext einschl. Fußnoten: 110.000 Zeichen (mit Leerzeichen) plus/minus 10%
    (Verzeichnisse und Anhänge sind nicht mitzuzählen)
  • M.Ed. Wipäd 
    Haupttext einschl. Fußnoten: 120.000 Zeichen (mit Leerzeichen) plus/minus 10%
    (Verzeichnisse und Anhänge sind nicht mitzuzählen)
  • M. Ed. Gym 
    Haupttext einschl. Fußnoten: 150.000 (mit Leerzeichen) Zeichen plus/minus 10%
    (Verzeichnisse und Anhänge sind nicht mitzuzählen)
  • M.A. Germanistik und M.A. DaF/DaZ
    Haupttext einschl. Fußnoten: 150.000 Zeichen (mit Leerzeichen) plus/minus 10%
    (Verzeichnisse und Anhänge sind nicht mitzuzählen)

  (Beschluss des Institutsrats vom 20.01.2021)

***Hinweise ausschließlich für Studierende des Master of Arts Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache

Da davon auszugehen ist, dass Sie Ihre Masterarbeit in der Komponente DaF/DaZ schreiben, nehmen Sie bitte, um Ihre Chancen auf eine*n Erstgutachter*in aus dieser Komponente zu erhöhen, alle (!)  Prüfer*innen, die in der Kreuztabelle eine Erstgutachterberechtigung haben - also alle Prüfer*innen mit einem 'x'  in der Spalte "Masterarbeitsmodul, Komponente DaF/DaZ" im Losverfahren in Stud.IP in Ihre Prioritätenliste mit auf.

Ich habe den Auslosungszeitpunkt verpasst - was nun?

Sie können sich im WiSe 24/25 auch nach der Auslosung bei den Erstgutachter*innen, in deren WPV-MA-Veranstaltungen es noch freie Plätze gibt, bis zum 20.10.2024 in eine WPV-MA-Gruppe eintragen.

Melden Sie sich anschließend bitte gleich bei Frau Brören unter mit folgenden Informationen:

  • In welche WPV-MA-Veranstaltung haben Sie sich eingetragen?
  • Haben Sie die Begleitveranstaltung zur Masterarbeit bereits besucht oder müssen Sie sie im WiSe 24/25 besuchen? Frau Brören trägt sie dann ein. Ist das Semester schon fortgeschritten, so muss zunächst abgeklärt werden, ob ein Einstieg in die Begleitveranstaltung noch möglich ist.
  • In welcher Komponente schreiben Sie Ihre Masterarbeit? (Dies erschließt sich nicht unbedingt automatisch, da manche Erstgutachter*innen in mehreren Komponenten die Berechtigung haben, Erstgutachten zu erstellen. Die Information ist wichtig für die Eintragung in die entsprechende Begleitveranstaltung durch Frau Brören).

(Sie haben auch die Möglichkeit, sich bei einer Erstgutachterin/einem Erstgutachter auf die Warteliste zu setzen, sofern es noch freie  Wartelistenplätze gibt. Dies jedoch mit dem Risiko, unter Umständen nicht mehr rechtzeitig nachzurücken, wenn sich niemand aus der WPV-MA-Gruppe austrägt. Es ist insgesamt nur eine einzige Eintragung möglich, entweder dort, wo es noch freie Plätze gibt oder dort, wo noch freie Wartelistenplätze vorhanden sind!).

Bei Erstgutachter*innen, in deren WPV-MA-Gruppe es keine freien Plätze mehr gibt, können Sie Ihre Masterarbeit nicht im laufenden Semester schreiben.

Bemerken Sie nach dem 20.10.2024, dass Sie den Auslosungszeitpunkt verpasst haben, so wenden Sie sich bitte direkt an Frau Brören. Es muss zunächst abgeklärt werden, ob ein Einstieg in die Begleitveranstaltung zum Zeitpunkt Ihrer Meldung noch möglich ist. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Brören.

(Stand: 20.06.2024)  | 
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