Quick-Info

  • Anmeldung zum Wunschprüfer*innenverfahren (WPV-MA-Veranstaltungen) in Stud.IP für das WiSe 2026/27: 01.07.2026 - 16.08.2026
  • Alle weiteren Infos in der Beschreibung des Anmeldeverfahrens auf dieser Seite.
  • Fragen nach der Lektüre?
    Bitte per Mail an wenden.

Abschlussarbeit

Anmeldung zur Masterarbeit in Germanistik - WiSe 25/26

Wunschprüfer*innenverfahren WiSe 25/26
Studierende, die am Wunschprüfer*innenverfahren für das WiSe 25/26 teilgenommen haben, müssen ihre Masterarbeit bis 31.03.2026 beim Prüfungsamt anmelden. Bitte berücksichtigen Sie die Urlaubszeit und die Sprechstunden in der vorlesungsfreien Zeit. Kümmern Sie sich rechtzeitig (mindestens 4 Wochen vor dem 31.03.2026) um die Einholung erforderlicher Unterschriften.


Wunschprüfer*innenverfahren SoSe 26
Das nachfolgend beschriebene Verfahren „SoSe26” richtet sich an alle Studierenden, die ihre Masterarbeit in Germanistik in der Zeit vom 01.04.2026 – 30.09.2026 beim Prüfungsamt anmelden möchten.

Wir freuen uns, wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Masterarbeit in der Germanistik zu schreiben. Für die Prüfer*innenwahl nehmen Sie bitte am Wunschprüfer*innen-Wahlverfahren teil. Lesen Sie dazu bitte alle Informationen unter den nachfolgenden Überschriften. Sollten sich nach der Lektüre Fragen ergeben, wenden Sie sich gerne per Mail an . Geben Sie gern eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind, da sich manche Fragen einfacher im Gespräch klären lassen. 


Wunschprüfer*innenverfahren WiSe 26/27
Das nachfolgend beschriebene Verfahren „WiSe 26/27” richtet sich an alle Studierenden, die ihre Masterarbeit in Germanistik in der Zeit vom 01.10.2026 – 31.03.2027 beim Prüfungsamt anmelden möchten.

Wir freuen uns, wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Masterarbeit in der Germanistik zu schreiben. Für die Prüfer*innenwahl nehmen Sie bitte am Wunschprüfer*innen-Wahlverfahren teil. Lesen Sie dazu bitte alle Informationen unter den nachfolgenden Überschriften. Sollten sich nach der Lektüre Fragen ergeben, wenden Sie sich gerne per Mail an . Geben Sie gern eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind, da sich manche Fragen einfacher im Gespräch klären lassen. 

Wer ist berechtigt, Erst- bzw. Zweitgutachten für die Masterarbeit zu erstellen?

  • Eine Übersicht über die Lehrenden, die Ihre Masterarbeit erst- oder zweitbegutachten dürfen, finden Sie in einer Tabelle, die Sie hier herunterladen können.
  • Bei der Wahl der Wunschprüfer*innen geht es jetzt erst einmal nur um die Wahl der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters. Sie dürfen also aus der Tabelle jede Person wählen,  die die Berechtigung für eine Erstbegutachtung für Masterarbeiten hat (in der Tabelle: x bzw. auch a und b). Bitte beachten: Die Tabelle (01.10.2025) stellt den Stand WiSe 2025/26 dar. Hier finden Sie Hinweise, sofern jetzt schon Änderungen für das SoSe 26 bekannt sind!

Wer legt fest, wer mein*e Zweitgutachter*in wird?

  • Der Zweitgutachter/die Zweitgutachterin wird gemäß Institutsratsbeschluss vom 14.02.2011 und in Absprache mit dem Akademischen Prüfungsamt vom Erstgutachter/von der Erstgutachterin nach inhaltlichen Kriterien und unter Berücksichtigung der Vorgabe, dass eine*r der beiden Gutachter*innen der Hochschullehrer*innengruppe angehören muss, festgelegt.
  • Spätestens wenn Sie das Anmeldeformular, welches Sie beim Prüfungsamt einreichen müssen*, von Ihrer Erstgutachterin/Ihrem Erstgutachter unterschreiben lassen, muss der Erstgutachter/die Erstgutachterin Ihnen mitteilen, wer Zweitgutachter*in ist. Sie suchen dann den Zweitgutachter/die Zweitgutachterin in der Sprechstunde auf und lassen das Anmeldeformular auch von ihm/ihr unterzeichnen, sofern die Unterschrift des Zweitgutachters/der Zweitgutachterin auf dem aktuellen Formular erforderlich ist.

    *Hinweis: Bei Fragen, die die Anmeldung der Masterarbeit beim Prüfungsamt betreffen, wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an das Prüfungsamt!

Wie läuft das Wunschprüfer*innenverfahren ab?

  • Die Vergabe der Wunschprüfer*innen läuft - analog zum Anmeldeverfahren für die Lehrveranstaltungen - über Stud.IP.
     
  • Für alle Lehrenden, die die Berechtigung für die Erstbegutachtung von Masterarbeiten haben, gibt es in Stud.IP je eine eigene Gruppe (WPV-MA-xxx). In den Gruppen gibt es jeweils so viele Plätze, wie die erstgutachterberechtigten Lehrenden Masterarbeiten betreuen.
     
  • Alle Gruppen tragen als Veranstaltungskennziffer die Abkürzung "WPV-MA" (für Wunschprüfer*innenverfahren Masterarbeit).
     
  • Zum Auffinden der Veranstaltungen stellen Sie auf das betreffende Semester um und geben ganz einfach 'WPV-MA" in die Suche bei Stud.IP ein. Schon werden Ihnen alle Gruppen angezeigt, die Sie für die Wunschprüfer*innenvergabe wählen können.

  • Nach Freischaltung (Homepage und Nachrichten über Listserver beachten) können Sie in Stud.IP Ihre Prioritätenliste mit Ihren Wunschprüfer*innen über die Wahl der WPV-MA-Gruppen erstellen.

    Sehr wichtig: Nehmen Sie bitte analog zum früheren papierbasierten Verfahren mindestens 9 verschiedene Prüfer*innen, sehr gerne mehr, aus verschiedenen Komponenten in Ihre Prioritätenliste auf. Je mehr Wunschprüfer*innen Sie auf die Prioritätenliste setzen, um so höher ist Ihre Chance, einen Platz bei einem Ihrer Wunschprüfer*innen zu erhalten.

  • Der Termin des Losverfahrens über StudIP wird auf der Homepage und über den Listserver bekannt gegeben.
     
  • Sollten Sie keinen Platz bei einem Ihrer Wunschprüfer*innen erhalten haben, so wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle unter .
  • Studierende des M.A. DaF/DaZ beachten bitte zusätzlich die Angaben ganz unten auf dieser Seite***.
     
  • Erst nach der Auslosung, also wenn Ihr*e Erstgutachter*in feststeht, nehmen Sie Kontakt mit ihm/ihr auf, um das konkrete Thema der Arbeit abzusprechen.

Hinweis: Bei den WPV-MA-Gruppen handelt es sich nicht um die Begleitveranstaltungen zur Masterarbeit, sondern lediglich um Gruppen in Stud.IP, mit deren Hilfe das Wunschprüfer*innenverfahren und somit die Zuweisung der Prüfer*innen durchgeführt wird. Zur Begleitveranstaltung siehe unter „Wann belege ich die Begleitveranstaltung zur Masterarbeit? Welche Begleitveranstaltung muss ich belegen?” auf dieser Seite.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte - nach der Lektüre der gesamten Informationen auf dieser Seite - per Mail an die Geschäftsstelle. Geben Sie gern eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind. Manchmal kann ein Anliegen am Telefon einfacher geklärt werden als per Mail.

Ich muss mich doch auch noch im Prüfungsamt anmelden.
Was muss wann gemacht werden?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Das über Stud.IP laufende Wunschprüfer*innenverfahren ist der Anmeldung der Masterarbeit im Prüfungsamt vorgeschaltet. Das heißt, erst nachdem Ihnen vom Institut Ihr*e Erstgutachter*in im Prioritäten-Losverfahren zugwiesen wurde, melden Sie Ihre Masterarbeit im Prüfungsamt an. Dort erfolgt die Zulassung zur Masterarbeit.
     
  • Ein Rücktritt vom Wunschprüfer*innenverfahren in der Germanistik ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Tragen Sie sich einfach aus der entsprechenden WPV-MA-Gruppe wieder aus und informieren Sie die Geschäftsstelle unter über Ihren Rücktritt.
     
  • Ein Wechsel der Prüfer*in im laufenden Semester ist nach Durchführung des Prioritäten-Losverfahrens nur noch möglich, sofern es bei dem/der von Ihnen nun neu ausgewählten Wunschprüfer*in in Stud.IP in der WPV-MA-Gruppe noch freie Plätze gibt! Bitte setzen Sie sich bezüglich eines Wechsels direkt mit der Geschäftsstelle in Verbindung.
     
  • Der Rücktritt von der Anmeldung im Prüfungsamt unterliegt den Regelungen der M.Ed.- bzw. M.A.-Prüfungsordnung.
     
  • Des Weiteren müssen Sie für die Teilnahme am Wunschprüfer*innenverfahren in Stud.IP noch nicht die laut Prüfungsordnung erforderlichen Voraussetzungen für das Schreiben der Masterarbeit erfüllen. Diese müssen erst bei der Anmeldung beim Prüfungsamt nachgewiesen werden!
     
  • Wenn Sie am Wunschprüfer*innenverfahren für ein Sommersemester teilgenommen haben, müssen Sie Ihre Masterarbeit bis spätestens 30.09. im Prüfungsamt anmelden (jeweiliger Anmeldezeitraum 01.04. bis 30.09.).
    Bei Teilnahme am Wunschprüfer*innenverfahren für ein Wintersemester melden Sie Ihre Masterarbeit im Prüfungsamt bis spätestens 31.03. an (jeweiliger Anmeldezeitraum 01.10. bis 31.03.)

    Also: Für die Anmeldung der Masterarbeit müssen bis zum Anmeldedatum, also spätestens bis 31.03. (WS) bzw. 30.09. (SoSe) alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben (auch vom Erstgutachter/von der Erstgutachterin) vorliegen. Kümmern Sie sich daher bitte rechtzeitig (!), d.h. spätestens einen Monat vor Ablauf der Frist um das Ausfüllen der Formulare und die Einholung der erforderlichen Unterschriften. 

    Ist absehbar, dass Sie das nicht schaffen, müssen Sie erneut am Wunschprüfer*innenverfahren für das Folgesemester teilnehmen. Bis zum Zeitpunkt der Auslosung im Rahmen des Prioritäten-Losverfahrens (Fristen beachten) müssen Sie also sicher wissen, ob Sie die Masterarbeit bis 31.03. (WS) bzw. 30.09. (SoSe) im Prüfungsamt anmelden werden oder nicht, um sich ggf. erneut am Wunschprüferverfahren für das Folgesemester zu beteiligen!
     

--> Das Prüfungsamt weist darauf hin, dass der Anmeldung eine Kopie des Abiturzeugnisses beizufügen ist!

Wann belege ich die Begleitveranstaltung zur Masterarbeit? Welche Begleitveranstaltung muss ich belegen?

  • Die Begleitveranstaltung zur Masterabeit belegen Sie idealerweise in dem Semester, in dem Sie die Masterarbeit schreiben. D.h., wer die Masterarbeit im WiSe schreiben möchte, besucht die Begleitveranstaltung in dem genannten WiSe. (Nicht ideal wäre es, die Begleitveranstaltung früher zu belegen, denn: Sollten Sie die Begleitveranstaltung bereits im SoSe belegen, so gehen Sie das Risiko ein, im Wunschprüfer*innenverfahren für das WiSe eine*n Erstgutachter*in aus einer anderen Komponente zu bekommen als die, zu der Sie die Begleitveranstaltung belegt haben. Zudem müssen Sie in der Begleitveranstaltung zur Masterarbeit bereits ein Konzept oder ähnliches vorstellen.).
  • Studierende, die ihre Masterarbeit in einer Komponente in Germanistik schreiben möchten, zu der keine Begleitveranstaltung angeboten wird, besuchen bitte die thematisch nächstgelegene Begleitveranstaltung. 

Bei den WPV-MA-Gruppen handelt es sich nicht um die Begleitveranstaltungen zur Masterarbeit, sondern lediglich um Gruppen in Stud.IP, mit deren Hilfe das Wunschprüfer*innenverfahren und somit die Zuweisung der Prüfer*innen durchgeführt wird. 

Die Eintragung in die Begleitveranstaltung zur Masterarbeit (diese trägt eine 'normale' Veranstaltungsnummer, also die 3.01.xxx) erfolgt nach Durchführung der Auslosung durch die Geschäftsstelle. Alle in einer WPV-MA-Gruppe eingetragenen Studierenden erhalten danach weitere Informationen per E-mail.

Darf ich meine Masterarbeit in jeder Komponente schreiben?

  • In den fachspezifischen Anlagen Germanistik der M.Ed. Gym, GH, R, heißt es:
    Studierende sollen in der Masterarbeit ein Themengebiet wählen, das sie nicht bereits in der germanistischen Bachelorarbeit bearbeitet haben. Als Themengebiete gelten: Literaturwissenschaft, Linguistik, Mediävistik, Deutsch als Fremdsprache, Fachdidaktik, Niederdeutsch.
  • Achtung: KJL ist keine eigene Komponente. KJL gehört zur Literaturwissenschaft. Wer also seine Bachelorarbeit in KJL geschrieben hat, hat sie in der Komponente Literaturwissenschaft geschrieben!
  • Für Studierende, die zum WiSe 21/22 oder später mit dem Masterstudium begonnen haben, gilt darüber hinaus:
    • Medienwissenschaft ist keine eigene Komponente. Medienwissenschaft gehört zur Literaturwissenschaft. Wer also seine Bachelorarbeit in Medienwissenschaft geschrieben hat, hat sie in der Komponente Literaturwissenschaft geschrieben..

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an die . Geben Sie gern eine Telefonnummer an, unter der Sie zu erreichen sind, denn manche Anliegen lassen sich telefonisch einfacher klären.

Welchen Umfang hat die Masterarbeit?

  • M.Ed. G und M.Ed. HR
    Haupttext einschl. Fußnoten: 110.000 Zeichen (mit Leerzeichen) plus/minus 10%
    (Verzeichnisse und Anhänge sind nicht mitzuzählen)
  • M.Ed. Wipäd
    Haupttext einschl. Fußnoten: 120.000 Zeichen (mit Leerzeichen) plus/minus 10%
    (Verzeichnisse und Anhänge sind nicht mitzuzählen)
  • M. Ed. Gym
    Haupttext einschl. Fußnoten: 150.000 (mit Leerzeichen) Zeichen plus/minus 10%
    (Verzeichnisse und Anhänge sind nicht mitzuzählen)
  • M.A. Germanistik und M.A. DaF/DaZ
    Haupttext einschl. Fußnoten: 150.000 Zeichen (mit Leerzeichen) plus/minus 10%
    (Verzeichnisse und Anhänge sind nicht mitzuzählen)

  (Beschluss des Institutsrats vom 20.01.2021)

***Hinweise ausschließlich für Studierende des Master of Arts Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache

Da davon auszugehen ist, dass Sie Ihre Masterarbeit in der Komponente DaF/DaZ schreiben, nehmen Sie bitte, um Ihre Chancen auf eine*n Erstgutachter*in aus dieser Komponente zu erhöhen, alle (!)  Prüfer*innen, die in der Kreuztabelle eine Erstgutachterberechtigung haben - also alle Prüfer*innen mit einem 'x'  in der Spalte "Masterarbeitsmodul, Komponente DaF/DaZ" im Losverfahren in Stud.IP in Ihre Prioritätenliste mit auf.

Ich habe den Auslosungszeitpunkt verpasst - was nun?

Sie können sich auch nach der Auslosung  in eine WPV-MA-Gruppe eintragen lassen. Sofern die Begleitveranstaltungen schon begonnen haben, muss zunächst u.a. abgeklärt werden, ob ein Einstieg in die Begleitveranstaltung zum Zeitpunkt Ihrer Meldung noch möglich ist. 

Bemerken Sie, dass Sie den Auslosungszeitpunkt verpasst haben, so wenden Sie sich bitte direkt per Mail an die Geschäftsstelle mit folgenden Informationen. 

  • In welche WPV-MA-Veranstaltung möchten Sie sich eintragen lassen?
  • Haben Sie die Begleitveranstaltung zur Masterarbeit bereits besucht oder müssen Sie sie diese noch besuchen? Haben die Veranstaltungen im betreffenden Semester schon begonnen, so muss zunächst abgeklärt werden, ob ein Einstieg in die Begleitveranstaltung noch möglich ist.
  • In welcher Komponente schreiben Sie Ihre Masterarbeit? (Dies erschließt sich nicht unbedingt automatisch, da manche Erstgutachter*innen in mehreren Komponenten die Berechtigung haben, Erstgutachten zu erstellen. Die Information ist wichtig für die Eintragung in die entsprechende Begleitveranstaltung).

Bei Erstgutachter*innen, in deren WPV-MA-Gruppe es keine freien Plätze mehr gibt, können Sie Ihre Masterarbeit nicht im laufenden Semester schreiben.

(Stand: 29.04.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p10695
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