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Oliver Klaassen

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A09 2-206

Sekretariat

Volker Tesch

A10 0-008

Aufnahmeprüfung 2021

Die Bewerbungsfrist für die Aufnahmeprüfung 2021 ist abgelaufen.

Über das Ergebnis der Aufnahmeprüfung werden Sie ca. Mitte Juli 2021 per Schreiben an ihre angegebene Postanschrift informiert. Wir bitten von weiteren diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

Liebe Bewerberin, lieber Bewerber!

Wir freuen uns, dass Sie sich für das Bachelorstudium ›Kunst und Medien‹ am Institut für Kunst und visuelle Kultur interessieren. Die Aufnahme des Bachelor-Studiums ›Kunst und Medien‹ sieht eine Aufnahmeprüfung vor. Um Ihnen eine Vorstellung über die besonderen Ausrichtungen des Oldenburger Studiengangs zu geben, möchten wir Ihnen diesen hier kurz vorstellen und Ihnen außerdem einige Hinweise zu Ihrer Bewerbung und zur Aufnahmeprüfung geben.

Kunst interessiert uns im Kontext. Wie wird Kunst vermittelt, wenn über sie gesprochen oder geschrieben, indem sie ausgestellt oder abgebildet wird? Wo begegnet uns Kunst? Auf welche Weise ist sie eingebunden in soziale, politische, historische oder ökonomische Zusammenhänge?

Welche Medien benutzen wir und wie nutzen wir diese? Welche Bedeutung haben Medien für unsere Wahrnehmung von Wirklichkeit?

Unter ›visueller Kultur‹ verstehen wir Formen des Zu-Sehen-Gebens, die weit mehr als Kunst umfassen – etwa Architektur, Illustration, Werbung, Web-Design, also Praktiken, die aus Alltag und Wissenschaft nicht wegzudenken sind. Hier interessiert uns beispielsweise, wie Bilder und audiovisuelle Medien unsere Wahrnehmung und Vorstellung von Körpern, Geschlecht und sozialer Ordnung prägen.

Entsprechend geht es im praktischen Teil der Aufnahmeprüfung nicht nur darum, eigene künstlerische Ausdrucksformen etwa in Form von Fotografien oder Zeichnungen zu konzipieren und umzusetzen, sondern auch darum, Bilder, die Ihnen im Alltag begegnen – ob im Internet, im Wohnraum, in der Straßenbahn oder auf dem Flugblatt – unter einem bestimmten Gesichtspunkt zu sammeln, auszuwählen, zu ordnen und gemeinsam mit Ihren eigenen Arbeiten zu präsentieren.

Theorie und Praxis von Kunst und visueller Kultur schließen sich nicht aus, sondern bedingen und durchdringen einander. Deshalb ist es uns wichtig, im theoretischen Teil der Prüfung zu erfahren, wie Sie über künstlerische Positionen nachdenken, wie Sie ästhetische Erfahrungen in Worte fassen und wie Sie zu begründeten Argumentationen kommen.

Sowohl im praktischen als auch im theoretischen Teil der Prüfung werten wir gemäß der Zugangsordnung nach drei Kriterien: Artikulationsfähigkeit, Eigenständigkeit und Reflexionsfähigkeit.

(Mehr Informationen zu den Lehr- und Forschungsgebieten des Instituts)

Die Aufnahmeprüfung besteht demnach aus einer praktischen und einer theoretischen Aufgabe, die von Ihnen als Bewerber_in selbstständig zu erarbeiten und deren Ergebnisse vorzugsweise digital bei uns einzureichen sind. Genauere Informationen zu den Modalitäten der Abgabe folgen unten.

PRAXIS-AUFGABE

1. Bild: Romuald Hazoumè: Cocotamba

2. Bild: Walker Evans: Truck and Sign

3. Bild: Joseph Benoît Suvée: Die Entdeckung der Zeichenkunst

Wählen Sie eines der drei verlinkten Bilder aus.

Erstellen Sie zu einem dieser Bilder eine mindestens zehnteilige Bildersammlung. Mindestens sieben dieser Bilder müssen selbst angefertigt sein. Sie können sich folgender künstlerischer Verfahren bedienen: Zeichnung, Malerei, Druck, Collage, Skulptur, Objekt, Installation, Fotografie, Film, Performance. Dreidimensionale Arbeiten und Performances müssen entweder fotografisch oder filmisch (max. 3 Min.) dokumentiert werden. Die weiteren Teile der Bildersammlung können z. B. Filmen, Print- und Onlinemedien, Ihrem Alltag oder der Kunst entstammen.

Selbst erstellte Arbeiten müssen mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein: Name, Titel (oder: ›Ohne Titel‹), Entstehungsjahr, Größe des Originals, Technik (z. B. Acryl auf Leinwand, Bleistift oder Kugelschreiber auf Papier, Video, analoge Fotografie, etc.).

Nicht selbst erstellte Bilder müssen mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein: Name, Titel, Größe des Originals, falls dieses von der Reproduktion abweicht, Quelle/Fundort (z. B. URL, Flohmarkt oder ›Privat‹).

THEORIE-AUFGABE

Wählen Sie aus den folgenden drei Aufgaben eine aus und erstellen Sie hierzu einen Text. Die theoretische Aufgabe ist mit max. 8.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (entspricht ca. 3 Seiten) einzureichen.

1. Schauen Sie sich einen Film an und verfassen Sie eine Rezension. Diese muss sowohl Ihre kritische Reflexion des Films als auch eine Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen Ihrer Filmsichtung enthalten.

2. Schreiben Sie einen Essay über ein Kunstwerk, das Ihrer Meinung nach das Thema Politik behandelt.

3. Hierbei handelt es sich um eine Aussage der Künstlerin Sherrie Levine. Welches Kunstverständnis kommt in dieser Aussage Ihrer Meinung nach zum Ausdruck? Welche künstlerische Arbeitsweise könnte aus diesem Kunstverständnis resultieren?

DIGITALE EINREICHUNG:

Wir bitten Sie vorzugsweise, Ihre Bewerbungsunterlagen digital einzureichen.

Bitte achten Sie sorgfältig auf alle nachfolgend genannten formalen Vorgaben:

Alle Bewerbungsunterlagen sind unbedingt in einem einzigen PDF (max. 50 MB) zusammenzufassen. Ausgenommen sind Videos, die separat im MP4-Format abgegeben werden können (insgesamt max. 950 MB, max. 3 Minuten pro Video).

Geben Sie Ihrem PDF und Ihren ggf. zusätzlich eingereichten Videos einen Dateinamen nach folgendem Schema:

  • Nachname_Vorname_Bewerbung_Kunst_ 21
  • Nachname_Vorname_Bewerbung_Kunst_ 21_Video

Das PDF muss – in der angegebenen Reihenfolge – vier Bestandteile enthalten:

  1. Den ausgefüllten und unterschriebenen „Antrag auf Feststellung der besonderen künstlerischen Befähigung für das Fach Kunst (Aufnahmeprüfung)“
  2. Einen tabellarischen Lebenslauf
  3. Ihre Bearbeitung der THEORIE-Aufgabe (ca. 3 A4-Seiten)
  4. Ihre Bearbeitung der PRAXIS-Aufgabe (mind. 10 Seiten, eine Seite pro Bild; alle Bilder müssen mit den oben genannten Bildangaben versehen sein; bitte achten Sie auf gute Bildqualität)

Ihre Hochschulzugangsberechtigung benötigen wir nicht. Diese müssen Sie bei der Einschreibung dem Immatrikulationsamt vorlegen.

Ihr Antrag muss bis spätestens zum 01.06.2021 bei uns eingegangen sein. Bitte stellen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im Zeitraum zwischen dem 01.04. und 01.06.2021 auf der hier verlinkten Plattform zur Verfügung:

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