UOL | NMU Förderprogramm


Im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit der Nelson Mandela University (Südafrika) fördert die Universität Oldenburg Vorhaben (z.B. Projekte, Veranstaltungen) bis zu einer Höchstsumme von 3.000 EUR. Lehrende und Forschende der Universität Oldenburg können sich auf eine Förderung bewerben.

Mit der Förderung sollen bilaterale Projekte und Veranstaltungen unterstützt werden, die die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Universität Oldenburg und der Nelson Mandela University stärken. Grundsätzlich sind alle Maßnahmen förderfähig, die der Pflege oder dem Ausbau der Kooperation dienen. Die Förderung kann für Projekte und Veranstaltungen beantragt werden, die eine inhaltliche Anbindung an die in der 2023 verabschiedeten Roadmap definierten Handlungsfelder haben.


Antragsberechtigt sind Lehrende und Forschende der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.


Mittel können von Lehrenden beantragt werden insbesondere für folgende Formate, die in Präsenz, hybrid oder online durchgeführt werden können:

  •  Workshops
  •  Summer Schools
  •  innovative Veranstaltungskonzepte

Alle Vorhaben müssen bilateral orientiert sein, d.h. die Beteiligung muss für Studierende und/oder Forschende/Lehrende der Universität Oldenburg und der Nelson Mandela University gleichermaßen möglich sein. Die Förderung von Mobilitäten auf Lehrenden-/Forschendenebene (in beide Richtungen) ist möglich. Entsprechende Mobilitäten werden durch einen Reisekostenantrag beantragt (bitte beachten: es erfolgt keine Erstattung von Verpflegungskosten oder Tagegeld). Eine Förderung von Studierendenmobilitäten ist leider nicht möglich. Auch Maßnahmen, die sich an die nicht-universitäre Öffentlichkeit in Oldenburg und Gqeberha richten, sind grundsätzlich förderfähig.

Die Höchstsumme zur Förderung einer Maßnahme liegt bei 3.000 Euro. Es findet grundsätzlich keine Vollfinanzierung einer Maßnahme statt, ein Eigenanteil der Antragstellenden ist unerlässlich. Dieser kann auch durch Personaleinsatz erbracht werden.

Förderanträge können im Rahmen dieser ersten Sonderausschreibung im Zeitraum vom 08.August bis 13.September 2024 gestellt werden (für Maßnahmen, die für 2024 und im ersten Halbjahr 2025 geplant sind).

Die künftigen Ausschreibungen (2x/Jahr) enden dann jeweils am 31.Mai sowie am 30.November eines jeden Jahres. In einer Auswahlsitzung entscheidet das Auswahlgremium unter Vorsitz der Vizepräsidentin für Akademische Karrierewege, Chancengleichheit und Internationales über die eingegangenen Förderanträge. Um einen Antrag zu übermitteln, nutzen Sie bitte das Antragsformular.

IO-Webmaster (Stand: 08.08.2024)  | 
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