Bewertungskriterien

Einbindung
Inwiefern ist das Vorhaben in die vereinbarten Focus Areas eingebunden?

Reichweite 
(z.B. Wie viele Personen fprofitieren vom geplanten Vorhaben? Wird eine bestimmte Zielgruppe angesprochen? Handelt es sich um ein offenes Veranstaltungsformat? Interdisziplinäre Ausrichtung?)

Nachhaltigkeit 
(z.B. Einmaliges Vorhaben? Beginn einer Veranstaltungsreihe? Sind ggf. Veröffentlichungen geplant?) 

Reziprozität 
(Wo liegt der Mehrwert des Vorhabens? Inwiefern profitieren beide Partner (idealerweise) gleich vom geplanten Vorhaben)

UOL | NMU Förderprogramm


Im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit der Nelson Mandela University (Südafrika) fördert die Universität Oldenburg Vorhaben (z.B. Projekte, Veranstaltungen) bis zu einer Höchstsumme von 3.000 EUR. Lehrende und Forschende der Universität Oldenburg können sich auf eine Förderung bewerben.

Mit der Förderung sollen bilaterale Projekte und Veranstaltungen unterstützt werden, die die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Universität Oldenburg und der Nelson Mandela University stärken. Grundsätzlich sind alle Maßnahmen förderfähig, die der Pflege oder dem Ausbau der Kooperation dienen. Die Förderung kann für Projekte und Veranstaltungen beantragt werden, die eine inhaltliche Anbindung an die in der 2023 verabschiedeten Roadmap definierten Handlungsfelder haben.


Antragsberechtigt sind Lehrende und Forschende der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.


Mittel können von Lehrenden beantragt werden insbesondere für folgende Formate, die in Präsenz, hybrid oder online durchgeführt werden können:

  •  Workshops
  • Summer Schools
  • innovative Veranstaltungskonzepte

Alle Vorhaben müssen bilateral orientiert sein, d.h. die Beteiligung muss für Studierende und/oder Forschende/Lehrende der Universität Oldenburg und der Nelson Mandela University gleichermaßen möglich sein. Die Förderung von Mobilitäten auf Lehrenden-/Forschendenebene (in beide Richtungen) ist möglich. Entsprechende Mobilitäten werden durch einen Reisekostenantrag beantragt (bitte beachten: es erfolgt keine Erstattung von Verpflegungskosten oder Tagegeld). Eine Förderung von Studierendenmobilitäten ist leider nicht möglich. Auch Maßnahmen, die sich an die nicht-universitäre Öffentlichkeit in Oldenburg und Gqeberha richten, sind grundsätzlich förderfähig.

Die Höchstsumme zur Förderung einer Maßnahme liegt bei 3.000 Euro. Es findet grundsätzlich keine Vollfinanzierung einer Maßnahme statt, ein Eigenanteil der Antragstellenden ist unerlässlich. Dieser kann auch durch Personaleinsatz erbracht werden.

Förderanträge können 2x/Jahr gestellt werden. Für Vorhaben, die im ersten Halbjahr geplant sind, gilt der Bewerbungszeitraum: 15.10. - 30.11. Sind Vorhaben im zweiten Halbjahr geplant, so gilt der Bewerbungszeitraum: 15.04. - 31.05. 

In einer Auswahlsitzung entscheidet das Auswahlgremium unter Vorsitz der Vizepräsidentin für Akademische Karrierewege, Chancengleichheit und Internationales über die eingegangenen Förderanträge. Um einen Antrag zu übermitteln, nutzen Sie bitte das Antragsformular.

IO-Webmaster (Stand: 20.09.2024)  | 
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