Kontakt

Vorsitzender

Prof. Dr. Frank Griesinger

Stellvertretung

Dr. Hans Oehlers

Geschäftsstelle

Ass. jur. Carola Alvarez Castillo

+49 (0) 441 798-3066

Sandra Kottisch

+49 (0) 441 798-3066

Dr. Michael Dörks

+49 (0) 441 798-3066

Galina Fitz

+49 (0) 441 798-3066

 

Mo.-Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr

Postanschrift

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Fakultät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften
Medizinische Ethikkommission
Ammerländer Heerstr. 114-118
26129 Oldenburg

  • Außenbriefkasten an Gebäude V01
  • Außenbriefkasten an Gebäude V03 (keine Pakete)

Besucheranschrift

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Fakultät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften
Medizinische Ethikkommission
Ammerländer Heerstr. 138
26129 Oldenburg

Gebäude V03, 3. OG, Flügel B

Raum B309 / B310

SUSAR Meldungen

Bitte senden Sie Meldungen über Verdachtsfälle einer Unerwarteten Schwerwiegenden Nebenwirkung (Suspected Unexpected Serious Adverse Reaction, SUSAR) an:

Gebühren der Medizinischen Ethikkommission

Gebühren der Medizinischen Ethikkommission

Studie Preis  Verrechnungs- bzw. Verrechnungseineheit
Beratung einer monozentrischen Studie nach AMG/MDR 2.000 €  Je Studie 
Beratung einer multizentrischen Studie nach AMG/MDR als federführende Ethikkommission  3.500 €  Je Studie 
Beratung einer multizentrischen Studie nach AMG/MDR als beteiligte Ethikkommission  700 €  Je Studie 
Beratung eines Amendments einer Studie  250 - 1.500 €  Je Amendment
Nachmeldung von Prüfzentren (je Prüfzentrum)  100 €  Je Nachmeldung 
Beratung einer Studie nach StSchG, TFG (Erstvotum) 1.000 €  Je Studie 
Berufsrechtliche Beratung, sonstige Forschungsvorhaben 1.000 €  Je Forschungsvorhaben 

Stand: 23.03.2018           redaktionelle Anpassung am 08.06.2021

Die vollständige Gebühren- und Entgeltordnung der Carl von Ossietzky Universität finden Sie hier.

Öffentlich geförderte Forschungsvorhaben (z.B. BMBF) sowie Forschungsvorhaben, die ausschließlich aus Haushaltsmitteln der Universität oder einer Universitätsklinik finanziert werden, können auf Antrag von den Gebühren befreit werden. Bei einer Förderung durch gemeinnützige Institutionen kann ein Antrag auf Erlass oder Reduzierung der Gebühren gestellt werden.

Die DFG übernimmt die Gebühren/Kosten, wenn sie beantragt wurden und der entsprechende Antrag bewilligt wird. Informationen hierzu finden sich - zugegebenermaßen etwas versteckt - auch für biomedizinische Vorhaben auf der Homepage der DFG(hier unter der Frage „In welchen Fällen muss ich ein Ethikvotum vorlegen?“). Zum entsprechenden Abschnitt der Homepage geht es hier. Wir rechnen daher grundsätzlich Gebühren bei DFG-Forschungsvorhaben ab.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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