Gebühren der Medizinischen Ethikkommission
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26129 Oldenburg
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SUSAR Meldungen
Bitte senden Sie Meldungen über Verdachtsfälle einer Unerwarteten Schwerwiegenden Nebenwirkung (Suspected Unexpected Serious Adverse Reaction, SUSAR) an:
Gebühren der Medizinischen Ethikkommission
Gebühren der Medizinischen Ethikkommission
Studie | Preis | Verrechnungs- bzw. Verrechnungseineheit |
Beratung einer monozentrischen Studie nach AMG/MDR | 2.000 € | Je Studie |
Beratung einer multizentrischen Studie nach AMG/MDR als federführende Ethikkommission | 3.500 € | Je Studie |
Beratung einer multizentrischen Studie nach AMG/MDR als beteiligte Ethikkommission | 700 € | Je Studie |
Beratung eines Amendments einer Studie | 250 - 1.500 € | Je Amendment |
Nachmeldung von Prüfzentren (je Prüfzentrum) | 100 € | Je Nachmeldung |
Beratung einer Studie nach StSchG, TFG (Erstvotum) | 1.000 € | Je Studie |
Berufsrechtliche Beratung, sonstige Forschungsvorhaben | 1.000 € | Je Forschungsvorhaben |
Stand: 23.03.2018 redaktionelle Anpassung am 08.06.2021
Die vollständige Gebühren- und Entgeltordnung der Carl von Ossietzky Universität finden Sie hier.
Öffentlich geförderte Forschungsvorhaben (z.B. BMBF) sowie Forschungsvorhaben, die ausschließlich aus Haushaltsmitteln der Universität oder einer Universitätsklinik finanziert werden, können auf Antrag von den Gebühren befreit werden. Bei einer Förderung durch gemeinnützige Institutionen kann ein Antrag auf Erlass oder Reduzierung der Gebühren gestellt werden.
Die DFG übernimmt die Gebühren/Kosten, wenn sie beantragt wurden und der entsprechende Antrag bewilligt wird. Informationen hierzu finden sich - zugegebenermaßen etwas versteckt - auch für biomedizinische Vorhaben auf der Homepage der DFG(hier unter der Frage „In welchen Fällen muss ich ein Ethikvotum vorlegen?“). Zum entsprechenden Abschnitt der Homepage geht es hier. Wir rechnen daher grundsätzlich Gebühren bei DFG-Forschungsvorhaben ab.