Antragsverfahren und Formulare
Antragsverfahren und Formulare
Auf dieser Seite finden Sie die Beschreibung der Antragsverfahren und die dazu erforderlichen Formulare und ggf. Mustertexte für die Kommunikation mit der Medizinischen Ethikkommission der Universität Oldenburg (MEK).
Sollten Sie Fragen zu Anträgen haben, stehen Ihnen in unseren FAQs weitere Informationen zur Verfügung. Sollten Sie darüberhinaus Fragen zu konkrenten Forschungsvorhaben bestehen, wenden Sie sich bitte, falls vorhanden, mit Nennung des Aktenzeichens der MEK per eMail oder zu den Sprechzeiten an die Geschäftsstelle.
Generelles
Damit die MEK die Anträge effizient bearbeiten kann, bitten wir Sie bei der Einreichung der Unterlagen die folgenden Punkte zu beachten (soweit nicht anders gesetzlich vorgeschrieben oder bei den Angaben zu den Verfahren anders beschrieben):
- Die Antragsunterlagen sind inkl. Anschreiben elektronisch (durchsuchbare, OCR-fähige PDF-Dateien, einzeln benannte, datierte und versionierte Dokumente) per eMail (antraege.ethikkommissionen[at]uol.de) einzureichen und im Anschluss zusätzlich in Papierform.
- Bitte stellen Sie sicher, das Papierform und elektronische Form identisch sind.
- Bitte geben Sie nach der Ersteinreichung immer die erste Vorgangsnummer der Medizinischen Ethikkommisison und ggf. zusätzlich die des aktuellen Vorgangs (z.B. Amendment ) an.
- Die Seiten der verschiedenen Antragsdokumente sind zu nummerieren und mit einer Versionsnummern und einem Versionsdatum zu versehen.
- Bitte kontrollieren Sie, dass zumindest in der Papierversion alle Unterschriften vorhanden sind.
- Es ist bei allen Antragsverfahren und Amendments eine Kostenübernahmeerklärung bzw. ein Antrag auf Gebührenbefreiung beizufügen.
Bitte geben Sie bei Rückfragen immer die Vorgangsnummern der Ethikkommission an. (Bei telefonischen Rückfragen bitte die Sprechzeiten der Geschäftsstelle beachten! Ggf. einen Telefontermin per E-Mail ausmachen.)
Wichtiger Hinweis: Die auf dieser Seite angebotenen oder verlinkten Mustertexte sind Hilfen. Sie sind weder bindend noch für jedes Forschungsvorhaben passend. Dementsprechend sind bei einer Verwendung der Mustertexte diese von den Antragstellern kritisch zu prüfen und an das Forschungsvorhaben anzupassen.
Die medizinische Ethikkommission empfiehlt:
- Die Verwendung der Mustertexte des Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V.
- dabei hilft Ihnen das Tool eTIC, siehe Informationen auch unter eTIC – electronic Tool for Informed Consent documents – AKEK – Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen
- weitere Dokumente und Vorlagen für universitäre Forschungsvorhaben finden Sie bei DISM
Anfrage zur Beratungspflicht
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Beratungspflicht durch die Medizinische Ethikkommission (MEK) besteht, bzw. ob die MEK die für sie zuständige, nach Landesrecht gebildete Ethikkommission ist, können Sie eine Anfrage zur Prüfung der Beratungspflicht und Zuständigkeit an die Geschäftsstelle der MEK stellen. Bitte verwenden Sie dazu dieses Formular und die entsprechende Anleitung und senden es unterschrieben per Post oder E-Mail an die Medizinische Ethikkommission.
Sie erhalten in der Regel spätestens nach 14 Tagen von der Geschäftsstelle eine verbindliche Antwort, ob eine Beratungspflicht besteht und ein Vollantrag zu stellen ist oder ob keine gesetzliche oder berufsrechtliche Beratungspflicht besteht (Waiver).
Beratung von Forschungsvorhaben nach § 15 BO ÄKN bzw. Satzung Erstantrag, Amendments und Anzeige bei Vorliegen eines Erstvotums
Erstantrag
Im Rahmen des Erstantrages werden Verfahren unterschieden nach:
- Erstberatung/Erstvotum (es liegt noch kein Votum einer nach Landesrecht gebildeten Ethikkommission vor) gemäß §15 BO ÄKN bzw. Satzung
- Anzeige/Zweitvotum (bei Vorlage eines Votums einer nach Landesrecht gebildeten Ethikkommission)
- Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) haben eine gemeinsame Pressemitteilung zur Vereinheitlichung des Verfahren für die berufsrechtliche Beratung von Forschungsvorhaben herausgegeben. Diese Pressemitteilung verweist auf einen entsprechenden Verfahrensvorschlag zur Harmonisierung der berufsrechtlichen Beratung gemäß § 15 MBO-Ä. Die medizinische Ethikkommission hat sich dem angeschlossen.
Die einzureichenden Dokumente sind:
- Anschreiben
- Antragsformular, wenn wir erstvotierend sind (→ Formular → Formular rein retrospektive Datenanalyse)
- Anzeigeformular, wenn wir zweitvotierend sind Formular
- Studienprotokoll ( FAQ )
- deutschsprachige Synopse bei englischsprachigen Protokollen
- Probanden-/ Patienteninformation und Einwilligungserklärung
(Mustertexte des AK EK - FAQ der Med. EK Oldenburg) - ggf. Fachinformation(en)
- Liste der Medizinprodukte (→ Musterformular Liste MP)
- Datenerhebungsbögen oder Ausdruck der eCRF
- Wenn vorhanden: Probandenfragebögen
- vertragliche Vereinbarungen zwischen Studienzentrale (Sponsor / Hauptverantwortlicher Person) und dem Studienzentrum, bzw. Kooperationsvereinbarung
(inkl. Angabe zum Honorar für die beteiligten Ärzt*innen) - Kostenübernahmeerklärung/Antrag auf Gebührenbefreiung mit Angabe der Rechnungsadresse / Kostenstelle oder Begründung einer Gebührenfreistellung (Formular)
- Wenn das Forschungsvorhaben bereits von einer nach Landesrecht gebildeten Ethikkommission beraten wurde und wir zweitvotierend sind, ist das Erstvotum sowie eventuelle weitere Voten bei Amendments mit einzureichen.
Weiter sind bei von jedem Studienzentrum, für dessen Beratung wir zuständig sind, die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Anträge durch die beteiligten Ärzt*innen (bzw. Wissenschaftler*innen ) oder Bevollmächtigung der Antragsteller*innen (→ Musterformular). Der Antrag sollte die folgenden Angaben enthalten:
- Rolle im Forschungsvorhaben,
- ggf. Rekrutierungsziel und Darlegung der Machbarkeit
- Finanzierung des Forschungsvorhabens
- Zustimmung der Klinikleitung / Abteilungsleitung (→ Musterformular)
- Lebensläufe der beteiligten Ärzt*innen (Wissenschaftler*innen)
- Erklärung zu Interessenskonflikten der beteiligten Wissenschaftler*innen (insb. Ärzt*innen) (→ Musterformular)
Meldung über Beginn der Studie
Der Studienbeginn (Beginn der Rekrutierung von Versuchspersonen) ist mit dem folgenden Formular der Medizinischen Ethikkommission anzuzeigen. Es reicht wenn das unterschriebene Formular gescannt per Email eingereicht wird. (Formular wird mit Votum versendet)
Amendments
Änderungen am Studienprotokoll, dem Informed Consent oder den beteiligten Studienzentren, bzw. verantwortlichen Personen sind der Ethikkommission anzuzeigen. Dabei sind folgende Dokumente mit Angabe der Vorgangsnummer des Votums des initialen Antrags einzureichen:
- Anschreiben mit Begründung der Änderung
- geänderte Dokumente mit und ohne Hervorhebung der Änderungen
(Versionierung / Versionsdatum beachten) - Bei substantiellen Änderungen des Studienprotokolls sind diese mit Unterschrift von folgenden Personen zu bestätigen:
- Antragsteller und Abteilungsleiter der führenden Institution
- Bei interventionellen Studien oder Studien mit invasiven oder belastenden Studienbedingten Maßnahmen: Unterschrift der für Studiendesign (einschl. Fallzahlplanung) verantwortliche Person
- Bei Multicenterstudien: Unterschriften des Side-PIs und der Abteilungs- / Klinikleitungen
- Erklärung zur Kostenübernahme/Antrag auf Gebührenbefreiung und Angabe der Finanzstelle / Rechnungsadresse
(Formular)
Bitte reichen Sie die Unterlagen unterschrieben in einfacher Ausfertigung schriftlich, sowie zusätzlich als elektronische Version (PDF) per Email ein.
Zwischenberichte
Falls im Votum angefordert sind entsprechende Zwischenberichte einzureichen. Entsprechende Formulare werden mit dem Votum versendet.
Meldung von unerwünschten oder unerwarteten Ereignissen
Mitteilung über neue Erkenntnisse zur Nutzen - Risikobewertung des Forschungsvorhabens
Treten im Verlauf des Forschungsvorhabens unerwünschte oder unerwartete Ereignisse auf, bzw. werden neue Risiken für die Versuchsteilnehmer, bzw. neue Erkenntnisse zur Diagnostik, Therapie oder studienbedingten Maßnahmen oder Behandlungsalternativen bekannt ist eine Neubewertung durch die verantwortlichen Wissenschaftler*innen (insb. Ärzt*innen) erforderlich. Hierüber ist die Medizinische Ethikkommission zu informieren (ggf. ein Amendment der aktualisierten Nutzen-Risikobetrachtung im Studienprotokoll einzureichen).
Abschlussbericht
Das Formular zur Meldung über den Abschluss der Studie liegt dem Votum bei. Diesem sollte eine Zusammenfassung der Ergebnisse, sowie Publikationen des Forschungsvorhabens hinzugefügt werden.
Studien nach dem Arzneimittelgesetz
Antrag
Bei der Vorbereitung von Anträgen nach AMG bitten wir die Arbeitsunterlagen und Formulare auf der Homepage des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
SUSAR-Meldungen
Bitte senden Sie Meldungen über Verdachtsfälle einer Unerwarteten Schwerwiegenden Nebenwirkung (Suspected Unexpected Serious Adverse Reaction, SUSAR) an die folgende Mailadresse:
susar@uol.de
Studien nach Medizinprodukterecht
Mit einer klinischen Prüfung von Medizinprodukten (§ 20 ff MPG) oder einer Leistungsbewertungsprüfung (§ 24 MPG) darf nur begonnen werden, wenn die Genehmigung der Bundesoberbehörde und die zustimmende Bewertung der zuständigen Ethikkommission vorliegen.
Der Antrag ist elektronisch über das zentrale Erfassungssystem des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) einzureichen.
Hilfestellungen, Formulare und Muster finden Sie auf den Seiten des Arbeitskreises Medizinische Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland. Besonders hinweisen möchten wir auf die
- Checkliste für Antragsunterlagen bei klinischen Prüfungen nach dem MPG,
- die Checkliste Prüferqualifikation/Prüfstelleneignung bei klinischen Prüfungen nach dem MPG
- sowie den Musterinformationen und Einwilligungserklärungen.
Weitere Informationen finden Sie zusätzlich hier:
Forschungsvorhaben zum Aufbau oder unter Nutzung von Biomaterialbanken
Erstantrag
Bitte orientieren Sie sich bei der Erstellung der Antragsunterlagen an dem Verfahren für Non-AMG / Non-MPG Studien, sowie an den Materialien des Arbeitskreis der Medizinischen Ethik-Kommissionen.
Bitte reichen Sie die Unterlagen schriftlich (von den Antragstellern und den verantwortlichen Personen) unterschrieben, sowie die Unterlagen als PDF per E-Mail ein.
Wir empfehlen das Betriebs- und Datenschutzkonzept parallel den Datenschutzbeauftragten der beteiligten Institutionen vorzustellen.
Amendments
Bitte reichen Sie bei Änderungsanzeigen immer die folgenden Unterlagen ein:
- Anschreiben mit dem Aktenzeichen des Erstvotums und Angaben zur Motivation der Änderungen
- Geänderte Unterlagen - Bei Änderungen am Studienprotokoll sollte dieses unterschrieben sein.
- Geänderte Unterlagen mit Hervorhebung der Änderungen
Bitte reichen Sie eine (unterschriebene) Version auf Papier und eine als PDF per E-Mail ein.
Bitte beachten Sie, dass Änderungen in der Datenverarbeitung auch den zuständigen Datenschutzbeauftragten anzuzeigen sind!
Anträge auf Daten- / Probennutzung
Bitte reichen Sie zur Beratung von Forschungsvorhaben mit einer Daten- und / oder Probennutzung einer Forschungsdatenbank oder Biomaterialbank folgende Unterlagen ein:
- Anschreiben mit dem Aktenzeichen des Erstvotums und Titel des Forschungsvorhabens.
- Studienprotokoll mit Angabe des Aktenzeichens des Erstvotums, Verantwortliche Personen, Ziel- und Fragestellungen, Ein- und Ausschlusskriterien, ggf. für unterschiedliche Gruppen (Kohorten, Studienarme) getrennt, Parameter die erfasst / gemessen / ausgewertet werden, insb. Benennung der Zielparameter (abhängigen Variablen), Angaben zur Fallzahl (ggf. mit Geschlechterverteilung), Datenanalyse, Maßnahmen zum Datenschutz (insb. bei Herausgabe von Daten)
- Stellungnahmen, in wie weit die Verarbeitung der Daten und Proben durch den / die verwendeten Informed Consent abgedeckt sind. (Wurde das Forschungsvorhaben von dem 01.01.2017 oder von einer anderen Ethik-Kommission ist der Informed Consent beizufügen).
Bitte reichen Sie eine (unterschriebene) Version auf Papier (Antragsteller und PI) und eine als PDF per E-Mail ein.
Bitte beachten Sie, dass ggf. das Forschungsvorhaben auch den zuständigen Datenschutzbeauftragten anzuzeigen ist.
Anzeige über den Beginn einer Studie
Das Formular A zur Anzeige des Beginns einer Studie finden Sie hier.
Anzeige über die Beendigung einer Studie
Das Formular B zur Anzeige der Beendigung einer Studie finden Sie hier.