Sachbearbeitung am Institut

Fachstudienberatung

B.A./M.A. Sozialwissenschaften

M.Ed. Politik/Politik-Wirtschaft

Hinweise und FAQ zu BA-/MA-Abschlussarbeiten

Allgemeine Hinweise

Ziel der Arbeit: Mit Ihrer BA-/MA-Abschlussarbeit sollen Sie zum Ende des Studiums Ihre Befähigung zum selbstständigen, wissenschaftlichen Arbeiten unter Beweis stellen. Dies bedeutet, dass Sie das im Studium erlernte wissenschaftliche und methodische Handwerkszeug (z.B. die Literaturarbeit, theoriegeleitete Durchführung empirischer Untersuchungen, Erstellung von wissenschaftlichen Texten und Zitation) eigenständig auf eine selbstgewählte Fragestellung anwenden können, Ihr Vorgehen kritisch reflektieren und darüber hinaus weiterführende Ideen in Bezug auf den Forschungsgegenstand, die Theorie oder die Methode entwickeln. 

Zeitpunkt der Bearbeitung: Im idealtypischen Studienverlaufsplan ist die Abschlussarbeit für das letzte Semester vorgesehen. Abweichungen ergeben sich unter Umständen durch letzte ausstehende Modulprüfungen. Bei Fragen oder Unsicherheiten über eine bestmögliche Planung kontaktieren Sie die Fachstudienberatung möglichst frühzeitig.

Betreuung & Kolloquium: Studierende werden durch eine*n Erstbetreuende*n aus dem Institut betreut – i.d.R. von einer*m Professor*in oder durch eine*n promovierte*n Mitarbeitende*n. Entsprechend ist das Kolloquium der*des Erstbetreuenden zu besuchen – bei promovierten Erstbetreuenden das Kolloquium der entsprechenden AG oder, alternativ, der*des Zweitbetreuenden. In der Regel ist es empfehlenswert, dass Sie während Ihres Studiums eine (ggf. vertiefende) Veranstaltung der*des Erstbetreuenden oder zumindest im jeweiligen Bereich dieser AG belegt haben.

Kolloquien finden in der regulären Vorlesungszeit statt. Ziel dieser Veranstaltung ist es, Sie bei der selbstständigen Bearbeitung Ihrer Arbeit – von der Entwicklung und Präzisierung der Fragestellung bis zur Schreibphase – durch gemeinsamen Austausch und festgelegte Zwischenziele unterstützend zu begleiten. Für eine erfolgreiche Betreuung ist es erforderlich, dass Sie regelmäßig und aktiv an der Veranstaltung teilnehmen, Ihren Arbeitsfortschritt präsentieren und Arbeiten anderer Teilnehmender gemeinsam kritisch diskutieren. Die Anforderungen für eine erfolgreiche Teilnahme werden von den jeweiligen Dozierenden am Anfang des Semesters festgelegt. Die bestätigte Teilnahme des Kolloquiums ist Voraussetzung für den Abschluss ihrer Arbeit.

Der Betreuungszyklus der Kolloquien startet stets zu Beginn eines jeden Semesters – häufig mit wichtigen Hinweisen zur Identifikation und Präzisierung einer geeigneten Fragestellung in der ersten Sitzung. Wir empfehlen daher dringend, die Abschlussarbeit und das Kolloquium stets mit dem Semesteranfang zu beginnen und nicht erst im Verlauf des Semesters dazuzustoßen. Studierende, die sich langfristig auf die Bearbeitung ihrer Abschlussarbeit vorbereiten möchten, sind herzlich eingeladen, die ersten einführenden Sitzungen eines Kolloquiums (z.B. ein Semester vor Beginn der Abschlussarbeit) während des Studiums „als Schnuppereinstieg“ zu besuchen. Ebenso empfehlen wir, die geplante Fragestellung bzw. das grobe Themengebiet der Arbeit kurz vor Semesterbeginn mit der*dem gewünschten Erstbetreuenden abzusprechen – etwa per Email oder in der Sprechstunde. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihr Thema in der passenden AG pünktlich zum Semesterstart betreut werden kann und Sie – z.B. durch eine verlängerte Suche einer*s passenden Betreuenden – keine Sitzung verpassen.

Betreuungszusage

Wichtig: Die Anmeldung im Stud.IP-Kurs des Kolloquiums allein ist noch keine Zusage für die Betreuung. Sprechen Sie Thema und zeitlichen Rahmen stets individuell mit der*dem potentiellen Erstbetreuenden ab – am besten vor Beginn des neuen Semesters. Im Idealfall erstellen Sie dafür ein kurzes Exposé mit Ihren ersten Gedanken zum Thema (max. 1 Seite). Sie erhalten zeitnah Rückmeldung, inwieweit das von Ihnen gewählte Thema bzw. das grobe Themengebiet eine ausreichende Passung zu den Lehr- und Forschungsthemen der Lehrperson darstellt und damit entsprechend betreut werden kann.

Themenfindung

Viele Arbeitsgruppen geben Hilfestellungen, an denen Sie sich orientieren können, um eine geeignete Fragestellung für Ihre Arbeit zu identifizieren, z.B.  

  • angegebene Themenschwerpunkte für Abschlussarbeiten auf der Website oder in Stud.IP
  • Themen der aktuellen oder zuvor angebotenen Lehrveranstaltungen
  • laufende oder geplante Forschungsprojekte

Folgende Fragen können Ihnen bei der Themenwahl helfen:

  • Welche theoretisch oder empirisch zu analysierenden Themen/Fragen der Sozialwissenschaften interessieren mich?
  • Mit welcher sozialwissenschaftlichen Themenstellung möchte ich mich tiefergehend und über einen längeren Zeitraum auseinandersetzen?
  • Habe ich theoretische/methodische Vorkenntnisse, an die ich anknüpfen kann und auf deren Basis ich eine neue/weiterführende Fragestellung für die Abschlussarbeit entwickeln kann?
  • Wo sind meine persönlichen Stärken? In welchem inhaltlichen Feld der Sozialwissenschaften? Mit welchen Methoden bin ich theoretisch und/oder praktisch vertraut?
  • In welchem Bereich habe ich bereits Veranstaltungen belegt, die mich sehr interessiert haben und zu deren Inhalten mögliche Anknüpfungspunkte für eine Abschlussarbeit bestehen?

Grenzen Sie nach der Themenfindung Ihre spezifische Forschungsfrage möglichst klar ein und formulieren Sie diese so präzise wie möglich. Vermeiden Sie rein deskriptive oder sehr breite und unspezifische Fragestellungen, die sich etwa einseitig auf Folgen (z.B. Was sind Folgen von x?) oder Ursachen (z.B. Was sind Ursachen von Y?) konzentrieren. Generelle Hinweise zum Verfassen von wissenschaftlichen Texten und Formulierungen von Forschungsfragen finden sie auch hier: https://uol.de/sozialwissenschaften/wissenschaftliches-arbeiten/abfassen-von-hausarbeiten. Weitere Hinweise finden Sie in den spezifischen Hinweisen der AGs – prüfen Sie dafür die einzelnen Webseiten oder Angaben in Stud.IP. Einzelne AGs vergeben auch Fragestellungen – sprechen Sie die Lehrpersonen dafür bei Interesse gern an.

Wichtig: Grundsätzlich sollten Sie bei der Wahl Ihrer Fragestellung auf inhaltliche Themen und methodische Ansätze zurückgreifen, die Sie während des Studiums erlernt und ggf. bereits angewendet haben. Insbesondere im Bachelorstudium ist es nicht der Sinn einer Abschlussarbeit, einen neuen Beitrag zu einer Theorie oder zum Forschungsstand zu leisten oder methodische Verfahren anzuwenden, die Sie während des Studiums nicht gelernt haben. Stattdessen sollen Sie zum Ende des Studiums Ihre Befähigung zum selbstständigen, wissenschaftlichen Arbeiten unter Anwendung des im Studium gelernten Handwerkszeugs unter Beweis stellen.

Zulassung und Anmeldung der Arbeit

Um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden, müssen Sie bestimmte Kreditpunkte (KP) gesammelt haben: 120 KP im Bachelor und 60 KP im Master. Beachten Sie dabei, dass im Bachelor 60 KP aus dem Basiscurriculum gesammelt sein müssen, damit Sie ihre Bachelorarbeit anmelden können. Diese KP gelten als erworben, wenn sie in Stud.IP verbucht sind. KPs aus noch nicht bewerteten Modulen zählen nicht.

Bitte prüfen Sie zunächst selbstständig, ob Sie für die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit alle nötigen formalen Zulassungsvoraussetzungen der für Sie gültigen Prüfungsordnung erfüllen. Sollten Sie unsicher über die benötigte Anzahl von Leistungspunkten und noch offenen Veranstaltungen sein, kontaktieren Sie bitte zunächst das Prüfungsamt und ansonsten die Fachstudienberatung.

In der Regel melden Sie ihre Arbeit erst im Verlauf des Semesters an, wenn Fragestellung und Arbeitsplan mit der*dem Betreuenden gemeinsam besprochen worden sind. Das Dokument zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit finden Sie auf der linken Seite unter „wichtige Formulare“ hier: https://uol.de/studium/pruefungen/abschlussarbeiten#c421519. Die Anmeldung und Bewilligung der Abschlussarbeit vom Prüfungsamt kann i. d. R. bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen, meist geht es jedoch deutlich schneller. Danach stehen Ihnen für die Bachelorarbeit vier Monate und für die Masterarbeit sechs Monate Bearbeitungszeit zur Verfügung.

Abgabe und Verlängerung

Eine Bachelor- oder Masterarbeit gilt als nicht bestanden, sollten Sie den Abgabetermin verpassen. Sollten Sie den Termin aus einem triftigen Grund wie z.B. Krankheit nicht einhalten können, müssen Sie dem Prüfungsamt ein Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen. Ihre Bearbeitungszeit wird dann um die Zeit Ihrer Krankheit verlängert.

Bewertung und Zeugnisausstellung

Die Bewertung der Abschlussarbeit kann i. d. R. bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Damit auch Ihre erfolgreiche Teilnahme an der begleitenden Lehrveranstaltung (Kolloquium) eingetragen werden kann, melden Sie sich hierfür bitte rechtzeitig in Stud.IP an, so dass der*die Betreuende hier Ihre Teilnahme bestätigen kann.

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Abschlusszeugnisses danach nicht automatisch erfolgt. Mit der Zusage des Prüfungsamts über die erfolgreiche Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit erhalten Sie die „Erklärung zur Ausstellung der Abschlussdokumente“. Sofern Sie bereits alle verpflichtenden Modulprüfungen bestanden haben, können Sie diese Erklärung an das Prüfungsamt schicken. Dabei haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich belegte Module im Zeugnis von bis zu 18 KP ausweisen oder nicht ausweisen zu lassen. Die Ausstellung des Zeugnisses kann nach erfolgreichem Abschluss der letzten Modulprüfung/Abschlussarbeit bis zu 4-8 Wochen in Anspruch nehmen. Sollten Sie Ihr Zeugnis besonders dringend benötigen, kontaktieren Sie Ihre Betreuenden für eine zeitnahe Korrektur bitte rechtzeitig.  

FAQ Abschlussarbeiten

Betreuung und Anmeldung

Anmeldung, wann genau: Muss ich meine Abschlussarbeit bereits zu Semesterbeginn anmelden?

AW: Nein, Sie besprechen Ihre Pläne zunächst mit ihrer*ihrem Betreuenden, so dass Sie die Arbeit nach abgestimmter Fragestellung, Herangehensweise und Arbeitsplan im weiteren Semesterverlauf anmelden können. Beachten Sie dabei ggf. mögliche Fristen (Bewerbung für einen Masterstudiengang, Bewerbung für Stellen), um frühzeitig zu planen, bis wann Ihre Arbeit fertig korrigiert und das Abschlusszeugnis ausgestellt sein muss.

Anmeldung, wie genau: Wie melde ich die Arbeit an? Gibt es Besonderheiten zu beachten?

AW: Sofern die Betreuung durch Erst- und Zweitprüfende besprochen und vereinbart ist, füllen Sie das aktuelle Formular „Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit“ des Akademischen Prüfungsamtes vollständig aus – vergessen Sie Name und Matrikelnummer auf Seite 2 nicht. Bitte beachten Sie, dass das angegebene Thema bindend ist. Schicken Sie das ausgefüllte PDF per Email an die*den Erstprüfende*n – diese*r leitet den Antrag digital unterschieben an das Akademische Prüfungsamt weiter. Sie erhalten nach einigen Tagen eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail.

Zusätzlich melden Sie sich zur Prüfung in der Stud.IP Veranstaltung des Kolloquiums an, so dass Ihre Note vom Prüfungsamt verbucht werden kann.

Zweitbetreuende*r: Ich habe einen Themenvorschlag, aber noch keine*n Zweitbetreuende*n.

AW: Kein Problem. Bitte sprechen Sie die Zweitbetreuung jedoch zeitnah zu Beginn des Semesters und nicht erst kurz vor Abgabe an. Ihr*e Erstbetreuende*r unterstützt Sie dabei gern.

Bearbeitung der Arbeit

Akademisches Schreiben: Das Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten fällt mir schwer. Wo bekomme ich Hilfe?

AW: Die Lernwerkstatt der Zentralen Studien- und Karriereberatung unterstützt Studierende aller Fachrichtungen bei Fragen rund um das wissenschaftliche Arbeiten und Schreiben, etwa mit einer individuellen Schreibberatung, akademischen Schreibgruppen sowie Workshops, z.B. zum Thema Schreibprozess und Zeitmanagement. Ansonsten finden Sie hier Hinweise auf das Erstellen von wissenschaftlichen Texten: https://uol.de/sozialwissenschaften/wissenschaftliches-arbeiten/abfassen-von-hausarbeiten. Sie können im Kolloquium anfragen, ob gemeinsam Textausschnitte der von Ihnen bearbeiteten Abschlussarbeit gelesen werden können. Das Kolloquium ist ein Angebot für Sie, dass Sie unterstützend nutzen können.

Kolloquium: Ist die Teilnahme verpflichtend?

AW: Ja, die Teilnahme der begleitenden Lehrveranstaltung „Kolloquium“ ist eine Teilleistung des BAM (Bachelorarbeitsmoduls) bzw. des MAM (Masterarbeitsmoduls) und wird mit 3 KP verbucht. Die Anforderungen an die erfolgreiche Teilnahme werden im jeweiligen Kolloquium bekanntgegeben. Die Verbuchung der Prüfungsleistung auf Stud.IP erfolgt unbenotet.

Literaturverwaltung: Ich habe bisher kein Literaturverwaltungsprogramm benutzt.

AW: Kein Problem – gleichwohl empfehlen wir Ihnen die Verwendung eines Programms dringend. Sie können zwischen Open Source Programmen (z.B. Zotero) oder Software mit Unilizenz (Citavi, EndNote) wählen. Entsprechende Materialien und Schulungen finden Sie im Bereich des Bibliotheks- und Informationssystem. Machen Sie von diesen Angeboten Gebrauch – am besten schon zu Beginn bzw. während Ihres Studiums!

Recherche: Ich habe wenig Erfahrung mit der Literaturrecherche in Zeitschriftendatenbanken und Fachkatalogen. Wo finde ich Hilfe?

AW: Die Bibliothek bietet i.d.R. einmal im Semester eine fachspezifische Schulung zur Literaturrecherche und Informationen für das Fach Sozialwissenschaften an (Bereich der außercurricularen Angebote). Machen Sie von diesem Angebot Gebrauch – am besten schon zu Beginn bzw. während Ihres Studiums!

Statistikprogramme: Ich habe wenig/keine Erfahrung mit dem Umgang von Statistik­programmen wie R oder Stata, möchte aber gerne quantitativ statistisch Arbeiten. Wo finde ich Hilfe?

AW: In der wöchentlich stattfindenden studentisch organisierten Methodenwerkstatt helfen Ihnen erfahrenere Kommiliton*innen gern. Mehr Informationen finden Sie im entsprechenden Stud.IP Kurs.

Zusätzliche Hilfsmittel, KI/Software: Ich verwende gerne KI oder KI-ähnliche Hilfsmittel bei der Bearbeitung meiner wissenschaftlichen Ausarbeitungen. Was ist eigentlich erlaubt?

AW: Die Abschlussarbeit dokumentiert die Fähigkeit der selbstständigen Bearbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung. Entsprechend bestätigen Sie mit der Abgabe, dass die vorgelegte Arbeit ausschließlich von Ihnen und unter den in der Eidesstattlichen Erklärung angegebenen Hilfsmittel (z.B. Citavi, R, …) erstellt worden ist. Entsprechend deklarieren Sie die Nutzung von KI-ähnlichen Hilfsmitteln und ihren Einsatzzweck, z.B. für die Kontrolle und Verbesserung von Rechtschreibung und Grammatik.

Wichtig: Verwenden Sie KI-ähnliche Hilfsmittel keinesfalls für die Analyse oder Bearbeitung von Sekundärdaten oder selbst erhobenen Primärdaten (z.B. durchgeführte Interviews) mit persönlichen Informationen Dritter. Dies stellt eine grobe Verletzung des Datenschutzrechts und/oder unterschriebener Datenweitergabeverträge dar. Letztere können mit hohen Geld­strafen und dem Ausschluss der Datennutzung für Sie als auch der betreuenden Lehrperson verbunden sein. Bei Fragen und Unsicherheiten sprechen Sie uns gerne an!

Abgabe der Arbeit

Abgabe: Was muss ich bei der Abgabe meiner Abschlussarbeit beachten?

AW: Die Arbeit wird im PDF-Format per Email an das Akademische Prüfungsamt der Fakultät gesendet (p-amt.fk1.fk2.dez3@uni-oldenburg.de) – setzen Sie Ihre Gutachtenden bitte in CC. Als Inhalt der Email reicht die Information über die angehängte Arbeit und deren Titel sowie Ihre Matrikelnummer. Das Kontaktformular des Prüfungsamtes ist für die Abgabe nicht geeignet.

Bitte sprechen Sie mit Ihren Betreuenden ab, inwieweit die Abgabe von gedruckten Exemplaren der Arbeit gewünscht ist (Einwurf in das jeweilige Postfach, hinter den Aufzügen im Erdgeschoss des Institutsgebäudes A6). I.d.R. können Sie auf eine kostenintensive Bindung mit Einband verzichten und stattdessen eine preiswerte Klebebindung mit Folie verwenden. Bitte klären Sie auch, in welchem Umfang und Form Zusatzmaterialien abgegeben werden müssen – etwa Transkripte, Leitfäden, R- oder Stata-Syntax.

Eidesstattliche Erklärung: Was ist das?

Bitte fügen Sie Ihrer Abschlussarbeit eine eidesstattliche Erklärung bei und unterschreiben Sie diese (digitale bzw. eingescannte Unterschrift in der digitalen Version). Eine Vorlage finden Sie auf der Institutsseite unter den Hinweisen zum Wissenschaftlichen Arbeiten. Vergessen Sie nicht, verwendete Hilfsmittel in dieser Erklärung zu deklarieren (Literaturverwaltung, Analysesoftware, weitere unterstützende (KI-)Software (z.B. Grammarly, Writefull, etc.).

Interviews: Muss ich den Leitfaden und die transkribierten Interviews abgeben?

AW: Bitte besprechen Sie die spezifischen Anforderungen mit Ihrem*Ihrer Erstprüfenden.

Syntax: Muss ich den Code meiner R-/Stata Datenkodierung und Berechnungen abgeben?

AW: Bitte besprechen Sie die spezifischen Anforderungen mit Ihrem*Ihrer Erstprüfenden.

Zeugnis: Wann wird mein Zeugnis ausgestellt?

AW: Sofern insgesamt 180 KP (Bachelor) oder 120 KP (Master) inklusive der Abschlussarbeit erreicht worden sind, Sie das Kolloquium für Abschlussarbeiten besucht haben und Ihre Teilnahme via Stud.IP durch die AG bestätigt worden ist (siehe Anmeldung, Stud.IP), prüft das Prüfungsamt beim Eingang Ihres Antrags zur Ausstellung der Abschlussdokumente alle Voraussetzungen und stellt das Zeugnis aus.

Webmaster (Stand: 20.06.2024)  | 
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