Sachbearbeitung am Institut

Fachstudienberatung

B.A./M.A. Sozialwissenschaften

M.Ed. Politik/Politik-Wirtschaft

Eidesstattliche Erklärung

Gute Wissenschaftliche Praxis

Bei der Abgabe der schriftlichen Prüfungsleistungen einschließlich der Bachelorarbeit hat die oder der
Studierende schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit selbständig verfasst bzw. gestaltet und
keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die allgemeinen Prinzipien wis-
senschaftlicher Arbeit und Veröffentlichungen, wie sie in der Ordnung über die Grundsätze zur Siche-
rung guter wissenschaftlicher Praxis an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg festgelegt sind,
befolgt hat. Für die Bachelorarbeit hat diese Versicherung an Eides statt zu erfolgen. Klausuren sind
von dieser Regelung ausgenommen.

Eidesstattliche Erklärung

Webmaster (Stand: 20.06.2024)  | 
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