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Krankenversicherung in Deutschland

Es gibt in Deutschland zwei verschiedene Versicherungssysteme: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Die Berufsgruppe (z.B. Beamte und Selbstständige) oder das Jahresarbeitseinkommen bestimmen, ob jemand gesetzlich oder privat versichert wird. Liegt das Arbeitseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die jährlich neu festgesetzt wird, werden Arbeitnehmende gesetzlich versichert, liegt es darüber, können Arbeitnehmende zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.

In Deutschland ist eine Krankenversicherung für alle Gastwissenschaftler*innen und begleitenden Familienmitglieder verpflichtend. Wir empfehlen Ihnen, bereits vor Ihrer Abreise nach Deutschland Kontakt mit einer Krankenversicherung Ihrer Wahl aufzunehmen, um eventuelle Fragen und Anliegen schon vorab klären zu können und um sicherzustellen, dass Sie in Deutschland vom ersten Tag an versichert sind.

Deutsche Krankenversicherung: zwei Optionen

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um einen gesetzlich festgelegten, einheitlichen Betrag, der durch Ihren Arbeitgebenden direkt von Ihrem Brutto-Einkommen abgezogen wird. Die Höhe des Abzugs liegt aktuell bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens (2015), von denen Arbeitgebende und Arbeitnehmende jeweils 7,3 Prozent übernehmen. Der Umfang der gesetzlichen Versicherungsleistungen ist größtenteils einheitlich geregelt, es gibt allerdings Unterschiede im Kundenservice, in den freiwilligen Zusatzleistungen sowie den Wahlleistungen gegen Aufpreis. Viele Krankenkassen erheben jedoch einen Zusatzbeitrag zu den 14,6 Prozent, der je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch ist. Dieser Zusatzbeitrag wird allein von den Arbeitnehmenden getragen.

Sie haben freie Wahl bei der Entscheidung für ein Versicherungsunternehmen, und es lohnt sich, die verschiedenen Anbieter vor Ihrer Wahl sorgfältig miteinander zu vergleichen. Sollten Sie in Begleitung von Familienangehörigen (Ehepartner*in, Kinder) nach Deutschland reisen, so haben Sie die Möglichkeit, diese ohne zusätzliche Kosten in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen (Familienversicherung). Sollte Ihre Familie in einem anderen Lang leben, gibt es die Option, eine Familienversicherung für diese zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Ihre Familienmitglieder in einem Land leben, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Anders als bei der privaten Krankenversicherung erhält Ihre gesetzliche Versicherung die Rechnung über Ihre Behandlungskosten direkt von Ihrem*r Arzt*in (es sei denn, es handelt sich um eine Leistung, die von Ihrer Krankenversicherung nicht übernommen wird). Sie müssen dafür lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte/Krankenkassenkarte (eHealth Card) vorzeigen, auf deren Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK, or EHIC) aufgedruckt ist. Diese Versicherungskarte wird ausschließlich von gesetzlichen Krankenkassen ausgegeben. Sie gilt nicht nur im Inland, sondern hilft auch, medizinische Behandlungen bei Kurzaufenthalten im europäischen Ausland zu vereinfachen. Mit Ihrer EKVK sind Sie berechtigt, in einem anderen EU-Land sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz eine medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen, wie sie Versicherten in diesem Land zustehen würde. Die Kosten werden im gleichen Maße abgedeckt wie sie im Heimatland entstanden wären, doch müssen Zusatzkosten von Ihnen selbst bezahlt werden.

Private Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Kosten einer privaten Krankenversicherung nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach anderen Kriterien wie Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht, Ihrem Beruf, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand sowie dem Umfang der gewünschten Leistungen. Je mehr Leistungen Sie wünschen, desto höher wird demnach Ihre Versicherungsprämie sein.

Als PrivatpatientIn erhalten Sie die Rechnungen über Behandlungskosten direkt von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin und zahlen diese zunächst selbst. Der Betrag wird Ihnen jedoch von Ihrer Versicherung zurückerstattet, sobald Sie die entsprechende Rechnung dort eingereicht haben. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung keine kostenlose Familienversicherung, sondern verlangt für jedes mitversicherte Familienmitglied einen eigenen Beitrag.

Wie können Sie sich in Deutschland krankenversichern?

Je nachdem, ob Sie sich im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder eines Stipendium in Oldenburg aufhalten, gelten verschiedene Bestimmungen:

Krankenversicherung bei einem Arbeitsvertrag

Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland an einen Arbeitsvertrag gebunden ist, werden Sie automatisch in das System der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Für Arbeitnehmer gelten die Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit des Landes in dem sie arbeiten, auch wenn sie dort nicht wohnen, sondern zum Beispiel in einem Nachbarstaat. Eine Ausnahme besteht bei Entsendeten, die in einem EU-Mitgliedsstaat arbeiten von ihrem Arbeitgeber zeitweilig in einen anderen EU-Mitgliedsstaat geschickt werden, um dort ihre Arbeit zu verrichten. Diese Personen können mit dem Formular A1 (ehemals E101) auf Antrag weiterhin durch das Land versichert bleiben, in dem sie eigentlich arbeiten (europa.eu).

Krankenversicherung mit Stipendium

Halten Sie sich im Rahmen eines Stipendiums in Deutschland auf und beinhaltet Ihr Stipendium keine Krankenversicherung, so besteht für Sie in der Regel nur die Möglichkeit, sich privat zu versichern (bei gesetzlicher Vorversicherung kann gegebenenfalls auch eine freiwillige gesetzliche Versicherung in Frage kommen).

Private substitutive Krankenvollversicherung für Stipendiat*innen in Deutschland (Euraxess)

(Stand: 19.01.2024)  | 
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