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Abteilungsleitung

Ute Rieger

Stellvertretung

Jürgen Kappesser

Elektronische Meldebescheinigung zur Sozialversicherung

Elektronische Meldebescheinigung zur Sozialversicherung

Alle Beschäftigten, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, erhalten einmal jährlich von ihrem Arbeitgeber eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, die sog. Jahres­meldung (siehe Abbildung 1).

Darüber hinaus werden bei Bedarf weitere Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung an die Beschäftigten verschickt, z. B. bei Beginn oder Beendigung der Beschäftigung, bei Wechsel der Krankenkasse usw.
Diese Meldebescheinigungen wurden bislang in Papierform verschickt.
Ab sofort wird die Versendung in Papierform abgelöst durch die elektronische Bereitstellung dieser Nachweise.

Genau wie bei der Bereitstellung der elektronischen Entgeltnachweise oder der elektroni­schen Lohnsteuerbescheinigung erhält auch hier jede/r Beschäftigte, für die/den eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung erstellt wurde, eine persönlich adressierte E-Mail, in der ihr/ihm dies mitgeteilt wird:

  • Die E-Mail enthält einen Link, über den die/der Beschäftigte direkt zu dem Portal gelangt. In dem Portal erfolgt die Anmeldung der/des Beschäftigten zu ihrem/seinem persönlichen Konto durch die Eingabe ihres/seines Benutzernamens (in der Form abcd1234 ) und ihres/seines persönlichen Passwortes.
  • Nach dem Öffnen der Maske ist aus Sicherheitsgründen die erneute Eingabe des persön­lichen Passwortes der/des Beschäftigten nötig.
  • Nach der Anmeldung werden der/dem Beschäftigten unter dem Button „Sozialversicherung“ die für sie/ihn bereitgestellten Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung angezeigt (siehe Abbildung 2).
  • Durch Anklicken einer Meldebescheinigung zur Sozialversicherung wird diese geöffnet.
  • Neben dem Öffnen kann die/der Beschäftigte die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung auch an einem anderen Ort speichern, ausdrucken oder löschen.

Wenn das System fünf Minuten lang keine Aktivitäten des Nutzers feststellen kann, wird die Sitzung des Nutzers automatisch vom System beendet.

Sie kann dann nur durch erneute Eingabe des Benutzernamens wieder gestartet werden.

Hinweis:
Außer über den Link in der persönlich an die/den Beschäftigten adressierten E-Mail können die Beschäftigten auch über einen entsprechenden Button auf den Webseiten des Dezerna­tes 2 (dezernat 2/personalabrechnung/service) und über Stud.IP (Profil – Kartenreiter „Personalabrechnung“) zu dem Portal gelangen, in dem sie sich wie oben beschrieben an­melden können.

Scheiden Beschäftigte aus dem Beschäftigungsverhältnis aus, haben diese weiterhin Zugriff auf ihre Daten. Erst wenn die ehemals Beschäftigten die Löschung ihres Nutzerkontos bei den IT-Diensten beantragen, werden auch die hinterlegten Nachweise gelöscht. Scheidet eine Person als Beschäftigte/r aus der Universität Oldenburg aus und nutzt diese ihr IT-Konto in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht, wird das Konto samt aller eigenen Doku­mente gelöscht.

(Stand: 20.06.2024)  | 
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