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Was ist sonst noch wichtig? - Wechsel im Bachelor

Anrechenbare Leistungen

Anrechenbare Leistungen sind Studienleistungen aus dem bisherigen oder aus früheren Studiengängen an dieser oder anderen Hochschulen, die in dem angestrebten Studiengang eingebracht werden können. Die angerechneten Module müssen dann nicht mehr absolviert werden.

Diese Studienleistungen können

  • aus verwandten Studiengängen
  • dem Professionalisierungsbereich oder
  • im Falle des Zwei-Fächer-Bachelors aus einem beibehaltenen Fach 
  • oder u.U. auch aus nicht verwandten Studiengängen stammen (Anrechnung u.U. im Professionalisierungsbereich der Universität Oldenburg möglich). 

Eine Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen ist u.U. ebenfalls möglich. Zur Prüfung muss hierzu ein Kompetenzportfolio eingereicht werden, s. PLAR-Service.

Je nach Umfang der insgesamt anrechenbaren Leistungen erfolgt die Einstufung in ein höheres Semester. Im Falle eines Zwei-Fächer-Bachelors können Sie somit auch in einem Fach, in dem Sie bisher nichts studiert haben, in ein höheres Semester eingestuft werden. Sie müssen dennoch alle laut Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungen erbringen.

Anrechnung

Exmatrikulation

Wenn Sie an der Universität Oldenburg immatrikuliert sind, setzt eine Bewerbung für einen Studienfach- bzw. Studiengangswechsel keine Exmatrikulation voraus - Sie bleiben zunächst in Ihrem bisherigen Studienfach bzw. Studiengang immatrikuliert. Im Falle einer Zulassung werden Sie mit der Annahme des neuen Studienfaches bzw. Studiengangs für diesen umgeschrieben.

Diejenigen, die an einer anderen bundesdeutschen Hochschule eingeschrieben sind, sollten mit Ihrer Exmatrikulation solange warten, bis Sie ihre Zulassung von der Uni Oldenburg erhalten haben.

Exmatrikulation

Vergabeverfahren für den Wechsel

Bewerbung ins 1. Fachsemester, zulassungsbeschränkt

Sie nehmen am gleichen Auswahlverfahren wie noch nicht Immatrikulierte teil.

Detaillerte Informationen zum Auswahlverfahren, können Sie der Ordnung über das Auswahlverfahren [pdf] entnehmen.


Bewerbung ins höhere Fachsemester, zulassungsbeschränkt 

Ihre Zulassung ist vom Freiwerden von Studienplätzen abhängig. Deren Zahl lässt sich nicht vorhersagen, ist aber erfahrungsgemäß häufig sehr gering.


Einschreibung ins 1. und höhere Fachsemester, zulassungsfrei 

Für diese Studienfächer bzw. Studiengänge kann eine Studienplatzgarantie gegeben werden. Sie können sich, wenn die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sprachnachweis, Eignungsprüfung) erfüllt sind, innerhalb der Fristen unmittelbar einschreiben.

Wie und wann erfahre ich, ob ich eine Zulassung für mein Wunschstudienfach erhalten habe?

Zulassungsbeschränkt

Nach Ihrer Bewerbung für einen Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Studienfach bzw. zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten Sie einen Bescheid (Zulassung oder Ablehnung), der Ihnen elektronisch im Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt wird. Über die Bereitstellung des Bescheides im Bewerbungsportal werden Sie per E-Mail informiert.

Den Zeitraum, ab wann Sie mit einem Bescheid rechnen können, finden Sie im Zeitplan des Vergabeverfahrens [pdf].

Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben und den Studienplatz annehmen möchten, immatrikulieren Sie sich online im Bewerbungsportal. Zusätzlich drucken Sie die am Ende der Online-Immatrikulation bereitgestellte Rückantwort [pdf] aus. Diese senden Sie unterschrieben zusammen mit den geforderten Unterlagen innerhalb der im Bescheid genannten Frist an das Immatrikulationsamt.

Im Immatrikulationsamt werden Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. 

Sollten Sie den Studienplatz nicht annehmen wollen, lassen Sie die Frist einfach verstreichen. Sie bleiben dann in Ihrem bisherigen Studienfach bzw. Studiengang eingeschrieben.

Ihre aktualisierte Studienbescheinigung können Sie nach erfolgreicher Datenübertragung
über Stud.IP abrufen.

Zulassungsfrei

Im Fall eines Wechsels in ein zulassungsfreies Studienfach bzw. zulassungsfreien Studiengang erhalten Sie keinen gesonderten Bescheid über die Zulassung, sondern werden umgeschrieben, sofern Sie Ihre Unterlagen fristgerecht eingereicht haben und die Voraussetzungen für den Wechsel erfüllt sind.

Ihre aktualisierte Studienbescheinigung können Sie nach erfolgreicher Datenübertragung
über Stud.IP abrufen.

Was passiert, wenn ich eine Ablehnung erhalte?

Wenn Sie für Ihren neuen Studienwunsch keine Zulassung erhalten, bleiben Sie automatisch in Ihrem bisherigen Studienfach bzw. Studiengang eingeschrieben, vorausgesetzt Sie haben sich wie gewohnt für das nächste Semester zurückgemeldet, indem Sie fristgerecht den Semesterbeitrag überwiesen haben. 

Alternativ können Sie innerhalb der festgesetzten Fristen noch einen Wechsel in ein zulassungsfreies Studienfach beantragen.

Wie kann ich die Zeit bis zu einem Wechsel nutzen?

Konzentration auf das bleibende Studienfach bzw. den Professionalisierungsbereich

Es ist sinnvoll, Ihren weiteren Studienverlauf frühzeitig zu planen.

Studieren Sie einen Zwei-Fächer Bachelor könnten Sie sich auf das Studienfach, das Sie beibehalten möchten, und den Professionalisierungsbereich konzentrieren. Fach-Bachelor-Studierende könnten ebenfalls Ihren Professionalisierungsbereich verstärkt studieren.

Über den Professionalisierungsbereich gibt es u.U. die Möglichkeit, bereits Leistungen für das neue Studienfach bzw. den neuen Studiengang zu erbringen. Hierfür stehen grundsätzlich Module aus zulassungsfreien Fächern sowie Wahlpflichtmodule aus zulassungsbeschränkten Fächern im Umfang von 30 KP bzw. 18 KP zur Verfügung. Ob die Module des Wunschfaches studiert werden dürfen, entscheidet die/der zuständige Modulverantwortliche und bestätigt dies auf dem entsprechenden Antragsformular [doc].

Wir empfehlen, Ihren weiteren Studienverlauf mit der Fachstudienberatung oder mit der ZSKB abzustimmen.

 

Einstieg in ein neues Studienfach

Auch der Einstieg in das neue Studienfach sollte frühzeitig geplant werden.

Viele Module werden nur im Winter- oder nur im Sommersemester angeboten. Wenn z.B. das Bestehen eines nur im Wintersemester angebotenen Moduls Voraussetzung für ein weiteres Studium ist, kann ein zügiges Weiterstudieren bei Zulassung zum Sommersemester nicht  gewährleistet werden.

Wir empfehlen, Ihren weiteren Studienverlauf mit der Fachstudienberatung abzustimmen. 

(Stand: 29.01.2024)  | 
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