Zulassungsbeschränkt
Nach Ihrer Bewerbung für einen Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Studienfach bzw. zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten Sie einen Bescheid (Zulassung oder Ablehnung), der Ihnen elektronisch im Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt wird. Über die Bereitstellung des Bescheides im Bewerbungsportal werden Sie per E-Mail informiert.
Den Zeitraum, ab wann Sie mit einem Bescheid rechnen können, finden Sie im Zeitplan des Vergabeverfahrens.
Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben und den Studienplatz annehmen möchten, immatrikulieren Sie sich online im Bewerbungsportal. Zusätzlich drucken Sie die am Ende der Online-Immatrikulation bereitgestellte Rückantwort [pdf] aus. Diese senden Sie unterschrieben zusammen mit den geforderten Unterlagen innerhalb der im Bescheid genannten Frist an das Immatrikulationsamt.
Im Immatrikulationsamt werden Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
Sollten Sie den Studienplatz nicht annehmen wollen, lassen Sie die Frist einfach verstreichen. Sie bleiben dann in Ihrem bisherigen Studienfach bzw. Studiengang eingeschrieben.
Ihre aktualisierte Studienbescheinigung können Sie nach erfolgreicher Datenübertragung
über Stud.IP abrufen.
Zulassungsfrei
Im Fall eines Wechsels in ein zulassungsfreies Studienfach bzw. zulassungsfreien Studiengang erhalten Sie keinen gesonderten Bescheid über die Zulassung, sondern werden umgeschrieben, sofern Sie Ihre Unterlagen fristgerecht eingereicht haben und die Voraussetzungen für den Wechsel erfüllt sind.
Ihre aktualisierte Studienbescheinigung können Sie nach erfolgreicher Datenübertragung
über Stud.IP abrufen.