Aufgaben
Kontakt zum Personalrat
Aufgaben
Der Personalrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer*innen sowie der Beamt*innen an der Hochschule (mit Ausnahme der Professor*innen sowie Hochschuldozent*innen). Er steht ausdrücklich auch wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen bei Fragen rund um ihre Arbeitsverträge mit Beratung und Hilfestellung zur Verfügung.
Zu den Aufgaben des Personalrates gehört es insbesondere, darauf zu achten, dass Ungleichbehandlungen der Beschäftigten unterbleiben und dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, (Dienst-)Vereinbarungen und Verwaltungsvorschriften beachtet werden. Er wirkt darauf hin, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die der Dienststelle und ihren Beschäftigten sowie der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen, er nimmt Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen und verhandelt diese falls nötig mit der Dienststelle. Daneben gehört es zu den Aufgaben des Personalrates, die Eingliederung und berufliche Entwicklung jugendlicher Beschäftigter und Auszubildender und Schwerbehinderter ebenso zu fördern wie die Eingliederung und berufliche Entwicklung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund.
Um seine Aufgaben angemessen erledigen zu können, hat der Personalrat das Recht darauf, von der Dienststelle in allen personalrechtlich relevanten Angelegenheiten rechtzeitig und umfassend informiert zu werden. Daneben gibt das seit 2016 geltende Niedersächsische Personalvertretungsgesetz dem Personalrat die Möglichkeit, einen Wirtschaftsausschuss einzurichten, der von der Dienststelle umfassend über alle wirtschaftlichen Angelegenheiten zu informieren ist.