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Antrag STIBET / Oscar-Romero / Jakob Mann
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Antrag STIBET Stipendien/Oscar-Romero-Stipendium/Jakob-Mann-Stipendien Bitte nutzen Sie dieses pdf-Formular als Deckblatt für Ihre Antragsunterlagen -
Finanzielle Selbstauskunft Auszufüllen durch Bewerber*in -
Gutachten zum Antrag auf ein Stipendium Auszufüllen durch Hochschullehrer*in der Universität Oldenburg
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten in Bezug auf die Stipendien für internationale Studierende und Promovierende erfolgt nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, Art. 13). Diese Daten werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergabe der Stipendien für internationale Studierende und Promovierende durch die Universität Oldenburg und ggf. durch die Jakob-Mann-Stiftung, die Oscar-Romero-Stiftung oder den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) verarbeitet. Die Daten werden auf dem Server der Universität Oldenburg gespeichert, so lange es für die administrative Abwicklung erforderlich ist.
Teilnehmende können ihre personenbezogenen Daten auf schriftlichen Antrag einsehen und fehlerhafte oder unvollständige Informationen berichtigen. Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind an die Universität Oldenburg zu richten. Teilnehmende können gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der Universität Oldenburg Widerspruch einlegen.
Stipendien für internationale Studierende und Promovierende
Ab dem 15.12.2025 können Sie sich wieder um STIBET-Stipendien des DAAD sowie um Studienabschlussstipendien der Jakob-Mann-Stiftung bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 31.01.2026.
Das Jakob-Mann-Stipendium und Oscar-Romero-Stipendium werden ab ca. Mai 2026 für das Wintersemester 2026/27 ausgeschrieben.
Durch die STIBET-Programme fördert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) die Betreuung von internationalen Studierenden und Promovierenden an deutschen Hochschulen. Ein STIBET-Stipendium ist grundsätzlich nicht für ein Studium im (benachbarten) Ausland oder ein Auslandssemester gedacht, sondern als finanzielle Unterstützung für ein Studium in Deutschland. Die Universität Oldenburg vergibt halbjährlich folgende Stipendien:
1. STIBET Studienabschlussstipendien
zur Erreichung eines erfolgreichen Studienabschlusses binnen eines Jahres sowie die Konzentration auf das Studium und den Studienabschluss.
Voraussetzungen: Wer kann mit einem Studienabschlussstipendium gefördert werden?
- An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen), die ihr Studium innerhalb des nächsten Jahres erfolgreich abschließen werden. Sprachkurs-Teilnehmer*innen, Austauschstudierende, Teilzeitstudierende und Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht im Rahmen von STIBET gefördert werden.
- Gute Studienleistungen bzw. positiver Promotionsverlauf
- Finanzielle Bedürftigkeit
- Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement ist erwünscht
- Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Grenzsumme für Stipendienraten und brutto Zuverdienste beträgt für Studierende 1.548 Euro und für Promovierende 1.856 Euro.
Fördersumme und -dauer
Es werden in der Regel Stipendien in Höhe von bis zu 500,- EUR im Monat für 3 bis 4 Monate vergeben. Die Förderdauer und die Höhe des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.
Vergabekriterien
- Akademische Leistungen
- Abschluss innerhalb des nächsten Jahres
- Motivationsschreiben
- Gutachten
- Erwünscht: ehrenamtliches Engagement
2. STIBET-Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit
für internationale Studierende & Promovierende mit besonderen Herausforderungen im Studium
Voraussetzungen: Wer kann mit einem STIBET- Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit gefördert werden?
- An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen). Sprachkurs-Teilnehmer*innen, Austauschstudierende, Teilzeitstudierende und Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht im Rahmen von STIBET gefördert werden.
- Besondere Herausforderungen im Studium:
- Fluchthintergrund
- Psychische und körperliche Beeinträchtigungen, auch chronische Erkrankungen
- Personen mit besonderer Versorgungssituation von Kindern und Pflegebedürftigen
- Gute Studienleistungen bzw. positiver Promotionsverlauf
- Finanzielle Bedürftigkeit
- Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement ist erwünscht
- Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Grenzsumme für Stipendienraten und Zuverdienste beträgt für Studierende 1.548 Euro und für Promovierende 1.856 Euro.
Fördersumme und -dauer
Es werden in der Regel Stipendien in Höhe von bis zu 500,- EUR im Monat für 3 bis 4 Monate vergeben. Die Förderdauer und die Höhe des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.
Vergabekriterien
- Motivationsschreiben
- Akademische Leistungen
- Gutachten
- Erwünscht: ehrenamtliches Engagement
Die Jakob-Mann-Stiftung wurde 2003 von Irmgard Mann zu Ehren ihres Ehemannes gegründet. Jakob Mann lag es sehr am Herzen, sozial benachteiligten Menschen mit Hoch- und/oder Sonderbegabung zu Möglichkeiten zu verhelfen, ihre vorhandenen Ressourcen optimal zu entfalten und zu nutzen.
1. Jakob-Mann-Stipendium
für besonders begabte internationale Studierende und Promovierende
Voraussetzungen: Wer kann mit einem Jakob-Mann Stipendium gefördert werden?
- An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen) mit herausragenden Studien- bzw. Forschungsleistungen oder anderweitiger Nachweis einer Hochbegabung. Sprachkurs-Teilnehmer*innen, Austauschstudierende, Teilzeitstudierende und Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht gefördert werden.
- Um von der Jakob-Mann-Stiftung gefördert zu werden, müssen die Stipendiat*innen während des Förderzeitraums in Oldenburg oder den angrenzenden Regionen gemeldet sein. Eine Förderung von Auslandsaufenthalten ist nicht möglich. Ortsabwesenheiten müssen im Vorfeld von der Jakob-Mann-Stiftung genehmigt werden.
- Finanzielle Bedürftigkeit
- Bedeutung für die Region (beispielsweise durch Promotionsabsicht in Oldenburg, berufliche Perspektiven o. ä.)
- Wünschenswert: Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement
- Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
Antragstellende dürfen parallel kein BAföG beziehen.
Fördersumme und -dauer
- Es wird ein Stipendium für 12 Monate mit monatlichen Stipendienraten von bis zu 1.000€ vergeben.
Vergabekriterien
- Akademische Leistungen oder anderweitige Hochbegabung
- Bedeutsamkeit für die Region
- Motivationsschreiben
- Gutachten
2. Jakob-Mann-Studienabschluss-Stipendien
zur Erreichung eines erfolgreichen Studienabschlusses binnen eines Jahres sowie die Konzentration auf das Studium und den Studienabschluss.
Voraussetzungen: Wer kann mit einem Jakob-Mann-Studienabschluss-Stipendium gefördert werden?
- An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen), die ihr Studium innerhalb des nächsten Jahres erfolgreich abschließen werden. Sprachkurs-Teilnehmer*innen, Austauschstudierende, Teilzeitstudierende und Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht gefördert werden.
- Um von der Jakob-Mann-Stiftung gefördert zu werden, müssen die Stipendiat*innen während des Förderzeitraums in Oldenburg oder den angrenzenden Regionen gemeldet sein. Eine Förderung von Auslandsaufenthalten ist nicht möglich. Ortsabwesenheiten müssen im Vorfeld von der Jakob-Mann-Stiftung genehmigt werden.
- Sehr gute Studienleistungen bzw. positiver Promotionsverlauf
- Finanzielle Bedürftigkeit
- Bedeutung für die Region (beispielsweise durch Promotionsabsicht in Oldenburg, berufliche Perspektiven o.ä.)
- Wünschenswert: Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement
- Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
- Antragstellende dürfen parallel kein BAföG beziehen.
Fördersumme und -dauer
- Es werden in der Regel Stipendien in Höhe von bis zu 500,- EUR im Monat für 3 bis 4 Monate vergeben. Die Förderdauer und die Höhe des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.
Vergabekriterien
- Akademische Leistungen
- Abschluss innerhalb des nächsten Jahres
- Bedeutsamkeit für die Region
- Motivationsschreiben
- Gutachten
Aus Mitteln der Oscar-Romero-Stiftung vergibt das International Office jährlich ein Stipendium in Höhe von bis zu 1000,- EUR für internationale Studierende und Promovierende der Universität Oldenburg, die sich in einer finanziellen Notlage befinden.
Oscar-Romero-Stipendium
Voraussetzungen: Wer kann mit einem Oscar-Romero-Stipendium gefördert werden?
- An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen). Sprachkurs-Teilnehmer*innen, Austauschstudierende, Teilzeitstudierende und Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht gefördert werden.
- Ggf. Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
- Finanzielle Bedürftigkeit: Sie sind ohne eigenes Verschulden in eine nicht vorhersehbare Notlage geraten.
- Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement ist erwünscht
Fördersumme und -dauer
Das Stipendium umfasst die Summe von bis zu 1000,- EUR. Das Stipendium wird in maximal zwei Raten je bis zu 500,- EUR ausgezahlt.
Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Grenzsumme für Stipendienraten und brutto Zuverdienste beträgt für Studierende 1.548 Euro und für Promovierende 1.856 Euro.
Vergabekriterien
- Nachgewiesene unverschuldete finanzielle Bedürftigkeit
- Motivationsschreiben
- Gutachten
- Akademische Leistungen
- Erwünscht: ehrenamtliches Engagement
Bewerbung und Antragsunterlagen
Schritt 1: Ihre Bewerbung
Bitte fassen Sie folgende Dokumente in einer einzigen pdf-Datei zusammen und senden Sie sie an welcome@uol.de. Unvollständige Bewerbungen werden nicht akzeptiert.
Wenn Sie sich auf ein Stipendium der Jakob-Mann-Stiftung bewerben, wenden Sie sich im Anschreiben bitte direkt an diese. Wenn Sie sich um ein Stipendium des DAAD bewerben, richten Sie die Bewerbung bitte an das International Office. Sollten Sie sich auf mehrere Stipendien bewerben, reichen Sie bitte pro Stipendium eine komplette Bewerbung ein. Alle Bewerbungen werden über welcome@uol.de eingereicht.
- Ausgefülltes pdf-Antragsdeckblatt
- Motivationsschreiben
Schreiben Sie ein kurzes Motivationsschreiben, in dem Sie Ihre Bewerbung für das jeweilige Stipendium begründen. Bitte gehen Sie dabei auch auf Ihre Studiensituation (Fortschritt, Probleme, Ziele), sowie auf Ihre derzeitige private Lebenslage (Lebenshaltungskosten, soziale Lage, außergewöhnliche Belastungen etc.) ein. Beschreiben Sie Ihre beruflichen Vorstellungen und Pläne nach dem Abschluss. Erwähnen Sie auch, was Sie sonst noch ausmacht und für Sie spricht (persönliche Interessen und Eigenschaften, außeruniversitäre Leistungen etc.). Ihr Motivationsschreiben sollte maximal 1 Seite lang sein. - Lebenslauf
- Aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote (für Studierende)
- Immatrikulationsbescheinigung
- Ggf. Kopie des Aufenthaltstitels
- Falls Sie sich ehrenamtlich engagieren: Bescheinigung über Dauer und Umfang des Ehrenamts
- Finanzielle Selbstauskunft und Kontoauszüge der letzten drei Monate, bei Verheirateten Angaben zum Familieneinkommen und ggf. Nachweise
- Benötigte weitere Unterlagen je nach Stipendium:
Bei STIBET/Jakob-Mann-Studienabschluss-Stipendium:
- Anmeldung der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt (für Studierende; falls bereits vorhanden) bzw. Zulassung des Promotionsausschusses (Promovierende)
Bei STIBET-Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit
- Belege über die besonderen Herausforderungen (Grad der Behinderung, ärztliche Atteste, Geburtsurkunde o. ä.)
Bei Jakob-Mann-Stipendium
- Gehen Sie im Motivationsschreiben darauf ein, was Ihre herausragenden Leistungen sind. Erläutern Sie, inwiefern die Region Oldenburg von Ihnen profitiert.
Bei Oscar-Romero-Stipendium
- Gehen Sie im Motivationsschreiben darauf ein, wie Sie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Schritt 2: Gutachten per E-Mail von einer Lehrperson
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten benötigen wir ein Gutachten von der/dem Betreuenden Ihrer Abschlussarbeit bzw. Promotion oder einer/einem Lehrende*n aus Ihrem Studiengang. Das Gutachten muss direkt von der/dem Verfasser*in per E-Mail an welcome@uol.de geschickt werden.