Kontakt

Christine Trappe

+49-441-798-4124

Antrag STIBET / Oscar-Romero / Jakob Mann

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten in Bezug auf die Stipendien für internationale Studierende und Promovierende erfolgt nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, Art. 13). Diese Daten werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergabe der Stipendien für internationale Studierende und Promovierende durch die Universität Oldenburg und ggf. durch die Jakob-Mann-Stiftung, die Oscar-Romero-Stiftung oder den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) verarbeitet. Die Daten werden auf dem Server der Universität Oldenburg gespeichert, so lange es für die administrative Abwicklung erforderlich ist.

Teilnehmende können ihre personenbezogenen Daten auf schriftlichen Antrag einsehen und fehlerhafte oder unvollständige Informationen berichtigen. Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind an die Universität Oldenburg zu richten. Teilnehmende können gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der Universität Oldenburg Widerspruch einlegen.

Datenschutzerklärung der Universität Oldenburg

Stipendien für internationale Studierende und Promovierende

Förderphase: ab Oktober 2026

Bewerbungszeitraum: 15.05.2026 - 30.06.2026

  • Studienabschlussstipendien
  • Jakob-Mann-Stipendium
  • Oscar-Romero-Stipendium
  • Stipendien für Chancengleichheit

Durch die STIBET-Programme fördert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) die Betreuung von internationalen Studierenden und Promovierenden an deutschen Hochschulen. Ein STIBET-Stipendium ist grundsätzlich nicht für ein Studium im (benachbarten) Ausland oder ein Auslandssemester gedacht, sondern als finanzielle Unterstützung für ein Studium in Deutschland. Die Universität Oldenburg vergibt halbjährlich folgende Stipendien:

1. STIBET Studienabschlussstipendien

zur Erreichung eines erfolgreichen Studienabschlusses binnen eines Jahres sowie die Konzentration auf das Studium und den Studienabschluss.

Fördersumme und -dauer

  • Es werden in der Regel Stipendien in Höhe von bis zu 500,- EUR im Monat für 3 bis 4 Monate vergeben. Die Förderdauer und die Höhe des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.
  • Die Stipendien werden halbjährlich vergeben.

Voraussetzungen: Wer kann mit einem Studienabschlussstipendium gefördert werden?

  • An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen), die ihr Studium innerhalb des nächsten Jahres erfolgreich abschließen werden. Sprachkurs-Teilnehmer*innen, Austauschstudierende, Teilzeitstudierende und Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht im Rahmen von STIBET gefördert werden.
  • Gute Studienleistungen bzw. positiver Promotionsverlauf
  • Finanzielle Bedürftigkeit
  • Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement ist erwünscht
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)

Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Grenzsumme für Stipendienraten und brutto Zuverdienste beträgt für Studierende 1.595 Euro und für Promovierende 1.903 Euro.

Vergabekriterien

  • Akademische Leistungen
  • Abschluss innerhalb des nächsten Jahres
  • Motivationsschreiben
  • Gutachten
  • Erwünscht: ehrenamtliches Engagement
     

Zur Bewerbung

2. STIBET-Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit

für internationale Studierende & Promovierende mit besonderen Herausforderungen im Studium

Fördersumme und -dauer

  • Es werden in der Regel Stipendien in Höhe von bis zu 500,- EUR im Monat für 3 bis 4 Monate vergeben. Die Förderdauer und die Höhe des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.
  • Die Stipendien werden halbjährlich vergeben.

Voraussetzungen: Wer kann mit einem STIBET- Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit gefördert werden?

  • An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen). Sprachkurs-Teilnehmer*innen, Austauschstudierende, Teilzeitstudierende und Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht im Rahmen von STIBET gefördert werden.
  • Bewerber*innen müssen mindestens im dritten Semester an der Universität Oldenburg studieren.
  • Besondere Herausforderungen im Studium müssen im Rahmen der Bewerbung belegt werden und sind:
    • Fluchthintergrund
    • Psychische und körperliche Beeinträchtigungen, auch chronische Erkrankungen
    • Personen mit besonderer Versorgungssituation von Kindern und Pflegebedürftigen
  • Gute Studienleistungen bzw. positiver Promotionsverlauf
  • Finanzielle Bedürftigkeit
  • Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement ist erwünscht
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)

Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Grenzsumme für Stipendienraten und Zuverdienste beträgt für Studierende 1.595 Euro und für Promovierende 1.903 Euro.

Vergabekriterien

  • Motivationsschreiben
  • Akademische Leistungen
  • Gutachten
  • Erwünscht: ehrenamtliches Engagement


Zur Bewerbung

Die Jakob-Mann-Stiftung wurde 2003 von Irmgard Mann zu Ehren ihres Ehemannes gegründet. Jakob Mann lag es sehr am Herzen, sozial benachteiligten Menschen mit Hoch- und/oder Sonderbegabung zu Möglichkeiten zu verhelfen, ihre vorhandenen Ressourcen optimal zu entfalten und zu nutzen.

Die Jakob-Mann-Stiftung unterstützt internationale Studierende und Promovierende der Universität Oldenburg mit Studienabschlussstipendien sowie mit einem einjährigen Vollstipendium bei besonderer Begabung. Um von der Jakob-Mann-Stiftung gefördert zu werden, müssen die Stipendiat*innen während des Förderzeitraums in Oldenburg oder den angrenzenden Regionen gemeldet sein. Eine Förderung von Auslandsaufenthalten ist nicht möglich. Ortsabwesenheiten müssen im Vorfeld von der Jakob-Mann-Stiftung genehmigt werden.

1. Jakob-Mann-Stipendium

für besonders begabte internationale Studierende und Promovierende

Fördersumme und -dauer

  • Es wird ein Stipendium für maximal 12 Monate mit monatlichen Stipendienraten von bis zu 1.000€ vergeben.
  • Das Stipendium wird einmal jährlich ausgeschrieben. Die Auszahlung beginnt mit dem Wintersemester.

Voraussetzungen: Wer kann mit einem Jakob-Mann Stipendium gefördert werden?

  • An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen) mit herausragenden Studien- bzw. Forschungsleistungen oder anderweitiger Nachweis einer Hochbegabung. Sprachkurs-Teilnehmer*innen, Austauschstudierende, Teilzeitstudierende und  Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht gefördert werden.
  • Bewerber*innen müssen mindestens im dritten Semester an der Universität Oldenburg studieren.
  • Um von der Jakob-Mann-Stiftung gefördert zu werden, müssen die Stipendiat*innen während des Förderzeitraums in Oldenburg oder den angrenzenden Regionen gemeldet sein. Eine Förderung von Auslandsaufenthalten ist nicht möglich. Ortsabwesenheiten müssen im Vorfeld von der Jakob-Mann-Stiftung genehmigt werden.
  • Finanzielle Bedürftigkeit
  • Bedeutung für die Region (beispielsweise durch Promotionsabsicht in Oldenburg, berufliche Perspektiven o. ä.)
  • Wünschenswert: Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
  • Antragstellende dürfen parallel kein BAföG beziehen.

Vergabekriterien

  • Akademische Leistungen oder anderweitige Hochbegabung
  • Bedeutsamkeit für die Region
  • Motivationsschreiben
  • Gutachten

Zur Bewerbung

2. Jakob-Mann-Studienabschluss-Stipendien

zur Erreichung eines erfolgreichen Studienabschlusses binnen eines Jahres sowie die Konzentration auf das Studium und den Studienabschluss.

Fördersumme und -dauer

  • Es werden in der Regel Stipendien in Höhe von bis zu 500,- EUR im Monat für 3 bis 4 Monate vergeben. Die Förderdauer und die Höhe des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.
  • Die Stipendien werden halbjährlich vergeben.

Voraussetzungen: Wer kann mit einem Jakob-Mann-Studienabschluss-Stipendium gefördert werden?

  • An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen), die ihr Studium innerhalb des nächsten Jahres erfolgreich abschließen werden. Sprachkurs-Teilnehmer*innen, Austauschstudierende, Teilzeitstudierende und  Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht gefördert werden.
  • Um von der Jakob-Mann-Stiftung gefördert zu werden, müssen die Stipendiat*innen während des Förderzeitraums in Oldenburg oder den angrenzenden Regionen gemeldet sein. Eine Förderung von Auslandsaufenthalten ist nicht möglich. Ortsabwesenheiten müssen im Vorfeld von der Jakob-Mann-Stiftung genehmigt werden. 
  • Sehr gute Studienleistungen bzw. positiver Promotionsverlauf
  • Finanzielle Bedürftigkeit
  • Bedeutung für die Region (beispielsweise durch Promotionsabsicht in Oldenburg, berufliche Perspektiven o.ä.)
  • Wünschenswert: Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
  • Antragstellende dürfen parallel kein BAföG beziehen.

Vergabekriterien

  • Akademische Leistungen
  • Abschluss innerhalb des nächsten Jahres 
  • Bedeutsamkeit für die Region
  • Motivationsschreiben
  • Gutachten

Zur Bewerbung

Die Oscar-Romero-Stiftung – Oldenburg ist eine kirchliche Stiftung privaten Rechts mit dem Satzungszweck,"Erziehung und Bildung zu fördern und Stätten der Begegnung zu schaffen - insbesondere für die Katholische Hochschulgemeinde Oldenburg". Die Oscar-Romero-Stiftung unterstützt Studierende und Promovierende, die ohne eigenes Verschulden in eine nicht vorhersehbare Notlage geraten sind, mit einmalig bis zu 1.000 Euro.

Oscar-Romero-Stipendium

für ohne eigenes Verschulden in eine nicht vorhersehbare Notlage geratene Studierende & Promovierende

Fördersumme und -dauer

  • Es wird ein Stipendium von bis zu 1000,- EUR vergeben. Das Stipendium wird in maximal zwei Raten je bis zu 500,- EUR ausgezahlt.
  • Das Stipendium wird einmal jährlich vergeben.

Voraussetzungen: Wer kann mit einem Oscar-Romero-Stipendium gefördert werden?

  • An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen). Sprachkurs-Teilnehmer*innen, Austauschstudierende, Teilzeitstudierende und Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht gefördert werden.
  • Ggf. Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG).
  • Finanzielle Bedürftigkeit: Sie sind ohne eigenes Verschulden in eine nicht vorhersehbare Notlage geraten.
  • Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement ist erwünscht.

Vergabekriterien

  • Nachgewiesene unverschuldete finanzielle Bedürftigkeit
  • Motivationsschreiben
  • Gutachten
  • Akademische Leistungen
  • Erwünscht: ehrenamtliches Engagement


Zur Bewerbung

Bewerbung und Antragsunterlagen

Schritt 1: Online-Bewerbungsantrag

Füllen Sie das Online-Antragsformular aus und schicken Sie es ab. 

Hinweis: Der Link zum Online-Antrag ist nur während des Ausschreibungszeitraums aktiviert!

Schritt 2: Bewerbungsunterlagen in Uni Cloud Storage hochladen

  • Fassen Sie alle u. g. Dokumente in einer(!) pdf-Datei zusammen.
  • Benennen Sie die pdf-Datei folgendermaßen: Nachname_application
  • Sollten Sie sich auf mehrere Stipendien bewerben, reichen Sie bitte pro Stipendium eine komplette Bewerbung ein.
  • Laden Sie Ihre Bewerbung in der Uni-Cloud hoch: https://cloud.uol.de/s/qyHrirqnyNqJ32b

Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen: 

  1. Ausgefülltes pdf-Antragsdeckblatt
  2. Motivationsschreiben

    • Begründen Sie in einem kurzen Motivationsschreiben Ihre Bewerbung für das jeweilige Stipendium. Bitte gehen Sie dabei auch auf Ihre Studiensituation (Fortschritt, Probleme, Ziele), sowie auf Ihre derzeitige private Lebenslage (Lebenshaltungskosten, soziale Lage, außergewöhnliche Belastungen etc.) ein. Beschreiben Sie Ihre beruflichen Vorstellungen und Pläne nach dem Abschluss. Erwähnen Sie auch, was Sie sonst noch ausmacht und für Sie spricht (persönliche Interessen und Eigenschaften, außeruniversitäre Leistungen etc.)
    • Ihr Motivationsschreiben sollte maximal 1 Seite lang sein.
    • Wenn Sie sich um ein Stipendium des DAAD bewerben, richten Sie die Bewerbung bitte an das International Office. Wenn Sie sich auf ein Stipendium der Jakob-Mann-Stiftung bewerben, wenden Sie sich im Anschreiben bitte direkt an diese. Gleiches gilt für das Stipendium der Oscar-Romero-Stiftung. 
    • Sollten Sie sich auf mehrere Stipendien bewerben, erstellen Sie bitte pro Stipendium ein Anschreiben.
  3. Lebenslauf
  4. Aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote (für Studierende)
  5. Immatrikulationsbescheinigung
  6. Ggf. Kopie des Aufenthaltstitels
  7. Falls Sie sich ehrenamtlich engagieren: Bescheinigung über Dauer und Umfang des Ehrenamts
  8. Finanzielle Selbstauskunft und Kontoauszüge der letzten drei Monate, bei Verheirateten Angaben zum Familieneinkommen und ggf. Nachweise
  9. Weitere Nachweise je nach Stipendium (z. B. Anmeldung der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt, Belege über besondere Herausforderungen)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht akzeptiert!

Schritt 3: Gutachten per E-Mail von einer Lehrperson

Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten benötigen wir ein Gutachten von der*dem Betreuenden Ihrer Abschlussarbeit bzw. Promotion oder einer*einem Lehrende*n aus Ihrem Studiengang. Das Gutachten muss direkt von der*dem Verfasser*in per E-Mail an geschickt werden.

Bitte nutzen Sie hierfür unser Gutachtenformular.

Förderer

(Stand: 05.05.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p106152
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page