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Für Fragen zum Studiengang/-fach:Niederdeutsch und Interdisziplinäre Sachbildung - Zwei-Fächer-Bachelor
Sie möchten Niederdeutsch und Interdisziplinäre Sachbildung im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Studienfach Niederdeutsch ist zulassungsfrei.
- Das Studienfach Interdisziplinäre Sachbildung ist zulassungsbeschränkt.
- Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
- Bewerbung in ein höheres Semester zum Sommersemester ist möglich.
- Bewerbungsbeginn: 15.12.2024
- Bewerbungsschluss: 15.01.2025
- Bewerbung: Läuft - hier starten
Übersicht Bewerbungsfristen Zwei-Fächer-Bachelor
Besondere Zugangsvoraussetzungen
Niederdeutsch
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung.
Weitere Details zur Studienberechtigung
Interdisziplinäre Sachbildung
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Das Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung für Ihren Studiengang erfolgt online. Sie können sich vom 15.12.2024 bis 15.01.2025 für den Studienbeginn zum Sommersemester 2025 bewerben.
Die Online-Bewerbung erfolgt über unser Bewerbungsportal, das hier während der Bewerbungsphase freigeschaltet ist. Legen Sie bitte vorab Ihre persönlichen Daten und Ihr Abiturzeugnis bzw. eine andere Hochschulzugangsberechtigung bereit.
Am Ende der Online-Bewerbung werden Ihnen die einzureichenden Bewerbungsunterlagen sowie der Antrag auf Zulassung und Anrechnung als Dateien zum Ausdrucken angezeigt. Diese senden Sie unterschrieben zusammen mit allen im Antrag genannten Unterlagen an die Universität Oldenburg.
Ihre Unterlagen müssen bis zum 15.01.2025 bei der Universität Oldenburg eingetroffen sein.
Eine Aufnahme in ein höheres Fachsemester ist möglich
- wenn bereits Semester in demselben Studiengang absolviert wurden oder
- bereits Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben wurden und eine Anrechnung von Studienzeiten und –leistungen (Kreditpunkten) durch das Akademische Prüfungsamt der Universität Oldenburg erfolgen kann.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Aufnahme nur möglich, wenn Ihnen ein Studienplatz zugewiesen werden kann.