Philosophie/Werte und Normen und Anglistik - Zwei-Fächer-Bachelor

Sie möchten Philosophie/Werte und Normen und Anglistik im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.

Einstieg in:
Zugangsberechtigung:

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Studienfach Philosophie/Werte und Normen ist zulassungsfrei.
  • Das Studienfach Anglistik ist zulassungsfrei.
  • Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben.
  • Einschreibung in ein höheres Semester zum Sommersemester ist möglich.
  • Einschreibungsbeginn: 16.01.2025
  • Einschreibungsschluss: 15.04.2025
  • Einschreibung: in 26 Tagen

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Philosophie/Werte und Normen

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung

Anglistik

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung

Nachweis englischer Sprachkenntnisse im Fach Anglistik:

  • Abiturzeugnis, hier sind mindestens 11,0 Punkte (nicht aufgerundet; als Durchschnitt der vier Kursstufenhalbjahre und der Abiturprüfung) im Englisch-Prüfungsfach (1. bis 4. Prüfungsfach mit schriftlicher Abiturprüfung) erforderlich

oder

  • ein international anerkannter Sprachtest:
    • TOEFL iBT (Test of English as a Foreign Language): mindestens 95 Punkte
    • TOEFL ITP (Test of English as a Foreign Language, Institutional Testing Program): mindestens 587 Punkte
    • IELTS Academic (International English Language Testing System): mindestens 6.5 Punkte im Durchschnitt
    • Cambridge B2 First: Note A
    • Cambridge C1 Advanced (CAE): mindestens Note C
    • Cambridge C2 Proficiency (CPE): mindestens Note C
    • Pearson Test of English Academic (PTE Academic): mindestens 76 Punkte
    • Unicert: Level III oder Level IV
    • telc English B2-C1 University: C1 in allen Prüfungsteilen

oder

  • eine Hochschulzugangsberechtigung eines Landes mit Englisch als Amtssprache. Die Unterrichtssprache muss dabei Englisch gewesen sein.
  • einen Hochschulabschluss eines Landes mit Englisch als Amtssprache. Die Unterrichtssprache muss dabei Englisch gewesen sein.
  • einen Hochschulabschluss im Fach Anglistik / Amerikanistik. Die Unterrichtssprache muss dabei Englisch gewesen sein.
  • einem Hochschulabschluss in einem englischsprachigen Studiengang. Die Unterrichtssprache muss dabei Englisch gewesen sein.

Das Testergebnis oder das Abiturzeugnis dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Der Sprachnachweis muss bei der Einschreibung vorliegen, die bis zum 15. Oktober erfolgen kann.

Wichtiger Hinweis:
Die Online-Versionen der Sprachtests TOEFL iBT und IELTS werden akzeptiert. Es gelten die oben genannten Mindestpunktanforderungen für diese Tests.
 

Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.

Zugangsordnung

Das Einschreibeverfahren

Die Einschreibung für Ihren Studiengang erfolgt online. Sie können sich vom 16.01.2025 bis 15.04.2025 für den Studienbeginn zum Sommersemester 2025 einschreiben.

Die Online-Einschreibung erfolgt über unser Bewerbungsportal, das hier während der Einschreibungsphase freigeschaltet ist. Legen Sie bitte vorab Ihre persönlichen Daten und Ihr Abiturzeugnis bzw. eine andere Hochschulzugangsberechtigung bereit.

Am Ende der Online-Einschreibung erhalten Sie den Antrag auf Zulassung sowie den Antrag auf Zulassung und Anrechnung als Dateien zum Ausdrucken, die Sie unterschrieben zusammen mit allen im Antrag genannten Unterlagen an die Universität Oldenburg senden.

Ihre Unterlagen müssen bis zum 15.04.2025 bei der Universität Oldenburg eingetroffen sein.

Eine Aufnahme in ein höheres Fachsemester ist möglich

  • wenn bereits Semester in demselben Studiengang absolviert wurden oder
  • bereits Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben wurden und eine Anrechnung von Studienzeiten und –leistungen (Kreditpunkten) durch das Akademische Prüfungsamt der Universität Oldenburg erfolgen kann.

 

(Stand: 11.10.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page