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Für alle Fragen rund ums Studium:
Für Fragen zum Studiengang/-fach:Wirtschaftswissenschaften und Informatik - Zwei-Fächer-Bachelor
Sie möchten Wirtschaftswissenschaften und Informatik im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Studienfach Wirtschaftswissenschaften ist zulassungsbeschränkt.
- Das Studienfach Informatik ist zulassungsfrei.
- Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
- Bewerbung in das 1. Semester zum Sommersemester ist nicht möglich.
Besondere Zugangsvoraussetzungen
Wirtschaftswissenschaften
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
- Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
- wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder
- Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
- Alternative Nachweise: Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.
Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.
Informatik
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
- Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder
- wenn die Muttersprache Englisch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen.
Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.