Wirtschaftswissenschaften und Informatik - Zwei-Fächer-Bachelor

Sie möchten Wirtschaftswissenschaften und Informatik im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.

Einstieg in:
Zugangsberechtigung:

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Studienfach Wirtschaftswissenschaften ist zulassungsbeschränkt.
  • Das Studienfach Informatik ist zulassungsfrei.
  • Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
  • Bewerbung in ein höheres Semester zum Sommersemester ist möglich.
  • Bewerbungsbeginn: 15.12.2024
  • Bewerbungsschluss: 15.01.2025
  • Bewerbung: Läuft - hier starten

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Wirtschaftswissenschaften

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung


Englischkenntnisse laut Zugangsordnung

  • Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
  • wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder
  • Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
  • Alternative Nachweise: Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.

Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.

Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.

Informatik

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung

Englischkenntnisse laut Zugangsordnung

  • Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder
  • wenn die Muttersprache Englisch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde


Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. 
Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.

Zugangsordnung

Das Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für Ihren Studiengang erfolgt online. Sie können sich vom 15.12.2024 bis 15.01.2025 für den Studienbeginn zum Sommersemester 2025 bewerben.

Die Online-Bewerbung erfolgt über unser Bewerbungsportal, das hier während der Bewerbungsphase freigeschaltet ist. Legen Sie bitte vorab Ihre persönlichen Daten und Ihr Abiturzeugnis bzw. eine andere Hochschulzugangsberechtigung bereit.

Am Ende der Online-Bewerbung werden Ihnen die einzureichenden Bewerbungsunterlagen sowie der Antrag auf Zulassung und Anrechnung als Dateien zum Ausdrucken angezeigt. Diese senden Sie unterschrieben zusammen mit allen im Antrag genannten Unterlagen an die Universität Oldenburg.

Ihre Unterlagen müssen bis zum 15.01.2025 bei der Universität Oldenburg eingetroffen sein.

Eine Aufnahme in ein höheres Fachsemester ist möglich

  • wenn bereits Semester in demselben Studiengang absolviert wurden oder
  • bereits Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben wurden und eine Anrechnung von Studienzeiten und –leistungen (Kreditpunkten) durch das Akademische Prüfungsamt der Universität Oldenburg erfolgen kann.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Aufnahme nur möglich, wenn Ihnen ein Studienplatz zugewiesen werden kann.

 

(Stand: 11.10.2024)  | 
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