Kontakt

Internationale Studienbewerbungen, 
1. Fachsemester

Michaela Klonczynski 

+49 441 798-4515

Nationale Studienbewerbungen, 
1. und höheres Fachsemester

Ute Woike

+49 441 798-4776


Studiengang Humanmedizin - allgemeine Informationen

Modellstudiengang Humanmedizin - Informationen der Fakultät VI

Hochschulstart – Stiftung für Hochschulzulassung

Ergänzend zu den EU-Ländern gehören folgende Länder laut Hochschulstart.de zum EWR (Europäischer Wirtschaftsraum): 

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen

Bei doppelter Staatsangehörigkeit hat immer die deutsche/EU-/EWR-Staatsangehörigkeit Vorrang.

Wer bewirbt sich wo

In Deutschland erfolgt die Bewerbung für ein Humanmedizinstudium und die Vergabe von Studienplätzen über ein zentrales Verfahren und nicht direkt über die Hochschulen. Allerdings hängt es sowohl von Ihrer Staatsangehörigkeit als auch vom Ort des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung ab, ob Sie sich über die Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) oder uni-assist e. V. bewerben müssen. 

Bewerber*innen, die das angestrebte Studium bereits an einer anderen Hochschule begonnen haben und den Studienort wechseln möchten, können sich für ein höheres Fachsemester bewerben. In diesem Fall erfolgt die Bewerbung über ein Onlineportal der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.

1. Fachsemester

Ich bin deutsche*r Staatsbürger*in

... und habe eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben.

Die Bewerbung erfolgt über Hochschulstart.

... und habe meine Hochschulzugangsberechtigung in einem EU- bzw. EWR-Land erworben.

Die Bewerbung erfolgt über Hochschulstart. Zur Einschreibung ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse vorzulegen.

... und habe meine Hochschulzugangsberechtigung außerhalb eines EU- bzw. EWR-Landes erworben.

Die Bewerbung erfolgt über Hochschulstart. Zur Einschreibung ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse vorzulegen.

... und habe eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben.

Die Bewerbung erfolgt über Hochschulstart. Zur Einschreibung ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse vorzulegen, wenn der Hauptteil des Unterrichts nicht in deutscher Sprache erfolgt ist – auch mit dem Fach Deutsch.

Ich bin EU- oder EWR-Bürger*in

... und habe eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben.

Die Bewerbung erfolgt über Hochschulstart.

... und habe meine Hochschulzugangsberechtigung in einem EU- bzw. EWR-Land erworben.

Die Bewerbung erfolgt über Hochschulstart. Zur Einschreibung ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse vorzulegen.

... und habe meine Hochschulzugangsberechtigung außerhalb eines EU- bzw. EWR-Landes erworben.

Die Bewerbung erfolgt über Hochschulstart. Zur Einschreibung ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse vorzulegen.

Ich bin Nicht-EU-/EWR-Bürger*in oder Staatenlose*r

... und habe eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben.

Die Bewerbung erfolgt über Hochschulstart.

... und habe meine Hochschulzugangsberechtigung in einem EU- bzw. EWR-Land erworben.

Die Bewerbung erfolgt über uni-assist. Ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse und ein TestAS-Zertifikat sind erforderlich.

... und habe meine Hochschulzugangsberechtigung außerhalb eines EU- bzw. EWR-Landes erworben.

Die Bewerbung erfolgt über uni-assist. Ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse und ein TestAS-Zertifikat sind erforderlich.

... und habe meine Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben, aber ein Studienkolleg
erfolgreich abgeschlossen.

Die Bewerbung erfolgt über uni-assist. Ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse und ein TestAS-Zertifikat sind erforderlich.

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an Hochschulstart bzw. uni-assist. 

Informationen zu den anerkannten Sprachzertifikaten

Höhere Fachsemester

Ich bin deutsche*r Staatsbürger*in

... und habe eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben.

Die Bewerbung erfolgt über das universitäre Bewerbungsportal.

... und habe meine Hochschulzugangsberechtigung in einem EU- bzw. EWR-Land erworben.

Die Bewerbung erfolgt über das universitäre Bewerbungsportal. Zusätzlich ist eine Prüfung durch uni-assist erforderlich, und es ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse vorzulegen.

... und habe meine Hochschulzugangsberechtigung außerhalb eines EU- bzw. EWR-Landes erworben.

Die Bewerbung erfolgt über das universitäre Bewerbungsportal. Zusätzlich ist eine Prüfung durch uni-assist erforderlich, und es ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse vorzulegen.

... und habe eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben.

Die Bewerbung erfolgt über das universitäre Bewerbungsportal. Zusätzlich ist eine Prüfung durch uni-assist erforderlich. Es ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse vorzulegen, wenn der Hauptteil des Unterrichts nicht in deutscher Sprache erfolgt ist – auch mit dem Fach Deutsch.

Ich bin EU- oder EWR-Bürger*in

... und habe eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben.

Die Bewerbung erfolgt über das universitäre Bewerbungsportal.

... und habe meine Hochschulzugangsberechtigung in einem EU- bzw. EWR-Land erworben.

Die Bewerbung erfolgt über das universitäre Bewerbungsportal. Zusätzlich ist eine Prüfung durch uni-assist erforderlich, und es ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse vorzulegen.

... und habe meine Hochschulzugangsberechtigung außerhalb eines EU- bzw. EWR-Landes erworben.

Die Bewerbung erfolgt über das universitäre Bewerbungsportal. Zusätzlich ist eine Prüfung durch uni-assist erforderlich, und es ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse vorzulegen.

Ich bin Nicht-EU-/EWR-Bürger*in oder Staatenlose*r

... und habe eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben.

Die Bewerbung erfolgt über das universitäre Bewerbungsportal.

... und habe meine Hochschulzugangsberechtigung in einem EU- bzw. EWR-Land erworben.

Die Bewerbung erfolgt über das universitäre Bewerbungsportal. Zusätzlich ist eine Prüfung durch uni-assist erforderlich, und es ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse vorzulegen.

... und habe meine Hochschulzugangsberechtigung außerhalb eines EU- bzw. EWR-Landes erworben.

Die Bewerbung erfolgt über das universitäre Bewerbungsportal. Zusätzlich ist eine Prüfung durch uni-assist erforderlich, und es ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse vorzulegen.

... und habe meine Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben, aber ein Studienkolleg erfolgreich abgeschlossen.

Die Bewerbung erfolgt über das universitäre Bewerbungsportal. Zusätzlich ist eine Prüfung durch uni-assist erforderlich, und es ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse vorzulegen.

(Stand: 10.02.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p116414
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