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Humanmedizin Bewerbung – Immatrikulationsamt

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Studiengang Humanmedizin - allgemeine Informationen

Modellstudiengang Humanmedizin - Informationen der Fakultät VI

Hochschulstart – Stiftung für Hochschulzulassung

Modellstudiengang Humanmedizin
1. Fachsemester über Hochschulstart

Modellstudiengang Humanmedizin
1. Fachsemester über Hochschulstart

Die Bewerbung für das 1. Fachsemester des Studiengangs Humanmedizin erfolgt ausschließlich über Hochschulstart – die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund.
Im Auftrag der Bundesländer werden hier zentral die Studienplätze für den Studiengang Humanmedizin vergeben.

Ab dem 29. April 2024 können Sie sich über das Bewerbungsportal bei Hochschulstart.de für das Wintersemester 2024/2025 bewerben. 

Unterschiedliche Fristen und Termine

Alt-Abiturient*innen

Hochschulzugangsberechtigung erworben vor dem 16. Januar des laufenden Jahres

  • Bewerbungsfrist: 29. April bis 31. Mai
  • Ende der Nachreichfrist: 15. Juni

Neu-Abiturient*innen

Hochschulzugangsberechtigung erworben nach dem 15. Januar des laufenden Jahres

  • Bewerbungsfrist: 29. April bis 15. Juli
  • Ende der Nachreichfrist: 20. Juli

Studienbeginn

Die Bewerbung für das 1. Fachsemester erfolgt zum jeweiligen Wintersemester. Studienbeginn ist immer der 01. Oktober.

 

Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie über keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige. Der Sprachnachweis muss zusammen mit den weiteren geforderten Unterlagen bei der Einschreibung vorgelegt werden.

 

Hochschulstart

Bei Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte direkt an die Stiftung für Hochschulzulassung:

Hochschulstart

Fakultät

Inhaltliche Informationen zu unserem Modellstudiengang Humanmedizin erhalten Sie über die Webseiten der Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften:

Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften

Auswahlkriterien bei der Studienplatzvergabe

Informationen zu den Auswahlkriterien erhalten Sie auf den Webseiten der Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften:

Fakultät IV – Bewerbung Humanmedizin

Einschreibung

Nachdem Sie eine Zulassung für einen Studienplatz über Hochschulstart erhalten haben, werden Ihre Kontaktdaten an unsere Universität übermittelt. Unser Immatrikulationsamt übernimmt die weitere Bearbeitung und kümmert sich um Ihre Einschreibung (auch Immatrikulation genannt). Mit Ihrer Einschreibung werden Sie Mitglied der Carl von Ossietzky Universität und erhalten den Studierendenstatus.

Zur Einschreibung müssen Sie verschiedene Unterlagen vorlegen. Hierzu erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Informationen und Formularen. Wenn Sie sich vorab informieren möchten, finden Sie hier eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen.

Unterlagen für die Einschreibung

Nach fristgerechtem Eingang und Prüfung der Unterlagen werden Sie immatrikuliert und erhalten per E-Mail Ihre Zugangsdaten zu unserem Campusmanagementsystem Stud.IP.

Als Studierendenausweis und Semesterticket wird an der Carl von Ossietzky Universität die CampusCard an Studierende ausgegeben. Ihre CampusCard wird erstellt, nachdem Sie in Stud.IP ein Foto hochgeladen haben. Sie erhalten die CampusCard an die angegebene Postadresse.

Immatrikulationsbescheinigungen sowie BAföG-Bescheinigungen können jederzeit in Stud.IP erstellt und ausgedruckt werden. Die Bescheinigungen enthalten einen Verifizierungscode, mit dem die Empfänger (z. B. BAföG-Amt, Krankenkasse etc.) diese auf Echtheit überprüfen können.

Landarztquote

Seit dem Wintersemester 2023/2024 können sich Interessierte an Medizinstudienplätzen in Niedersachsen erstmals über die Landarztquote bewerben. Mit der Landarztquote ist eine weitere Vorabquote dazugekommen. Es entstehen keine zusätzlichen Studienplätze.

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren läuft zentral über den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA). 

Eine Besonderheit besteht darin, dass im Verfahren nicht ausschließlich die Abiturnote entscheidend für die Studienplatzvergabe ist. In der ersten Stufe des Auswahlverfahrens werden drei Kriterien berücksichtigt:

  • Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) mit einer Gewichtung von 30 Prozent
  • Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) mit einer Gewichtung von 30 Prozent
  • Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktischen Tätigkeit mit einer Gewichtung von 40 Prozent

Zwingend vorliegen muss lediglich die Hochschulzugangsberechtigung.

Bewerber*innen auf den Rangplätzen 1 bis 120 werden anschließend zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das von der Ärztekammer Niedersachsen durchgeführt wird. Hierbei erfolgt eine Bewertung sozial-kommunikativer Kompetenzen und der fachspezifischen Eignung.

Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) leitet die Liste der ausgewählten Bewerber*innen mit den zugeordneten Studienplätzen an die Stiftung für Hochschulzulassung weiter. Die Stiftung für Hochschulzulassung erteilt auf dieser Grundlage die Zulassungsbescheide. Nicht ausgewählte Bewerber*innen erhalten vom Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) einen auf das Auswahlverfahren bezogenen Ablehnungsbescheid.

Weitere detaillierte Informationen:

Mit der Annahme des Studienplatzes verpflichten sich die Studierenden, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in Bereichen tätig zu sein, für die das Land Niedersachsen im Zusammenwirken mit der KVN einen besonderen Bedarf festgestellt hat.

Losverfahren

Ein Losverfahren um Studienplätze des 1. Fachsemesters wird nur dann durchgeführt, wenn die regulären Vergabeverfahren von Hochschulstart abgeschlossen sind und danach noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.

Ein bereits erhaltener Studienplatz geht durch die Teilnahme am Losverfahren nicht verloren. Bewerber*innen, die im regulären Bewerbungszeitraum nicht am Verfahren teilgenommen haben, können sich ebenfalls für das Losverfahren registrieren.

Seit Errichtung des Modellstudiengangs Humanmedizin zum Wintersemester 2012/2013 wurde noch kein Losverfahren durchgeführt.

Antragsformular zur Teilnahme am Losverfahren:

Antrag Losverfahren

Modellstudiengang

Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg führt seit dem Wintersemester 2012/13 im Studiengang Humanmedizin einen Modellstudiengang durch. Der Modellstudiengang Humanmedizin in Oldenburg ist nach der Ärztlichen Approbationsordnung gestaltet, unterscheidet sich jedoch in Bezug auf Inhalt und die zeitliche Reihenfolge erheblich von einem Regelstudiengang.

Inhaltliche Informationen zu unserem Modellstudiengang Humanmedizin erhalten Sie auf den Webseiten der Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften:

European Medical School Oldenburg-Groningen

Sprachnachweise

Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird von allen Bewerber*innen verlangt, die ihre Studienqualifikation nicht in deutscher Sprache an einer deutschen Einrichtung erworben haben. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige.

Welche Zertifikate akzeptiert werden, entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument:

Sprachnachweise Humanmedizin

Der Sprachnachweis muss zur Einschreibung bei der Universität Oldenburg vorgelegt werden. 
 

Studienplatztausch zum 1. Fachsemester

Der Studienplatztausch ist ein Angebot der jeweiligen Hochschule, den Studienort zu wechseln, ohne am regulären Bewerbungsverfahren teilnehmen zu müssen. Aus diesem Grund besteht kein Rechtsanspruch auf eine Tauschgenehmigung.

An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist ein Studienplatztausch zum 1. Fachsemester grundsätzlich nicht möglich. Nur im Rahmen einer Ausnahmeregelung können gewichtige gesundheitliche, soziale oder wirtschaftliche Gründe berücksichtigt werden. Die nachfolgenden Gründe können berücksichtigt werden:

1. Arbeit als Fachkraft im medizinischen Bereich in Oldenburg

Nachweis:

  • Arbeitsvertrag bzw. Arbeitszeugnis

2. Gemeinsamer Wohnsitz mit einer/einem Ehe- oder Lebenspartner*in und/oder einem eigenen Kind in Oldenburg

Nachweise:

  • Bescheinigung über den gemeinsamen Wohnsitz (z. B. Meldebescheinigung des Bürgerbüros)
  • Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindes

3. Gesundheitliche Beeinträchtigung (Schwerbehinderung oder chronische Erkrankung), die in der Regel seit mindestens 18 Monaten durch ärztliches Fachpersonal in Oldenburg dauerhaft behandelt wird.

Nachweise:

  • Nachweis über Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung
  • Bestätigung des behandelnden ärztlichen Fachpersonals über Art und Dauer Ihrer Behandlung

Detaillierte Informationen sowie entsprechende Formulare erhalten Sie im Immatrikulationsamt: 

Test für Medizinische Studiengänge (TMS)

Hinter dem Begriff “Test für medizinische Studiengänge (TMS)” verbirgt sich ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest, der das Verständnis für naturwissenschaftliche und medizinische Problemstellungen prüft.

Der TMS wird von der Universität Heidelberg und anderen Universitäten gemeinsam durchgeführt. Mit der Vorbereitung, Organisation und Koordination des Testverfahrens wurde die zentrale TMS-Koordinierungsstelle bei der Medizinischen Fakultät Heidelberg beauftragt. Die Teilnahme am TMS bestimmt sich abschließend nach den vom Testveranstalter festgelegten Bedingungen. 

Die Teilnahme ist freiwillig. Jede Person darf den TMS nach einer ersten Teilnahme einmalig innerhalb eines Jahres wiederholen. Der Test für medizinische Studiengänge findet an zwei TMS-Durchgängen pro Jahr statt (Frühjahrs-TMS und Herbst-TMS). Pro Durchgang werden zwei Termine angeboten.

Das Testergebnis kann die Chance auf einen Studienplatz in den Quoten „Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)“ und „Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)“ erhöhen. Eine Verschlechterung der Chancen gegenüber anderen Bewerber*innen ist ausgeschlossen, da sich das Ergebnis des Tests nur positiv auf die Ranglistenposition auswirken kann. 

In Niedersachsen wird der TMS auch im Rahmen der Auswahl zur Landarztquote als ein Kriterium herangezogen. In der Abiturbestenquote sowie den Vorabquoten (Ausländer*innen, die nicht deutschen Bewerber*innen gleichgestellt sind; Härtefälle; Zweitstudienbewerber*innen; Bewerber*innen mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung; Sanitätsoffizier*innen der Bundeswehr) ist der Test nicht relevant.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Anbieters:

Zweitstudium

Zweitstudienbewerber*in ist, wer bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule absolviert hat. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (Diplom- oder Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt worden ist.

Bei Rechtswissenschaft / Jura und den Lehramtsstudiengängen gilt das Studium mit dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung als abgeschlossen; ein Pharmaziestudium gilt im Hinblick auf die Zweitstudienregelung mit Bestehen des Zweiten Teils der Pharmazeutischen Prüfung als abgeschlossen.

Die Zulassung zum Zweitstudium beschränkt sich auf maximal 3 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Die Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. 

Detaillierte Informationen der Stiftung für Hochschulzulassung:

Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen

Wissenschaftliche Gründe für ein Zweitstudium liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird. Beispielsweise wäre hier der Ingenieur zu nennen, der an einer neuen mechanischen Herzklappe forscht und ohne ein medizinisches Studium nicht den nötigen Erfolg seiner Forschung vorweisen wird.

Möchten Sie wissenschaftliche Gründe geltend machen, benötigen Sie ein Gutachten der in der erstmaligen Antragstellung an erster Stelle genannten Hochschule. Die Hochschule versendet das erstellte Gutachten direkt an die Stiftung für Hochschulzulassung.

Die Einreichfrist des Gutachtens bei Hochschulstart richtet sich nach dem Abschluss Ihres Erststudiums. Wenn Sie Ihr Erststudium nach dem 15. Januar des Jahres abgeschlossen haben, gelten die Bewerbungsfristen für „Neu-Abiturient*innen“, haben Sie Ihr Studium vor dem 16. Januar des Jahres abgeschlossen, gelten die Fristen für „Alt-Abiturient*innen“.

Der Antrag auf Erstellung des Gutachtens muss entsprechend früh bei uns eingereicht werden. Um sicher zu sein, dass das erstellte Gutachten fristgerecht bei Hochschulstart eintrifft, senden Sie die Unterlagen bitte 6 Wochen vor Ende Ihrer Bewerbungsfrist an das Studiendekanat der Fakultät VI. Sollten Sie dies nicht einhalten, kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht sichergestellt werden. 

Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem Studiendekanat der Fakultät VI - Medizin und Gesundheitswissenschaften auf:

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Fakultät VI - Medizin und Gesundheitswissenschaften
Studiendekanat
26111 Oldenburg

Weitere Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren richten Sie bitte an die Stiftung für Hochschulzulassung:

(Stand: 29.04.2024)  | 
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