Kontakt

Internationale Studienbewerbungen, 
1. Fachsemester

Michaela Klonczynski 

+49 441 798-4515

Nationale Studienbewerbungen, 
1. und höheres Fachsemester

Ute Woike

Heinz Aper

+49 441 798-4776


Studiengang Humanmedizin - allgemeine Informationen

Modellstudiengang Humanmedizin - Informationen der Fakultät VI

Hochschulstart – Stiftung für Hochschulzulassung

Modellstudiengang Humanmedizin
1. Fachsemester über Hochschulstart

Modellstudiengang Humanmedizin
1. Fachsemester über Hochschulstart

Die Bewerbung für das 1. Fachsemester des Studiengangs Humanmedizin erfolgt ausschließlich über Hochschulstart – die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund.
Im Auftrag der Bundesländer werden hier zentral die Studienplätze für den Studiengang Humanmedizin vergeben.

Seid dem 29. April 2026 können Sie sich über das Bewerbungsportal bei Hochschulstart.de für das Wintersemester 2026/2027 bewerben. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fristen.

Hochschulstart.de

Unterschiedliche Fristen und Termine

Alt-Abiturient*innen

Hochschulzugangsberechtigung erworben vor dem 16. Januar des laufenden Jahres

  • Bewerbungsfrist: 29. April bis 31. Mai
  • Ende der Nachreichfrist: 15. Juni

Neu-Abiturient*innen

Hochschulzugangsberechtigung erworben nach dem 15. Januar des laufenden Jahres

  • Bewerbungsfrist: 29. April bis 15. Juli
  • Ende der Nachreichfrist: 20. Juli

Studienbeginn

Die Bewerbung für das 1. Fachsemester erfolgt zum jeweiligen Wintersemester. Studienbeginn ist immer der 01. Oktober.

 

Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie über keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige. Der Sprachnachweis muss zusammen mit den weiteren geforderten Unterlagen bei der Einschreibung vorgelegt werden.

 

Hochschulstart

Bei Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte direkt an die Stiftung für Hochschulzulassung:

Hochschulstart

Fakultät

Inhaltliche Informationen zu unserem Modellstudiengang Humanmedizin erhalten Sie über die Webseiten der Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften:

Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften

Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie an einer deutschen Hochschule studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen oder beruflichen Vorbildung dazu berechtigt sind - also über die Hochschulreife verfügen.

Deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Bei den folgenden Angaben handelt es sich um die Regelungen des Landes Niedersachsen für das Studium der Humanmedizin:

Humanmedizin – Mit und ohne Abitur studieren

Studienberechtigung

Weitere Fragen richten Sie bitte an den Bewerber*innenservice von Hochschulstart:

Ausländische Hochschulzugangsberechtigung

Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Sollten Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, fügen Sie bitte eine amtliche deutsche Übersetzung bei. Hiervon ausgenommen sind Hochschulzugangsberechtigungen in englischer oder französischer Sprache.

In Deutschland sind diese Personen dazu berechtigt, vereidigte Übersetzungen anzufertigen:

Sie können sich selbst darüber informieren, ob Ihr Abschluss zu einem Studium in Deutschland berechtigt:

Weitere Fragen richten Sie bitte an den Bewerber*innenservice von Hochschulstart.

Deutsche Sprachkenntnisse

Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird von allen Bewerber*innen verlangt, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in deutscher Sprache an einer deutschen Einrichtung erworben haben. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige.

Der Sprachnachweis muss zur Einschreibung bei der Universität Oldenburg vorgelegt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Website unter: Sprachkenntnisse

 

Auswahlkriterien bei der Studienplatzvergabe

Bis zu 20% der Studienplätze werden über die Vorabquoten vergeben:

  • 5% Ausländer*innen
  • 2 % Härtefälle
  • 3 % Zweistudienbewerber*innen
  • 12 Studienplätze für die Landarztquote

Die nach Abzug der Vorabquoten verbliebenen Studienplätze werden in den Hauptquoten vergeben:

  • 30% Abiturbestenquote
  • 60 % Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
  • 10 % Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)

In der Abiturbestenquote zählt ausschließlich die Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung. Die Quoten AdH und ZEQ berücksichtigen zusätzlich eine medizinnahe Berufsausbildung, den Test für medizinische Studiengänge (TMS) sowie Dienste und Preise. 

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH), 60% der Studienplätze:

Kriterien-Gewichte

Quote

AdH-Anteil

HZB

TMS

Berufsausbildung

Dienste

AdH-1

50 %

50 %

20 %

30 %

-

AdH-2

50 %

50 %

47 %

-

3 %

Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ), 10% der Studienplätze:

Kriterien-Gewichte

Quote

TMS

Berufsausbildung

Dienste

Preise

ZEQ

30%

45%

25%

-

Für jede Quote werden die Ranglisten nach einem „Punkteschema“ durch die Stiftung für Hochschulzulassung berechnet.

Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien

Fakultät IV – Bewerbung Humanmedizin

Chance auf einen Studienplatz

Um Ihre Chance auf einen Studienplatz zu erhöhen, können Sie verschiedene Optionen nutzen:

Humanmedizin – Notenunabhängige Kriterien

Eine Abschätzung der eigenen Chancen auf einen Studienplatz kann auf der Basis der Daten der Bewerbenden des vergangenen Wintersemesters vorgenommen werden. Dazu steht Ihnen der Medi-Ranger zur Verfügung. Dort können Sie Ihre Daten eingeben und ermitteln, ob Sie im vergangenen Jahr einen Studienplatz in Medizin bekommen hätten. Bitte beachten Sie, dass dies in kommenden Bewerbungsverfahren anders sein kann.

Beratung zu alternativen Studienoptionen

Zentrale Studien- und Karriereberatung der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (ZSKB)

NC (Numerus Clausus)

Der Numerus clausus (NC) ist kein vor dem Vergabeverfahren festgelegter Wert. Er ist das Ergebnis des Verfahrens für die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studiengängen und kann erst im Nachhinein mitgeteilt werden.

Die Werte fallen von Jahr zu Jahr unterschiedlich aus, weil die Zahl der eingehenden Bewerbungen unterschiedlich hoch ist und damit auch die darin eingebrachten Durchschnittsnoten andere sind.

Die Auswahlgrenzen vergangener Semester können Sie hier einsehen:

Immatrikulation / Einschreibung

Nachdem Sie eine Zulassung für einen Studienplatz über Hochschulstart erhalten haben, werden Ihre Kontaktdaten an unsere Universität übermittelt. Unser Immatrikulationsamt übernimmt die weitere Bearbeitung und kümmert sich um Ihre Immatrikulation (auch Einschreibung genannt).

Hier finden Sie eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen und wichtige Hinweise:

Unterlagen für die Immatrikulation

Hinweise zur Immatrikulation

Nach erfolgreicher Immatrikulation werden Sie von den Mitarbeitenden der Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften durch das Studium begleitet.

Landarztquote

Seit dem Wintersemester 2023/2024 können sich Interessierte an Medizinstudienplätzen in Niedersachsen über die Landarztquote bewerben. 

Die Bewerbung erfolgt nicht über die Universität oder die Stiftung für Hochschulzulassung, sondern beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA).

Bitte beachten Sie, dass für diese Bewerbung eigene und frühere Fristen gelten, die von den Fristen der Stiftung für Hochschulzulassung abweichen! 

Eine Besonderheit besteht darin, dass im Verfahren nicht ausschließlich die Abiturnote entscheidend für die Studienplatzvergabe ist. In der ersten Stufe des Auswahlverfahrens werden drei Kriterien berücksichtigt:

  • Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) mit einer Gewichtung von 30 Prozent
  • Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) mit einer Gewichtung von 30 Prozent
  • Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktischen Tätigkeit mit einer Gewichtung von 40 Prozent

Bewerber*innen auf den Rangplätzen 1 bis 120 werden anschließend zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das von der Ärztekammer Niedersachsen durchgeführt wird. Hierbei erfolgt eine Bewertung sozial-kommunikativer Kompetenzen und der fachspezifischen Eignung.

Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) leitet die Liste der ausgewählten Bewerber*innen mit den zugeordneten Studienplätzen an die Stiftung für Hochschulzulassung weiter. Die Stiftung für Hochschulzulassung erteilt auf dieser Grundlage die Zulassungsbescheide. Nicht ausgewählte Bewerber*innen erhalten vom Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) einen Ablehnungsbescheid.

Mit der Annahme des Studienplatzes verpflichten sich die Studierenden, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung (Allgemeinmedizin oder Innere Medizin) für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in Bereichen tätig zu sein, für die das Land Niedersachsen im Zusammenwirken mit der KVN einen besonderen Bedarf festgestellt hat.

Weitere detaillierte Informationen:

Die über die Landarztquote nicht in Anspruch genommenen Studienplätze gehen in das reguläre Nachrückverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung über und werden mit Bewerber*innen der Hauptquoten AdH und ZEQ besetzt.

Hinweis zur Einschreibung

Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule und in deutscher Sprache erworben, müssen Sie zur Einschreibung an unserer Universität ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Dies gilt auch für deutsche Staatsangehörige.

Ausländische Bewerbende

Bewerber:innen, die keine deutschen Staatsangehörigen sind oder deutschen Staatsangehörigen nicht gleichgestellt sind, können im Rahmen ihrer Bewerbung auf die Landarztquote nicht berücksichtigt werden.

Losverfahren

Ein Losverfahren um Studienplätze des 1. Fachsemesters wird nur dann durchgeführt, wenn die regulären Vergabeverfahren von Hochschulstart abgeschlossen sind und danach noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.

Ein bereits erhaltener Studienplatz geht durch die Teilnahme am Losverfahren nicht verloren. Bewerber*innen, die im regulären Bewerbungszeitraum nicht am Verfahren teilgenommen haben, können sich ebenfalls für das Losverfahren registrieren.

Antragsformular zur Teilnahme am Losverfahren:

Antrag Losverfahren

Die Frist zur Antragstellung endet am 15. Oktober des Jahres. Sie können uns Ihren Antrag postalisch oder per E-Mail (PDF-Datei) zukommen lassen.

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Dezernat 3 – Immatrikulationsamt
Ammerländer Heerstraße 114–118
26129 Oldenburg

Modellstudiengang

Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg führt seit dem Wintersemester 2012/13 im Studiengang Humanmedizin einen Modellstudiengang durch. Der Modellstudiengang Humanmedizin in Oldenburg ist nach der Ärztlichen Approbationsordnung gestaltet, unterscheidet sich jedoch in Bezug auf Inhalt und die zeitliche Reihenfolge erheblich von einem Regelstudiengang.

Inhaltliche Informationen zu unserem Modellstudiengang Humanmedizin erhalten Sie auf den Webseiten der Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften:

European Medical School Oldenburg-Groningen

Sprachnachweise

Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird von allen Bewerber*innen verlangt, die ihre Studienqualifikation nicht in deutscher Sprache an einer deutschen Einrichtung erworben haben. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige.

Welche Zertifikate akzeptiert werden, entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument:

Sprachnachweise Humanmedizin

Der Sprachnachweis ist bei der Einschreibung an der Universität Oldenburg vorzulegen. Eine Nachreichung ist nicht möglich. 

Bitte beachten Sie: Unsere Universität bietet keine studienvorbereitenden Deutschkurse oder Deutschtests an.

Studienplatztausch zum 1. Fachsemester

Der Studienplatztausch ist ein Angebot der jeweiligen Hochschule, den Studienort zu wechseln, ohne am regulären Bewerbungsverfahren teilnehmen zu müssen. Aus diesem Grund besteht kein Rechtsanspruch auf eine Tauschgenehmigung.

An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist ein Studienplatztausch zum 1. Fachsemester grundsätzlich nicht möglich. Nur im Rahmen einer Ausnahmeregelung können gewichtige gesundheitliche, soziale oder wirtschaftliche Gründe berücksichtigt werden. Die nachfolgenden Gründe können berücksichtigt werden:

1. Wohnsitz Ehe- oder Lebenspartner*in und/oder einem eigenen Kind in Oldenburg

Nachweise:

  • Bescheinigung über den Wohnsitz (z. B. Meldebescheinigung des Bürgerbüros)
  • Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindes

2. Gesundheitliche Beeinträchtigung (Schwerbehinderung oder chronische Erkrankung), die in der Regel seit mindestens 18 Monaten durch ärztliches Fachpersonal in Oldenburg dauerhaft behandelt wird.

Nachweise:

  • Nachweis über Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung
  • Bestätigung des behandelnden ärztlichen Fachpersonals über Art und Dauer Ihrer Behandlung

3. Sie wohnen in Niedersachsen oder Bremen und die Universität Oldenburg ist die nächstgelegene Universität an der ein Studium der Humanmedizin für Sie möglich ist. Hier ist ausschließlich die Nähe zu Ihrem Wohnort ausschlaggebend.

Nachweis:

  • Bescheinigung über den Hauptwohnsitz (z. B. Personalausweis)

Ein Studienplatztausch muss bis spätestens 30. September beantragt werden – unabhängig davon, wann Sie die Zulassung von Hochschulstart erhalten haben.

Detaillierte Informationen sowie entsprechende Formulare erhalten Sie im Immatrikulationsamt: 

Test für Medizinische Studiengänge (TMS)

Hinter dem Begriff “Test für medizinische Studiengänge (TMS)” verbirgt sich ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest, der das Verständnis für naturwissenschaftliche und medizinische Problemstellungen prüft.

Der TMS wird von der heiTEST-Koordinationsstelle der Universität Heidelberg und anderen Universitäten gemeinsam durchgeführt. Die Teilnahme am TMS bestimmt sich abschließend nach den vom Testveranstalter festgelegten Bedingungen. 

Die Teilnahme ist freiwillig. Jede Person darf den TMS nach einer ersten Teilnahme einmalig innerhalb eines Jahres wiederholen. Der Test für medizinische Studiengänge findet an zwei TMS-Durchgängen pro Jahr statt (Frühjahrs-TMS und Herbst-TMS).

Das Testergebnis kann die Chance auf einen Studienplatz in den Quoten „Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)“ und „Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)“ erhöhen. Eine Verschlechterung der Chancen gegenüber anderen Bewerber*innen ist ausgeschlossen, da sich das Ergebnis des Tests nur positiv auf die Ranglistenposition auswirken kann. 

Auch Bewerber*innen, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation zum Studium berechtigt sind, dürfen den TMS absolvieren. In der Abiturbestenquote sowie den Vorabquoten (Ausländer*innen, die deutschen Bewerbenden nicht gleichgestellt sind; Härtefälle; Zweitstudienbewerber*innen) ist der Test nicht relevant.

In Niedersachsen wird der TMS auch im Rahmen der Auswahl zur Landarztquote als ein Kriterium herangezogen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Anbieters:

Zweitstudium

Zweitstudienbewerber*in ist, wer bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule absolviert hat. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (Diplom- oder Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt worden ist.

Bei Rechtswissenschaft / Jura und den Lehramtsstudiengängen gilt das Studium mit dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung als abgeschlossen; ein Pharmaziestudium gilt im Hinblick auf die Zweitstudienregelung mit Bestehen des Zweiten Teils der Pharmazeutischen Prüfung als abgeschlossen.

Die Zulassung zum Zweitstudium beschränkt sich auf maximal 3 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Die Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. 

Bewerbungsfristen

  • Wer vor dem 16. Januar des Jahres das Erststudium abschließt, ist als „Alt-Abiturient*in“ zu behandeln. Es gilt also der 31. Mai als letzter Bewerbungstermin.
  • Wer nach dem 15. Januar eines Jahres das Erststudium abschließt, ist als „Neu-Abiturient*in“ zu behandeln. Es gilt also der 15. Juli als letzter Bewerbungstermin.

Detaillierte Informationen der Stiftung für Hochschulzulassung:

Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen

Wissenschaftliche Gründe für ein Zweitstudium liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird. Beispielsweise wäre hier der Ingenieur zu nennen, der an einer neuen mechanischen Herzklappe forscht und ohne ein medizinisches Studium nicht den nötigen Erfolg seiner Forschung vorweisen wird.

Möchten Sie wissenschaftliche Gründe geltend machen, benötigen Sie ein Gutachten der an erster Priorität genannten Hochschule.

Der Antrag auf Erstellung des Gutachtens muss 6 Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist bei der Hochschule eingehen. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht gewährleistet werden:

Erststudium nach dem 15. Januar des Jahres abgeschlossen: bis 1. Juni
Erststudium vor dem 16. Januar des Jahres abgeschlossen: bis 15. April

Senden Sie die vollständigen Unterlagen bitte an:

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Fakultät VI - Medizin und Gesundheitswissenschaften
Studiendekanat Medizin
Stichwort: Zweitstudium
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg

Das Antragsformular sowie weitere Informationen erhalten Sie hier:

Impfungen

Als Studierende*r der Humanmedizin gelten für Sie die gleichen Regeln wie für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen. Daher ist ein vollständiger Impfschutz bzw. Immunstatus gegen die folgenden Krankheiten erforderlich:

  • Mumps
  • Masern
  • Röteln
  • Influenza
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Varizellen
  • Pertussis

Lassen Sie bitte vor Studienbeginn Ihren Impfstatus überprüfen und wenn nötig auffrischen. Bitte bringen Sie zum Nachweis Ihren Impfpass mit nach Oldenburg. Diesen benötigen Sie im Laufe des Studiums regelmäßig.

Rückfragen richten Sie bitte an:

Fakultät IV - Human- und Gesundheitswissenschaften
Studiendekanatssekretariat

+49 (0)441 798-3114

Auslandsaufenthalt in Groningen

Oldenburger Studierende haben die Möglichkeit, einen Teil ihres Studiums in Groningen zu absolvieren. Dabei stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, die den Studierenden eine flexible Planung ihres Austauschs ermöglichen. So können sie im 4. oder 5. Studienjahr ihre Forschungsarbeit in Groningen anfertigen oder Teile ihrer Blockpraktika sowie des Praktischen Jahres dort absolvieren.

Informationen und Ansprechpersonen

Fakultät VI - Medizin und Gesundheitswissenschaften

(Stand: 24.06.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p97470
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page