Für die Auswahl im Rahmen der Zulassung sind die Fallgruppen gemäß § 6 NHZG ausschlaggebend. Innerhalb jeder Fallgruppe entscheiden die für die Ortswahl maßgebenden Gründe, sog. Wechselgründe. Ranggleiche Bewerbungen werden nach der besseren Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zuletzt durch Los entschieden.
Die freien Studienplätze werden in nachstehender Reihenfolge vergeben:
Fallgruppen
1. Bewerber*innen für die eine Ablehnung der Zulassung aus Gründen, die in ihrer Person liegen, eine besondere Härte bedeuten würde (sh. Härtefallantrag)
2. Bewerber*innen, die im gleichen Studiengang an einer anderen deutschen Hochschule, einer Hochschule eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eingeschrieben sind oder waren
3. Bewerber*innen, die im gleichen Studiengang mit deutscher Staatsangehörigkeit oder zulassungsrechtlich deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind oder waren
4. Bewerber*innen, die im gleichen Studiengang eine Zulassung für das 1. Fachsemester an der Universität Oldenburg erhalten haben, aber in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können
5. Bewerber*innen, die sonstige Gründe geltend machen
Beispiele:
- Sie studieren Biologie und möchten zum Studienfach Humanmedizin wechseln.
- Sie sind internationale*r Bewerber*in und studieren Humanmedizin an einer Universität außerhalb der EU
Wechselgründe
1. Arbeit als Fachkraft im medizinischen Bereich in Oldenburg
Nachweis:
Arbeits- oder Ausbildungsvertrag bzw. Arbeitszeugnis
2. Hauptwohnsitz des Kindes in Oldenburg
Nachweise:
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
3. Pflege von Angehörigen in Oldenburg
Nachweise:
- Nachweis über die Benennung als Pflegeperson
- Nachweis über den Umfang und den zeitlichen Aufwand der von Ihnen geleisteten Pflege
4. Eigene gesundheitliche Beeinträchtigung (Schwerbehinderung oder chronische Erkrankung), die in der Regel seit mindestens 18 Monaten durch eine*n Mediziner*in in Oldenburg dauerhaft behandelt wird.
Nachweise:
- Nachweis über Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung
- Stellungnahme der/des behandelnden Ärztin/Arztes über Art und Dauer Ihrer Behandlung
5. Familie und/oder Wohnsitz in Niedersachsen oder Bremen
Nachweis:
- Geburtsurkunde, Personalausweis oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
6. Sonstige Gründe
Beachten Sie bitte, dass die von Ihnen geltend gemachten Gründe hinreichend und nachvollziehbar zu belegen sind. Andernfalls werden Ihre Wechselgründe nicht anerkannt. Sie können mehrere Gründe angeben – dies wirkt sich positiv auf Ihre Zulassungschancen aus. Das Nachreichen von Unterlagen nach Ende der Bewerbungsfrist ist nicht möglich.
Losverfahren
Die Beantragung einer Teilnahme am Losverfahren ist nicht erforderlich - jede gültige Bewerbung nimmt automatisch daran teil.