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Bewerbungs- und Einschreibefristen
Bewerbungs- und Einschreibefristen
Für die verschiedenen Studiengänge gibt es unterschiedliche Bewerbungs- und Einschreibefristen. Klicken Sie dazu auf den Studienabschluss Ihrer Wahl.
Grundständige Studiengänge
Weiterführende (konsekutive) Studiengänge
Abweichend von den genannten Bewerbungsfristen wird bei zulassungsfreien Master-Studiengängen (NICHT Master of Education) dringend eine möglichst frühzeitige Bewerbung bis 15.07. zum Wintersemester bzw. bis 15.01. zum Sommersemester empfohlen.
Ein frühzeitiges Einreichen der Bewerbungsunterlagen hat für Ihren Studienbeginn Vorteile. Beachten Sie für einen reibungslosen Übergang in konsekutive Studiengänge bitte unsere Hinweise zum örtlichen Bewerbungsverfahren.
Die Bearbeitungszeit benötigt ca. 5 Wochen (Prüfung der Unterlagen durch das Immatrikulationsamt und des Zugangsausschusses, Erstellung des Bescheids und Ausfertigung Ihrer Studierendenunterlagen).
Daher führt eine frühzeitige Bewerbung zu folgenden Vorteilen:
- Anmeldung zu Lehrveranstaltungen:
Sie erhalten den Zugang zu Stud.IP erst nach erfolgreicher Immatrikulation. Erhöhen Sie mit der frühzeitigen Bewerbung die Chancen, dass Sie sich rechtzeitig für Ihr Wunschmodul anmelden können. - Frühzeitige Zahlung von BAföG:
Das BAföG-Amt benötigt für die Bearbeitung Ihres Antrages eine Bestätigung, dass Sie im Master immatrikuliert sind. Eine entsprechende Bescheinigung erhalten Sie erst nach erfolgreicher Immatrikulation. - Wohnen:
Erhöhen Sie die Chancen sich frühzeitig auf dem Wohnungsmarkt umzusehen. Denn um einen Platz in einem kostengünstigen Studentenwohnheim zu bekommen, ist ebenfalls der Nachweis über die Einschreibung erforderlich. - Mensa:
Nur mit Studierendenstatus können Sie in der Mensa vergünstigt Speisen erwerben. - ÖPNV:
Nur mit Studierendenstatus können Sie den ÖPNV kostenfrei nutzen, andernfalls ist der volle Preis zu zahlen.