Kontakt

Gernot Lucks

Immatrikulationsamt
A12 1-108

 +49 (0)441 – 798 2517

Lageplan des SSC

Anpassungslehrgang für internationale Lehrkräfte

Sie haben in Ihrem Heimatland bereits ein Studium zur Lehrkraft abgeschlossen. Um in Niedersachsen weiterhin in diesem Beruf arbeiten zu können, studieren Sie über einen Anpassungslehrgang die benötigten Inhalte nach.

1. Abgeschlossenes Lehramtsstudium

Sie haben außerhalb Deutschlands bereits ein Lehramtsstudium abgeschlossen und möchten nun in Deutschland als Lehrkraft tätig sein.

Damit erfüllen Sie die erste Voraussetzung, um sich für einen Anpassungslehrgang zu bewerben.

2. Beantragung beim Niedersächsischen Kultusministerium

Der Antrag richtet sich danach, ob Sie Ihren Abschluss im EU-Ausland (einschließlich Norwegen, Liechtenstein, Island und Schweiz) oder im nichteuropäischen Ausland erworben haben.

Nähere Informationen zur Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses erhalten Sie beim 

Wenn Sie vor der Beantragung eine Beratung zu den möglichen Fächern und Schultypen benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Zentrale Studien- und Karriereberatung.

3. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen

Bewerbungsfrist für das Wintersemester 15.07.
Bewerbungsfrist für das Sommersemester 15.01.

4. Beantragung zur Aufnahme in den Anpassungslehrgang

Mit Hilfe des Antrags unter „Weitere Informationen“ beantragen Sie die Aufnahme in den Anpassungslehrgang.

Sie schicken diesen Antrag inklusive Anlagen gerne per E-Mail (als ein PDF-Dokument) an das

5. Zulassung

Die Zulassungsentscheidung für den Anpassungslehrgang trifft das Immatrikulationsamt. Dieser Prozess dauert etwa drei Wochen. Diese drei Wochen beginnen mit Zugang der Unterlagen beim Immatrikulationsamt.

Die Zulassungsentscheidung wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt, sobald diese dem Immatrikulationsamt bekannt ist.

6. Einschreibung

Nachdem Sie zugelassen wurden, schreiben Sie sich persönlich beim Immatrikulationsamt ein. Hierzu bringen Sie Ihre Originalzeugnisse und Sprachnachweise mit. Nähere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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