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"Ich halte eine Klärung der Vorwürfe für unerläßlich"

Offener Brief von Dieter Sterzel zu öffentlichen Äußerungen des Präsidenten

Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Michael Daxner,

in der taz v. 7. Mai ist ein Interview mit Dir abgedruckt, in dem mich die folgende Passage hochgradig irritiert und zu der ich Dich ganz persönlich um eine Stellungnahme und zugleich aber auch um Sachaufklärung gegenüber dem Senat bitte. Denn der von Dir darin angesprochene Sachverhalt, der inzwischen in der Frankfurter Rundschau v. 12. 5. 1997 in einer schärferen Variante wiederholt wurde, betrifft einen Vorgang, der der Universität als Ganzes nicht gleichgültig sein kann, und nicht nur ihrer hier unmittelbar angesprochenen Professorenschaft oder den von Dir zitierten Kreis der "Oppositionspolitiker" Deiner Amtsführung.

Auf die Frage des taz-Interviewers, "Weshalb wollen Ihre hochschulpolitischen Gegner Sie aus der Hochschule verdammen?" gibst Du folgende Antwort: "Ich bin unbequem, das ist sicherlich kein Makel, es ist aber auch kein besonderer Verdienst. Ich will die Leute einfach nicht in Ruhe lassen. Schon vor zehn Jahren haben Universitätsangehörige den öffentlichen Dienst für ihr privates Wohlergehen ausgenutzt, und das tun sie jetzt, wo sie ihren Pensionen entgegengehen, noch immer mit größerer Verbissenheit. Jetzt ist die letzte Chance, für die Leute, die Besitzstandspolitik machen, sich noch irgendwie abzusichern. Das ist zwar nicht die Mehrheit an der Universität, aber das sind diejenigen, die die meiste Zeit und Laune haben, Oppositionspolitik zu machen."

In der Version der Frankfurter Rundschau erhält diese Aussage noch folgende Zuspitzung - "Schon vor zehn Jahren haben viele Leute den öffentlichen Dienst für ihr privates Wohlergehen ausgenutzt und das tun sie jetzt, wo sie ihren Pensionen entgegendämmern, noch immer und mit größerer Verbissenheit. Jetzt kommt die letzte Chance, sich doch irgendwie abzusichern."

Ich halte diese generalisierende Aussage in mehrfacher Hinsicht für außerordentlich problematisch und im Sinne des von Dir propagierten Anspruchs der corporate identity bzw. des Selbstverständnisses der universitären Korporation für höchst fatal, weil damit eine offene und kritische Auseinandersetzung mit den insbesondere in der herkömmlichen Personal- und Organisationsstruktur deutscher Universitäten begründeten institutionellen Problemen, die m.E. durch die neuere Entwicklung zur Privatisierung einzelner Segmente des universitären Wissenschaftsbetriebes, die von Dir in Deinem Rechenschaftsbericht kritiklos hingenommen wird (vgl. S. 8 des Rechenschaftsberichts) eher noch verschärft wird, nicht möglich ist.

1. Die betreffenden Passagen der beiden Interviews entsprechen im Stil den von Dir zu recht kritisierten anonymen Briefen. Während beim anonymen Brief der Urheber nicht bestimmbar ist, weil er sich im verborgenen hält, so daß eine offene Auseinandersetzung mit ihm nicht möglich ist, wird in den zitierten Passagen einem anonymen Kreis von Universitätsangehörigen der Vorwurf gemacht, sich bei der professoralen Amtsführung nicht mehr vom Pflichtenkanon des Beamtenrechts bzw. vom Gemeinwohl, d.h. einer am gesellschaftlichen Nutzen i. S. des §2 Abs. 1 NHG orientierten Wissenschaft leiten zu lassen, sondern primär private, d.h. eigennützige Interessen unter Ausnutzung ihrer Amtsstellung zu verfolgen. Ich frage mich: Wer kann damit gemeint sein? Tendenziell und prinzipiell wohl doch jeder, der an der Hochschule als Lebenszeitbeamter tätig ist und hierbei im Rahmen der für das Hochschullehrerbeamtenrecht maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen die Chance erhält, z.B. aus Anlaß einer Berufung, individuell nach Maßgabe des unserem Wissenschaftsbetrieb eigenen Konkurrenzprinzips seine Arbeitsbedingungen und damit aber zugleich die des Faches, das er in Forschung und Lehre vertritt, zu optimieren. Ich frage mich weiter: Wie war es bei Beachtung der bestehenden und das deutsche Hochschulsystem prägenden rechtlichen Vorgaben möglich, daß die betreffenden Kollegen, von denen im Interview die Rede ist, ihr "privates Wohlergehen" nicht nur in den Vordergrund stellen, sondern offensichtlich auch durchsetzen konnten? Weshalb haben die universitären Gremien (Fachbereichsrat und Senat) bei der Ausgestaltung der konkreten Arbeitsbedingungen für die betreffenden Fachkollegen als Kontrollinstanzen versagt und warum hat insbesondere der Präsident, falls das private Wohlergehen ausschließlich, und nicht in einem ausgewogenen Verhältnis dazu das universitäre Gesamtinteresse zur Richtschnur bei Berufungs- oder Bleibeverhandlungen, einer Höherstufung einer Professur in der C-Skala oder bei der Ausgründung von wissenschaftlichen Einrichtungen gemacht wurde, dies nicht unterbunden bzw. warum hat der Präsident von den ihm in solchen Fällen zustehenden eigenständigen Gestaltungs-, Mitwirkungs- und Aufsichtsrechten als Leiter der Universitätsverwaltung keinen Gebrauch gemacht, sondern offenkundig tatenlos zugesehen, wie sich die Universität fragwürdigen eigennützigen Interessen unterwirft und damit ein Stück selbst korrumpiert?

2. Anders gewendet und auf gut Oldenburgisch: Es kann doch nicht angehen, daß der Präsident unserer Universität öffentlich in Form einer anonym gehaltenen Tatsachenbehauptung potentiell jeden Hochschullehrer in der Öffentlichkeit und gegenüber auswärtigen Fachkollegen und -kolleginnen dem Verdacht aussetzt, daß er mit großer "Verbissenheit" darauf bedacht ist, wie er "den öffentlichen Dienst für (sein) privates Wohlergehen ausnutzt", wenn er seiner 'Pension entgegendämmert'.

Ich halte eine Klärung der von Dir öffentlich gegen Unbekannte, aber implizit auch gegen die universitären Gremien erhobenen Vorwürfe im Interesse des Ansehens unserer Universität und der Wahrung ziviler Verkehrsformen in der "scientific community" (gemeinhin "akademische Gemeinschaft") für unerläßlich. Sollte es sich, was ich, zugegebenermaßen nur auf der Grundlage meiner Kenntnisse der personellen Konstellation im meinem Fachbereich und angrenzender Fachbereiche als gewiß annehme, um eine leichtfertig ausgesprochene Verdächtigung handeln, die auf der Linie der Pauschalschelte des Ministerpräsidenten über die "Faulheit der Lehrer" liegt, scheint mir im Lichte des Rechtsstaats- und Fairneßgebotes eine öffentliche Klarstellung, wenn nicht Entschuldigung, von Deiner Seite unumgänglich, um Spekulationen und Mutmaßungen von vornherein entgegentreten zu können. Denn offen gestanden, die Vorstellung, daß nach der Veröffentlichung Deiner Interviewäußerung in der überregionalen Presse mir Bremer oder Hannoveraner Kollegen, Ministerialbeamte, Abgeordnete oder Repräsentanten der Region und auch Freunde vorhalten könnten, an dieser Feststellung des Präsidenten der Universität Oldenburg müsse doch etwas dran sein, ohne daß ich dies bestätigen oder widerlegen könnte, ist mir als Angehöriger der Universität mehr als unangenehm. An einer substantiell begründeten Aufklärung des von Dir erhobenen Vorwurfs oder, falls dies nicht möglich ist, der Rücknahme Deiner Äußerungen fährt kein Weg vorbei, wenn es nicht künftig heißen soll: der Leiter der Carl von Ossietzky Universität diffamiert bedenkenlos oder - in einer milderen Version und freundlicher gewendet - Michael Daxner schwätzt viel.

Weil ich einerseits eine Auseinandersetzung über das Problem der Besitzstandspolitik, das für mich nicht zuletzt in der Personal- und Organisationsstruktur der deutschen Universität mit den Privilegien der professoralen Amtsstellung, den Besonderheiten des Lebenszeitprinzips für beamtete Hochschullehrer und dem System von Berufungs- und Bleibeverhandlungen mit begründet ist, für wichtig halte, und andererseits Deine Interviewäußerungen auch das Selbstverständnis des Präsidenten als Repräsentanten der Universität betreffen, halte ich eine Befassung des Senats als dem zentralen Gremium der Hochschule mit dem Vorgang für unumgänglich.

Am Schluß meiner Anfrage ist es mir noch wichtig, einen Punkt klarzustellen. Du weißt so gut wie ich, daß die Unterstellung des taz-Interviewers, Deine hochschulpolitischen Gegner - wer immer dazu zählt, im grundsätzlichen oder im Detail Deiner Amtsführung, - wollten Dich "aus Oldenburg verdammen", daß diese bösartige Unterstellung aus der Luft gegriffen ist.

In Erwartung Deiner Antwort auf meine Anfrage im Senat verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Dieter Sterzel, Hochschullehrer

Antwort des Präsidenten

Lieber Dieter Sterzel, für Deine ausführliche Auseinandersetzung mit einem Interview (taz) und einem Derivat (FR) danke ich Dir. Zunächst einige Formalia, und dann zum Inhalt:

< 1. Ich habe es längst aufgegeben, Zeitungsmeldungen im Hinblick auf partielle Unrichtigkeiten und Verzerrungen meiner Aussagen zu kommentieren, Leserbriefe überlasse ich anderen, als Präsident halte ich mich mit Sekundärstellungnahmen zurück. Sowohl das taz-Interview als auch der Artikel in der FR beruhen auf einem mehr als halbstündigen Interview und ziehen verschiedene Aussagen von mir zusammen.

2. Meine Aussagen im Konzilsbericht v.a. S. 5 und 6, halte ich voll aufrecht.

3. Wenn du schon juristisch argumentierst, dann muß Dir klar sein, daß ich Sachverhalte, auch wenn sie empirisch zu belegen sind, nicht in der Weise personalisieren und veröffentlichen darf, die dem Persönlichkeitsschutz und den damit verbundenen Rechtsvorschriften zuwiderlaufen. (Das bringt Dich in die gute Position, mir immer nachweisen zu können, daß ich die konkreten Belege schuldig bleibe. Hast Du bei der letzten Senatssitzung, als es um An-Institute ging, zugehört... noch deutlicher kann ich nicht werden?).

4. Es dürfte Dir, vor allem als Leser der FR, nicht entgangen sein, daß derartige Aussagen keineswegs nur vom Oldenburger Präsidenten, sondern von sehr verschiedenen Beteiligten an der Hochschulpolitik, teilweise in ähnlicher Diktion, jedenfalls mit gleicher Stoßrichtung geäußert werden und wurden. Es handelt sich im übrigen um ein Argumentationsfeld auf politischer und teilweise moralischer Ebene. Du kannst sicher sein, daß ich dienstrechtlich zu behandelnde Vorkommnisse auch in einem diesem Rechtsbereich angemessenen Rahmen behandle und weiter behandeln werde.

5. Ich begrüße es, daß Du Deinen Brief - ist er dienstlich oder zunächst "privat" geschrieben? - an den Senat gibst. Ich werde mich freuen, wenn das Thema erstmals ausführlich und mit allen Konsequenzen dort diskutiert wird.

Natürlich bin ich polemisch, und natürlich verallgemeinere ich. Dies erstens aus langer Erfahrung mit Berufungsverhandlungen, Nebentätigkeiten, Beschwerden über unzulängliche Dienstpflichterfüllung gegenüber Studierenden... (letztere sind übrigens seit einem Jahr drastisch zurückgegangen, aber da gibt es vielleicht keinen Zusammenhang mit der Diskussion um die Lehrverpflichtungsordnung). Diese Erfahrung muß ich verallgemeinern, weil sie sonst genau meinen Punkt nicht trifft, daß es nämlich systemische Ungerechtigkeiten sind, die persönliche Verhaltensweisen des Professoriats determinieren. Nur Evaluationen nach amerikanischem Muster würden die individuelle Zurechenbarkeit auch so belegen, daß sie dann allerdings universitätsöffentlich kenntlich werden. Ich nehme auch in Kauf, daß der eine oder andere sich pauschal diffamiert fühlt, wo er oder sie persönlich gerade das Gegenteil von Kritik, also Lob für durchschnittliche bis vorbildliche Leistungserfüllung verdient oder zu verdienen meint. Natürlich tut mir das für diese Personen leid, aber ich verfolge doch mit meiner seit Jahren vorgebrachten Kritik ein ganz anderes Ziel - nachzulesen in vielen Vorlagen an Parlamente, in Gutachten und auch in der offen zugänglichen Literatur. Wenn Du da eine Zeile findest, die den Begriff der Professorenbeschimpfung rechtfertigt, dann bitte ich Dich, dies öffentlich zur Diskussion zu stellen, und ich werde mich dem selbstkritisch stellen.

Zweitens: Du wirst Beifall bekommen, vor allem von der Seite, die z.B. mit den anonymen Briefen sympathisiert - und die schaden der Uni, nicht mir. Ich weiß nicht, ob ich Dir dazu gratulieren soll. Feixen werden sie, und das Problem dorthin schieben, wo es mit Sicherheit nicht gelöst wird, nämlich beim Präsidenten. Ich fürchte, Du verwechselst corporate identity mit einem Korpsgeist, den ich - ein leidenschaftlicher Hochschullehrer und Professor seit 1974 - nie akzeptiert habe.

Drittens: Verkehrsformen. Du bist ein großer Polemiker, nicht zuletzt im Konzil, und ich finde das richtig. Bei manchen Deiner Attacken ad personam hätte ich mir gewünscht, Du hättest verallgemeinert, aber auch diese Verletzungen wurden von anderen und mir hingenommen: Als Resultat Deines Signets, dessen Geradlinigkeit und Offenheit ja zu den eher positiven Erscheinungen unserer Uni-Kultur gehört. Ein wenig: haltet den Dieb...?

Viertens: Noch einmal zu Deiner Frage: wer kann damit gemeint sein? Warum ich das nicht öffentlich sage, ist dir als Beamten und Juristen sicherlich einsichtig. In Menschenjagd sollen sich andere üben - das, mein Lieber, ist der Unterschied zu den auf mich gemünzten anonymen Briefen. Ich habe aber auch vor dem Konzil eine besondere Form von Unehrlichkeit gemeint, die mich jedenfalls mit dazu bewegt, mich den hier üblichen Verkehrsformen nicht weiter auszusetzen. Wenn der Bundespräsident eine Berliner Rede hält, applaudieren alle und zeigen auf die jeweils anderen, sie selbst sind ja nicht direkt gemeint. Der Vorwurf sitzt. Nur: Hatte mir diese Universität gestattet, die Probleme im Haus zu lösen, als ich das kollegial versuchte...? Nein, der Chor der Unschuldigen meinte, diese Form der Regelung schade uns bei den Studierenden. Wo war Dein Protest, als diese vorbildlichen StaatsdienerInnen mich der Dienstpflichtverletzung geziehen haben, was doch wohl eine justiziable Beleidigung ist?

Ich habe damals geschwiegen, weil ich die Pauschalisierung des Vorwurfs eher als Anlaß für die SchreiberInnen gesehen habe, sich vor einer differenzierten Betrachtung ihres eigenen Bereichs zu drücken... nur: Du sollst nicht mit zweierlei Maß messen, wenn Dir wirklich an einer für die Universität gedeihlichen Diskussion liegt. Im übrigen: Ich habe gegen Präsidentenbeschimpfung nichts einzuwenden, solange sie meine Urteile über ein obsoletes Hochschulsystem eher stützen als diskreditieren...

Beste Grüße

Dein Michael Daxner

Briefe an die Redaktion

Ein schöner Coup ist dem Öko-Referat da gelungen. Jetzt werden endlich alle StudentInnen sanft über die Geldbörse darüber belehrt, wie sie sich in Zukunft verkehrstechnisch zu bewegen haben. Das Semesterticket ist durchgepaukt worden, obwohl ca. 42 Prozent der Befragten es offensichtlich nicht brauchen. Wie schön, der AStA und mit ihm das nur durch seine jeweiligen Fanclubs legitimierte "Studierendenparlament" (welch ein Wort) sorgen sich um alle Lebensbereiche ihrer Schäfchen. Eine Verdoppelung des SWO-Beitrages? Macht doch nichts, das holt ihr doch schnell wieder herein, wenn ihr nur oft genug nachschaut, ob das Wasser an der ostfriesischen Küste noch da ist! Man darf gespannt sein, um welche Privatangelegenheiten sich die StudentenvertreterInnen als nächstes ungefragt kümmern werden. Der AStA und seine Referate sollten sich ernsthaft überlegen, ob die Studentenschaft nicht auch verbilligte Ferienlager, Staubsauger und Versicherungen brauchen kann. Die kleine Pauschale dafür stecken wir auch noch weg.

Im Ernst: Mensa und Wohnheim sind unverzichtbar, aber was hat die Art meiner Mobilität mit dem Studium zu tun? Mache ich als Fahrradfahrer etwas falsch? Warum zieht der AStA die Gebühr für das Ticket nicht selbst ein? (Ist klar!) So ein Ticket bringt doch nur in Ballungsgebieten und richtigen Großstädten etwas. Was bringt es konkret für das Studium, in Oldenburgs Umgebung kostenlos umherfahren zu können? Es sind einfach zu viele Studenten, die das Ticket nicht brauchen. Ich weiß, der AStA möchte sich mit der Geschichte ökologisch in die Brust werfen, nur leider kostet das jeden Studenten eine Menge Geld. Dieser überaus großzügige Umgang mit dem erteilten Mandat ist zum Teil von den Studierenden selbst verschuldet. Viele sind so desinteressiert, daß sie die Sache garnicht haben kommen sehen. Das zeigen auch die kläglichen 30 Prozent Wahlbeteiligung bei der Urabstimmung. Die meisten werden wohl erst beim Blick auf das Rückmeldeformular große Augen bekommen haben. Zu spät, liebe Leute.

Detlev Neumann

(Zur Berichterstattung zum Thema "Hochschulräte", wie sie vom Beirat zum Globalhaushalt empfohlen werden, UNI-INFO 4/97)

Der kurze Hinweis "Hochschulräte" auf der ersten Seite des neuesten Uni-Info läßt einem die Haare zu Berge stehen. Primär ist die Universität immer noch Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben war sie schon immer eine unselbständige Anstalt. Daß sie in dieser Hinsicht nunmehr als Landesbetrieb geführt wird, ist eine Maßnahme, über die man geteilter Meinung sein kann. Dies vor allem deswegen, weil die organisatorischen Auswirkungen auf die grundrechtlich verbürgte Freiheit von Wissenschaft und Forschung noch völlig ungeklärt sind.

Mit dem Einhämmern neuer Sprachformen ändern sich auch die Vorstellungen in den Köpfen. Soll die Vorstellung universitärer Selbstverwaltung getilgt werden? Selbst wenn die Selbstverwaltung ineffektiv wäre (was sie im Durchschnitt keinesfalls ist), so ist sie immerhin noch grundrechtlich verbürgt.

Prof. Dr. Klaus Lenk


(Stand: 19.01.2024)  | 
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