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Hochschulpolitik


LHK begrüßt "Philosophie" des geplanten neuen Hochschulgesetzes

Aber Kritik an zu viel staatlichem Einfluss auf die Hochschul- und Stiftungsräte

Die Landesrektorenkonferenz (LHK), die Versammlung der Präsidenten der Hochschulen Niedersachsens, hat in ihrer ersten Stellungnahme den am 12. Dezember 2000 verabschiedeten Regierungsentwurf für das neue Niedersächsische Hochschulgesetzes (NHG) begrüßt. Nach ihrer Sitzung am 25. Januar in Oldenburg sagte ihr Vorsitzender, Prof. Dr. Ludwig Schätzl (Universität Hannover), er stimme mit der „Philosophie des Wissenschaftsministers“ im Hinblick auf mehr Autonomie der Hochschulen und mehr Professionalisierung der Entscheidungsprozesse überein.

Als stellvertretender LHK-Vorsitzender erklärte Prof. Dr. Siegfried Grubitzsch (Universität Oldenburg), an dem neuen Gesetz müssten bis zur Verabschiedung etliche Korrekturen vorgenommen werden. Grundsätzlich aber sei es eine gute Basis, die Universitäten und Hochschulen für die Aufgaben der Zukunft zu wappnen.

In dem einstimmig verabschiedeten Papier bewertet die LHK positiv, dass in dem Entwurf die Regelungsdichte des Hochschulrechts zurückgenommen und die Entscheidungsprozesse im Rahmen der Selbstverwaltung professionalisiert würden. Der Verzicht des Ministeriums auf Detailsteuerung zugunsten von Zielvereinbarungen mit den Hochschulen und globaler Mittelzuweisung stelle einen entscheidenden Fortschritt dar. Allerdings kritisiert die LHK, dass die Regierung entgegen der bisher geäußerten Zielsetzung nicht weit genug in der Stärkung der Autonomie gehe. Für problematisch hält sie den „Umfang der geplanten staatlichen Einflussnahme auf die Bildung der Hochschulleitungen“ und auf die Zusammensetzung der neu einzuführenden Hochschul- bzw. Stiftungsräte. Sie sollten dem Prinzip der „doppelten Legitimation“ unterliegen, d.h. sowohl die Billigung der Hochschulsenate als auch des Ministeriums finden. Nach dem Gesetzentwurf werden von den sieben Mitgliedern des Hochschulrates vier vom Senat und drei vom Ministerium bestellt.

Wenn Hochschulen in Stiftungen umgewandelt werden, will sich der Staat noch deutlichere Einflussmöglichkeiten sichern. In die Stiftungsräte soll nach dem NHG-Entwurf das Ministerium selbst einen Vertreter schicken und fünf weitere bestimmen können, während die Hochschule nur mit einem Mitglied des Senats vertreten wäre.

Deutlich wandte sich die LHK in diesem Zusammenhang gegen die Möglichkeit, die Hochschulen gegen ihren Willen in Stiftungen umzuwandeln. Schätzle sagte dazu, in Deutschland sei die „Stiftungsmentalität“ längst nicht in dem Maße ausgeprägt wie in Amerika, wo es eine starke Bindung der ehemaligen StudentInnen gebe. In Deutschland müsse sich jede Hochschule genau überlegen, ob sie diesen Weg gehen wolle.

Mitarbeitermotivation mit PEP

Personalentwicklungsprojekt an der Uni legt nach drei Jahren Abschlussbericht vor

Das 1998 an der Universität aufge- legte und vom Wissenschaftsministerium finanzierte Personalentwicklungsprojekt (PEP) hat seinen Abschlussbericht vorgelegt. Er kommt im Hinblick auf den Erfolg zu sehr differenzierten Aussagen.

Das vom Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) initiierte Projekt wurde vom Wissenschaftsministerium mit insgesamt 250000 Mark gefördert. Für die Begleitung wurde ein Steuerungskreis eingerichtet, der sich über Ziele und Erprobung in ausgewählten Pilotbereichen, der Gemeinsamen Betriebseinrichtung für technische-wissenschaftliche Infrastruktur (GBI), dem Dezernat 4 Betriebstechnik und dem Fachbereich 3 Sozialwissenschaften, verständigte.

Mit dem Projekt sollten die Motivation der MitarbeiterInnen gesteigert, mehr Freiräume geschaffen, die Mobilität und Flexibilität erhöht, die Kundenorientierung optimiert, das Schnittstellenmanagement verbessert, kontinuierliche Verbesserungsprozesse (KVP) eingeleitet, die Kooperation und Kommunikation besser gestaltet und Frauen stärker gefördert werden. Als geeignete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele waren verschiedene Instrumente vorgesehen: Qualitätszirkel, Führungskräfteschulungen, Vorgesetztengespräche (MVG), Kontraktmanagement und Gendertraining.

Das Projekt erwies sich, das macht der Abschlussbericht deutlich, dort als erfolgreich, wo die MitarbeiterInnen den Verlauf mitbestimmen konnten. Dies war vor allem in der GBI der Fall, wo das Projekt zuerst Fuß fasste und auch die meisten Aktivitäten durchgeführt wurden. Hier wurde früh mit der Qualitätszirkelarbeit begonnen, wodurch die MitarbeiterInnen ein Forum hatten, auf dem sie sich konkret zu Problemen im Arbeitsbereich äußern und ihre besonderen Kompetenzen zur Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen einbringen konnten. Auch im Dez. 4 kam PEP mehr in Schwung, als mit der Qualitätszirkelarbeit begonnen wurde.

Sowohl in der GBI als auch im Dez. 4 hat das Projekt zu einer Personalentwicklung angeregt, die sich stärker an den MitarbeiterInnen orientiert. Hier erwies sich der Projektansatz als umsetzbar. Auch wenn ursprünglich vorgesehene Instrumente, wie etwa das Vorgesetztengespräch, aufgrund von Finanzkürzungen nicht erprobt werden konnten, kann doch in beiden Bereichen auf den Ergebnissen von PEP aufgebaut und seine Impulse aufgegriffen werden. Im FB 3 dagegen stellte sich die Situation anders dar. Nach dem Anlauf des Projekts wurden Aktivitäten nicht mehr entfaltet. Verschiedene Gründe scheinen den Ausschlag gegeben zu haben: Die geplante Zusammenlegung der Fachbereiche („Warum alte Strukturen weiter entwickeln, wenn morgen ganz andere kommen?“) und die mangelnde Unterstützung durch Vorgesetzte waren für die MitarbeiterInnen nicht gerade eine ideale Motivationsbasis. Aber auch in organisatorischer Hinsicht gab es Pannen und Versäumnisse.

In den Fachbereichen müssen PE-Aktivitäten ganz bei Null beginnen. Dabei wäre es ratsam, die Beteiligung der MitarbeiterInnen von vornherein auf allen Ebenen abzusichern. Wenn über die künftige Struktur der Universität entschieden ist, empfiehlt sich ein Ansatz, der den Beteiligten Spiel- und Handlungsräume bei der Ausgestaltung der neuen Strukturen einräumt.

Fast drei Jahre PEP an der Uni - und was bleibt? Diese Frage rückt nach dem frühzeitigen Ende von PEP in den Vordergrund. Es geht nicht nur um die Fortsetzung der Aktivitäten in den Pilotbereichen - vor allem der positiv aufgenommenen Qualitätszirkelarbeit -, sondern um die Ausweitung von PE auf die gesamten Universität. Das Präsidium hat auf der abschließenden SK-Sitzung im November signalisiert, dass es in Kürze über das weitere Vorgehen entscheiden wird. Zu wünschen bleibt, dass die PE-Aktivitäten, die in Zukunft vom Dez. 1 gesteuert werden sollen, an den positiven PEP Erfahrungen anknüpfen.

Christiane Brokmann-Nooren


Presse & Kommunikation (Stand: 06.09.2024)  | 
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