Wohnen und Leben in Oldenburg von A bis Z
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Wohnen und Leben in Oldenburg von A bis Z
Gut zu wissen: Gerade zu Beginn Ihres Austauschstudiums in Oldenburg gibt es viele neue Informationen, Regeln und Formalitäten rund um den Alltag in der neuen Stadt. Wir haben hier wichtige Hinweise für Sie zusammengestellt; bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Anmeldung bei der Stadt Oldenburg
Innerhalb einer Woche nach der Ankunft müssen Sie sich im Bürgerbüro der Stadt Oldenburg anmelden. Sie benötigen dafür einen Pass und gegebenenfalls ein Visum sowie eine vom Vermieter ausgefüllte "Wohnungsgeberbestätigung".
Bei der Anmeldung bekommen Sie eine Meldebescheinigung; bitte bewahren Sie diese sorgfältig auf! Die Meldebescheinigung benötigen Sie z.B. um ein Bankkonto zu eröffnen.
Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nach Oldenburg verlegen, können von der Stadt Oldenburg ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 EUR erhalten.
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Wohnungsgeberbestätigung Vordruck der Stadt Oldenburg für die Anmeldung im Bürgerbüro
Anreise
Die Universität Oldenburg liegt im Nordwesten Deutschlands in Oldenburg (Oldb). Von den Flughäfen in Bremen (BRE), Hamburg (HAM) und Hannover (HAJ) kann die Anreise bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigt werden.
Eine günstige Möglichkeit, von Hamburg, Hannover oder Bremen nach Oldenburg zu kommen, ist das Niedersachsenticket. Dieses Ticket gilt in den Regionalzügen (NICHT im IC, ICE und EC), Bussen, Straßen- und U-Bahnen in Niedersachsen, Hamburg und Bremen sowie in den Bussen in Oldenburg.
Wenn sie bereits Ihre StudIP Zugangsdaten erhalten haben und das Semester schon gestartet ist, können Sie das Semesterticket für die Anreise nutzen (siehe Semesterticket)
Achtung: Bei der Anreise mit der Bahn unbedingt die Tickets nach Oldenburg (Oldb) buchen, NICHT Oldenburg (Holstein)!
Mit folgenden Buslinien kann die Universität vom Hauptbahnhof in Oldenburg erreicht werden:
- 306 in Richtung "Universität"
- 310 in Richtung "Wehnen"
- 324 in Richtung "Infanterieweg"
Anreise zur Uni OldenburgDB (Deutsche Bahn): Zugverkehr in DeutschlandBusfahrpläne in Oldenburg (VWG)Öffentlicher Nahverkehr zwischen Bremen und Oldenburg (VBN)Universität Oldenburg auf Google Maps
Arbeiten neben dem Studium
Internationale Studierende dürfen neben dem Studium arbeiten. Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen 140 volle (8 Stunden) oder 280 halbe Tage (4 Stunden) pro Jahr arbeiten. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Aufenthaltstitel. Diese Regelung gilt nicht für Arbeitsverträge mit der Universität. Studierende aus Staaten der EU haben keine Begrenzung der Arbeitszeit.
Aufenthaltserlaubnis / Visum
Staatsangehörige der EU-Staaten benötigen kein Einreisevisum und keinen Aufenthaltstitel.
Studierende aus bestimmten Nicht-EU-Mitgliedstaaten (z.B. USA) können ohne Visum nach Deutschland einreisen, benötigen vor Ort aber eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Diese Aufenthaltserlaubnis muss spätestens zwei Monate nach Einreisedatum beantragt werden.
Studierende der meisten Nicht-EU-Mitgliedstaaten benötigen für das Studium in Oldenburg ein Einreisevisum (Studierendenvisum.) Dieses wird von der deutschen Vertretung in Ihrem Heimatland ausgestellt. Die Bearbeitung des Antrages kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Für die Ausstellung des Studierendenvisums wird die Zulassung der Universität Oldenburg, ein gültiger Reisepass und ein Finanzierungsnachweis benötigt. Normalerweise deckt das Visum den kompletten Aufenthaltszeitraum ab. Wenn das nicht der Fall ist, muss spätestens zwei Monate vor Ablauf ein Aufenthaltstitel zu Studienzwecken beantragt werden.
Ist ein Aufenthaltstitel zu Studienzwecken nötig, wird dieser beim Hochschulservice (Ausländerbüro) der Stadt Oldenburg online beantragt. Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken ist der Nachweis, dass ausreichend Geld für den Aufenthalt zur Verfügung steht.
Bankkonto
Um ein Bankkonto (Girokonto) zu eröffnen brauchen Sie die Meldebescheinigung, die Sie im Bürgerbüro erhalten, Ihren Personalausweis/Pass und die Immatrikulationsbescheinigung. In der Regel sind Bankkonten in Deutschland für Studierende bis 27 Jahren kostenlos. In den meisten Banken müssen Sie für die Kontoeröffnung einen Termin machen.
Mit der ec-Karte kann gebührenfrei Bargeld an den Bankautomaten abgehoben und in Geschäften bargeldlos bezahlt werden. Als EU-Bürger*in ist Ihr Heimatkonto für Ihren Aufenthalt in Deutschland meist ausreichend; Sie müssen kein deutsches Bankkonto eröffnen. Für Nicht-EU-Bürger*innen ist die Eröffnung eines deutschen Bankkontos erforderlich.
Vergessen Sie nicht, am Ende des Aufenthaltes in Oldenburg das Konto wieder aufzulösen, da sonst Kontoführungsgebühren von Ihnen verlangt werden könnten.
CampusCard
Mit der Immatrikulation an der Universität Oldenburg erhalten Studierende ihren Studierendenausweis, die eine CampusCard. Die ist als Bezahlkarte in den Mensen und für andere Dienstleistungen des Studierendenwerks nutzbar. Außerdem kann die CampusCard als "Schlüssel" für die Garderobenschränke der Bibliothek benutzt werden. Sie gilt nicht mehr als Semesterticket. In den Folgesemestern erhalten die Studierenden nach erfolgter Rückmeldung eine E-Mail, mit der Aufforderung die Karte zu validieren. Dabei wird das Gültigkeitsdatum für den Studierendenausweis auf der Karte verlängert.
Elektrizität
Das deutsche Stromnetz führt 230 V Wechselstrom mit 50 Hz. Euronorm-Stecker passen in der Regel in alle Steckdosen. Abhängig von Ihrem Herkunftsland benötigen Sie möglicherweise einen Adapter oder einen Transformator.
Fahrradfahren / Verkehrsregeln
Fahrrad-Selbsthilfe-Werkstatt
Studierende mit einem defektem Fahrrad können kostenlos zur Fahrrad-Selbsthilfe-Werkstatt kommen und ihr Rad selbst reparieren. Die Werkstatt bietet das Werkzeug, Kleinteile (normale Ladenpreise) und Gebrauchtteile an. Die Fahrrad-Selbsthilfe-Werkstatt wird überwiegend von Fahrrad-interessierten Studierenden betreut.
Fahrradwerkstatt – AStA der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Einige wichtige Verkehrsregeln:
- auf der rechten Seite fahren
- im Dunkeln Licht einschalten
- Zebrastreifen nicht mit dem Rad befahren
- keine Mitfahrer*innen auf dem Gepäckträger
- in der Fußgängerzone ist Radfahren verboten
- Fahrräder immer gut anschließen
- kein Handy-Telefonieren beim Fahrradfahren (Strafe ca. 50,- Euro)
Geschäfts-/Öffnungszeiten
Grundsätzlich sind die Geschäfte in Deutschland montags bis samstags von 9:30 Uhr bis 20 Uhr geöffnet, große Einkaufszentren sogar länger als 20 Uhr. Supermärkte öffnen schon ab 7 Uhr oder 8 Uhr und schließen zwischen 20 Uhr und 22 Uhr. Kleinere Geschäfte sind meist nur bis 18 Uhr oder 19 Uhr geöffnet und am Samstagnachmittag geschlossen. Sonntags und an Feiertagen sind in Deutschland alle Geschäfte und Supermärkte geschlossen - nur an Tankstellen und Kiosken sowie in Bäckereien (allerdings in der Regel nur vormittags) könne Sie dann etwas einkaufen.
Gesetzliche Feiertage
In Deutschland gibt es einige bundesweite, gesetzlich geregelte Feiertage, die in der Regel für alle Arbeitnehmende arbeitsfrei sind und an denen die Geschäfts-/Öffnungszeiten denen an einem Sonntag entsprechen. Über diese bundesweiten Feiertage hinaus gibt es in einzelnen Bundesländern (außer in Niedersachsen) weitere Feiertage, wie z. B. die Heiligen Drei Könige (6. Januar) oder Allerheiligen (1. November).
Haftpflichtversicherung
In Deutschland kann jeder für Schäden haftbar gemacht werden, die er Dritten zufügt. Gemäß deutschem Recht haftet eine Person ohne Haftpflichtversicherung mit ihrem kompletten Besitz. Eltern haften für ihre Kinder. Daher empfehlen wir dringend, eine (Familien-) Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen Forderungen zu versichern, die durch unabsichtlich verursachte Schäden entstehen (z.B. durch einen Unfall). Wenn Sie bereits in Ihrem Heimatland eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob der Versicherungsschutz auch während ihres Aufenthaltes in Deutschland gewährleistet ist.
Internetzugang / eduroam-WLAN
Alle Studierenden erhalten in unseren öffentlichen Universitätsbereichen (Hörsäle, Seminarräume, Zentralbibliothek und Cafeterien) WLAN-Internetzugang über eduroam. Wenn Ihre Heimathochschule ebenfalls mit eduroam arbeitet, können Sie unser WLAN auch mit den Login-Daten Ihrer Heimathochschule nutzen.
Krankenversicherung
Wer in Deutschland studieren will, benötigt eine Krankenversicherung. Ohne Krankenversicherung kannst du nicht immatrikuliert werden. Es gibt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie private Krankenversicherungen. Welche Versicherung abgeschlossen werden kann und darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Krankheit / Besuch bei Ärzt*innen
Die erste Anlaufstelle bei Krankheiten ist in Deutschland der sogenannte Hausarzt. In der Regel muss man in Voraus telefonisch einen Termin vereinbaren. Mit der deutschen Versichertenkarte ist der Arztbesuch kostenlos. Bei einer europäischen Karte (EHIC) sollten Sie vorher nach den Abrechnungsmöglichkeiten fragen: Bei einigen Ärzt*innen muss man die Behandlungskosten erst selbst bezahlen und bekommt das Geld von der Krankenkasse im Heimatland erstattet. Viele Ärzt*innen rechnen aber auch direkt mit der Krankenkasse im Heimatland ab.
Sie können auch direkt einen Termin bei einer einem*r Fachärzt*in vereinbaren, allerdings beträgt die Wartezeit in der Regel einige Wochen oder sogar Monate.
Wenn Sie am Wochenende oder während der Feiertage krank werden, können Sie die Notdienstpraxis in der Auguststraße 16 besuchen. Sie ist täglich bis 22 Uhr geöffnet.
Haben Sie einen Unfall oder eine schwere Erkrankung sollten Sie die Notfallaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen. Wenn Sie nicht mehr selbst dorthin gelangen können oder es zu gefährlich ist, rufen Sie die Notrufnummer 112 an. Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind 24 Stunden am Tag besetzt.
Medikamente / Apotheke
Für viele Medikamente braucht man in Deutschland ein Rezept vom Arzt. Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente gibt es teilweise auch in Drogeriemärkten. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten gibt es immer eine Apothek, die Notdienst hat und rund um die Uhr geöffnet ist. Der Apothekennotdienst wird von wechselnden Apotheken geleistet:
Mülltrennung
Das Thema Umweltschutz hat in Deutschland einen hohen Stellenwert - so haben z. B. die meisten Städte ein Mülltrennungssystem mit unterschiedlich farbigen Tonnen für Rest- und Biomüll, Papier sowie Verpackungen und Plastik.
Verpackungen und Plastik werden auch in einem "Gelben Sack" gesammelt. Diese Gelben Säcke sind kostenlos und können mit Wertcoupons in Supermärkten oder Gemeindehäusern abgeholt werden. Verpackungsmaterialien können Sie häufig auch direkt nach dem Einkauf im Supermarkt gleich dort entsorgen.
Alte Batterien dürfen nicht in den Restmüll gegeben werden, sondern können z.B. über dafür vorgesehende Boxen im Supermarkt entsorgt werden.
Öffentliche Sammelcontainer für Altglas und Altkleider finden Sie an vielen Standorten in Oldenburg, außerdem gibt es spezielle Rückgabestellen für Schadstoffe, Grünabfälle oder Elektromüll.
Im Abfuhrkalender können Sie nachsehen, wann die verschiedenen Mülltonnen in Ihrer Straße geleert werden.
Erklärvideo zur Mülltrennung (auf Englisch mit deutschen Untertiteln)
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Abfallratgeber: Wohin mit dem Abfall? Welcher Müll gehört in welche Tonne? Information der Stadt Oldenburg zur richtigen Abfalltrennung.
Notfälle: Telefonnummern für den Notfall
- Polizei: 110
- Feuerwehr: 112
- Krankenwagen: 112
- Giftnotruf (Giftinformationszentrale Nord in Göttingen): 0551 / 19 240
- Ärztlicher Notdienst: 116 117
Pfandsystem
Für die meisten kohlensäurehaltigen Getränke im Supermarkt, Kiosk usw. müssen Sie bis zu 25 Cent Pfand pro Flasche/Dose zahlen. Wenn Sie die Flasche oder Dose an speziellen Automaten mit der Aufschrift "Pfandrückgabe" oder "Leergutannahme" wieder zurückgeben, erhalten Sie einen Wertgutschein, den Sie in diesem Geschäft entweder für Ihren Einkauf nutzen können oder mit dem Sie an der Kasse das Bargeld direkt zurückerhalten.
Erklärvideo zum Pfandsystem (auf Englisch mit deutschen Untertiteln)
Rauchen und Rauchverbot
In Deutschland ist das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden, Geschäften, Bahnhöfen, Flughäfen sowie Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen gesetzlich untersagt (Nichtraucherschutzgesetz). Ob Rauchen in Restaurants, Cafés und Bars gestattet ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt – in Niedersachsen muss dafür ein ausgewiesener, separater Raum für Rauchende vorhanden sein.
Religion
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet in Artikel 4 die Freiheit des Glaubens sowie die ungestörte Religionsausübung, und mehr als 160 verschiedene Glaubensgemeinschaften tragen zur religiösen Vielfalt des Landes bei. Auch in Oldenburg gibt es eine Vielzahl an Kirchen und Gotteshäusern, unter denen neben protestantischen, römisch-katholischen und Freien Kirchen auch islamische, jüdische und neuapostolische Gemeinden sowie weitere Glaubensrichtungen zu finden sind. Mit 48 Prozent ist fast die Hälfte der Einwohner*innen Oldenburgs evangelisch-lutherisch, weitere 15 Prozent sind katholisch. Die übrigen 37 Prozent gehören entweder einer anderen religiösen Gemeinschaft oder keiner Glaubensrichtung an.
Rundfunkbeitrag (GEZ)
In Deutschland muss jeder Haushalt den sogenannten Rundfunkbeitrag entrichten. Pro Wohnung muss monatlich ein Betrag von 18,36 EUR bezahlt werden. In Wohngemeinschaften kann dieser Betrag unter allen Bewohner*innen geteilt werden. Wer den Rundfunkbetrag nicht bezahlt, bekommt eine Mahung und schlimmstenfalls eine Zwangsvollstreckung. Bei einer Wiedereinreise nach Deutschland kann es dann zu Problemen mit dem Visum/ dem Aufenthaltstitel kommen.
Semester ticket = D-Ticket
Das Semesterticket ist seit dem Wintersemester 2024/25 ein Deutschlandticket und gilt deutschlandweit im öffentlichen Nahverkehr (sowie einige Ausnahmen im Fernverkehr). Für den Abruf des digitalen Tickets benötigen Sie lediglich Ihre StudIP Login Daten: Link zum Semesterticket. Es ist für das ganze Semester – also 6 Monate – gültig (01.10 – 31.03. bzw. 01.04. – 30.09.).
Trinkgeld
Als Zeichen der Zufriedenheit mit dem Service in Restaurants, Cafés, bei Friseur*innen, Taxifahrten oder für andere Dienstleistungen wird in Deutschland in der Regel ein Trinkgeld in Höhe von ca. 10 Prozent des zu zahlenden Betrags gegeben, wobei man meist auf einen vollen Euro aufrundet. In Restaurants und Cafés zahlt man statt mit Kreditkarte meistens in bar. Außerdem ist es im Gegensatz zu einigen anderen Ländern in Deutschland üblich, dass Kolleg*innen oder Freund*innen in einem Restaurant oder Café ihre Speisen und Getränke getrennt zahlen - Kellner*innen sind dies gewöhnt und fragen in der Regel "Zusammen oder getrennt?", um dann anschließend die Rechnung gegebenenfalls entsprechend aufzuteilen. Außerdem bleiben Kellner*innen häufig am Tisch stehen, nachdem sie die Rechnung gebracht haben.
Tschüss! Abreise
Vor Ihrer Abreise sollten Sie sich um einige Angelegenheiten kümmern:
- Auszugstermin vereinbaren: Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Wohnungsübergabe mit dem Studierendenwerk (mindestens zwei Wochen vor dem Tag des Auszuges zum Studierendenwerk gehen). Das Studierendenwerk händigt Ihnen ein Formular aus. Das Formular des Studierendenwerks benötigen Sie zur Abmeldung bei der Stadt Oldenburg.
- Bankkonto kündigen: Falls Sie ein Konto in Oldenburg eröffnet haben, sollten Sie dieses wieder aufzulösen, da sonst Kontoführungsgebühren von Ihnen verlangt werden könnten.
Abmeldung bei der Stadt Oldenburg
Wenn Sie Oldenburg endgültig verlassen, müssen Sie sich beim Bürgerbüro der Stadt Oldenburg vor Ihrer Abreise abmelden. Die Abmeldung kann in Oldenburg per Email erfolgen. Bitte füllen sie das Abmeldeformular aus und senden es gemeinsam mit einem gut leserlichen Scan Ihres Personalausweises oder Passes an: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de
Weitere Informationen der Stadt Oldenburg zur Wohnsitz Abmeldung
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Abmeldung bei der Meldebehörde Formular zur Abmeldung bei der Meldebehörde
Tutor*innen und Buddies: Hilfe im Uni-Alltag
Unsere Tutor*innen unterstützen Sie bei praktischen und organisatorischen Fragen rund um das Studium und den Alltag in Oldenburg und helfen bei der Erledigung von Formalitäten.
Über das Buddy-Programm vermitteln wir Ihnen einen Oldenburger Studierenden (Buddy), der Sie speziell in der Anfangsphase Ihres Aufenthalts in Oldenburg unterstützt. So kann Ihr Buddy Sie z.B. nach vorheriger Absprache vom Bahnhof abholen oder auch die Schlüssel für das Wohnheimzimmer besorgen.
Wetter
Oldenburg genießt ein gemäßigtes Klima mit warmen Sommern und milden Wintern. Das Klima ist feucht, die Temperaturen erreichen im Sommer bis zu 25 Grad Celsius, manchmal auch darüber. Die Winter können kalt werden, selten schneit es. Regen fällt das ganze Jahr über, im Februar und im Herbst kann es heftige Stürme geben.
Wohnen
Für Austauschstudierende bietet das Studierendenwerk Oldenburg (SWO) preiswerte Unterkünfte in studentischen Wohnanlagen. Wenn Sie in einer Wohnanlage wohnen möchten, benutzen Sie bitte den Antrag auf Wohnraum und schicken ihn zusammen mit Ihrem Bewerbungsformular für das Austauschstudium direkt an das International Office.
Bitte reisen Sie nicht ohne entsprechende Unterkunft an. Die Universität kann Sie bei der Wohnraumsuche nicht unterstützen!
Tipps und Tricks zur Wohnungssuche und zum Leben und Wohnen in Oldenburg
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Präsentation: Studentisches Wohnen Informationen zum Wohnen in Oldenburg für internationale Studierende
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Angebote zur Wohnraumsuche Eine Liste mit Links, unter denen Sie nach Wohnraum in Oldenburg und Umgebung suchen können.