Für Ihre Dissertationsveröffentlichung wenden Sie sich bitte an das Referat Publikationsmanagement der Universitätsbibliothek Oldenburg: bis-publikationsmanagement@uol.de, oder telefonisch unter 0441 798-2237 oder 0441 798-4895.
Erstellung der eidesstattlichen Erklärung
Die Promotionsordnungen der Fakultäten der Universität Oldenburg sehen unterschiedliche Formen der Veröffentlichung von Dissertationen vor. Eine Form ist die elektronische Veröffentlichung auf dem Hochschulschriften-Server OOPS. Aus gegebenem Anlass beachten Sie bitte folgende Hinweise zu kumulativen oder publikationsbasierten Dissertationen.
- Bei einer publikationsbasierten Dissertation klären Sie bitte mit den jeweiligen Verlagen, ob Sie betroffene bereits als Artikel publizierte Kapitel als Sekundärpublikation im Rahmen Ihrer Promotion auf oops veröffentlichen dürfen. Das BIS als Betreiber von oops benötigt eine schriftliche Erklärung des jeweiligen Verlags, dass das entsprechende Nutzungsrecht entweder bei Ihnen liegt oder der Verlag Ihnen diese Publikation gestattet.
- Wenn Sie die Absicht haben, eine Dissertation oder Teile einer Dissertation später bei einem Verlag zu veröffentlichen, prüfen Sie bitte vor der Veröffentlichung auf OOPS, ob Sie dem Verlag vertraglich ein ausschließliches Nutzungs-/Verbreitungsrecht überlassen müssen oder u. U. bereits überschrieben haben. Ist dies der Fall, ist eine Veröffentlichung auf OOPS nicht möglich.
- Ist die (Anerkennungs-)Publikation Dissertation bereits aufOOPS erfolgt und Sie beabsichtigen, diese oder Teile davon bei einem Verlag zu veröffentlichen, weisen Sie den Verlag vorab darauf hin, dass die eingereichte Arbeit Teil eines abgeschlossenen Promotionsverfahrens an der Universität Oldenburg ist und die Dissertation auf dem Publikations-Server der Universität veröffentlicht wurde. Dies ist auch wichtig, um eventuelle Plagiatsvorwürfe zu vermeiden.
Grundsätzlich sollten Sie einem Verlag nur die Nutzungs- und Verbreitungsrechte überlassen, die dieser tatsächlich z. B. für eine Buchpublikation braucht. Ein ausschließliches Nutzungsrecht sollten Sie nicht abtreten! Sollte der Verlag dies so in seinem Vertrag stehen haben, wirken Sie auf eine entsprechende Änderung hin. Das ist verhandelbar!