Kontakt Familienservice

Claudia Batisweiler

Neele Henkenberens 

A14 0-039 und 0-040 Hörsaalzentrum
W02B 02-299 Campus Wechloy

Beratung:
Beratungstermine (Telefon, Video und Präsenz) nach Vereinbarung.
Kontakt: familienservice@uol.de

Seit 2004 mit dem audit familiengerechte hochschule ausgezeichnet. Seit 2014 Mitglied im Best Practice-Club "Familie in der Hochschule", aus dem 2018 der Verein "Familie in der Hochschule" hervorgegangen ist.

Pflege von Angehörigen

Infos zum Thema Pflege und Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung ist seit 1995 im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert. Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden.

Link zu (online-)Informationsbroschüren über Pflegeleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung vom Bundesgesundheitsministerium BMG: 
Ratgeber Pflege und Pflegeleistungen zum Nachschlagen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege.html

Beim Bundesfamilienministerium sind die Themen „Ältere Menschen” z.B. mit dem Serviceportal-zuhause-im -Alter angesiedelt sowie „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Empfehlung für Beratungsmöglichkeiten

Pflegesituationen von Angehörigen können sich langsam entwickeln oder plötzlich eintreten. Sie sind in der Entwicklung und Dauer oft schwer einzuschätzen. Zusätzlich zu der emotionalen und psychischen Belastung müssen sich Familien und Lebensgemeinschaften oft in kürzester Zeit mit einer Fülle von Informationen auseinandersetzen und tragfähige Lösungen für die neue Situation finden. Wichtig ist es, sich bei Eintritt einer solchen Situation nicht zu scheuen, Unterstützung  in Anspruch zu nehmen.

Erste Anlaufstellen für unabhängige und kostenlose Beratung:

Pflege und Beruf vereinbaren

Möglichkeiten der Arbeitszeitreduzierung bzw. der Arbeitsfreistellung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, befristet Arbeitszeit zu reduzieren oder sich befristet ganz freistellen zu lassen - aus Gründen der Pflege von Angehörigen (Pflegezeit, Familienpflegezeit) - oder auch unabhängig davon (Brückenteilzeit gemäß § 9a TzBfG). An der Universität Oldenburg  wird es so gehandhabt, dass bei Vorliegen des Einverständnisses der Vorgesetzten befristete Arbeitszeitreduzierung kein Problem ist. Pflegezeit und Familienpflegezeit bieten nicht viel mehr als die Möglichkeit der befristeten Freistellung oder Arbeitszeitredzierung. Allerdings besteht hier bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch darauf und ein geregelter Rahmen dafür, wie lange vorher die Arbeitszeitreduzierung beantragt werden muss, für die Dauer der Arbeitszeitreduzierung sowie für die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen für die Zeit der Freistellung  bzw. Arbeitsreduzierung zu beantragen.

Ansprechpartner zu befristeter Arbeitszeitreduzierung und -freistellung finden Sie in der Personalverwaltung: uol.de/dezernat1/beschaeftigte .    

In akuten Pflegenotfällen gesetzlich geregelt ist eine kurzfristige Arbeitsverhinderg. Infos über
- Link zum Bundesgesundheitsministerium mit zusätzlichen Infos z.B. über soziale Absicherung, das zinslose Darlehen und Regelungen für Beamtinnen und Beamte unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf.html.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/alles-fuer-pflegende-angehoerige/so-vereinbaren-sie-pflege-und-beruf-10918

Interne Regelungen an der Universität Oldenburg:

Zum 01.04.2023 tritt die Dienstvereinbarung mobile Arbeit und Telearbeit in Kraft. Informationen hier. https://uol.de/beschaeftigte

Zeitausgleichsmöglichkeiten im Rahmen der Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit an der Universität Oldenburg für alle Beschäftigten

Die aktuelle Regelung zur gleitenden Arbeitszeit an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (zuletzt geändert am 26.11.2019) ist im  Verwaltungsportal  abgelegt: verwaltungsportal.uni-oldenburg.de/p/hub#home

Pflege und Studium vereinbaren

Ratgeber Kurz und Kompakt:
Studieren und Angehörige pflegen (PDF-Download)

Eine Auswahl von Regelungen, die Ihnen ggf. nützlich sein können:

Wenden Sie sich in Fragen rund um das Thema Nachteilsausgleiche an das zentrale Prüfungsamt.
In diesen Angelegenheiten werden Einzelfallentscheidungen getroffen. Als Richtlinie:
25% Verlängerung bei Abschlussarbeiten bei einer glaubhaft nachgewiesenen Pflege im Sinne
Pflegezeitgesetz bei Pflegegrad 2, die selbst erbracht wird (Nachweis über Bescheinigung
Pflegekasse, alternativ: Erklärung pflegebedürftige Person oder Hausarzt)
50% Verlängerung bei Abschlussarbeiten bei einer glaubhaft nachgewiesenen Pflege im Sinne
Pflegezeitgesetz bei Pflegegrad 3 oder höher, die selbst erbracht wird (Nachweis siehe oben)
 

Darüber hinaus kann die Pflege naher Angehöriger auch einen triftigen Rücktrittsgrund darstellen.
Wer z. B. am Tag einer Klausur einen Angehörigen pflegt, kann von der Prüfung zurücktreten, wenn
die Gründe unverzüglich angezeigt und glaubhaft dargelegt werden. Auch ist als Ausgleich eine Ver-
schiebung des Prüfungstermins denkbar oder im Einzelfall – sofern ein Kompetenzerwerb sicherge-
stellt werden kann – ein Wechsel der Prüfungsform. Immer muss aber eine Pflegetätigkeit nachge-
wiesen sein.

Härtefallrantrag bei Pflege von Angehörigen für Praktika im Lehramtsstudium an der UOL: https://uol.de/diz/studium-und-lehre/praktika-im-lehramtsstudium/informationen-fuer-studierende/praktikumsanmeldung

Befreiung von Langzeitstudiengebühren:
Studierende mit Pflegeverantwortung, die eine Angehörige oder einen Angehörigen mit einem Pflegegrad versorgen, können sich von Langzeitstudiengebühren befreien lassen (§ 12 Abs. 3 Nr. 3, § 13 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Hochschulgesetz). Die Ausnahmen müssen beim Immatrikulationsamt im Rahmen eines Anhörungsverfahrens geltend gemacht werden. Kontaktaufnahme über langzeit@uol.de.

Zur Orientierung können folgenden Informationen dienen, die im Sommer 2021 an der UOL aktuell waren. Für eine Ausnahme von der Zahlung der Langzeitstudiengebühr muss die Studentin oder der Student seine/n nahe/n Angehörige/n mit einem zeitlichen Pflegeaufwand von mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegen, oder mindestens eine Pflegetätigkeit  von mindestens  27 Gesamtpunkten selbst erbringen (Pflegegrad II), bei Kindern bis zu 18 Monaten ist davon abweichend eine den Gesamtpunkten von mindestens 12,5 ( PflegegradI) im Sinne des § 15 Abs. 7 Nr. 1 SGB XI zu Grunde liegende erforderliche Pflege selbst zu erbringen.

Eine Pflegebedürftigkeit der betreffenden Person ist anzunehmen, wenn für sie nach § 15 SGB XI  erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 2) im Sinne des § 15 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 SGB XI vorliegen.


Es kann entweder eine Bescheinigung der Pflegekasse, aus der der Grad der Pflegebedürftigkeit der zu pflegenden Person und der zeitliche Pflegeaufwand der eingetragenen Pflegeperson(en), hier in Person des Studenten/ der Studentin ersichtlich ist, vorgelegt werden, oder der Nachweis kann erfolgen durch die entsprechende Seite (Auszug)  des Pflegegutachtens.

Hier wird in der Regel auch das Verwandtschaftsverhältnis der Pflegeperson zu der zu pflegenden Person genannt. Darüber evtl. hinausgehende Angaben im Pflegegutachten können geschwärzt werden. Ist dieses nicht der Fall, und geht das Verwandtschaftsverhältnis auch nicht aus der Bescheinigung der Pflegekasse hervor, können Abstammungs-, Geburtsurkunden, Bescheinigungen über Lebenspartnerschaften in Fotokopie, oder andere amtliche Nachweise eingereicht werden, aus denen hervorgeht, dass es sich um ein „nahes Verwandtschaftsverhältnis“ handelt. Ein Pflegschaftsverhältnis wie z. B. bei Pflegekindern wurde in der Vergangenheit durch eine Bescheinigung des zuständigen Jugendamtes  oder durch eine Fotokopie des Bescheids über das Pflegschaftsverhältnis nachgewiesen. 

Verlängerung der BAföG - Förderungshöchstdauer:
Wenn Sie BAföG erhalten: Seit August 2019 wird die Pflege eines/einer pflegebedürftigen nahen Angehörigen allerdings erst bei mindestens vorliegendem Pflegegrad 3 für die BAföG-Förderungsdauer als Verlängerungsgrund anerkannt.

Rechtl. Grundlage: Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) § 15 Förderungsdauer … (3) „Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie … 2.  infolge der in häuslicher Umgebung erfolgenden Pflege eines oder einer pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes, der oder die nach den §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – mindestens in Pflegegrad 3 eingeordnet ist.

Längere Mitgliedschaft in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung:

Bei der Überschreitung des 14. Fachsemesters und ohne Hinderungsgründe bei Überschreiten des 30-igsten Lebensjahres fielen Studierende bis Ende 2019 aus der günstigen studentischen Krankenversicherung heraus. Mit Inkrafttreten des MDK-Reformgesetz 1. Januar 2020 ist die Begrenzung der studentischen Krankenversicherung auf eine Höchstsemesteranzahl (14 Fachsemester) entfallen.

Das Geltendmachen von Hinderungsgründen wie z.B.
- "Erkrankungen und Behinderungen von Familienangehörigen, soweit dadurch eine Betreuung oder Pflege durch den Studenten erforderlich war. Hier ist eine Verlängerung der Versicherungspflicht um den Zeitraum möglich, um den eine Teilnahme am Studium nicht oder nur in eingeschränktem Maße möglich war" -
konnte bisher die Mitgliedschaft über die Altersgrenze des vollendeten 30. Lebensjahres bis zu einer absoluten Altersgrenze von 37 Jahren verlängern. Diese abslute Altersgrenze von 37 Jahren ist durch das MDK-Reformgesetz seit 1. Januar 2020 aufgehoben. Unverändert bleibt jedoch, dass nur Hinderungsgründe vor Vollendung des 30. Lebensjahres bei der Verlängerung der Versicherungspflicht Berücksichtigung finden können und dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Hinderungsgrund und dem Überschreiten der Altershöchstgrenze bestehen muss.

Rentenansprüche für Pflegepersonen:
Wenn Sie als Studierende*r als Pflegeperson in die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad II mit regelmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche über einen längeren Zeitraum eingebunden sind (dann sind Sie Pflegeperson im Sinne des §19 SGBXI), steht Ihnen die Zahlung von Rentenbeiträgen von der Pflegekasse der Pflegebedürftigen zu, die Sie dort ggf. beantragen müssen. Sollte die Pflegekasse Sie nicht darüber informiert haben, fragen Sie dort nach. Mehr Infos gibt es unter:  www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Angehoerige-pflegen/angehoerige-pflegen.html

Prüfungsordnungen:
In Arbeit
 

Wie sorge ich rechtlich vor?

Welche Konzepte der rechtlichen Vorsorge verbergen sich hinter den Begriffen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung? PDF zur mittags-info von Ute Maulick, SKF Oldenburg

Informationen vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zum Betreuungsrecht (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung)

Webseite vom Justizministerium zum Betreuungsrecht mit Broschüre zum Download (Infos zur Vorsorgevollmacht ab S. 41): https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Betreuungsrecht.html

Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Sie können vereinbaren, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Sie sollten aber nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass sie nur in Ihrem Sinne handeln wird.

Demenzerkrankungen

Am 30.06.2020 vom Bundestag verabschiedet:
Nationale Demenzstrategie: www.nationale-demenzstrategie.de/

Wegweiser Demenz vom Bundesfamilienministerium:
https://www.wegweiser-demenz.de/ 

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
www.deutsche-alzheimer.de/

Beratungsmöglichkeiten in Oldenburg:

Demenzdiagnostik
Gedächtnissprechstunden, Gedächtnisambulanzen und Memory-Kliniken sind Institutionen, die meist an größere Kliniken angeschlossen sind, in denen Spezialisten eine genaue Diagnose von Hirnleistungsstörungen durchführen. Nicht selten werden Demenzerkrankungen nicht rechtzeitig erkannt oder Hirnleistungsstörungen bei älteren Menschen, die auf andere Ursachen zurückzuführen sind, fälschlicherweise als Demenz eingeordnet. Bundesweite Übersicht dieser Diagnostik-Institutionen von der Alzheimer-Gesellschaft:  www.deutsche-alzheimer.de/unser-service/gedaechtnissprechstunden.html

Zur Koordinierung von-Demenz-Unterstützungsangeboten in Oldenburg gibt es die

Demenzinformations- und Koordinationsstelle Oldenburg DIKO

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Wo finde ich ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen?

Hier bieten u.a. die Krankenkassen Datenbanken an, z.B.

Palliativ-/ Hospizversorgung

Gemäß Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) dient die Palliativmedizin der aktiven, ganzheitlichen Behandlung von Menschen mit einer fortschreitenden oder fortgeschrittenen lebensverkürzenden Erkrankung.

 

Rentenansprüche durch Angehörigenpflege

Viele Menschen, die Angehörige pflegen, machen ihren Anspruch auf Rentenbeiträge wegen der Pflege nicht geltend. Rentenbeiträge müssen beantragt werden. Rückwirkend ist das aber leider im Unterschied zu Kindererziehungszeiten nicht möglich. Dies ist wichtig zu wissen und ggf. auch als Info weiterzugeben. Es könnte helfen, Ihre Eltern zu überzeugen, dass es sinnvoll ist, einen Pflegegrad zu beantragen, um für Sie als Pflegepersonen den Anspruch auf Pflegegeld, aber insbesondere auch auf Rentenansprüche für den geleisteten Einsatz nicht verfallen zu lassen. Rentenversorgungsansprüche sind sehr wertvoll.

Rentenansprüche für Pflegepersonen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig zu sein oder selber Altersrente zu beziehen, also Rente nach Erreichen der Altersgrenze, sind Ausschlussgründe. Rentenbezug vor der Altersgrenze ist dagegen kein Ausschlussgrund. Eine unentbehrliche  Voraussetzung, um als Pflegeperson Rentenansprüche zu erwerben, ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit der Angehörigen mit einem Pflegegrad von mindestens Grad 2. Ihre Rentenansprüche als Pflegeperson sind umso höher, je höher der Pflegegrad ist und erhöhen sich, wenn Sie mehrere Personen häuslich pflegen bzw. an der Pflege regelmäßig beteiligt sind. Auch pflegende Studierende sind berechtigt, Rentenbeiträge zu erhalten.

Pflegeperson zu sein setzt voraus, in bestimmten zeitlichen Umfang als direkte Bezugsperson Tätigkeiten zu übernehmen, die Pflegebedürftige (Ältere und Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen jeden Alters) nicht mehr allein ausüben können. Diese Tätigkeiten sind nicht klar definiert und nicht eingeschränkt auf körperliche Pflegeleistungen. Es geht vielmehr darum, dazu beizutragen, die häusliche Versorgung sicherzustellen. Kommen Sie gerne mit Ihren Fragen hierzu in die Beratung des Familienservices.

Mehr Infos gibt es unter:  www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Angehoerige-pflegen/angehoerige-pflegen.html

Leistungen für Familien mit beeinträchtigten Kindern

Für Familien mit beeinträchtigten Menschen ist es nicht leicht, sich im Dickicht der Sozialleistungen zurechtzufinden.  In der Broschüre vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. "Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es" erhalten Sie einen Überblick über Rechte und finanzielle Leistungen, die Menschen mit Behinderungen zustehen. Die Kapitel enthalten außerdem Hinweise für Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft. Die Publikation ist als Publikation abrufbar von der Website: bvkm.de/recht-ratgeber/

Notfallmappe zum Herunterladen

Notfallmappe als interaktive pdf-Version
Im Wesentlichen enthält die Mappe Formulare, die für Ihren Privatbereich gedacht sind und in einem gesundheitlichen Notfall für ihre Angehörigen von Bedeutung sein können. Das umfasst persönliche und medizinische Daten sowie Vorsorgevollmachten und Verfügungen. Im Notfall sind die wichtigsten Informationen schnell griffbereit und das weitere Handeln wird erleichtert. Das Dokument lässt sich wie ein Formular am PC ausfüllen, abspeichern oder ausdrucken.

Bei den in der Notfallmappe aufgeführten Angaben handelt es sich zum Teil um sensible Daten, die auch dem Datenschutz unterliegen. Deswegen empfiehlt es sich, zum einen genau zu prüfen und zu entscheiden, welche Angaben Sie in der Notfallmappe machen möchten und zum anderen auf eine sichere Verwahrung in Ihrem Privatbereich zu achten.

Gut zu wissen/ Literaturempfehlungen

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege

https://www.vdk.de/deutschland/pages/85895/pflegestudie

Gesundheit der pflegenden Angehörigen im Fokus vom Pflegereport 2018
www.mhh.de/fileadmin/mhh/gleichstellung/Barmer-pflegereport-2018.pdf

Der von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) und der Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) gemeinsam entwickelte Ratgeber "Entlastung für die Seele - Ein Ratgeber für Pflegende Angehörige" gibt den pflegenden Angehörigen einen umfassenden Überblick über die Ursache von möglichen Beschwerden und zeigt Auswege auf.

https://www.pflegen-und-leben.de/

Wie bereite ich mich auf die Pflegebegutachtung vor?
Mit dem Pflegetagebuch können Sie sich einen Überblick über den täglichen Zeitaufwand für pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung Ihrer Angehörigen oder Ihres Angehörigen verschaffen. Diese Dokumentation ist ein gutes Hilfsinstrument z.B. für die Einstufung in eine Pflegestufe. Das Pflegetagebuch sollte über zwei Wochen geführt werden. Im Internet finden Sie dazu verschiedene Vorlagen und Broschüren. Eine Vorlage bietet die Barmer Pflegversicherung.

Ein Netzwerk pflegender Angehöriger: www.wir-pflegen.net/

Literatur:

Huub Buijissen: „Die magische Welt von Alzheimer- 30 Tipps die das Leben mit Demenzkranken leichter und erfüllter machen”,  BELTZ-Verlag

Austausch Pflege

Der „Austausch Pflege“ bietet zweimal im Jahr mit drei Terminen  Möglichkeiten zum Austausch von Erfahrungen für alle, die Sorgeverantwortung für pflegebedürftige Angehörige übernehmen oder absehen, dass dieses Thema demnächst auf sie zukommt. Ob Sie aus größerer Entfernung Unterstützung organisieren müssen, eine Pflegesituation in Ihrem Zuhause managen, Ihre in der Nähe lebenden Angehörigen unterstützen oder unmittelbar auf einen Krisenfall reagieren müssen: Es gibt Unterstützungsangebote und Beratungsmöglichkeiten, die es gilt zu überschauen und einzuschätzen, und es hilft zu erfahren, wie es anderen ergeht. Sie haben bei allen drei Terminen Gelegenheit, Ihre Anliegen einzubringen und auch, Informationen über Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten.

Das Format pausiert im 2. Halbjahr 2023 und wird leicht verändert in Kooperation mit der PBS  im Jahr 2024 wieder angeboten.
Sollten sie im Vorfeld Fragen haben oder einen individuellen Beratungstermin vereinbaren wollen, wenden Sie sich gerne an Claudia Batisweiler, Familienservice, Tel.: -2865.

Claudia Batisweiler (Stand: 27.06.2024)  | 
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