Wissenschaftiche Qualifizierung mit Kind
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Wissenschaftiche Qualifizierung mit Kind
Es gibt verschiedene Wege zu promovieren oder sich als Postdoc weiterzuqualifizieren, und nicht selten gehen während der mehrjährigen Qualifizierungsphasen verschiedene Finanzierungsmodelle wie befristete Beschäftigungen, Stipendien, Nebenjobs oder Phasen der Arbeitslosigkeit Hand in Hand. Ob über einen befristeten Arbeitsvertrag oder über ein Stipendium oder selbstfinanziert zu promovieren hat unmittelbare Auswirkungen auf Familienregelungen und Familienleistungen.
Für Ihre Fragen zögern Sie nicht, sich an familienservice@uol zu wenden.
Allgemeine Familienleistungen und ggf. Sozialleistungen: Einen ersten Überblick der Leistungen, die Ihnen nach Geburt eines Kindes zustehen, bieten das das Familienportal des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMfFSFJ), oder das Info-Tool.
Fragen zu Kinderbetreuung und Infos über Infrastruktur auf dem Campus (Eltern-Kind-Räume zur Eigennutzung, Wickelgelegenheiten, Kinderteller in der Mensa, etc.)
Diese Webseiten beantworten viele allgemeine Fragen rund um Promotion und Postdoc an der Universität Oldenburg und werden von der Graduiertenakademie erstellt: https://uol.de/graduiertenakademie/promotion-postdoc
Promovierende und Postdocs mit Beschäftigungsvertrag
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/
Der GEW-Rechtsratgeber "Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Qualifizierung",
Stand Nov. 2017 (zum Herunterladen als pdf) bietet einen Überblick über die spezifischen Regelungen.
GEW-Ratgeber mit Corona-Update Befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (zum Herunterladen als pdf)
Webseite BMBF: Was regelt das WissZeitVG: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/wisszeitvg-reform.html
FAQ, auffindbar auf der Webseite vom BMBF, das von Punkt 21. bis 29. die familienfreundlichen Regelungen näher erklär (abrufbar unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/downloads/files/faq-wisszeitvg-stand-2017-6-15.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (zuletzt 20.08.2023).
Diese Webseite befindet sich in Bearbeitung!
Promovierende und Postdocs mit Stipendium
Mutterschutz für Promotionstipendiatinnen
Als eingeschriebene Promotionsstudentin gilt für Studentinnen ab dem 01. Januar 2018 das Mutterschutzgesetz. Damit Sie die Mutterschutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen können und die Universität entsprechende Maßnahmen einleiten kann, sollen Studentinnen eine Schwangerschaft so früh wie möglich gegenüber der Universität anzeigen.
Weitere Informationen zum Mutterschutz für Promotionsstudentinnen finden Sie hier.
Promovierende mit Familie, die ein Stipendium erhalten und nicht Beschäftigte der Universität Oldenburg sind, stehen unter anderen rechtlichen Voraussetzungen. Ein Stipendium gilt nicht als reguläres Einkommen und liegt nicht im Bereich der Sozialversicherung.
Dies bedeutet, dass die Regelungen zur Elternzeit und Mutterschaftsgeld aufgrund eines nicht bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nicht zustande kommen. Elterngeld kann beantragt werden, Ausgezahlt wird dabei nur das Mindestelterngeld von 300,00 €, da ein Stipendium kein Einkommen darstellt und somit nicht für die Berechnung herangezogen werden kann.
Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrem Stipendiengeber nach deren familienbezogenen Regelungen, denn jeder Stipendiengeber sieht hier eigene Regelungen vor. Fragen Sie konkret zu:
- Gewährung von Familienzuschlag oder Kinderbetreuungspauschale
- Verlängerung des Förderzeitraums zwecks Kinderbetreuung
- Vorzeitiger Abruf der Fördermittel anstatt Verlängerung des Förderzeitraums
- Weitere Unterstützungsmöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie
Informationen zu spezifischen Stipendien sind unter anderem in der GEW Broschüre hinterlegt.
Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist die europaweit größte Forschungsförderungsorganisation.
Sie hat Instrumente zur Förderung von Chancengleichheit entwickelt und berücksichtigt bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Leistungen ihrer Antragstellenden deren individuelle Lebensumstände (wie Kindererziehungszeiten). Sie stellt außerdem zusätzliche Personalmittel zur Verfügung, wenn eine Projektleitung aus familiären Gründen in Teilzeit arbeiten will, finanziert Vertretungen für wissenschaftliches Personal bei Ausfall durch Mutterschutz und Elternzeit, hält besondere Leistungen und Regelungen für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kindern bereit sowie pauschale Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen in Forschungsverbünden, etwa zur Verstärkung familienfreundlicher Maßnahmen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/chancengleichheit/antragstellende_gefoerderte/pauschale/vereinbarkeit/index.html
Aktuelles
Positionspapier der bukof:
Wissenschaftliche Qualifizierung und Familie (PDF-Datei)
Babysitter oder Hausaufgabenhilfe gesucht?
Die Betreuungsbörse des Familienservices hilft weiter.
Weitere Informationen
Zur Anmeldung
Für aktuelle Infos melden Sie sich in stud.IP im Community-Forum an:
"Familienservice" als Eltern oder werdende Eltern. Bitte klicken Sie hier.
Das Netzwerk Mutterschaft und Wissenschaft bietet für all jene ein Forum, die sich als Mutter identifizieren und im Wissenschaftsbetrieb arbeiten, um sich auszutauschen, zu vernetzen, sich gegenseitig zu unterstützen und zu informieren.
Gut zu wissen
Angebot für Postdocs:
Einzeltrainings und Coaching vor und nach Wiedereinstieg bei Geburt eines Kindes
Downloads
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Checkliste nach der Geburt 569 KB
Weitere Informationen
Externe Links mit Infos:
Familienportal BMFSFJ
Familien in Oldenburg Webseite der Stadt Oldenburg