Hinweise zur Organisation der Lehre
Ansprechperson
Kay Uphoff Dipl.-Sozw.
Hinweise zur Organisation der Lehre
Durchführung von Lehrveranstaltungen in/mit digitalen Formaten und/oder Selbstlernphasen
Auf Empfehlung der Studienkommission verabschiedete der Fakultätsrat der Fakultät I - Bildungs- und Sozialwissenschaften In der Sitzung vom 19. Februar 2026 folgende „Leitlinie für Digitale Lehre und Selbstlernphasen”.
Vorbemerkungen:
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg versteht sich als eine Präsenzuniversität. Und auch die Fakultät I – Bildungs- und Sozialwissenschaften sieht den unmittelbaren, engen Kontakt und persönlichen Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden als wesentlich für das Gelingen des Lehrens und Lernen an. Die (Lehr-)Veranstaltungen sollen Räume sein in denen Denk-Austausch und Diskussionsprozesse entstehen und Lernprozesse fachlich und didaktisch begleitet werden.
Dieses Selbstverständnis steht nicht notwendigerweise im Widerspruch zur Entwicklung und Durchführung digitaler Lehr- und Lernformate oder dem Einbezug von sogenannten „Selbstlernphasen“. Vielmehr sehen wir die Potentiale in den digitalen Formaten und eigenverantwortlicher Kompetenzentwicklung zur Bereicherung der Präsenzlehre, wohlwissend das die Institution Universität vor allem für die Studierenden mehr ist als ein Ort der Wissensvermittlung, sondern vielmehr eine wichtige Instanz der eigenen Bildungsbiographie und Persönlichkeits-entwicklung.
Ergänzung der Präsenzlehre durch digitale Formate und angeleitete Selbstlernphasen
Fokus der Hochschullehre ist heute, den Erwerb von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen zu ermöglichen. Die reine Präsentation von Wissensinhalten durch Lehrkräfte und deren Rezeption durch die Studierenden wird mehr und mehr ersetzt durch Lehr- und Lernangebote, welche alle Beteiligten aktiv einbeziehen und so das individuelle Lernen intensivieren.
Hinsichtlich der Digitalisierung in Lehre und Studium weist der Wissenschaftsrat in seiner Stellungnahme[1] auf vier Dimensionen hin, in denen sich die Lehrformate bewegen: die inhaltliche, die zeitliche (synchron/asynchron), die örtliche (Präsenz/Online) und die soziale (Lerngruppen). Lehr- und Lernangebote können sich innerhalb dieser vier Dimensionen bewegen und so auf die jeweiligen Erfordernisse der Lernenden reagieren. Zwischen klassischem Fernstudium und reiner Präsenzlehre schafft die Digitalisierung einen großen Möglichkeitsraum.
Die Verzahnung von Präsenz- und Online-Lehre schöpft die didaktischen Vorteile beider Formate aus. Während in den Präsenzphasen der Austausch zwischen Studierenden und Lehrkräften im Vordergrund steht, können die Lerninhalte in Form von Lektüre, Übungsaufgaben oder Videos zum Selbststudium bereitgestellt und von den Lernenden den eigenen Bedürfnissen entsprechend genutzt werden (Blended Learning).
Die Fakultät I – Bildungs- und Sozialwissenschaften macht sich zur Aufgabe, die Einbindung digitaler Elemente zur Ergänzung der Präsenzlehre zu unterstützen und zu fördern. Neben der Schaffung der rechtlichen, personellen und infrastrukturellen Bedingungen für digitale Lehr- und Lernformate bedarf es auch eines adäquaten Verfahrens der qualitätssichernden Überprüfung hinsichtlich der methodisch-didaktischen Umsetzung dieser.
Neben digitalen Elementen können auch Phasen des (angeleiteten) Selbststudiums in unterschiedlichem Ausmaß Teil des Curriculums sein. Im Sinne der Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, sowie der Prüfungsvorbereitung sind diese ohnehin genuiner Bestandteil des studentischen Workloads, welcher den Gesamtumfang sämtlicher Lernaktivitäten zum Erzielen der erwarteten Lernergebnisse abbildet. Darüber hinaus kann es didaktisch sinnvoll sein, Phasen des eigenverantwortlichen Lernens auch in Lehrveranstaltungskonzepte einzubetten. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieser selbstorganisierte Kompetenzerwerb gemäß LVVO die höchstpersönliche Lehre weder ersetzen kann, noch ersetzen darf.
Anzeigepflicht zur Genehmigung digitaler Lehre und der Selbstlernphasen
Die Unterstützung der Präsenzlehre durch interaktive und multimediale Lerneinheiten sowie die Einbettung von Selbstlernphasen soll auch in Zukunft ohne unnötige Hemmnisse umgesetzt werden können; vielmehr wird deren didaktisch sinnvolle Nutzung zur ausdrücklich begrüßt.
Für Fälle, in denen digitale Angebote oder Selbstlernphasen die Präsenzlehre lediglich unterstützen und eine Bagatellgrenze von drei Sitzungen im Semester (20%) nicht überschreiten, besteht keine Anzeigepflicht.
Sollen digitale Angebote oder Selbstlernphasen jedoch einen größeren Anteil einnehmen, so ist dies über das Studiendekanat jeweils mit Begründung zu beantragen und von der Studienkommission zu genehmigen. Als Begründung gelten insbesondere der wissenschaftliche und/oder didaktische Mehrwert sowie die Verhinderung bzw. adäquate Kompensation von Veranstaltungsausfall. Hier bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung der Studienkommission der Fakultät I – Bildungs- und Sozialwissenschaften oder soweit Dringlichkeit geboten ist, eines Eilentscheides des Studiendekans. Das Studiendekanat stellt für die Beantragung ein entsprechendes (Online-)Formular zur Verfügung, welches gemeinsam mit der Lehrveranstaltungsplanung in der entsprechenden Sitzung der Studienkommission diskutiert und beschieden wird.
In allen Fällen, sowohl unterhalb der Bagatellgrenze als auch darüber, ist die geplante Umsetzung so früh wie möglich durch die Dozent*innen auf Stud.IP transparent zu machen, etwa in der Veranstaltungsbeschreibung und im Ablaufplan-Reiter der Veranstaltung. Auch Änderungen im Laufe des Semesters sind den Studierenden schnellstmöglich und umfassend mitzuteilen, etwa durch Benachrichtigung und Änderung des Ablaufplans. Die reine Angabe im Seminar-/Vorlesungs-Plan als PDF oder die mündliche Bekanntgabe ist nicht ausreichend.
Anrechnung digitaler Lehre und Selbstlernphasen auf das Lehrdeputat
Bei der Anrechnung der digitalen Lehre und der Selbstlernphasen auf das Lehrdeputat ist in jedem Fall die Kontaktzeit der Lehrperson mit den Studierenden im Rahmen der Durchführung der Lehrveranstaltung zu berücksichtigen.
- Veranstaltungsanteile mit durchgehender Kontaktzeit der Lehrperson (in Präsenz oder synchron digital) werden zu 100% angerechnet;
- Veranstaltungsanteile mit lediglich passiver Betreuung mit eingeschränkten Rückmeldemechanismen (nur eingeschränkte Anwesenheit der Lehrperson) werden mit einem Faktor von 1/3 des vorgesehenen Lehrdeputats angerechnet.
- Bei der reinen Bereitstellung von Lernmaterialien ohne weitere Anleitung der Studierenden durch die Lehrperson erfolgt keine Anrechnung auf das Lehrdeputat.
Beispiel 1: Finden in einer Lehrveranstaltung im eigentlichen Umfang von 2 LVS 50% der Kurssitzungen synchron statt (in Präsenz oder synchron digital) und 50% im Selbststudium mit asynchronem Feedback so ergibt sich eine Anrechnung von: 2 LVS * 0,5 * 1 + 2 LVS *0,5*0,33 = 1,33.
[1] Empfehlungen zur Digitalisierung in Lehre und Studium (2022)
Umgang mit Veranstaltungen mit geringer Teilnehmer*innenzahl
Die Hochschulen sind zur „Erschöpfenden Nutzung der Ausbildungskapazitäten“ verpflichtet; d.h. die laut Kapazitätsberechnung in den Lehreinheiten zur Verfügung stehenden Lehrkapazitäten sollen/müssen im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit den durch das Land zur Verfügung gestellten Ressourcen eingesetzt werden. Die Fakultäten sind daher zur Dokumentation der im Rahmen der Lehrdeputate geleisteten Lehre und zur Erfüllung der quantitativen Lehrstandards (Grundlage der Kapazitätsberechnung) angehalten.
In der Vergangenheit kam es, trotz einer halbjährlich aktualisierten und auf den jeweiligen Zulassungszahlen beruhenden Lehrveranstaltungsplanung und trotz der Verteilung der Veranstaltungsplätze im sogenannten „Prioritäten-Wahl-Verfahren“ vor, dass sich nur sehr wenige Studierende zur Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen entscheiden.
Um eine verantwortungsvolle Kapazitätsverteilung gewährleisten zu können, legt die Fakultät I – Bildungs- und Sozialwissenschaften folgende Mindestteilnehmer*innenzahlen fest:
- im Bachelorstudiengang fünf Studierende pro Seminar
- im Masterstudiengang drei Studierende pro Seminar
Alle Lehrenden sind verpflichtet nach der Verteilung der Veranstaltungsplätze (i.d.R. spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn) die Teilnehmer*innenzahlen anhand der Eintragungen in Stud.IP zu überprüfen und für den Fall, dass die o.g. Grenzwerte unterschritten werden, diese dem Studiendekanat zu melden.
Gemeinsam mit den Dozent*innen, ggfs. den Studiengangsverantwortlichen, ggfs. den jeweiligen Institutsleitungen und dem Studiendekanat wird darüber Entschieden, ob die geplante Lehrveranstaltung stattfinden wird, oder ob die Ressourcen anderweitig (z.B. zur Entlastung von Lehre in größeren Modulen) eingesetzt werden können.
Dabei ist selbstverständlich zu berücksichtigen, ob
- es sich um eine alternativlose Lehrveranstaltung in einem Pflichtmodul handelt und/oder
- andere Anliegen der teilnehmenden Studierenden zu berücksichtigen sind.
Im Falle der Absage der Lehrveranstaltungen werden die Studierenden hierüber umgehend informiert und bei der Suche nach Alternativveranstaltungen unterstützt. Den Dozent*innen soll die Gelegenheit eröffnet werden, ihre Lehrverpflichtung noch im selben Semester abzuleisten.
Eine „Verschiebung“ der Lehrverpflichtung in das darauffolgende Semester soll hier nur in Rücksprache mit den Institutsleitungen und dem Dekanat erfolgen
Versicherungsschutz von Studierenden
Die an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschriebenen Studierenden sind gesetzlich Unfallversichert.
Versichert sind dabei alle Tätigkeiten, die im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfinden.
Hierzu zählen neben der Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren auch
- Exkursionen
- Besuch von Universitätsbibliotheken
- Tätigkeiten in der universitären Selbstverwaltung
- sowie die Wege von und zu diesen Tätigkeiten.
Nicht versichert sind zum Beispiel private Studienfahrten, häusliche Studienarbeiten (Selbststudium) oder private Unterbrechungen der An- und Abfahrtswege.
Um den Versicherungsschutz auch bei Exkursionen sicherstellen zu können, bitten wir die Dozent*innen diese frühzeitig formlos per E-Mail im Studiendekanat anzuzeigen: ).
Hinweise zum Versicherungsschutz im Rahmen von Praktika finden Sie auf folgenden Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: https://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/kinder/praktika_studium/index.jsp,
Hinweise zum Versicherungsschutz während der Schulpraktika finden Sie auf folgender Seite Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN): https://lukn.de/rehabilitation-leistung/versichertenkreis/kinder-schueler-studierende/universitaet.php
Unfallanzeige
Wenn Sie einen Unfall erleiden, reichen Sie bitte umgehend die Unfallanzeige beim InfoDesk im StudierendenServiceCenter (Gebäude A12) oder im Immatrikulationsamt ein. Die Unfallanzeige ist bei allen Unfällen anzuzeigen, nicht nur bei Sportunfällen. Bitte den Antrag am PC ausfüllen (nicht handschriftlich).
- Formular der Unfallanzeige
- Fragebogen zum Wegeunfall
Kontakt: unfallmeldungen.studierende@uol.de
Service- und Beratungsstellen für Studierende
In dieser (Kurz-)präsentation werden alle relevanten zentralen und dezentralen Service- und Beratungsstellen an der Carl-von-Ossietzky Universität Oldenburg genannt. Gerne können Sie diese Präsentation im Rahmen ihrer Lehrveranstaltungen verwenden.
Hinweise für Studierende (Power-Point)
Hinweise für Studierende (pdf-Datei)