Qualitätsbeauftragter der Fakultät I - Bildungs- und Sozialwissenschaften

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Akkreditierungen in der Fakultät I

Das Niedersächsische Hochschulgesetz schreibt vor, dass „jeder Studiengang und jede wesentliche Änderung eines Studiengangs (...) durch eine vom Land und von der Hochschule unabhängige, wissenschaftsnahe Einrichtung in qualitativer Hinsicht zu bewerten (ist)“ (§6 Abs. 2 NHG).

Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg befindet sich derzeit im Umstellungsprozess von der Programmakkreditierung auf die Systemakkreditierung, dessen grundlegende Bedingung die Einführung eines universitäts,- und fakultätsweiten Qualitätsmanagements ist.

Es ist besser, Vollkommenheit anzupeilen
und vorbeizuschießen,
als auf Unvollkommenheit
zu zielen und zu treffen.

(Thomas J. Watson jun. (1914–1993)

Programmakkreditierung

Bei der Programmakkreditierung überprüft eine unabhängige (externe) Gutachter*innengruppe einen einzelnen Studiengang (oder in sog. „Cluster” zusammengefasste vergleichbarre Studiengänge). 
Die Gutachter*innen prüfen ob 
- die Ziele des Studiengangs plausibel formuliert wurden
- ob das Curriculum den formulierten Zielen angemessen und studierbar ist
- ob die zur Verfügung stehenden Ressourcen geeignet sind das geplante Angebot umzusetzen.

Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat sich im Jahr 2018 zur Umstellung auf das Verfahren der Systemakkreditierung entschieden. 
Wie auch im Rahmen der Programmakkreditierung sollen die Ziele, die Organisation und die Ressourcen einzelner Studiengänge überprüft werden. Das eigentliche Akkreditierungsverfahren selbst betrachtet jedoch das System der Qualitätssicherung einer Hochschule, dessen Aufgabe es ist kontinuierlich die Ziele, Studierbarkeit und die zur Verfügung stehenden Ressourcen der Studiengänge zu evaluieren. 

Seit 2019 wurde an der C.v.O. Universität Oldenburg an der Entwicklung und Implementierung eines Qualitätsmanagementsystem auf zentraler Ebene (Präsidium / Referat für Studium und Lehre) und dezentraler Ebene (Fakultäten / Studiengänge) gearbeitet. Im Jahr 2021 wurde mit der Richtlinie für das Qualitätsmanagement in Studium und Lehre und mit dem Handbuch für Qualität in Studium und Lehre die formalen Voraussetzungen hierfür geschaffen. 
Weitere Informationen zur Systemakkreditierung und zum Qualitätsmanagement Studium und Lehre auf zentraler Ebene des Referat für Studium und Lehre finden Sie auf hier.

Der Qualitätskreislauf

"Der Qualitätskreislauf der UOL besteht aus sechs Elementen und erstreckt sich über einen Zeitraum von acht Jahren. Die Elemente sind dialogorientiert und partizipativ gestaltet. Sie orientieren sich inhaltlich an der Nds. StudAkkVO und dem Leitbild für die Lehre sowie auf Ebene der Fakultäten an dessen Konkretisierungen.

Die Qualitätskriterien der UOL sind insbesondere für die jährliche Studiengangskonferenz und die universitätseigene Akkreditierung sehr eng an der Nds. StudAkkVO ausgerichtet. Für die Lehrveranstaltungsplanung gelten die Quantitativen Lehrstandards gemäß den Empfehlungen der HRK".


Das Fakultätsspezifisches Leitbild für die Lehre finden sie hier

Elemente des Qualitätsmanagements auf Ebene der Fakultät(en)

Die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung laufender Studiengänge ist ein stetiger und automatisierter Prozess. Module oder Studiengangsinhalte werden aufgrund geänderter Rahmenbedingen wie bspw. staatlichen Vorgaben oder aufgrund kapazitativer oder struktureller Änderungen immer wieder modifiziert. Mit dem Qualitätsmanagementsystem auf Ebene der Fakultät I – Bildungs- und Sozialwissenschaften wird ein Prozess etabliert, der dafür Sorge trägt, dass diese Anpassungen jährlich aus unterschiedlichen kategorialen Perspektiven systematisch in den Blick genommen und kollegial geprüft werden.

Der initiale Startpunkt des Qualitätskreislaufs ist die jährliche Studiengangskonferenz, die einen oder mehrere Studiengänge in einem Cluster umfassen kann.

Studiengangskonferenz

Das Ziel der Studiengangskonferenzen ist die Betrachtung eines (oder mehrerer Studiengänge) unter fachlichen, hochschuldidaktischen, curricularen und studienstrukturellen Kriterien zur Erfassung von Entwicklungsbedarfen und zur Vereinbarung entsprechender Handlungsempfehlungen. Im QM-System der C.v.O. Universität Oldenburg sind die Studiengangskonferenzen die Grundlage für alle darauf aufbauenden fakultären und überfakultären Elemente und dienen der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Studium und Lehre.

Im Rahmen der Studiengangskonferenzen werden folgende Punkte behandelt:

  • Gibt es konzeptionelle oder organisatorische Auffälligkeiten im Studiengang?
  • Gibt es Auffälligkeiten hinsichtlich der Einhaltung der Regelstudienzeit?
  • Gibt es Auffälligkeiten bezogen auf die Studienabbrecherquote?
  • Gibt es Verbesserungsbedarf zum Lehrangebot?
  • Gibt es Auffälligkeiten bei Nachfrage und Auslastung im Studiengang?
  • Gibt es Auffälligkeiten hinsichtlich Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit im Studiengang?
  • Gibt es Auffälligkeiten hinsichtlich der Modulprüfungen? (z.B. Durchfallquote, Notenverteilung, Prüfungsdichte oder Varianz der Prüfungsformen)
  • Gibt es gemeinsame Bewertungsstandards im Studiengang?
  • Gibt es Änderungsbedarfe hinsichtlich der fachlich-inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs/der Module?
  • Gibt es aus den Befragungen Hinweise zu Auffälligkeiten in diesem Studiengang?
  • Sind die Vorgaben zu den Veranstaltungsarten laut Prüfungsordnung/ Modulbeschreibung geprüft und eingehalten?
  • Darüber hinaus können weitere Punkte thematisiert werden.

Als Arbeitsgrundlage der Studiengangskonferenzen dienen:  

  • ein studiengangsspezifisches Datenset des Akademischen Controllings,
  • die Ergebnisse der letzten Studierenden- und Absolvent*innenbefragungen des jeweiligen Studiengangs,
  • die Berichtsblätter aus Modulkonferenzen des vergangenen Jahres,
  • die Berichtsblätter der Studiengangskonferenzen aus dem Vorjahr,
  • das Gutachten aus der (vorangegangenen) Akkreditierung,
  • sowie weitere Unterlagen (z.B. Prüfungs- und Zugangsordnungen, Modulbeschreibungen, Studienverlaufspläne) und Berichte (z.B. der Fachschaft bzw. der studentischen Teilnehmer*innen).

Die Ergebnisse der jährlich stattfindenden Studiengangskonferenzen werden in standadisierten  Berichtsblätter festgehalten. Das Berichtsblatt der Studiengangskonferenz wird im Anschluss an die Sitzung der Studienkommission zugeleitet.
In Studiengangskonferenzen kann zudem empfohlen werden, dass Modulkonferenzen einberufen werden, wenn ein Bedarf hierfür identifiziert wird.

Beteiligte an der Studiengangskonferenz:

Die Studiengangskonferenz wird durch die Studiengangsverantwortlichen einberufen.
Weitere Teilnehmende sind:
- (mindestens) ein*e Hochschullehrende*r ,
- (mindestens) ein Mitglied des akademischen Mittelbaus,
- (mindestens) eine*ein Studierende*r und
- ggf. die*der QM-Beauftragte sowie ggf. weitere Personen.
- bei Lehramtsstudiengängen ist ein Mitglied des Didaktischen Zentrums (DiZ) sowie
- bei Weiterbildungsstudiengängen ein Mitglied des Centers für lebenslanges Lernen (C3L) und ggf. der*die C3L QM-Beauftragte hinzuzuziehen.

Die Sitzungen der Studiengangskonferenzen sind grundsätzlich studiengangsöffentlich und alle interessierten Lehrenden und Studierenden sich nachdrücklich eingeladen sich zu beteiligen. 

Die Anbindung an die Gremienstruktur und damit an die regelhaften Entscheidungsprozesse der Fakultäten ist insbesondere durch den Bericht in der Studienkommission (StuKo) sichergestellt.
Aus der StuKo oder der Studiengangskonferenz heraus können bei entsprechender Themenstellung bzw. Problemlage Modulkonferenzen veranlasst werden.

Fk. I Geschäftsstelle (Stand: 20.06.2024)  | 
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