Prüfungs- und Studienorganisation

Die aktuellen Prüfungsordnungen finden Sie auf den Seiten des Akademischen Prüfungsamtes

Die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse der Fakultät I - Bildungs- und Sozialwissenschaften finden Sie auf folgender Internetseite:

Eine Übersicht über die in den Studiengängen prüfungsberechtigten Lehrpersonen finden Sie auf folgender Internetseite:

Sollte eine Abschlussarbeit von einer Person als Erst- oder Zweitgutachter*in betreut werden, die nicht in diesen Übersichten aufgeführt ist, kann ein Antrag auf Einzelprüfungsberechtigung eingereicht werden.


Doppelstudium

Wenn Sie in einem zulassungsbeschränkten Studiengang  eingeschrieben sind und ein weiteres Fach aus dem Angebot der Fakultät I hinzunehmen möchten (also ein Doppelstudium anstreben), dann benötigen Sie hierfür die Genehmigung unseres Studiendekanats. Gerne unterstützen wir Sie in ihrem Vorhaben!

Formale Voraussetzungen der Immatrikulationsordnung

§ 9 der Immatrikulationsordnung „Gleichzeitiges Studium mehrerer Studiengänge”: 
(1) Studierende, die bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können in die Hochschule aufgenommen werden, wenn ein gleichzeitiges Studium an beiden Hochschulen möglich ist. In Zweifelsfällen ist die zuständige Fakultät zu hören.
(2) Studierende, die an dieser oder einer anderen Hochschule bereits in einem Studiengang mit Zulassungsbeschränkungen eingeschrieben sind, dürfen zusätzlich für einen weiteren Studiengang mit Zulassungsbeschränkungen nur eingeschrieben werden, wenn sie für diesen Studiengang zugelassen worden sind, der Studiengang eine sinnvolle Ergänzung des zuerst aufgenommenen Studiums darstellt und ein gleichzeitiges Studium in beiden Studiengängen möglich ist. Hierzu sind die Stellungnahmen der beteiligten Fakultäten einzuholen.

Fk. I Geschäftsstelle (Stand: 23.05.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p11885 | # |
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page