Einzelprüfungsberechtigung

zur Betreuung von Abschlussarbeiten in der Fakultät I - Bildungs- und Sozialwissenschaften

Der Fakultätsrat verabschiedet in jedem Semester eine Übersicht über die für die Begutachtung der Abschlussarbeiten berechtigten Lehrpersonen.

Soll die Bachelor- oder Masterarbeit von einer Lehrperson begleitet werden, die nicht auf den vom Fakultätrat bestätigten Prüfer*innen-Listen aufgeführt ist, kann diese einen Antrag auf Einzelprüfungsberechtigung stellen.

Antrag auf Einzelprüfungsberechtigung

Antrag auf Doppelstudium

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Fk. I Geschäftsstelle (Stand: 23.05.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p87562 | # |
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