Somit endet die Frist zum Einreichen von Anträgen 14 Tage vor dem Sitzungstermin, jeder in der Frist liegende Feiertag verlängert die Frist im Sinne der Sachbearbeitung, bzw. verkürzt sie im Sinne der Antragstellenden.
Ausnahme: Begründete Eilanträge sind von den Fristen ausgeschlossen - bitte kontaktieren Sie uns unter Angabe der Gründe sobald Ihnen bewusst wird, dass Sie die vorgesehene Frist nicht einhalten können!