Wir bezuschussen Kongressreisen von Wissenschaftlerinnen* und wissenschaftlich tätigen Ärztinnen*, um die Sichtbarkeit von Frauen auf wissenschaftlichen Konferenzen zu erhöhen.
Da wir ein begrenztes Budget haben, bitten wir Sie zu prüfen, ob Sie auch an einer anderen Stelle einen Antrag auf Reisekostenzuschuss stellen können. Eine Auflistung potentieller Stellen finden Sie hier:
- OLTECH Travel Grants: Sind Sie Promovierende? Dann können Sie einen Reisekostenzuschuss bei der Graduiertenschule OLTECH beantragen. Infos gibt es hier.
- UGO Wolfgang Schulenberg Programm: Hier gibt es die Möglichkeit für Studierende und Promovierende Reisekostenzuschüsse zu beantragen. Infos gibt es hier.
- Reisestipendien der Dr. Walter und Luise Freundlich Stiftung für medizinische Forscher*innen. Infos gibt es hier.
- Weitere Fördermöglichkeiten für Kongressreisen (u.a. DAAD). Infos gibt es hier.
Wer kann die Förderung beantragen und wozu ist sie gedacht?
Wissenschaftlerinnen* und wissenschaftlich tätige Ärztinnen*, die sich in der Qualifikationsphase befinden und eine vertragliche Anbindung an Universität Oldenburg haben.
Die hier verwendete Bezeichnung von Wissenschaftlerinnen* bzw. Ärztinnen* bezieht ausdrücklich auch trans, inter und nicht-binäre Menschen ein.
Was kann beantragt werden?
Einmal pro Jahr kann ein Antrag auf einen Reisekostenzuschuss für die aktive Teilnahme (z.B. Posterpräsentation oder Vortrag) an bzw. für die eigenständige Organisation von wissenschaftlichen Symposien (inkl. Vortrag oder Chair) im Rahmen von Kongressen gestellt werden.
Bei Wissenschaftlerinnen*, die einen Vortrag halten oder ein o.g. Symposium organisieren, können bis zu 80% der Reisekosten erstattet werden. Bei anderen Formaten (z.B. Poster) können bis zu 50% der Reisekosten erstattet werden. Die Übernahme des verbleibenden Eigenanteils durch die Abteilung, aus welcher die antragstellende Wissenschaftlerin kommt, ist Voraussetzung.
Die maximale Fördersumme beträgt jeweils 2.000 Euro und wird entsprechend der Abrechnung der Reisekostenstelle angewiesen. Es wird, unabhängig von den tatsächlich entstandenen Reisekosten, maximal die zugesagte Fördersumme erstattet.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Anträge können jederzeit bei den Fakultätsgleichstellungsbeauftragten (gleichstellung.fk6@uol.de) eingereicht werden. Alle eingereichten Anträge werden gesichtet und in unserem Gremium entschieden. Anträge müssen mindestens 14 Tage vor Antritt der Reise gestellt werden!
Die Finanzierung dieser Anträge wird aus den Gleichstellungsmitteln der Fakultät übernommen. Es stehen begrenzte Mittel zur Verfügung. Das Budget ist aufgeteilt in einen Topf für Konferenzen im ersten Halbjahr (Januar – Juni) und einen Topf für das zweite Halbjahr (Juli – Dezember). Für die Vergabe wird das Prinzip „first come, first served“ angewendet.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Folgender Antrag ist einzureichen:
Antrag auf Reisekostenzuschuss