Kontakt

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

Referentin für Gender and Diversity Management

Dr. Janina Leyk

+49 (0)441 798-4678

Gleichstellungsmaßnahmen

Mit den folgenden Maßnahmen möchten wir zur Verbesserung der Chancengleichheit an der Fakultät beitragen. Neben den Maßnahmen, die speziell für die Fakultät VI konzipiert wurden, möchten wir hier außerdem auf verschiedene Angebote der Universität hinweisen, die u.a. spezielle Kurse und Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen beinhalten.

Gerne beraten wir bei individuellen Anliegen.

NEU: Individuelles Coaching für berufungsfähige Wissenschaftlerinnen und Ärztinnen

Haben Sie die Qualifikation für eine Professur erreicht? Bewerben Sie sich gerade schon aktiv auf ausgeschriebene Professuren oder planen Sie dies zeitnah zu tun? 

Wir möchten Sie bei Ihrer Karriereentwicklung und in Ihrem Berufungsverfahren unterstützen. Ab sofort können Sie sich daher bei uns für ein kostenloses Einzelcoaching beim Deutschen Hochschulverband (DHV) anmelden. 

Der DHV ist die größte fächerübergreifende, hochschulpolitische und wissenschaftliche Vereinigung in Europa. Neben anderen Leistungen bietet der DHV Seminare, Beratung sowie Coaching an. Das DHV Beratungsteam verfügt über ausgewiesene und langjährige Erfahrung im Karriere- und Berufungscoaching für Wissenschaftler*innen, mit umfassender Expertise im Hochschul- und Beamtenrecht und Kenntnissen speziell auch in medizinischen Berufungsverfahren. 

Neben der Vermittlung der rechtlichen Rahmenbedingungen eines Berufungsverfahrens stehen laut dem DHV im Coaching die professionelle Entwicklung einer optimalen Konzeption und Strategie sowie ein vorbereitendes Verhandlungstraining im Mittelpunkt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DHV

DHV: „Das Individualcoaching hat das Ziel, Sie inhaltlich und taktisch umfassend vorzubereiten, damit Sie mit großer Sicherheit die immer komplexer werdende Situation Berufungs- und ggf. auch Bleibeverhandlung mit Erfolg meistern.“ 

In Kürze: 

  • Wer: Wissenschaftlerinnen* und Ärztinnen* mit Habilitation (oder mit habilitationsäquivalenter Qualifikation), die eine vertragliche Anbindung an die Universität Oldenburg haben und sich in einem Berufungsverfahren befinden oder die sich zeitnah auf eine Professur bewerben.
  • Was: Ein Intensivcoaching á zwei Stunden beim DHV (Präsenz oder online). Bei Bedarf kann eine weitere Stunde beantragt werden
  • Kosten: Kostenlos für Fakultätsmitglieder

Anmerkung: Die Finanzierung dieser Anträge wird aus den Gleichstellungsmitteln der Fakultät übernommen. Es stehen begrenzte Mittel zur Verfügung und für die Vergabe wird das Prinzip „first come, first served“ angewendet.

Folgender Antrag ist einzureichen:

Anmeldeformular Coaching

Förderung von Kongressteilnahmen für Wissenschaftlerinnen und Ärztinnen

Wir bezuschussen Kongressreisen von Wissenschaftlerinnen* und wissenschaftlich tätigen Ärztinnen*, um die Sichtbarkeit von Frauen auf wissenschaftlichen Konferenzen zu erhöhen.

Da wir ein begrenztes Budget haben, bitten wir Sie zu prüfen, ob Sie auch an einer anderen Stelle einen Antrag auf Reisekostenzuschuss stellen können. Eine Auflistung potentieller Stellen finden Sie hier: 

  • OLTECH Travel Grants: Sind Sie Promovierende? Dann können Sie einen Reisekostenzuschuss bei der Graduiertenschule OLTECH beantragen. Infos gibt es hier.
  • UGO Wolfgang Schulenberg Programm: Hier gibt es die Möglichkeit für Studierende und Promovierende Reisekostenzuschüsse zu beantragen. Infos gibt es hier.
  • Reisestipendien der Dr. Walter und Luise Freundlich Stiftung für medizinische Forscher*innen. Infos gibt es hier.
  • Weitere Fördermöglichkeiten für Kongressreisen (u.a. DAAD). Infos gibt es hier.  

 

Wer kann die Förderung beantragen und wozu ist sie gedacht?

Wissenschaftlerinnen* und wissenschaftlich tätige Ärztinnen*, die sich in der Qualifikationsphase befinden und eine vertragliche Anbindung an Universität Oldenburg haben.

Die hier verwendete Bezeichnung von Wissenschaftlerinnen* bzw. Ärztinnen* bezieht ausdrücklich auch trans, inter und nicht-binäre Menschen ein.

Was kann beantragt werden?

Einmal pro Jahr kann ein Antrag auf einen Reisekostenzuschuss für die aktive Teilnahme (z.B. Posterpräsentation oder Vortrag) an bzw. für die eigenständige Organisation von wissenschaftlichen Symposien (inkl. Vortrag oder Chair) im Rahmen von Kongressen gestellt werden. 

Bei Wissenschaftlerinnen*, die einen Vortrag halten oder ein o.g. Symposium organisieren, können bis zu 80% der Reisekosten erstattet werden. Bei anderen Formaten (z.B. Poster) können bis zu 50% der Reisekosten erstattet werden. Die Übernahme des verbleibenden Eigenanteils durch die Abteilung, aus welcher die antragstellende Wissenschaftlerin kommt, ist Voraussetzung. 

Die maximale Fördersumme beträgt jeweils 2.000 Euro und wird entsprechend der Abrechnung der Reisekostenstelle angewiesen. Es wird, unabhängig von den tatsächlich entstandenen Reisekosten, maximal die zugesagte Fördersumme erstattet. 

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Anträge können jederzeit bei den Fakultätsgleichstellungsbeauftragten (gleichstellung.fk6@uol.de) eingereicht werden. Alle eingereichten Anträge werden gesichtet und in unserem Gremium entschieden. Anträge müssen mindestens 14 Tage vor Antritt der Reise gestellt werden!

Die Finanzierung dieser Anträge wird aus den Gleichstellungsmitteln der Fakultät übernommen. Es stehen begrenzte Mittel zur Verfügung. Das Budget ist aufgeteilt in einen Topf für Konferenzen im ersten Halbjahr (Januar – Juni) und einen Topf für das zweite Halbjahr (Juli – Dezember). Für die Vergabe wird das Prinzip „first come, first served“ angewendet. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Folgender Antrag ist einzureichen:

Antrag auf Reisekostenzuschuss

Unterstützung von Wissenschaftler*innen durch studentische Hilfskraft während Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und bei Betreuungspflichten

Bewerbung nicht mehr möglich

Vielen Dank für Ihr großes Interesse an dieser Gleichstellungsmaßnahme! Leider ist das Budget für dieses Jahr nun erschöpft und wir können keine weiteren Anträge mehr annehmen.

Sind Sie Postdoc in einem befristeten Arbeitsverhältnis und möchten sich noch wissenschaftlich weiter qualifizieren? Dann können Sie bei der Graduiertenakademie Mittel für die Einstellung von Aushilfskräften beantragen.

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren!

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Wer kann die Unterstützung beantragen und wozu ist sie gedacht?

Die studentische Hilfskraft steht ausschließlich wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen zur Verfügung und dient zur Entlastung von Schwangeren und Eltern während Laborroutineaufgaben und/oder Büroarbeiten.

Schwangere können körperlich anstrengende Arbeiten oder Laborarbeiten, die sie nach den Festlegungen des Arbeitsschutzes oder des Mutterschutzes nicht mehr ausführen dürfen, an die Assistenz abgeben. Eltern kleiner Kinder (0-3 Jahre) können die Assistenz während ihrer Elternzeit oder bei Betreuungsengpässen (z.B. bei Krankheit des Kindes oder bei kurzen Betreuungszeiten in der Tagespflege) beantragen. Die Unterstützung kann zudem der allgemeinen Entlastung eines Elternteils bei Kindern unter 14 Jahren dienen.

Was kann beantragt werden?

Die Assistenz kann für 5-10 Stunden pro Woche beantragt werden. Als Assistenz kann eine studentische Hilfskraft eingestellt werden, die in der Lage sein muss, die anfallenden Aufgaben zu erledigen. Hierbei müssen die Anforderungen für Einstellungsprozesse von studentischen Hilfskräften erfüllt werden. Anträge können jeweils für höchstens 6 Monate mit der Möglichkeit auf Wiederbeantragung bewilligt werden. Das Gleichstellungsteam der Fakultät VI begrüßt es, wenn vorrangig weibliche studentische Hilfskräfte für diese Gleichstellungsmaßnahme eingestellt werden.

Wie kann die Unterstützung beantragt werden?

Ein Antrag auf Unterstützung durch studentische Hilfskräfte kann jederzeit bei den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten

gestellt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch studentische Hilfskräfte aus Gleichstellungsmitteln der Fakultät. Das Gremium prüft und entscheidet über den Umfang der beantragten Unterstützung. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt die antragstellende Person die Verantwortung. Eine Bewilligung steht unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins hinreichender Gleichstellungsmittel. Bitte berücksichtigen Sie, dass auch die Einstellung studentischer Hilfskräfte dem normalen zeitlichen Ablauf bei Neueinstellungen entspricht (momentan ca. 4 Wochen).

Folgender Antrag ist einzureichen:

Antrag auf Assistenz durch studentische Hilfskräfte

Förderung eines Symposiums für die aktive Rekrutierung von Professor*innen

Eine wirksames Instrument für die aktive Rekrutierung von geeigneteten Kandidat*innen im Rahmen eines Berufungsverfahrens ist die Organisation eines Symposiums im Vorfeld der Ausschreibung. Hier kann sich die Fakultät und das jeweilige Department präsentieren und sich mit den Kandidat*innen im Fachbereich vernetzen. Zwei Symposien pro Jahr können aus Gleichstellungsmitteln gefördert werden, wenn mindestens 50% Frauen* eingeladen werden und teilnehmen. 

Bei Interesse an einer Förderung, melden Sie sich bitte im Vorfeld des Symposiums bei uns unter: gleichstellung.fk6@uol.de  

Die hier verwendete Bezeichnung von Frauen* bezieht ausdrücklich auch trans, inter und nicht-binäre Menschen ein.

Coachings für neuberufene Professor*innen und andere Führungskräfte in der Wissenschaft

Im Rahmen des Programms „Führung in der Wissenschaft“ bietet die Universität Oldenburg Coaching für Wissenschaftler*innen in Führungspositionen an. Wir möchten Ihnen, liebe neuberufene Professor*innen an unserer Fakultät, dieses Angebot wärmstens empfehlen. Sprechen Sie im Rahmen dieses Coachings gerne auch Themen zur Chancengleichheit an, zum Beispiel familiengerechte Personalführung, Konfliktmanagement und Förderung von Nachwuchswissenschaftler*innen.

Weitere Informationen zum Coaching und dem Programm „Führung in der Wissenschaft“ finden Sie hier

Krippenplätze Kita Küpkersweg

Die Fakultäten V und VI finanzieren jedes Jahr eine begrenzte Anzahl von Krippenplätzen in der Kita Küpkersweg in Wechloy (https://www.kindergarten-kuepkersweg.de/) für Kinder der Beschäftigten der beiden Fakultäten. Freiwerdende Plätze (normalerweise 1-3) werden einmal pro Jahr neu vergeben. Die Vergabe erfolgt in der Regel im Dezember für das darauffolgende Kindergartenjahr. Das Kindergartenjahr beginnt in Oldenburg meist am 01. August.

Ablauf:

Interessierte Mitarbeitende melden sich zwischen 01. Oktober 2024 und 15. Dezember 2024 per E-Mail bei Dr. Cornelia Kranczioch mit folgenden Angaben:

  • Name des Kindes
  • Geburtsdatum
  • gewünschter Betreuungsumfang (Halbtags oder Ganztags)
  • Tätigkeit/Status/Stellenumfang des zu Fakultät V/VI gehörigen Elternteils oder ggf. beider Elternteile
  • Laufzeit der Stelle(n)
  • Finanzierung der Stelle(n) (z.B. Haushalt, DFG-Drittmittelprojekt, Graduiertenkolleg, Excellenzcluster)
  • Angaben zum anderen Elternteil sind optional

In der zweiten Dezemberhälfte entscheidet eine Kommission aus Mitarbeitenden beider Fakultäten auf Basis der gemachten Angaben darüber, welchen Familien ein Krippenplatz angeboten wird. Wird der Platz angenommen muss das Kind in der Zeit vom 01. – 31. Januar über das reguläre Anmeldeverfahren der Stadt Oldenburg (https://www.oldenburg.de/startseite/wissenschaft-bildung/kindertagesbetreuung/krippe.html) für die Kinderkrippe Küpkersweg angemeldet werden.

Daten/Details:

E-mail an Dr. Kranczioch (cornelia.kranczioch@uol.de) bis 15.12.2024

Webmaster (Stand: 19.12.2024)  | 
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